Korrekturrichtlinie Volkswirtschaftslehre PW-VWL-P11-071222 WH-VWL-P11-071222
Studiengang Wirtschaft (postgradual) / Sonderstudiengang HTL
Fach Volkswirtschaftslehre
Art der Leistung Prüfungsleistung
Klausur-Knz. PW-VWL-P11-071222 / WH-VWL-P11-071222
Datum 22.12.2007
Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbind- lich vorgeschrieben:
• Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor wie in der Korrekturrichtlinie ausgewie- sen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet.
• Nur dann, wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen.
• Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor.
• Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zur Abwertung eines Teilschritts führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug.
• Sollte ein Prüfling im Wahlbereich beide Aufgaben bearbeitet haben, so ist nur die nume- risch erste Aufgabe zur Bewertung heranzuziehen.
• Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesba- ren Schrift vor: Erstkorrektur in rot, evtl. Zweitkorrektur in grün.
• Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden No- tenschema ergebene Bewertung tragen Sie in den Klausur-Mantelbogen sowie in die Er- gebnisliste ein.
• Gemäß der Diplomprüfungsordnung ist Ihrer Bewertung folgender Bewertungsschlüssel zu Grunde zu legen:
Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0
notw. Punkte 100 - 95 94,5 - 90 89,5 – 85 84,5 - 80 79,5 - 75 74,5 - 70 69,5 - 65 64,5 - 60 59,5 - 55 54,5 - 50 49,5 – 0
• Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum
09.01.2008
an Ihr Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der an- gegebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich Ih- rem Studienzentrumsleiter anzuzeigen.
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a) Welche Güter sollen in welcher Menge und zu welchen Preisen produziert werden?
Welche Produktionsanlagen werden hierfür benötigt?
Wie soll das physische Produktionsergebnis und dessen Verkaufserlös verteilt werden?
3 Punkte
b) In der Marktwirtschaft findet eine Selbststeuerung des Wirtschaftsprozesses durch dezentrale Koordinationsmechanismen statt. Primär wird das Wirt- schaftsgeschehen durch den Preis gesteuert. Angebot und Nachfrage sind in einer Marktwirtschaft das Ergebnis flexibler relativer Preise. Somit geben in ei- ner Marktwirtschaft Preise Auskunft über Knappheitsrelationen.
4 Punkte
In der Zentralverwaltungswirtschaft wird vom Staat zentral die gesamte Produk- tion und Verteilung von Gütern organisiert. Die Entscheidung, was konsumiert und was produziert wird, findet in den betroffenen Haushalten und Unterneh- men nicht statt. Zentral wird festgelegt, welche Güter in welcher Menge zu wel- chen Preisen und in welcher Qualität hergestellt werden sollen, und wie Vor- und Endprodukte an Unternehmen und Haushalte zu verteilen sind. Preise sind in der Zentralverwaltungswirtschaft Verrechnungspreise und informieren nicht über Knappheitsrelationen.
4 Punkte
Das marktwirtschaftliche Wirtschaftssystem hat sich durchgesetzt. 1 Punkt c) Ziel der sozialen Marktwirtschaft ist ein Wirtschaftswachstum, von dem alle pro-
fitieren sollen. Mit dem Konzept der sozialen Marktwirtschaft sollen gleichzeitig eine rechtsstaatlich gesicherte Freiheit, eine wirtschaftliche Freiheit und eine soziale Gerechtigkeit verwirklicht werden.
2 Punkte
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Lösung Aufgabe 2
SB 2, S. 36 ff.13 Punkte
a) Der Zwiespalt besteht darin, dass für die internationale Wettbewerbsfähigkeit eines Landes große, innovative und kapitalkräftige Unternehmen gefragt sind.
Auf nationaler Ebene wird wirtschaftspolitisch das Prinzip der vollständigen Konkurrenz verfolgt.
3 Punkte
b) Kartelle stellen die älteste Form von Wettbewerbsbeschränkungen dar. Kartelle sind Verträge zwischen selbständigen Konkurrenzunternehmen, die mit dem Zweck geschlossen werden, den Wettbewerb auf Märkten durch Absprachen zur Bindung eines oder mehrerer Marktparameter außer Kraft zu setzen.
