HFH • Hamburger Fern-Hochschule 1
Klausur-Knz. BB-BWL-P11-071201
Datum 01.12.07
Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich vor- geschrieben:
• Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet.
• Nur dann, wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Auf- schlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen.
• Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor.
• Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zu Abwertung eines Teilschritts führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug.
• Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren Schrift vor: Erstkorrektur in rot, evtl. Zweitkorrektur in grün.
• Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden Notenschema ergebene Bewertung tragen Sie in den Klausur-Mantelbogen sowie in die Ergebnisliste ein.
• Gemäß der Diplomprüfungsordnung ist Ihrer Bewertung folgendes Notenschema zu Grunde zu legen:
Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0
notw. Punkte 100 - 95 94,5 - 90 89,5 - 85 84,5 - 80 79,5 - 75 74,5 - 70 69,5 - 65 64,5 - 60 59,5 - 55 54,5 - 50 49,5 – 0
• Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum
19. Dezember 2007
an Ihr Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich Ihrem Studienzentrumsleiter anzuzeigen.
BEWERTUNGSSCHLÜSSEL
Aufgabe 1 2 3 4 5 6
Alle Aufgaben sind zu lösen
max. Punktzahl 16 16 16 16 16 20
Lösung 1: Einführung 16 Punkte
SB 1, Abschnitt 2:
a) Als Produktionsfaktoren werden alle zur Produktion verwendeten Güter materieller u. immate- rieller Art verstanden, deren Einsatz für das Hervorbringen anderer wirtschaftlicher Güter aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen notwendig ist. Produktionsfaktoren sind der Input, der im Rahmen des betrieblichen Transformationsprozesses in den Output transformiert wird.
3 Pkte.
b) Die Effizienz des Faktoreinsatzes hängt davon ab, 3 Pkte.
− wie die spezifischen Bestimmungsfaktoren der jeweils im Einsatz befindlichen Produktionsfaktoren gestaltet sind und
− wie diese Produktionsfaktoren zu einer produktiven Einheit kombiniert sind.
c) Die Effizienz der Werkstoffe wird von folgenden wesentlichen Faktoren bestimmt:
− Werkstoffzeit (Zeitspanne zwischen der Beschaffung der Werkstoffe und der Er- stellung und dem Verkauf der Endprodukte) ist möglichst kurz zu halten, da jede vermeidbare Lagerdauer und Liegezeit zu einer zusätzlichen Kapitalbindung mit Zinskosten führt.
2 Pkte.
− Materialausbeute: Ausnutzung der Werkstoffe/Grad der entstehenden Material- verluste. Ausschuss und Materialabfälle sollten auf minimalem Niveau gehalten werden.
2 Pkte.
− Normung und Typung: Durch eine einheitliche Festlegung von Größen, Abmes- sungen, Formen und Farben einzelner Teile eines Produktes (= Normung) kön- nen Kosten gesenkt und die Produktivität bei der Montage von Produkten ge- steigert werden durch geringeren Lagerbedarf für die Einzelteile, weniger Ver- waltungsaufwand bei Materiallieferungen und geringere Kapitalbindung während des Produktionsprozesses. Anders als die Normung bezieht sich die Typung nicht auf Einzelteile, sondern auf das Fertigprodukt. Ziel ist die Vereinheitlichung der Produktvarianten zwecks Verkleinerung und Vereinheitlichung des Sorti- ments (Rationalisierungsmöglichkeiten).
2 Pkte.
− Werkstoffgerechte Verarbeitung der Werkstoffe: Bei der Produktentwicklung und der Auswahl der Fertigungsverfahren sind Besonderheiten der erforderlichen Werkstoffe so zu berücksichtigen, dass deren Verarbeitung werkstoffgerecht er- folgen kann
2 Pkte.
− Höhe der Bestellmenge: Realisierung der Bestellmenge, die für den Betrieb am günstigsten ist (= optimale Bestellmenge).
2 Pkte.
HFH • Hamburger Fern-Hochschule 3
Lösung 2: Rechtsformen 16 Punkte
SB 2, Abschnitt 2.3.2.3:
a) Die GmbH & Co. KG stellt eine häufig gewählte Typenmischung aus Personen- und
Kapitalgesellschaft dar. 3 Pkte.
