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19.12.2007an Ihr Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der an-gegebene Termin ist unbedingt einzuhalten

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Academic year: 2022

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Studiengang Betriebswirtschaft

Fach Finanzwissenschaft (WPK I)

Art der Leistung Prüfungsleistung

Klausur-Knz. BW-FIW-P11-071201

Datum 01.12.2007

Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbind- lich vorgeschrieben:

• Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor wie in der Korrekturrichtlinie ausgewie- sen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet.

• Nur dann, wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen.

• Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor.

• Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zu Abwertung eines Teilschritts führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so erteilen Sie die hierfür vor- gesehenen Punkte ohne weiteren Abzug.

• Sollte ein Prüfling alle Aufgaben bearbeitet haben, so sind nur die numerisch ersten vier Aufgaben zur Bewertung heranzuziehen.

• Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesba- ren Schrift vor: Erstkorrektur in rot, evtl. Zweitkorrektur in grün.

• Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden No- tenschema ergebene Bewertung tragen Sie in den Klausur-Mantelbogen sowie in die Er- gebnisliste ein.

• Gemäß der Diplomprüfungsordnung ist Ihrer Bewertung folgender Bewertungsschlüssel zu Grunde zu legen:

Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0

notw. Punkte 100 - 95 94,5 - 90 89,5 - 85 84,5 - 80 79,5 - 75 74,5 - 70 69,5 - 65 64,5 - 60 59,5 - 55 54,5 - 50 49,5 – 0

• Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum

(2)

Korrekturrichtlinie BW-FIW-P11-070602 Seite 2 von 6

Wahlmöglichkeit:

Nur vier der fünf Aufgaben sind zu lösen!

Lösung Aufgabe 1

SB 1, S. 9-11

25 Punkte

a) Die Finanzwissenschaft untersucht alle staatlichen Aktivitäten, die mit Einnahmen oder Ausgaben verbunden sind, sowie die Regelungen zu deren Planung und Kontrolle. Die- ser Bereich der staatlichen Aktivität wird als öffentliche Finanzwirtschaft bezeichnet.

4 Punkte

Damit gehört zum Untersuchungsgegenstand der Finanzwissenschaft das finanzielle Handeln der Gebietskörperschaften – Bund, Länder, Gemeinden –, der Parafisci wie z.B. der Sozialversicherungsträger, der öffentlichen Unternehmen sowie der supranati- onalen Organisationen, an denen der Staat beteiligt ist.

2 Punkte

b) Allokationsziel: Der Staat soll durch sein finanzpolitisches Handeln eine gesamtwirt- schaftlich effiziente Produktionsstruktur realisieren. Dazu gehört das Angebot von öf- fentlichen Gütern oder auch die Schaffung von Anreizen, negative externe Effekte zu reduzieren.

3 Punkte

Ob das Allokationsziel erfüllt worden ist, zeigt sich durch die Zufriedenheit der Bürger mit den öffentlichen Leistungen und der Vermeidung von „Verschwendung“ (Ineffizienz) in der Bereitstellung.

2 Punkte

Verteilungsziel: Der Staat soll v.a. durch seine Steuer- und Transferpolitik dazu beitra- gen, die gesellschaftlich erwünschten Verteilungsnormen durchzusetzen, die oftmals von den Marktergebnissen abweichen.

3 Punkte

Ist das Verteilungsziel konkret formuliert (z.B. die 10% ärmsten Haushalte sollen min- destens 75% des Durchschnittseinkommens zur Verfügung haben), kann an diesen Größen der Zielerreichungsgrad bestimmt werden.

2 Punkte

Stabilisierungsziel: Mit dem Stabilisierungsziel ist der staatlichen Finanzpolitik das Ziel vorgegeben, die konjunkturellen Schwankungen, die sich aus dem Marktprozess erge- ben, zu glätten.

3 Punkte

Inwieweit der Staat dieses Ziel erfüllt, kann anhand der Kennzahlen des Magischen

Vierecks überprüft werden. 2 Punkte

c) Als „fiskalisches Ziel“ wird die Notwendigkeit für den Staat beschrieben, Einnahmen zu erzielen. Dies ist kein eigenständiges politisches Ziel, da die Erzielung von Einnahmen immer auf die Erfüllung bestimmter allokations-, verteilungs- oder stabilitätspolitischer Ziele gerichtet sein sollte.

4 Punkte

(3)

Lösung Aufgabe 2

SB 2, S 24, S. 34 ff.

25 Punkte

a) Die Public Choice Theorie gehört zu den Ansätzen positiver Theorien in den Wirt- schaftswissenschaften. Sie leitet ihre Theorie aus der Analyse der Realität ab, mit dem Ziel, Modelle zu entwickeln, die die Realität erklären können und auf deren Basis auch Vorhersagen getroffen werden können.