3 Punkte
Grundsätzlich verboten sind: 3 Punkte
Preiskartelle,
Quotenkartelle,
Gebietskartelle.
Ausnahmen: 4 Punkte
Anmeldekartelle,
Widerspruchskartelle,
Erlaubniskartelle mit Anspruch auf Genehmigung und
Erlaubniskartelle ohne Anspruch auf Genehmigung.
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a) Die Geldbasis ist definiert als umlaufendes Bargeld zuzüglich der Reserven der Geschäftsbanken bei der Zentralbank (Mindestreserven plus Überschussreser- ven).
3 Punkte
Die Geldbasis ist damit der Teil des Forderungsbestands an Zentralbankgeld, der marktrelevant geworden ist.
2 Punkte
Dagegen umfasst Zentralbankgeld die gesamte Bilanzsumme der Zentralbank, also einschließlich der Guthaben der öffentlichen und privaten Nichtbanken bei der Zentralbank.
3 Punkte
b) Die Geldbasis kann auch als (tatsächlich ökonomisch wirksame) Primärgeld- menge bezeichnet werden. Über den Kreditschöpfungsprozess der Geschäfts- banken wird sogenanntes Sekundärgeld geschaffen. Primär und Sekundärgeld gemeinsam werden dann als volkswirtschaftlich relevante Geldmenge definiert.
3 Punkte
Die konkrete Höhe der Geldmenge, die aus dem Geldschöpfungsprozess der Geschäftsbanken resultiert, wird durch den sogenannten Geldschöpfungsmulti- plikator bestimmt: M = m * B, wobei M die Geldmenge, m der Geldschöpfungs- multiplikator und B die Geldbasis ist.
3 Punkte
Die Höhe des Geldschöpfungsmultiplikators ist wiederum abhängig von der Bargeldquote, der Termineinlagen- und Spareinlagenquote und von den rele- vanten Mindestreservesätzen.
3 Punkte
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Lösung Aufgabe 4
SB 4, S. 17-2013 Punkte
Der vertikale Finanzausgleich findet zwischen Bund und Ländern sowie zwischen Ländern und Gemeinden statt. Im Art. 106 GG ist festgelegt, wie das gesamtwirtschaftliche Steueraufkommen auf die einzelnen Gebietskör- perschaften zu verteilen ist.
Zum vertikalen Finanzausgleich werden auch zusätzliche Finanztransfers übergeordneter Gebietskörperschaften an nachgelagerte Ebenen gerech- net, wenn von den übergeordneten Instanzen besondere Einrichtungen oder Infrastrukturmaßnahmen bei den nachgeordneten Instanzen veranlasst werden.
Ebenso werden Finanzierungen von Bund, Ländern und Gemeinden im Rahmen des Aufschwungs Ost und Ergänzungszuweisungen des Bundes an finanzschwache Länder zum vertikalen Finanzausgleich gezählt.
5 Punkte
Der horizontale Finanzausgleich erfolgt zum einen zwischen den Bun- desländern und zum anderen zwischen den Gemeinden.
Auf Landesebene werden ausgleichspflichtige und ausgleichsberechtigte Länder unterschieden. Kriterium für diese Einteilung ist die Summe der Steuereinnahmen des jeweiligen Bundeslandes und die Hälfte der Real- steuereinnahmen seiner Gemeinden im Verhältnis zu den Einwohnern des Landes. Stadtstaaten bekommen einen Berechnungsbonus in Form einer fiktiven Erhöhung ihrer Einwohnerzahl.
Ein vergleichbares Verfahren existiert auf Gemeindeebene.
5 Punkte
Der diagonale Finanzausgleich ist ein Sonderfall des vertikalen Finanz- ausgleichs. Hier werden die finanzpolitischen Mittel zwischen Gebietskör- perschaften und Parafisci geordnet. Beispiel hierfür sind Zuschüsse des Bundes an die Bundesagentur für Arbeit.