Sie ist eine KG, bei der als Komplementär eine GmbH eingesetzt ist.
b) Der wesentliche Grund für den Austausch des Komplementärs als natürliche gegen
eine juristische Person liegt in der Haftungsbegrenzung: 3 Pkte.
Als Komplementär haftet zwar die GmbH in vollem Umfang für die Schulden der GmbH & Co. KG. Der Vorteil liegt aber darin, dass die GmbH nur in Höhe ihres Ge- sellschaftsvermögens, nicht aber mit dem Privatvermögen der Gesellschafter in An- spruch genommen werden kann.
c) Vergleich der KG und GmbH & Co. KG in Bezug auf Leitungswechsel: 10 Pkte.
Ein Leitungswechsel erfolgt in einer KG dadurch, dass ein neuer Komplementär an die Stelle des Alten tritt. Aufgrund des personalistischen Aufbaus der KG bedingt dies erhebliche strukturelle Veränderungen.
Durchführung eines Leitungswechsels in einer GmbH & Co. KG:
Ein Leitungswechsel ist im Rahmen der GmbH als Komplementär wegen der kör- perschaftlichen Organisation der GmbH wesentlich leichter zu erreichen.
Der Geschäftsführer der GmbH ist Angestellter der Gesellschaft. Die Rechtsbezie- hungen zwischen Geschäftsführer und der Gesellschaft unterliegen daher dem in- soweit einfacher anzuwendenden Dienst- und Arbeitsrecht und nicht, wie bei der KG, den gesellschaftsvertraglichen Beziehungen
In vielen Fällen wird für die Gründung einer GmbH & Co. KG auch sprechen, dass nicht jeder Geschäftsführer gleichzeitig auch im Kreis der Gesellschafter einer KG erwünscht ist. Insbesondere bei Familiengesellschaften können erhebliche Beden- ken gegen die Aufnahme dritter Personen in den Gesellschafterkreis bestehen.
Die GmbH und Co. KG ermöglicht es, die Unternehmensführung nicht mit einer Ge- sellschafterstellung zu verbinden, gleichzeitig aber Merkmale der personalistischen Struktur der KG aufrecht zu erhalten: Die Kommanditisten besitzen im Rahmen der Rechtsform einer reinen KG gegenüber der Geschäftsführung grundsätzlich nur In- formationsrechte. Sie können selbst nicht auf die Geschäftsführung Einfluss neh- men. Eine Stärkung ihrer Stellung kann bei der GmbH & Co. KG erreicht werden, indem sie gleichzeitig die Stellung von Gesellschaftern der GmbH erlangen. Aus dieser Position können sie gegenüber dem Geschäftsführer der GmbH und gleich- zeitigem Leiter der GmbH & Co. KG Weisungen erteilen. Diese speziellen Wei- sungsrechte ergeben sich aus dem Recht über die GmbH.
Lösung 3: Organisation 16 Punkte
SB 3, Abschnitt 2.2:
ACHTUNG:
Anders lautende plausible und korrekte Aussagen mit klarem Bezug auf die Fragestellung sind entsprechend mit Punkten zu bewerten!
a) Ein konstruktives Zusammenwirken der verschiedenen Abteilungen äußert sich in:
− Weitergabe von Informationen,
− Anweisungen an untergeordnete Abteilungen,
− gemeinsame Entscheidungsfindung von Abteilungen der gleichen Hierarchie- ebene,
4 Pkte.
(2 Pkte. je Aspekt, max. 4 Pkte.)
− Weitergabe halbfertiger Arbeiten zur weiteren Bearbeitung und
− gemeinsame Analyse von Arbeitsergebnissen
b) Voraussetzungen für eine konstruktive Zusammenarbeit unterschiedlicher betriebli- cher Organisationseinheiten sind klar geregelte und transparente
− Informationswege (wer hat wen wann worüber zu informieren?),
− Führungswege (wer kann wem in welchen Situationen Anweisungen erteilen?),
6 Pkte
(3 Pkte. je Aspekt, max. 6 Pkte.)
