WB-MUU-P11-071013– KORREKTURRICHTLINIE SEITE 1
Studiengang Bachelor of Engineering
Modul Marketing und Umweltmanagement Art der Leistung Prüfungsleistung
Klausur-Knz. WB-MUU-P11-071013
Datum 13.10.2007
Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich vorgeschrieben:
‚ Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet.
‚ Nur dann, wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen.
‚ Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor.
‚ Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zur Abwertung eines Teilschritts führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug.
‚ Sollte ein Prüfling im Wahlbereich alle Aufgaben bearbeitet haben, so sind nur die numerisch ersten zwei zur Bewertung heranzuziehen.
‚ Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren Schrift vor: Erstkorrektur in rot, evtl. Zweitkorrektur in grün.
‚ Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden Notenschema ergebene Bewertung tragen Sie in den Klausur-Mantelbogen sowie in die Ergebnisliste ein.
‚ Gemäß der Prüfungsordnung ist Ihrer Bewertung folgendes Notenschema zu Grunde zu legen:
Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0
notw. Punkte 100 - 95 94,5 - 90 89,5 - 85 84,5 - 80 79,5 - 75 74,5 - 70 69,5 - 65 64,5 - 60 59,5 - 55 54,5 - 50 49,5 – 0
‚ Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum
31.10.2007
an Ihr Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich Ihrem Studienzentrumsleiter anzuzeigen.
Bewertungsschlüssel
Aufgabe 1 2 3 4 5 6
max. Punktzahl 10 10 10 10 30 30
Alle Aufgaben sind zu lösen.
HFH Hamburger Fern-Hochschule
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Lösung 1: 10 Punkte
a) MUU, SB 7, S. 49
‚ Errichtung eines Zentrallagers oder mehrerer Außenlager
‚ Festlegung der räumlichen Standorte der Außenlager
‚ Errichtung von Eigen- oder Fremdlagern
‚ Zahl der Außenlager, deren Größe und Ausstattung
‚ Auswahl der Transportmittel; eigene oder fremde Transportmittel
‚ Höhe der Vorratshaltung; Lagerbestandsentscheidungen
‚ Organisation der innerbetrieblichen Auftragsabwicklung
‚ Wahl der Transportverpackung
4 x 1 P max 4 P
b) MUU, SB 7, S. 44 f.
distributionspolitische Ziele:
‚ Erreichung eines bestimmten Distributionsgrades (Umfang der Erhältlichkeit des Produkts für den Endverbraucher)
‚ Erhöhung des Umsatzes
‚ Sicherstellung eines bestimmten Niveaus der Lieferbereitschaft (z.B. 24-h-Lieferung)
‚ Erhöhung des Marktanteils
‚ Senkung der Vertriebskosten
4 x 1,5 P max 6 P
Lösung 2: 10 Punkte
MUU, SB 5, S. 29 f.
‚ Erfassung der Kundenbedürfnisse in der Art und Weise, dass sowohl die
Lebensqualität der Konsumenten als auch die der Gesamtgesellschaft erhalten bzw.
gesteigert wird
‚ Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung in der Unternehmenstätigkeit in der Weise, dass vor dem Hintergrund von bspw. Umwelt- und Gesundheitsproblemen und knapper werdenden Ressourcen auch die langfristigen Konsumenteninteressen gewahrt werden (wie z.B. Erhaltung der natürlichen Umwelt, Erhaltung der
persönlichen Gesundheit)
‚ Neben den individuellen Kundenbedürfnissen und unternehmensspezifischen Interessen bzw. Unternehmenszielen wie Umsatz- und Gewinnerzielung sind aufgrund der sozialen Verantwortung des Marketings gesamtgesellschaftliche Interessen in die Unternehmenspolitik zu integrieren.