3 Punkte
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a) Erhebt wie in diesem Fall ein ökonomisch kleines Land einen Einfuhrzoll auf Solaranlagen, ist eine Überwälzung auf die Lieferanten von Solaranlagen i.d.R. nicht möglich.
2 Punkte
Im Zulieferland Y finden kaum Veränderungen statt, da das Absatzland X nur von marginaler wirtschaftlicher Bedeutung in Relation zu den gesamtwirt- schaftlichen Produktionsmöglichkeiten im Land Y ist.
2 Punkte
Mit dem Einfuhrzoll auf Solaranlagen sind für das Importland X positive und negative Wirkungen verbunden:
Positiv an der Zollerhebung im Importland X ist, dass ein Anstieg der heimi- schen Produktion ausgelöst werden kann (Schutzzolleffekt).
1 Punkt Negative Wirkungen im Importland X:
Zoll wird vom Verbraucher im Importland getragen,
negative konjunkturelle Effekte im Importland X durch Rückgang der realen Kaufkraft,
strukturelle Fehlallokationen.
3 Punkte
b) Im Land X wird die Menge der importierten Solaranlagen bedingt durch den Importzoll zurückgehen. Preiseffekte treten nicht auf, da die Exporteure auf- grund ihrer Wirtschaftsmacht keine Preiszugeständnisse machen. Dadurch verbessert sich die Leistungsbilanz für das Land X.
4 Punkte
Im Land Y wirkt sich der Rückgang der Exportmenge von Solaranlagen im Verhältnis zu den Gesamtexporten nur gering aus. Das heißt die Leistungsbi- lanz für das Land Y wird sich leicht verschlechtern.
3 Punkte
c) Die ToT definiert als Verhältnis aus Exportgüterpreisniveau und Importgüter- preisniveau ändern sich im Land X und Land Y nicht, da es zu keiner Verän- derung von Import- oder Exportpreisen kommt.
3 Punkte
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Aufgabe 6 Wahlaufgaben 25 Punkte
Wahlmöglichkeit:
Nur eine der Aufgaben 6 A und 6 B ist zu lösen!
Lösung Aufgabe 6 A
SB 2, S. 11 ff.25 Punkte
a) Aufschwung
Boom
Abschwung
Rezession
4 Punkte
b) KITCHIN-Zyklus mit einer Gesamtphasenlänge von drei bis vier Jahren:
Unter konjunkturpolitischen Gesichtspunkten gewinnt der KITCHIN-Zyklus zu- nehmend an Relevanz. Durch neue Produktionsverfahren mit einer zunehmend kurzfristig absatzorientierten Fertigung bei minimaler Lagerhaltung verlieren die unterstellten Lagerpuffer zunehmend an Bedeutung. Das heißt, dass auch kurzfristige und schwächere Nachfrageverschiebungen sich auf Produktion und auch Beschäftigung und Wirtschaftswachstum auswirken. Unterstützt wird dies durch eine in letzter Zeit zu beobachtende Deregulierung der arbeitsrechtlichen Vorschriften, wie z.B. den Kündigungsschutz.
5 Punkte
JUGLAR-Zyklus mit einer Gesamtphasenlänge von acht bis zehn Jahren:
Der JUGLAR-Zyklus gilt als zentraler Konjunkturzyklus marktwirtschaftlicher Systeme. Nachfrageänderungen wirken sich erheblich auf Produktion, Beschäf- tigung und Wirtschaftswachstum aus.
3 Punkte
KUZNETS-Zyklus mit einer Gesamtphasenlänge von 20 Jahren:
Der KUZNETS-Zyklus wird auch als Reinvestitionszyklus bezeichnet. Verur- sacht werden KUZNETS-Zyklen durch Investitionsschübe. Aufgrund eines ho- hen Kapitalbedarfs und einer langen Nutzungsdauer von Investitionen stauen sich in bestimmten Wirtschaftsbereichen (z.B. im Verkehrswesen und im Bau- sektor) Investitionen, die dann kurzfristig und komprimiert realisiert werden (müssen).
