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28. November 2007an Ihr Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der angegebeneTermin ist unbedingt einzuhalten

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Academic year: 2022

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PW-REW-P11-071110 / WH-REW-P11-071110 – KORREKTURRICHTLINIE Seite 1 von 3

Studiengänge Wirtschaft (postgradual)

Sonderstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen für HTL-Absolventen Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss

Art der Leistung Prüfungsleistung

Klausur-Knz. PW-REW-P11-071110 / WH-REW-P11-071110

Datum 10.11.2007

Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich vorgeschrieben:

• Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet.

• Nur wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen.

• Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor.

• Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zu Abwertung eines Teilschritts führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug.

• Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren Schrift vor: Erstkorrektur in rot, evtl. Zweitkorrektur in grün.

• Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden Notenschema ergebene Bewertung tragen Sie in den Klausur-Mantelbogen sowie in die Ergebnisliste ein.

• Gemäß der Diplomprüfungsordnung ist Ihrer Bewertung folgendes Notenschema zu Grunde zu legen:

Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0

Punkte 100 - 95 94,5 - 90 89,5 - 85 84,5 - 80 79,5 - 75 74,5 - 70 69,5 - 65 64,5 - 60 59,5 - 55 54,5 - 50 49,5 – 0

• Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum

28. November 2007

an Ihr Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine

Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich Ihrem Studienzentrumsleiter anzuzeigen.

BEWERTUNGSSCHLÜSSEL

Aufgabe 1 2 3 4 5 6 7 ∑

max. Punktzahl 8 14 20 16 14 8 20 100

(2)

Studiengang Wirtschaft (postgrad.) / Sonderstudiengang WI (HTL-Abs.) HFH • Hamburger Fern-Hochschule

PW-REW-P11-071110 / WH-REW-P11-071110 – KORREKTURRICHTLINIE Seite 2 von 3

Lösung Aufgabe 1 vgl. SB 4, S. 29-31 8 Punkte

Seine Konkretisierung findet der Grundsatz der Vorsicht im

Höchstwertprinzip: Bei der Bewertung von Verbindlichkeiten muss von zwei möglichen Wertansätzen der höhere Wert angesetzt werden.

2 P.

Niederstwertprinzip: Von zwei möglichen Wertansätzen am Bilanzstichtag ist den Vermögensgegenständen der jeweils niedrigere Wert zugrunde zu legen.

2 P.

Realisationsprinzip: Ein Wert darf erst dann bilanziert werden, wenn er tatsächlich erreicht wurde.

2 P.

Imparitätsprinzip: Ungleichbehandlung noch nicht realisierter Gewinne und Verluste:

Gewinne sind erst dann zu erfassen, wenn sie tatsächlich realisiert werden, Verluste müssen bereits dann ausgewiesen werden, wenn sie noch nicht realisiert, aber bereits bekannt sind.

2 P.

Lösung Aufgabe 2 vgl. SB 5, S. 17 f. 14 Punkte

2.1 Listenpreis 180.000,00 €

− Sofortrabatt 14.400,00 €

= Anschaffungspreis 165.600,00 € 2 P.

2.2 Anschaffungspreis 165.600,00 €

+ Anschaffungsnebenkosten 8.000,00 €

− Anschaffungspreisminderungen 3.312,00 €

= Anschaffungskosten 170.288,00 € 6 P.

2.3 Anschaffungspreis 165.600,00 €

− Anschaffungspreisminderungen 3.312,00 €

= Nettopreis 162.288,00 € 4 P.

+ 19 % Umsatzsteuer 30.834,72 €

= Bruttozahlungsbetrag 193.122,72 € 2 P.

Lösung Aufgabe 3 vgl. SB 5, S. 32 ff. 20 Punkte

Vorgang Datum Stück Stückpreis Summe

Anfangsbestand 01. Januar 2.000 45,00 € 90.000,00 € Zugang 10. Februar 3.000 50,00 € 150.000,00 € Zugang 10. August 2.000 55,00 € 110.000,00 € Zugang 10. Oktober 1.500 58,00 € 87.000,00 €

8.500 437.000,00 €

3.1 1 Stück = 51,41 € 2 P.