2 Punkte

Für alle Wirtschaftssubjekte wird in allen Handlungen Eigennutzmaximierung unterstellt,

also auch für Politiker und Bürokraten in ihren Ämtern. 3 Punkte b) Grafische Darstellung vgl. SB 2, S. 36, Abb. 2.9. Korrekte Achsenbezeichnungen je 1

Punkt (Abszisse kann andere sinnvolle Bezeichnung tragen), Nutzen- und Kostenfunk- tion je 1 Punkt, Einzeichnung der optimalen Angebotsmenge und der maximal mögli- chen Ausbringungsmenge für die Bürokratie je 1 Punkt.

insgesamt 6 Punkte

Im Niskanan-Modell werden die Bürokraten als eigennutzmaximierende Individuen ge- sehen, die für sich eine Erhöhung des öffentlichen Ansehens, Machtzuwachs, Verbes- serung ihres Budget und Einkommenserhöhungen anstreben.

3 Punkte

Das Verhältnis zwischen Politikern als Auftraggeber der Bürokraten und den ausführen- den Bürokraten wird als Principal-Agent-Situation beschrieben. Der Principal, also die Politiker kennen nicht die Produktionsfunktion der öffentlichen Leistung, können daher nicht die Effizienz der Leistung bewerten.

3 Punkte

Andererseits ist den Bürokraten die Nutzeneinschätzung der Politiker durchaus be-

wusst. 2 Punkte

Aus dieser Situation heraus dehnen die Bürokraten ihr Budget/öffentliche Leistung bis zu der Höhe aus, bei der die Gesamtkosten der Leistung gerade noch der Nutzenwert- schätzung entspricht. An diesem Punkt sehen die Politiker, dass die Bürokraten kosten- deckend arbeiten.

3 Punkte

Das Budget ist bei dieser Menge jedoch weit größer als eine effiziente Produktion erfor- dern würde. Ein effizientes Angebot läge dann vor, wenn die Grenzkosten der Leistung dem Grenznutzen entsprächen.

3 Punkte

(4)

Korrekturrichtlinie BW-FIW-P11-070602 Seite 4 von 6

Lösung Aufgabe 3

SB 3, S. 11-18, S. 28

SB 1, S. 26

25 Punkte

a) Dieser Tarif ist ein linearer Tarif mit Freibetrag; er gehört damit zu den mehrklassigen Tarifen.

3 Punkte Bis zum Freibetrag in Höhe von 7000 GE bleibt die Steuerbemessungsgrundlage steu-

erfrei, Grenz- und Durchschnittssteuersatz sind bis dahin null. 2 Punkte Beginnend mit 7001 GE wird ein konstanter Grenzsteuersatz von 30% erhoben, jede

zusätzliche Einheit der Bemessungsgrundlage wird also mit 30% belastet. 2 Punkte Betrachtet man nur die Veränderung des Grenzsteuersatzes mit zunehmender Bemes-

sungsgrundlage (Progressionsmaß dt´(X) / dX ) von diesem Punkt aus, muss man die- sen Tarif als proportional bezeichnen.

2 Punkte

Der Durchschnittssteuersatz steigt in diesem Tarif von 0 bis auf approximativ 30% bei zunehmender Bemessungsgrundlage; er liegt damit immer unter dem Grenzsteuersatz.

Damit ist dieser Tarif als progressiv zu bezeichnen.

2 Punkte

Insgesamt wird die Progressionseigenschaft des Tarif als indirekte Progression be- zeichnet.

2 Punkte b) Steuerdestinatar ist die Person, die nach dem Willen des Gesetzgebers der wirtschaftli-

che Träger der Steuer sein soll. 2 Punkte

Bei der Umsatzsteuer ist dies der Endverbraucher. 1 Punkt

Steuerträger ist die Person, die am Ende der marktlichen Anpassungsvorgänge tat-

sächlich wirtschaftlich durch die Steuer belastet ist. 2 Punkte

Dies kann beispielsweise bei der Umsatzsteuer auch der Einzelhandel sein, wenn eine volle Überwälzung einer Umsatzsteuererhöhung auf die Endverbraucher nicht durch- setzbar ist.

1 Punkt

c) Tabaksteuer: Bundessteuer Biersteuer: Ländersteuer

Zinsabschlagsteuer: Gemeinschaftsteuer Gewerbesteuer: Gemeindesteuer

Körperschaftsteuer: Gemeinschaftsteuer Kfz-Steuer: Ländersteuer

6 Punkte

(5)

Lösung Aufgabe 4

SB 4, S. 29-33

25 Punkte

a) Gesetzliche Krankenversicherung: Die GKV ist die älteste Sozialversicherung. Sie bietet Schutz gegen allgemeine Gesundheitsrisiken.

