Kanton Bern Canton de Berne
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Letzte Bearbeitung: 12.06.2019 / Version: 4 / Dok.-Nr.: 188409 / Geschäftsnummer: 2019.RRGR.205 Seite 1 von 2 Nicht klassifiziert
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Parlamentarischer Vorstoss
Vorstoss-Nr.: 169-2019
Vorstossart: Parlamentarische Initiative Richtlinienmotion: ☐
Geschäftsnummer: 2019.RRGR.205 Eingereicht am: 12.06.2019 Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein
Eingereicht von: Bösiger (Niederbipp, SVP) (Sprecher/in) Baumann (Suberg, Grüne)
Teuscher-Abts (Roggwil BE, FDP) Stocker (Biel/Bienne, glp)
Weitere Unterschriften: 12 Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt: Nein
RRB-Nr.: vom
Direktion: Grosser Rat
Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat:
Aktionsplan Pflanzenschutz im Bereich Privatanwender verstärken
Der Regierungsrat wird gestützt auf Artikel 160 der Bundesverfassung beauftragt, folgende Ber- ner Standesinitiative einzureichen:
Die Stossrichtungen im Aktionsplan Pflanzenschutzmittel, die sich an die privaten Anwender rich- ten, sind zu intensivieren, und zwar insbesondere folgende Punkte:
• Es sind Massnahmen zu treffen, um die Entsorgung und das Abfliessen von Pflanzenschutz- mitteln via Kanalisation zu verhindern sowie das Ausspülen von Spritzgeräten zu regeln.
• Es dürfen nur noch gebrauchsfertige Mischungen an Privatanwender verkauft werden.
• Die Zulassungsbedingungen für Flohhalsbänder sind in den Aktionsplan zu übernehmen.
Begründung:
Nach wie vor werden grosse Mengen von Pflanzenschutzmitteln im Privatbereich angewendet.
Oft sind private Anwender wenig ausgebildet oder nicht informiert, wie die Mittel fachgerecht an- gewendet werden müssen.
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• Die korrekte Dosierung stellt viele Anwender vor Herausforderungen, da angepasste Mess- vorrichtungen oft fehlen. Um die erwünschte Wirkung zu erreichen, wird zudem oft überdo- siert, in der Annahme, dass so die Wirkung verbessert werden kann. Eine klare Fokussierung auf gebrauchsfertige Präparate wäre hier sicher ein erster wichtiger Schritt.
• Oft werden Restmengen von Pflanzenschutzmitteln von Privaten in die Kanalisation entsorgt.
Dies stellt eine erhebliche Belastungsquelle dar. Sensibilisierungsmassnahmen und klarere Hinweise zu dieser Problematik auf den Produkten bieten Möglichkeiten zur Verbesserung.
Eine dritte Option wäre das Einführen von Depotsystemen für Gebinde, die auch die Rückga- be von Restmengen beinhalten.
• Flohhalsbänder enthalten auch heute noch Wirkstoffe, die für Wasserlebewesen ausgespro- chen toxisch sind. Insbesondere Hunde vergnügen sich oft in kleinen Gewässern. Die Auswir- kungen auf die Wasserlebewesen sind beträchtlich. Ein Verbot solcher Wirkstoffe in Flohhals- bändern ist zu prüfen.
Der Aktionsplan Pflanzenschutz fokussiert sich stark auf die landwirtschaftlichen Anwendungen, was in Anbetracht der grösseren Aufwandmengen sicher seine Berechtigung hat. Die Anstren- gungen in der Landwirtschaft sind bereits beträchtlich. Es scheint auch notwendig, im Bereich der Privatanwender entsprechende Verbesserungen zu erreichen.
Verteiler
Grosser Rat