− Koordinationswege (wann müssen andere Abteilungen zur gemeinsamen Ent- scheidungsfindung herangezogen werden?) und
− Arbeitsfolgen (wer ist in welcher Reihenfolge für welchen Teil der Arbeit an ei- nem Produkt oder Projekt zuständig?).
c) Generelle Regelungen legen fest, wie bestimmte Aufgaben durchgeführt werden sollen, wie in bestimmten Fällen entschieden werden soll und wann die übergeord- nete Instanz an der Entscheidungsfindung zu beteiligen ist. Generelle Regelungen sollten regelmäßig schriftlich fixiert werden und finden ihren Anwendungsbereich für gleichartig wiederkehrende Aufgabenstellungen. Sie sollten einerseits die Entschei- dungsfreiheit der Mitarbeiter nicht übermäßig einschränken, andererseits aber im notwendigen Maße einheitliche Handlungsweisen innerhalb des Betriebes gewähr- leisten.
6 Pkte.
Fallweise Regelungen beinhalten Anordnungen zur Erledigung einzelner Vorgänge.
Dies betrifft Fälle, für die generelle Regelungen nicht existieren bzw. gar nicht exis- tieren sollen. Ein Übermaß an fallweisen Regelungen gilt als ineffizient, weil jede fallweise Regelung bedeutet, dass sich neben der unmittelbar mit einem Problem befassten Person oder Abteilung noch eine weitere, übergeordnete Person oder Abteilung mit derselben Angelegenheit befasst.
HFH • Hamburger Fern-Hochschule 5
Lösung 4: Personalwirtschaft 16 Punkte
SB 4, Abschnitt 2.2:
Systematisierung der Methoden der Personalbeschaffung:
Methoden der Personalbeschaffung
Innerbetriebliche Personalbeschaffung Außerbetriebliche Personalbeschaffung Interne Personalbeschaf-
fung ohne Personalbewe- gung
Interne Personalbe- schaffung mit Personal- bewegung
Passive Personal- beschaffung von außen
Aktive Personalbe- schaffung von außen zusätzliche Arbeitsleistun-
gen von Beschäftigten in Form von:
– Mehrarbeit bzw. Über- stunden
– Verlängerung der be- triebsüblichen Arbeits- zeit
– Urlaubsverschiebung – Erhöhung der Disponibi-
lität und Schaffung einer Flexibilitätsreserve durch Qualifizierung von Mitarbeitern
– Versetzung als nicht nur vorübergehende Zuweisung eines an- deren Arbeitsplatzes durch Weisung oder Änderungskündigung – Innerbetriebliche
Stellenausschreibung:
Bekanntgabe einer offenen oder vakant werdenden Stelle durch Aushang, Rundschreiben oder Betriebsmitteilung.
– Vermittlung durch die Ar- beitsverwaltung, – Eigenbewer-
bung, – Personal-
Leasing – Werkvertrag
– eine Stellenanzeige als Stellenangebot, – Personalberater und
Arbeitsvermittler, – Anwerbung durch
Betriebsangehörige, – Einsatz neuer Kom-
munikationswege
Lösung 5: Investitionsrechnung 16 Punkte
SB 5, Abschnitte 2.1, 2.3 und 5.5.1:
Kapitalwert der Investition:
C0= - 100.000 + 6 6 07 , 1
* 07 , 0
1 07 ,
1 − * 20.000 = - 4.669,21 € 4 Pkte.
Interner Zinsfuß der Investition: 12 Pkte.
C0(i=5%) = - 100.000 6 6 05 , 1
* 05 , 0
1 05 ,
1 − * 20.000 = 1.513,84 € Formel für die lineare Interpolation
( )
(
011 202)
022 C
C C
i i i
r ⋅
−
− −
=
( )
(
4.669,21 .513,84)
.513,8405 , 05 0
, 1
1 -
0 0,07
r ⋅
−
− −
= = 0,0549
Der kritische Kalkulationszinsfuß, d.h. der interne Zinsfuß, liegt bei 5,5 %.
Lösung 6: Finanzierung 20 Punkte
SB 1, Abschnitt 3.4.3.1 und SB 6 1 Pkt. je korrektem Kreuz
R. F.
.... steht in umgekehrtem Verhältnis zur Eigenkapitalquote. X .... kann die Höhe der Eigenkapitalrentabilität positiv beeinflussen X 1. Der Verschuldungs-
grad ...