4 Punkte
KONTRATIEFF-Zyklus mit einer Gesamtphasenlänge von 50 bis 60 Jahren:
Der als Trend- oder Wachstumszyklus angesehene KONTRATIEFF-Zyklus wird ausgelöst durch Innovationsschübe, also Schwankungen in der technologi- schen Entwicklung.
3 Punkte
c) Unter Ordnungspolitik fallen alle grundlegenden wirtschaftspolitischen Maß-
nahmen zur Strukturierung bzw. Ordnung des Wirtschaftssystems. 2 Punkte Prozesspolitik beinhaltet alle wirtschaftspolitischen Entscheidungen, die bei ge-
gebener Wirtschaftsordnung konjunkturelle und/oder verteilungspolitische Aus- wirkungen haben bzw. haben sollen. Mit prozesspolitischen Maßnahmen wird direkt in den Wirtschaftsprozess eingegriffen.
2 Punkte
Strukturpolitik umfasst alle wirtschaftspolitischen Entscheidungen, die wachs- tumspolitische Auswirkungen haben (sollen).
2 Punkte
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a) Aufgaben:
Die Bereitstellung der nötigen Finanzmittel für die Realisierung der geplanten Staatsausgaben.
1 Punkt Die Gestaltung und Erhebung von Steuern und Abgaben erfolgt in dem Sinne,
dass
die Wirtschaftssubjekte möglichst wenig in ihren wirtschaftlichen Aktivitäten behindert werden und
gesamtwirtschaftliche Ziele der Wirtschaftspolitik über die Steuerpolitik nicht behindert, sondern im Optimalfall unterstützt oder ausgelöst werden.
3 Punkte
b) Das Allokationsziel fordert, dass alle Staatsausgaben durch eine möglichst genaue Kosten-Nutzen-Analyse auf ihren gesellschaftlichen Nutzen in Relation zu den durch sie verursachten finanziellen Kosten analysiert werden.
3 Punkte
Dabei ist zu beachten, dass
die geplanten öffentlichen Leistungen zu minimalen Kosten erbracht werden bzw.
zu feststehenden Kosten eine maximale Bereitstellung öffentlicher Güter erfolgt.
2 Punkte
Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass die Handlungskompetenz für die zu lö- sende öffentliche Aufgaben zunächst grundsätzlich auf der untersten Ebene ei- nes Staatswesens bzw. der Gebietskörperschaften liegen muss. Die nächsthö- here Ebene ist nur dann zur Übernahme der Aufgabe legitimiert, wenn sie nachweisen kann, dass sie die zu erbringende Leistung oder Aufgabe besser oder kostengünstiger bereitstellen bzw. lösen kann als eine nachgeordnete öf- fentliche Körperschaft.
3 Punkte
c) Konjunkturziele
Wachstumsziele
Distributionsziele
Umweltpolitische Ziele
4 Punkte
d) Steuerliche Be- und Entlastung:
der Investitionsgüterindustrie (z.B. durch Investitionssubventionen oder Ab- schreibungsvergünstigungen, Kreditvergünstigungen, Garantien, Variation der Unternehmenssteuern),
der Konsumgüterindustrie (Maßnahmen siehe Investitionsgüterindustrie),
der privaten Konsumnachfrage (z.B. durch Variation der Verbrauchsteuern, der Lohn- und Einkommensteuer, Gestaltung der Sparförderung, der Ab- schreibungsmöglichkeiten für private Haushalte).
3 Punkte
Beeinflussung der Preisniveaustabilität durch Maßnahmen im Bereich:
der Lohnnebenkosten,
der Unternehmensbesteuerung,
gezielter Subventionen zur Preissenkung bestimmter Vor- und Endprodukte,
der Steuerung der Preise bedeutender Importgüter.
4 Punkte
Steuerung des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts durch:
eine Variation von Importsteuern (Zöllen),
Exportsubventionen.
2 Punkte