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Parlamentarischer Vorstoss Parlamentarischer Vorstoss M

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Kanton Bern Canton de Berne

Letzte Bearbeitung: 18.09.2015 / Version Nicht klassifiziert

04|00|K|12

Parlamentarischer Vorstoss

Vorstoss-Nr.: 209-2015

Vorstossart: Motion

Richtlinienmotion:

Geschäftsnummer: 2015.RRGR.852 Eingereicht am: 04.09.2015 Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Krähenbühl

Guggisberg Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit verlangt: Nein Dringlichkeit gewährt:

RRB-Nr.:

Direktion: Finanzdirektion Klassifizierung: Nicht klassifiziert Antrag Regierungsrat:

Steuern für juristische Personen

Der Regierungsrat wird beauftragt, für den Aufgaben nahmen zu ergreifen:

1. Der finanzpolitische Spielraum durch die zu erwartenden Überschüsse wird für eine su stanzielle Senkung der Steuern von juristischen

2. Weiter wird das vom Regierungsrat vorgeschlagene Ausgabenwachstum von jährlich rund 1 % auf 0,5 % halbiert und der dadurch entstandene Handlungsspielraum für eine über den Punkt 1 hinausgehende zusätzliche Steuersenkung für juristische

Begründung:

Gemäss Voranschlag 2016 sowie Aufgaben

sich eine leichte Morgenröte am finanzpolitischen Himmel. Der Kanton Bern wird das Finanzjahr 2015 mit einem Überschuss von

die Jahre 2016 bis 2019 rechnet die Kantonsregierung mit jährlichen Überschüssen im dreistell gen Millionenbereich.

anton de Berne

Version: 7 / Dok.-Nr.: 114350 / Geschäftsnummer: 2015.RRGR.852

Parlamentarischer Vorstoss

2015

2015.RRGR.852 04.09.2015

Krähenbühl (Unterlangenegg, SVP) (Sprecher/in) Guggisberg (Kirchlindach, SVP)

vom Finanzdirektion Nicht klassifiziert

Steuern für juristische Personen jetzt senken

Der Regierungsrat wird beauftragt, für den Aufgaben-/Finanzplan 2017-2019 folgende Mas

Der finanzpolitische Spielraum durch die zu erwartenden Überschüsse wird für eine su stanzielle Senkung der Steuern von juristischen Personen verwendet.

Weiter wird das vom Regierungsrat vorgeschlagene Ausgabenwachstum von jährlich rund

% halbiert und der dadurch entstandene Handlungsspielraum für eine über den Punkt 1 hinausgehende zusätzliche Steuersenkung für juristische Personen verwendet.

Gemäss Voranschlag 2016 sowie Aufgaben-/Finanzplan 2017-2019 des Regierungsrates zeigt sich eine leichte Morgenröte am finanzpolitischen Himmel. Der Kanton Bern wird das Finanzjahr 2015 mit einem Überschuss von voraussichtlich 150 bis 250 Millionen Franken abschliessen. Für die Jahre 2016 bis 2019 rechnet die Kantonsregierung mit jährlichen Überschüssen im dreistell

M

2015.RRGR.852 Seite 1 von 2

2019 folgende Mass-

Der finanzpolitische Spielraum durch die zu erwartenden Überschüsse wird für eine sub- Personen verwendet.

Weiter wird das vom Regierungsrat vorgeschlagene Ausgabenwachstum von jährlich rund

% halbiert und der dadurch entstandene Handlungsspielraum für eine über den Personen verwendet.

2019 des Regierungsrates zeigt sich eine leichte Morgenröte am finanzpolitischen Himmel. Der Kanton Bern wird das Finanzjahr

voraussichtlich 150 bis 250 Millionen Franken abschliessen. Für die Jahre 2016 bis 2019 rechnet die Kantonsregierung mit jährlichen Überschüssen im dreistelli-

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Kanton Bern

Letzte Bearbeitung: 18.09.2015 / Version: 7 / Dok.-Nr.: 114350 / Geschäftsnummer: 2015.RRGR.852 Seite 2 von 2 Nicht klassifiziert

Trotz der nach wie vor hohen Schulden- und Steuerlast will aber der Regierungsrat die Ausga- ben weiterhin massiv erhöhen. Er beabsichtigt in seinem Aufgaben- und Finanzplan ein Ausga- benwachstum von 10,471 Milliarden (Voranschlag 2015) auf 10,59 Milliarden (2016), 10,732 Mil- liarden (2017), 10,875 Milliarden (2018) bis 10,985 Milliarden (2019). Das entspricht einem Aus- gabenwachstum von einer halben Milliarde (514 Millionen) oder rund 5 % in nur 5 Jahren.

Dabei ist der Kanton Bern mittlerweile nicht nur für natürliche, sondern auch für juristische Per- sonen zur Steuerhölle geworden. Bei kleinen Unternehmungen (50 000 Franken Reingewinn) liegt der Kanton Bern gemäss Angaben der Steuerverwaltung punkto Steuerbelastung auf Rang 20 von 26 Kantonen, bei mittelgrossen Unternehmungen (400 000 Franken Reingewinn) auf Rang 21 sowie bei grösseren Unternehmungen (Reingewinn ab 1 000 000 Franken) gar nur auf Rang 24 aller 26 Kantone. Da in Hinblick auf die Unternehmenssteuerreform III diverse Kantone die Steuern für juristische Personen senken werden, droht der Kanton Bern noch mehr ins Hin- tertreffen zu geraten.

Eine substanzielle Steuersenkung für juristische Personen durch das Ausnützen des finanziellen Spielraums durch die besseren Rechnungsabschlüsse sowie den Verzicht auf ein erneutes, massives Ausgabenwachstum hätte positive Folgen für die Berner Wirtschaft und letztendlich auch für die Berner Staatsfinanzen. Denn der Kanton Bern würde wieder attraktiver für neu an- zusiedelnde Firmen. Und bereits ansässige Firmen bekämen Handlungsspielraum für Investitio- nen und Wachstum. Mittelfristig könnten damit auch die langersehnten Steuersenkungen für na- türliche Personen möglich werden.

Verteiler

• Finanzdirektion

• Grosser Rat

Referenzen

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