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November 2016 Direktion: Gesundheits- und Fürsorgedirektion Stationäre Gesundheitsversorgungsqualität im Kanton Bern – Wohin des Weges? 1

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Sitzungstitel7 2016.RRGR.823 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Mittwoch (Nachmittag), 30. November 2016

Gesundheits- und Fürsorgedirektion

74 2016.RRGR.823 Motion 155-2016 Schöni-Affolter (Bremgarten, glp) Stationäre Gesundheitsversorgungsqualität im Kanton Bern – Wohin des Weges?

Vorstoss-Nr.: 155-2016

Vorstossart: Motion

Eingereicht am: 01.09.2016

Eingereicht von:

Schöni-Affolter (Bremgarten, glp) (Sprecher/in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit gewährt: Ja 08.09.2016

RRB-Nr.: 1200/2016 vom 2. November 2016 Direktion: Gesundheits- und Fürsorgedirektion

Stationäre Gesundheitsversorgungsqualität im Kanton Bern – Wohin des Weges?

1. Die Qualitätssicherung der stationären Versorgung im Kanton Bern ist dahingehend zu verbes- sern, dass die innerkantonalen regionalen Unterschiede der Gesundheitsversorgung im Online- Versorgungsatlas in vergleichender Art und Weise der Öffentlichkeit zugängig gemacht werden.

Dafür sollen bestehende Daten des Kantons Bern in einer für alle transparenten Art und Weise dargestellt werden.

2. Prospektiv müssen alle Berner Spitäler, die orthopädische Eingriffe vornehmen, aufgefordert werden, die entsprechenden Daten zu liefern, um die Indikationsqualität als neue vierte Dimensi- on der Qualitätssicherung für die häufigsten orthopädischen Eingriffe wie Hüft- und Knieprothe- sen erfassen und veröffentlichen zu können.

Begründung:

Im schweizerischen Gesundheitswesen sind Transparenz und Vergleichbarkeit wesentliche Grund- lagen für eine Steigerung der Qualität. Seit langem koordiniert und realisiert deshalb der Nationale Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken (ANQ) mit einer Vielzahl von Daten Quali- tätsmessungen in der Akutsomatik, der Rehabilitation und der Psychiatrie. Der ANQ gibt aber nur vollständig anonymisierte Daten frei. Deshalb sind Transparenz und Vergleichbarkeit nicht gewähr- leistet, und Rückschlüsse auf die immer steigenden Gesundheitskosten sind damit nicht möglich.

Neue Wege müssen deshalb beschritten werden, um mehr Kostentransparenz und letztlich Kosten- kontrolle generell in unser Gesundheitswesen zu bringen. Dies ist für den Kanton Bern besonders wichtig, weil er im interkantonalen Vergleich bezüglich der jährlichen Kosten pro Einwohner/-in ei- nen vorderen Platz einnimmt (Quelle: EFV, BAKBasel). Dadurch wird auch das kantonale Budget immer mehr belastet.

Die Universität Bern (Institut für Sozial- und Präventivmedizin) hat nun auf einer etablierten wissen- schaftlichen Basis zwei Projekte lanciert: den Versorgungsatlas und die Indikationsqualität für Transparenz und Qualitätssicherung in der Gesundheitsversorgung.

Der Versorgungsatlas erlaubt durch Messung von regionalen Versorgungsunterschieden Aussagen zu machen, inwieweit auf kleinräumiger Ebene eine Über-, Unter- oder Fehlversorgung vorliegt (Swiss Health Care Atlas, http://www.swissrdl.unibe.ch/research/projects/index_eng.html). Nebst der im kantonalbernischen Versorgungsbericht neu aufgenommenen Spitalleistungsgruppenmetho- dik, mit dem Ziel der wirtschaftlich unabhängigen Patientenklassifikation mit Fach-, Prozess- und Strukturkriterien sowie Mindestfallzahlen, erlaubt dieser Ansatz, transparente Aussagen über die innerkantonale Variation der Inanspruchnahme von Angeboten zu machen. Durch die vertiefte Ana-

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lyse von verschiedenen bereits vorhandenen Daten (z. B. in Bezug auf Rehospitalisierungen) kann der Kanton Bern hinsichtlich Qualitätssicherung zu neuen Ufern aufbrechen.