2 Punkte Gesetzliche Unfallversicherung: Die GUV sichert vor allen die Risiken ab, die durch

Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle entstehen können. 2 Punkte

Gesetzliche Pflegeversicherung: Die GPV ist die jüngste Sozialversicherung. Durch

sie werden die Risiken abgesichert, die durch eine Pflegebedürftigkeit entstehen. 2 Punkte b) Die gesetzliche Krankenversicherung ermöglicht den direkten Zugang zu Arztbesuchen,

Krankenhausleistungen, Medikamenten usw.; man spricht vom Sachleistungsprinzip. 3 Punkte Diese Leistungen werden nach dem Solidarprinzip gewährt, d.h. sie werden am indivi-

duellen Bedarf, nicht an den geleisteten Beiträgen bemessen.

2 Punkte Die beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen ist ebenfalls Ausdruck des

Solidarprinzips. 1 Punkt

Neben den Sachleistungen zahlt die GKV Krankengeld nach Ablauf der Lohnfortzah- lung durch die Arbeitgeber; diese ist abhängig von den gezahlten Beiträgen.

2 Punkte Die GKV wird durch ein Umlageverfahren finanziert, die aktuellen Leistungen werden

also aus den Beiträgen des laufenden Jahres bezahlt. 3 Punkte

Die Beiträge werden von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gezahlt. 2 Punkte In der GKV gibt es eine Versicherungspflichtgrenze. Überschreitet das Einkommen ei-

nes Arbeitnehmers diese Grenze, kann er die GKV verlassen und sich privat Kranken- versichern.

1 Punkt

c) Der Markt für Gesundheitsleistungen ist durch das System der GKV ein Anbietermarkt.

Die Nachfrager können zunächst die Qualität der Leistungen kaum beurteilen oder ver- gleichen. Verstärkt wird dies in Deutschland dadurch, dass die Nachfrager keine Infor- mationen über die Kosten, die durch die Leistungen verursacht werden, besitzen. Dies führt zu einer enormen Ausweitung der Nachfrage. Letztlich bestimmen dann die An- bieter den Leistungsumfang. Dies und ein starker technischer Fortschritt haben so dazu geführt, dass in Deutschland der Gesundheitssektor sehr ausgedehnt und teuer ist.

5 Punkte

(6)

Korrekturrichtlinie BW-FIW-P11-070602 Seite 6 von 6

Lösung Aufgabe 5

SB 5, S. 23-25, S. 30-36

25 Punkte

a) Von einem ausgeglichenem Staatshaushalt spricht man, wenn Einnahmen und Ausga- ben des Staatshaushalts sich entsprechen. Die öffentliche Nettoneuverschuldung (auch Nettodefizit) ist dann null.

3 Punkte

In Deutschland zählen in diesem Zusammenhang die Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden), der Fonds „Deutsche Einheit“, der Entschädigungsfonds und das ERP-Sondervermögen zum öffentlichen Sektor.

3 Punkte

b) Neoklassische, insbesonders monetaristisch orientierte Ökonomen erwarten überwie- gend negative Wirkungen einer öffentlichen Kreditaufnahme, selbst wenn die öffentliche Kreditaufnahme in eine investive Verwendung fließt. Vor allem fürchten sie die Ver- drängung privater Nachfrage durch öffentliche Nachfrage (Crowding-Out).

4 Punkte

Dies kann direkt geschehen, in dem es zu Preissteigerungen auf den Faktor- und Gü- termärkten auf Grund der zusätzlichen Staatsnachfrage kommt, oder indirekt durch Zinssteigerungen auf den Kapital- und Geldmärkten, die ebenfalls durch die staatliche Inanspruchnahme der Finanzmärkte entstehen.

4 Punkte

Langfristig werden von einer Staatsverschuldung negative Wachstumseffekte erwartet.

Zum einen wird durch die im Zeitraum der Kreditaufnahme induzierten Crowding-Out- Effekte in der Volkwirtschaft ein niedrigerer Kapitalstock realisiert. Zum anderen be- lasten die Zins- und Tilgungsverpflichtungen des Staates auf lange Zeit die wirtschaftli- che Entwicklung.

4 Punkte

Die Finanzierung des Staatshaushalts durch eine öffentliche Kreditaufnahme ist darüber hinaus mit Verteilungseffekten verbunden, die z.T. negativ bewertet werden. So wird von einer intergenerativen Lastverschiebung gesprochen. Durch öffentliche Kreditauf- nahme finanzierte Ausgabenprogramme kommen der in dieser Periode aktiven Gene- ration zu Gute, während die damit verbundenen Zins- und Tilgungsleistungen von den folgenden Generationen aufzubringen sind.

4 Punkte

Unerwünschte interpersonelle Verteilungswirkungen können ebenfalls auftreten. Steigt durch die Staatsverschuldung der Marktzinssatz, profitieren davon v.a. Bezieher mittle- rer und höherer Einkommen, da sie einen höheren Anteil an Zinseinkünfte beziehen als Bezieher geringerer Einkommen.

3 Punkte

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