3.2 a) 2.500 x 51,41 € = 128.525,00 € 2 P.

b) 2.500 x 51,41 € = 128.525,00 € (strenges Niederstwertprinzip) 4 P.

c) 2.500 x 50,00 € = 125.000,00 € (strenges Niederstwertprinzip) 4 P.

d) 1.500 Stck. à 58,00 € + 1.000 Stck. à 55,00 € = 142.000,00 € 4 P.

e) 500 Stck. à 50,00 € + 2.000 Stck. à 45,00 € = 115.000,00 € 4 P.

Lösung Aufgabe 4 vgl. SB 5, S. 19 f. 16 Punkte

Untergrenze Obergrenze

Materialeinzelkosten 17.500,00 17.500,00

Materialgemeinkosten --- 2.625,00

Fertigungseinzelkosten 22.500,00 22.500,00

Fertigungsgemeinkosten --- 28.125,00

Sondereinzelkosten Fertigung 2.500,00 2.500,00

Verwaltungsgemeinkosten --- 12.452,50

Summe Herstellungskosten 42.500,00 85.702,50

– Untergrenze: 7 P.

– Obergrenze: 7 P.

– Nicht-Ansatz der Vertriebskosten:

2 P.

(3)

Studiengang Wirtschaft (postgrad.) / Sonderstudiengang WI (HTL-Abs.) HFH • Hamburger Fern-Hochschule

PW-REW-P11-071110 / WH-REW-P11-071110 – KORREKTURRICHTLINIE Seite 3 von 3

Lösung Aufgabe 5 vgl. SB 6, S. 10 ff. 14 Punkte

Umsatzerlöse 7.230.000 €

+ Mehrbestand an Erzeugnissen 50.000 €

+ Sonstige betriebliche Erträge 20.000 €

= Betriebsgewöhnliche Erträge 7.300.000 € 5.1 3 P.

− Materialaufwand 4.860.000 €

= Rohergebnis 2.440.000 € 5.2 1 P.

− Personalaufwand 840.000 €

− Abschreibung auf Sachanlagen 160.000 €

− Sonstige betriebliche Aufwendungen 780.000 €

+ Finanzerträge 9.000 €

− Finanzaufwendungen 74.000 €

= Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 595.000 € 5.3 5 P.

+ außerordentliches Ergebnis 45.000 € 5.4 2 P.

− Steuern vom Einkommen und Ertrag 125.000 €

− Sonstige Steuern 70.000 €

= Jahresüberschuss 445.000 € 5.5 3 P.

Hinweis: Bitte beachten Sie Folgefehler!

Lösung Aufgabe 6 vgl. SB 6, S. 7 f. 8 Punkte

Allgemeine Vorschriften für Kaufleute:

— GoB

— Klarheit und Übersichtlichkeit

— Vollständigkeit

— Saldierungsverbot/Bruttoprinzip

2 P.

2 P.

2 P.

2 P.

max. 6 P.

Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften:

Hier können alle richtig genannten Formvorschriften gem. § 265 HGB und Gliederungsvorschriften gem. § 275 HGB gewertet werden. Beispiele:

— Darstellungsstetigkeit

— Angabe der Vorjahreszahlen

— Staffelform

2 P.

2 P.

2 P.

max. 2 P.

Lösung Aufgabe 7 vgl. SB 7, S. 15 ff. 20 Punkte

7.1 Anlagenintensität 88,87 %

7.2 Umlaufvermögensintensität 11,13 % 7.3 Warenbestandsintensität 7,44 %

7.4 Liquidität 1 10,00 %

7.5 Liquidität 2 38,75 %

7.6 Liquidität 3 116,88 %

7.7 Anlagendeckungsgrad 1 34,83 % 7.8 Anlagendeckungsgrad 2 101,81 % 7.9 Eigenkapitalanteil 30,95 % 7.10 Fremdkapitalanteil 69,05 %

Bewertungsschema

ƒ Richtiger Wert: 2 Punkte

ƒ Richtiger Wert ohne Nachkommastellen:

1,5 Punkte

ƒ Falscher o. fehlender Wert, jedoch richtige Angabe der Formel: 1 Punkt

Referenzen

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