Im zweiten Projekt werden die drei Dimensionen von Struktur-, Prozess-, und Ergebnisqualität um die vierte Qualitätsdimension «Indikationsqualität» von häufigen orthopädischen Eingriffen, wie bei- spielsweise Hüft- und Knie-Totalendoprothesen, für alle Spitäler im Kanton Bern erweitert. Durch seine Einführung kann das Versorgungsmonitoring auf kantonaler Ebene nochmals gestärkt wer- den. Diese Indikationsqualität wird bereits in Baselstadt angewandt (Auf der letzten Meile zum Pati- enten. Aref Al-Deb et al, SAEZ 2015;96(50–51):1849–1851). Dabei wird der Zustand von Patientin- nen und Patienten, die eine Erstimplantation oder Revision einer Hüft- oder Knieprothese erhalten, gemessen. Sie umfasst nebst dem im Schweizerischen Implantat-Register (SIRIS) miterhobenen patientenbezogenen Nutzen nun zusätzlich den prä- und postoperativen krankheitsspezifischen Zustand von Patientinnen und Patienten, die eine Erstimplantation oder eine Revision einer Hüft- oder Knieprothese erhalten. Dadurch wird auch die Sicht des Patienten erfasst, um annäherungs- weise die Indikations- und Ergebnisqualität bestimmen zu können. Alle Qualitätskriterien sollen auch besser öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Überwachung und Stärkung der Qualitäts- entwicklung in der stationären Spitalversorgung ist Teil der Aufsichtsaufgabe des Kantons und kann durch Einführung dieser beiden Methoden gestärkt werden. Zudem sind klare Vorgaben bezüglich der Qualität und der Kapazitäten zentral für eine zukunftsgerichtete Spitalpolitik.

Begründung der Dringlichkeit: Die Gesundheitskosten steigen jährlich und belasten das Budget des Kantons Bern enorm. In Anbetracht der dunklen finanziellen Aussichten müssen neue wissenschaft- lich anerkannte Ansätze möglichst rasch angewendet werden, um die stetig steigenden Gesund- heitskosten vor allem in der Akutsomatik nicht aus dem Ruder laufen zu lassen. Der nun vorliegen- de erste Versorgungsbericht 2016 ist ein zaghafter Versuch, aber leider bei weitem nicht ausrei- chend.

Antwort des Regierungsrats Anliegen der Motion

Die Motion will die Transparenz in der Gesundheitsversorgung, insbesondere die Kostentranspa- renz und Kostenkontrolle fördern. Dazu seien in der Qualitätssicherung und im Versorgungsmonito- ring neue Ansätze gefragt.

Die Motionärin schlägt zum einen vor, dass der Kanton Bern innerkantonale Variationen bei der Inanspruchnahme von Angeboten transparent aufzeigt. Er soll die Daten zur Inanspruchnahme mit vorhandenen Daten (z. B. Rehospitalisierungen) analysieren und für die Qualitätssicherung ver- wenden. Zum anderen soll der Kanton Bern die Indikationsqualität beim Versorgungsmonitoring berücksichtigen und nebst der Indikationsqualität Ergebnisse zur Struktur-, Prozess- und Ergebnis- qualität spitalvergleichend veröffentlichen.

Antwort

Der Regierungsrat begrüsst das Anliegen der Motion, die Transparenz über Kosten und Qualität von Spitalleistungen zu stärken sowie neue Ansätze bei der Qualitätssicherung und beim Versor- gungsmonitoring zu verfolgen. Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion ist daran, ein Rahmenkon- zept zur externen Qualitätssicherung der Spitäler und Kliniken zu erarbeiten. Die von der Motionärin vorgebrachten Themen können im Rahmenkonzept berücksichtigt werden:

– Einführung von Qualitätsindikatoren zur Indikationsqualität für bestimmte medizinische Behand- lungsverfahren (z. B. bei Hüft- und Knieprothesen);

– Ausschöpfen des Potentials bestehender Datenquellen für Spitalvergleiche durch die zeitnahe Nutzung von Qualitätsindikatoren des BAG und des ANQ im Rahmen des Qualitäts-Monitorings sowie durch die Weiterentwicklung von Indikatoren auf Basis von Routinedaten;

– Erprobung neuer Ansätze in der Qualitätssicherung durch Entwicklung eines kennzahlen- und dialogbasierten sowie wirkungsorientierten Qualitäts-Monitorings;

– Transparent machen der Behandlungsqualität der Berner Spitäler und von regionalen Unter- schieden in der Inanspruchnahme von Spitalbehandlungen (zum Beispiel Hüft- und Knieprothe- sen) durch eine zielgruppengerechte Veröffentlichung der Informationen für eine breite Öffent- lichkeit.

Das geplante Rahmenkonzept und die daraus abgeleiteten Massnahmen hält der Regierungsrat für geeignet, um die externe Qualitätssicherung im Spitalbereich zu verankern.

Der Regierungsrat beantragt:

Annahme

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Präsident. Wir kommen zu Traktandum 74, zu einer Motion von Grossrätin Schöni. Der Regie- rungsrat ist bereit, diese als Motion anzunehmen. Ist das bestritten? − Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab. Wer diese Motion annehmen will, stimmt ja, Wer das ablehnt, stimmt nein.

Abstimmung

Der Grosse Rat beschliesst:

Annahme

Ja 134

Nein 0

Enthalten 0

Präsident. Sie haben die Motion einstimmig angenommen.

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