3 P
4 P
3 P
HFH Hamburger Fern-Hochschule
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Lösung 3: 10 Punkte
MUU, SB 2.02, S. 30 a)
Als einer der ersten Schritte ist die umweltbezogene Bestandsaufnahme über den Ist-Zustand des betrieblichen Umweltschutzes (Umweltprüfung bzw. Ist- Analyse) vorzunehmen.
Elemente sind:
‚ Erfassung der wesentlichen direkten und indirekten Umweltaspekte
‚ Erfassung der geltenden rechtlichen Umweltbestimmungen
‚ Erstellen eines Anlagenverzeichnisses
‚ Erfassung des bisherigen Umweltmanagements bzw. organisatorischer Regelungen im Umweltbereich (z.B. Abläufe)
b)
Vorteile für die Unternehmen bereits in diesem Stadium der Bestandsaufnahme:
‚ Identifizierung von Einsparpotenzialen aufgrund der systematischen
Erfassung der stofflich-energetischen Ströme (Stichworte: Öko-Bilanzen oder einfache Input-Output-Analysen)
‚ Aufdecken rechtlicher Defizite
‚ Aufdecken von Lücken im Anlagenverzeichnis
4 x 1 P max 4 P
3 x 2 P max 6 P.
Lösung 4: 10 Punkte
MUU, SB 2.01 S. 44
Beeinträchtigung von Umweltmedien:
‚ Gewässerverunreinigung
‚ Bodenverunreinigung
‚ Luftverunreinigung
‚ Verursachen von Lärm und Erschütterungen Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen:
‚ unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen
‚ schwere Umweltgefährdung durch Freisetzung von Giften
‚ unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern
andere Straftaten:
‚ unerlaubtes Betreiben von Anlagen
‚ Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete
Besonders schwere Umweltstraftat mit konkreter Gefährdung, Schädigung oder Gewinnsucht
sinngemäß
3 P
3 P
3 P
1 P
Alternativ:
Klassifizierung der Straftatbestände:
‚ Verletzungsdelikte (z. B. Verletzung eines Gewässers oder schutzbedürftigen Gebiets),
‚ Gefährdungsdelikte, ihrerseits unterschieden in
– konkrete Gefährdungsdelikte (durch Freisetzung von Giften),
– potenzielle Gefährdungsdelikte (Bodenverunreinigung, die eine Gefahr hervorrufen kann),
– abstrakte Gefährdungsdelikte (unerlaubtes Anlagenbetreiben).
(10 P)
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Lösung 5: 30 Punkte
a) MUU, SB 7, S. 45
Möglichkeiten der dezentralen Vertriebsorganisation:
‚ werkseigenes Vertriebssystem: rechtlich und wirtschaftlich unselbstständige Verkaufsniederlassungen oder -filialen
‚ werksgebundenes Vertriebssystem: rechtlich selbstständige, aber wirtschaftlich abhängige Vertriebsorganisation
‚ rechtlich und wirtschaftlich ausgegliederte Vertriebsgesellschaften
3 x 2 P max 6 P
b) MUU, SB 7, S. 45, S. 47 ff.
Bei den Distributionsorganen unterscheidet man unternehmenseigene und unternehmensfremde Organe.