.... bewirkt eine um so größere Abweichung der Eigenkapitalrentabilität von der Ge-
samtkapitalrentabilität um so höher er ist. X
.... fließt dem Unternehmen Kapital von Seiten der (Mit-)Eigentümer oder Kreditgeber zu.
X .... können als Arten die Selbstfinanzierung sowie die Finanzierung aus Abschreibungs- erlösen und aus Vermögensabbau differenziert werden.
x 2. Bei der Außenfinan-
zierung ...
... fließt dem Unternehmen stets Kapital zu, das dadurch charakterisiert ist, dass es als haftendes Kapital für die Verpflichtungen des Unternehmens gegenüber den Gläubigern herangezogen werden kann.
x
... können als Quotenaktien begeben werden. Hierbei ergibt sich eine quotenmäßige Beteiligung am Gesellschaftsvermögen, die allerdings bei einer Veränderung der Höhe des Eigenkapitals nicht konstant bleibt.
x
... sind als Inhaberaktien Wertpapiere, deren Rechte vom jeweiligen Inhaber geltend gemacht werden. Eine Übertragung des Eigentums, z. B. durch Verkauf oder Schen- kung, kann, wie bei einer gewöhnlichen Sache, durch einfache Einigung und Übergabe erfolgen.
X
... verhindern als vinkulierte Namensaktien, dass Unerwünschte Aktionäre werden. X 3. Aktien ...
... können vom emittierenden Unternehmen erworben werden, um einen schweren, unmittelbar bevorstehenden Schaden von der Gesellschaft abzuwenden.
X ... wird durch Angebot und Nachfrage bestimmt, die wiederum von vielfältigen Faktoren beeinflusst werden. Diese können unternehmensinterner Art sein, wie die zukünftigen Gewinnerwartungen, oder externer Natur sein, wie das Zinsniveau für alternative Kapi- talanlagen.
x 4. Der Bilanzkurs einer
Aktie ...
... versucht, den inneren Wert einer Aktie zu ermitteln, indem er die Relation zwischen dem gesamten bilanzierten Eigenkapital, also der Summe aus gezeichnetem Kapital und den Rücklagen, und dem gezeichneten Kapital misst.
X
... aus Gesellschaftsmitteln vor, bei der durch Ausgabe von Berichtigungsaktien eine Zuführung von zusätzlichen Finanzmitteln von außen erfolgt.
x .... in der Form eines genehmigten Kapitals vor, bei der die Hauptversammlung dem
Vorstand zeitlich befristet die Ermächtigung erteilt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis zu einem bestimmten Nennbetrag zu erhöhen.
X 5. Das Aktienrecht sieht
eine Kapitalerhöhung ...
... im Normalfall durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bezahlung vor (ordentliche Kapital- erhöhung). Der Ausgabekurs muss mindestens zum Nennwert erfolgen; liegt der Aus- gabekurs über pari, muss das Aufgeld in der Bilanz als Kapitalrücklage ausgewiesen werden
X
... können als Zinssicherungsinstrument eingesetzt werden. Dabei tauschen die Ver- tragspartner in der Regel variable Zinszahlungsverpflichtungen gegen einen Festzins- satz oder umgekehrt einen Festzinssatz gegen variable Zinsen.
x 6. Forward Rate
Agreements (FRA) ...
... können gegen sinkende Zinsen absichern. Wenn für angelegte Geldbeträge sinkende Zinsen befürchtet werden, kann der FRA verkauft werden. Darin verpflichtet sich der Käufer bei tatsächlich sinkenden Zinsen zu einer Ausgleichszahlung, während umge- kehrt der Verkäufer eine Ausgleichzahlung an den Käufer leistet, wenn der Referenz- zins über den vereinbarten Zins steigt.
X
7. Bei Zins-Swaps ... ... werden Zinstauschverträge in der gleichen Währung geschlossen. Dabei tauschen die Vertragspartner in der Regel variable Zinszahlungsverpflichtungen gegen einen Festzinssatz oder umgekehrt einen Festzinssatz gegen variable Zinsen.
X