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Parlamentarischer Vorstoss Parlamentarischer Vorstoss M

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Kanton Bern Canton de Berne

Letzte Bearbeitung: 01.12.2015 / Version Nicht klassifiziert

04|00|K|12

Parlamentarischer Vorstoss

Vorstoss-Nr.: 260-2015

Vorstossart: Motion

Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2015.RRGR.1024 Eingereicht am: 26.10.2015 Fraktionsvorstoss: Ja Kommissionsvorstoss: Nein

Eingereicht von: BDP (Luginbühl

Weitere Unterschriften: 0 Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt: Nein RRB-Nr.:

Direktion: Staatskanzlei

Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat:

Zulassung zum 2. Wahlgang bei Majorzwahlen nur bei genügenden Stimmen im 1. Wah gang

Der Regierungsrat wird beauftragt

1. beim 2. Wahlgang (Stichwahl) bei Majorzwahlen nur Kandidatinnen und Kandidaten zug lassen werden, die mehr als 10

2. weiterhin neue Kandidatinnen und Kandidaten zugelassen sind, die als Ersatz für Personen antreten, die bereits im 1. Wahlgang mehr als 10

Mehrs erreicht haben

3. die Anzahl der Beglaubigungsunterschriften auf 200 erhöht wird

Begründung:

Die Ständeratswahlen 2015 sind nicht im 1. Wahlgang entschieden worden

halb eine Stichwahl. Von 11 Kandidaten haben sich die beiden aussichtsreichsten Kandidaten mit 151 069 und 144 805 (absolutes Mehr 152

gemeldet. Weiter hat sich ein Kandidat mit 4114 erhaltenen Stimmen (2 Mehrs) für den zweiten Wahlgang an

anton de Berne

Version: 5 / Dok.-Nr.: 116876 / Geschäftsnummer: 2015.RRGR.1024

Parlamentarischer Vorstoss

2015

2015.RRGR.1024 26.10.2015

(Luginbühl-Bachmann, Krattigen) (Sprecher/in)

vom Staatskanzlei Nicht klassifiziert

lgang bei Majorzwahlen nur bei genügenden Stimmen im 1. Wah

Der Regierungsrat wird beauftragt, die gesetzlichen Anpassungen so auszuarbeiten, dass beim 2. Wahlgang (Stichwahl) bei Majorzwahlen nur Kandidatinnen und Kandidaten zug

mehr als 10 Prozent des absoluten Mehrs erreicht haben

weiterhin neue Kandidatinnen und Kandidaten zugelassen sind, die als Ersatz für Personen bereits im 1. Wahlgang mehr als 10 Prozent Stimmenanteil des

die Anzahl der Beglaubigungsunterschriften auf 200 erhöht wird

Die Ständeratswahlen 2015 sind nicht im 1. Wahlgang entschieden worden

halb eine Stichwahl. Von 11 Kandidaten haben sich die beiden aussichtsreichsten Kandidaten 805 (absolutes Mehr 152 860) zum zweiten Wahlgang vom 15.11.2015 a gemeldet. Weiter hat sich ein Kandidat mit 4114 erhaltenen Stimmen (2,

Mehrs) für den zweiten Wahlgang angemeldet. Alle anderen Kandidatinnen und Kandi

M

2015.RRGR.1024 Seite 1 von 2

lgang bei Majorzwahlen nur bei genügenden Stimmen im 1. Wahl-

die gesetzlichen Anpassungen so auszuarbeiten, dass beim 2. Wahlgang (Stichwahl) bei Majorzwahlen nur Kandidatinnen und Kandidaten zuge-

des absoluten Mehrs erreicht haben

weiterhin neue Kandidatinnen und Kandidaten zugelassen sind, die als Ersatz für Personen Stimmenanteil des absoluten

Die Ständeratswahlen 2015 sind nicht im 1. Wahlgang entschieden worden, und es braucht des- halb eine Stichwahl. Von 11 Kandidaten haben sich die beiden aussichtsreichsten Kandidaten

860) zum zweiten Wahlgang vom 15.11.2015 an- ,69 % des absoluten n Kandidatinnen und Kandidaten ha-

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Kanton Bern

Letzte Bearbeitung: 01.12.2015 / Version: 5 / Dok.-Nr.: 116876 / Geschäftsnummer: 2015.RRGR.1024 Seite 2 von 2 Nicht klassifiziert

ben sich kurz nach dem Wahlsonntag entschieden, nicht mehr anzutreten. Alle diese Kandidaten hatten mehr als 10 Prozent Stimmenanteil des absoluten Mehrs.

Ein zweiter Wahlgang kostet den Kanton rund 500 000 Franken. Diesen unnötigen Wahlgang bei solch grossen Differenzen der Stimmen durchführen zu lassen, ist aus Sicht der Motionäre un- verhältnismässig. Die beiden aussichtsreichsten Kandidaten werden gewählt, und die ganze Verwaltung und auch die Gemeinden werden unnötig beübt, sich für den Wahlgang am

15.11.2015 vorzubereiten und sich zu organisieren. Gerade in den Gemeinden sind die Funktio- nen der Stimmenzähler grossmehrheitlich durch freiwillige Einsätze geregelt.

Es ist nicht anzunehmen, dass der auf dem 10. Rang liegende Kandidat eine reelle Chance für eine Wahl hat, es kann also nicht davon ausgegangen werden, dass der Wählerwille geschwächt wird. Auch wenn 2,69 Prozent Personen bei einer Stimmbeteiligung von 48 Prozent dem Kandi- daten tatsächlich die Stimme gegeben haben.

Regierungsrats- und Regierungsstatthalterwahlen werden ebenfalls im Majorzverfahren durchge- führt. Diese Wahlen sollen somit neu auch nach den gleichen rechtlichen Grundlagen gehand- habt werden.

Die Anforderungsprofile für alle Mandate sind sehr hoch. Es braucht gute Kenntnis der Politik, der Gesellschaft und eine grosse zeitliche Bereitschaft, um diese Mandate seriös ausführen zu können. Die Personen, die sich für eine Kandidatur entscheiden, verfügen in der Regel auch über einen bestimmten Bekanntheitsgrad im Volk. Deshalb sind wir der Meinung, dass die An- zahl der Beglaubigungsunterschriften auf 200 (heute 10) erhöht werden sollte.

Die Kantone Solothurn und Freiburg kennen bereits heute gleiche oder ähnliche gesetzliche Rahmenbedingungen für Stichwahlen.

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