unternehmenseigene Distributionsorgane:
‚ Mitglieder der Geschäftsführung oder Marketingleitung des Unternehmens
‚ Verkaufs- oder Vertriebsabteilung des Unternehmens
‚ Fabrikläden
‚ Reisende (an Weisungen des Unternehmens gebundene Angestellte des
Unternehmens und Handlungsgehilfe im Sinne des HGB, die Geschäfte abschließen bzw. vermitteln)
‚ Vertriebs- / Verkaufsniederlassungen (z.B. Auslandsfilialen)
2 P
4 x 1,5 P max 6 P
unternehmensfremde Distributionsorgane:
Absatzhelfer: sind akquisitorisch tätig (d.h. übernehmen die Anbahnung von Geschäftsbeziehungen, die Vermittlung von Geschäften oder Vornahme von
Verkaufsabschlüssen); sie sind rechtlich selbstständige Gewerbetreibende; erwerben aber kein Eigentum an den abzusetzenden Produkten
‚ Handelsvertreter: selbstständiger Gewerbetreibender, der ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen; verfügt über freie Arbeitszeitgestaltung, grundsätzlich nicht weisungsgebunden, kann für mehrere Auftraggeber tätig sein
‚ Kommissionär: betraut mit der gewerbsmäßigen Übernahme des Ankaufs oder Verkaufs von Waren (und Wertpapieren); auf fremde Rechnung (des Kommittenten), aber in eigenem Namen tätig
‚ Makler: selbstständiger Gewerbetreibender, der für andere Personen Verträge vermittelt oder Gelegenheiten zum Abschluss von Verträgen nachweist. Lediglich fallweise Aufgabenerledigung für den Auftraggeber
Absatzmittler: sind rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Handelsbetriebe, die von Lieferanten Produkte kaufen und ohne wesentliche Be- und Verarbeitung an andere Absatzmittler oder den Einkäufer verkaufen; erwerben Eigentum an den abzusetzenden Waren
‚ Großhandel: beliefert den Einzelhandel, jedoch nicht den privaten Endverbraucher
‚ Einzelhandel: direkter Verkauf an den privaten Endverbraucher
3 P
2 P
2 P
2 P
3 P
2 P 2 P
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Lösung 6: 30 Punkte
a) MUU, SB 2.01, S. 29
(weitere Felder und Beispiele siehe SB 2.01, Tab. 2.2)
Nachhaltigkeitsfeld Indikator beispielhaftes Ziel 1. Klimaschutz Verringerung der
Treibhausgasemissionen
Reduktion der Treibhausgase um 21
% bis 2008 / 2010 gegenüber 1990 (4 P) 2. erneuerbare
Energien
Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch
Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien auf 12,5 % am
Stromverbrauch bis zum Jahre 2010 gegenüber 2000
(4 P)
3. Artenvielfalt Bestand ausgewählter Vogelarten
Stabilisierung des Bestands der ausgewählten Vogelarten auf hohem Niveau bis zum Jahr 2015
(gegenüber dem Jahr 2000)
(4 P)
4. Ernährung Anteil des ökologischen Landbaus an der Gesamtanbaufläche
Steigerung des Anteils ökologischen Landbaus an der
Landwirtschaftsfläche auf 20 % bis zum Jahr 2010
(4 P)
4 x 1 P 4 x 1,5 P 4 x 1,5 P 16 P
b) MUU, SB 2.02, S. 33 f., S. 59
Für bestimmte Umweltbereiche und unter bestimmten Bedingungen sind Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, sog. Betriebsbeauftragte für den Umweltschutz zu bestellen.
Sie werden bestellt für die Felder Immissionsschutz, Gewässerschutz, Störfälle, Abfall, Strahlenschutz, Gefahrgut, biologische Sicherheit. Die Aufgaben können von
Unternehmensinternen oder -externen wahrgenommen werden.
Pflichten bzw. Aufgaben:
‚ Kontrolle der Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen
‚ Informationspflicht an die Mitarbeiter über Umweltwirkungen und deren Maßnahmen zu ihrer Verhinderung
‚ Hinwirkung auf umweltbezogene Innovationen
‚ Stellungnahme zu umweltbedeutenden Investitionsvorhaben
‚ Berichterstattung gegenüber dem Anlagenbetreiber über getroffene oder zu treffende Maßnahmen
Rechte der Betriebsbeauftragten:
‚ adäquate materielle Ausstattung
‚ Informationsrecht
‚ Vortragsrecht
‚ Kooperationsrecht bei mehreren Beauftragten
‚ Benachteiligungsverbot
2 P
4 x 1,5 P max 6 P
4 x 1,5 P max 6 P