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·Fern-Fachhochschule Hamburg
L_1Studiengang Betriebswirtschaft
Fach Studienschwerpunkt
Rechnungswesen/Controlling Art der Leistung Prüfungsleistung
Klausur-Knz. BW-REC-P21-020629
Datum 29.06.02
Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich vorgeschrieben:
· Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet.
· Nur dann, wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen.
· Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor.
· Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zu Abwertung eines Teilschritts führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug.
· Sollte ein Prüfling im Wahlbereich beide Aufgaben bearbeitet haben, so ist nur die erste zur Bewertung heranzuziehen.
· Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren Schrift vor: Erstkorrektur in rot, evtl. Zweitkorrektur in grün.
· Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden Notenschema ergebene Bewertung tragen Sie in den Klausur-Mantelbogen sowie in die Ergebnisliste ein.
· Gemäß der Diplomprüfungsordnung ist Ihrer Bewertung folgendes Notenschema zu Grunde zu legen:
Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0
notw. Punkte 100 - 95 94,5 - 90 89,5 - 85 84,5 - 80 79,5 - 75 74,5 - 70 69,5 - 65 64,5 - 60 59,5 - 55 54,5 - 50 49,5 – 0
· Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum
17. Juli 2002
an Ihr Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich Ihrem Studienzentrumsleiter anzuzeigen.
BEWERTUNGSSCHLÜSSEL
Aufgabe 1 2 3 4 5 6 7 8 W9 W10 W11 W12 W13 W14 W15
Gruppe 1: Alle Aufgaben sind zu lösen Gruppe 2: nur 4 Aufgaben sind zu lösen
max. Punktzahl 5 5 5 5 5 5 5 5 15 15 15 15 15 15 15
Korrekturrichtlinie
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L_2 SB 1.03, Abschnitt 8:a) Gegenstand/Inhalte:
· Analyse der Vermögensstruktur/Investition
· Analyse der Kapitalstruktur/Finanzierung
· Analyse des Erfolgs/ der Ertragskraft
· Analyse der Rentabilität
0,5 Pkte.
0,5 Pkte.
0,5 Pkte.
0,5 Pkte.
b) Methoden:
· quantitative Analysen: zeitpunktbezogene Informationen des Jahresabschlusses:
Bildung und Auswertung von Kennzahlen (u. a. Investitionsquote,
Eigenkapitalquote, Liquiditätsgrade, Personalintensität, RoI), Erstellung und Auswertung u. a. von Bewegungsbilanzen und Kapitalflussrechnungen
· qualitative Analysen: ergänzende Beurteilung der Bonität z. B. durch Einbeziehung der Qualität des Managements, Ressourcenstärke etc.
0,5 Pkte.
0,5 Pkte.
c) Grenzen:
· die vom zu analysierenden Unternehmen vorgenommenen
jahresabschlussbezogenen Gestaltungsmaßnahmen sind nur begrenzt aufdeckbar; Analysebilanz und -GuV-Rechnung können insofern verzerrte Informationen beinhalten
· mangelnder Zukunftsbezug, da der Jahresabschluss vergangenheitsorientiert und stichtagsbezogen ist
· für die Zukunft wichtige Informationen (z. B. Umwelthaftung, Qualität des Management) sind nicht oder nur teilweise den Jahresabschlüssen entnehmbar
3 Pkte.
Lösung Aufgabe 2: Kostenmanagement /-rechnungssysteme 5 Punkte
SB 2.02, Abschnitt 3.6:
a) Die Prozesskostenrechnung berücksichtigt, dass neben produktions-
volumenabhängigen Kosten auch variantenabhängige Mehrkosten anfallen können.
1 Pkt.
b) Produktionsvolumen aller Varianten
tensatz Prozesskos eil
Volumenant ge
Prozessmen ten
Prozesskos ängige
Volumenabh · ·
= 1 Pkt.
Variante je men Mengenvolu nzahl
Variantena
tensatz Prozesskos nteil
Variantena ge
Prozessmen ten
Prozesskos hängige
ariantenab
V ·
·
= · 1 Pkt.
c) In der Prozesskostenrechnung können die Gemeinkosten der einbezogenen
indirekten Leistungsbereiche verursachungsgerechter verrechnet werden und bilden infolgedessen eine aussagefähigere Grundlage für die Kalkulation. Die Zuordnung der Gemeinkosten erfolgt nach der Inanspruchnahme. Wertzuschlagsbasen zur Fixkostenumlage werden weitgehend abgelehnt. Damit leistet die
Prozesskostenrechnung dem Management Hilfestellung beim Vermeiden strategischer Fehlentscheidungen.
Einschränkend sei jedoch darauf hingewiesen, dass der Prozesskostenrechnung zwar im Allgemeinen eine verursachungsgerechtere Verrechnung der Gemeinkosten zugeschrieben wird als den traditionellen Kalkulationsverfahren, die
prozessorientierte Produktkalkulation dennoch auch nicht ohne eine mehrfache Schlüsselung der Gemeinkosten auskommt. Es ist also sinnvoll von
‘verursachungsgerechter’ und nicht von ‘verursachungsgerecht’ zu sprechen.
2 Pkte.
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L_3Lösung Aufgabe 3: Rechnungslegung über den Konzern 5 Punkte
SB 3.01, Abschnitt 4.1:
a) Grundidee: Die Einheitstheorie betrachtet den Konzern trotz rechtlicher Selbstständigkeit der Einzelunternehmungen als wirtschaftliche und rechtliche Einheit, also als eine einzige Unternehmung. Die Einzelunternehmungen sind als unselbstständige Betriebsabteilungen dieser Einheitsunternehmung ‘Konzern’
anzusehen, so dass der Konzernabschluss somit zum ‘Quasi-Einzelabschluss’ wird, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermitteln soll. Hierbei wird unterstellt, dass die Minderheitsaktionäre oder Gesellschafter der abhängigen Unternehmen in gleicher Weise wie die Aktionäre der Muttergesellschaft (des herrschenden
Unternehmens) als Anteilseigner der wirtschaftlichen Einheit ‘Konzern’ auftreten, die Interessen beider Aktionärsgruppen also gleichgerichtet sind.
2,5 Pkte.
b) Die Konsequenz der Einheitstheorie ist die Vollkonsolidierung. Diese erfordert die Zusammenfassung sämtlicher Aktiva und Passiva sowie sämtlicher Erträge und Aufwendungen aller einbezogenen Unternehmen zur richtigen Darstellung des Konzerns als Einheitsunternehmung.
2,5 Pkte.
Es müssen u. a. sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden ohne Rücksicht auf den Beteiligungsgrad in den Konzernabschluss übernommen und ggf. für die Anteile von Minderheitsaktionären ein Ausgleichsposten eingestellt werden (=
Vollkonsolidierung).
Lösung Aufgabe 4: Unternehmensbewertung 5 Punkte
SB 3.02, Abschnitt 4:
a) Beim § 304 Abs. 1 HGB handelt es sich um eine Bewertungsvorschrift, denn der Zwischengewinn/-verlust ist eine Folge unterschiedlicher Bewertungen in den Abschlüssen des Liefer- und des Empfängerunternehmens. Das Gesetz sieht in Bezug auf die Vermögensgegenstände keine Beschränkung vor, so dass die Vorschriften auf sämtliche Aktiva (Anlage- und Umlaufvermögen) anzuwenden sind.
1 Pkt.
b) Zwischenerfolg: Differenz zwischen dem Wertansatz eines konzernintern geführten Vermögensgegenstandes im Einzelabschluss und dem Wert, der diesem
Vermögensgegenstand gemäß der Einheitstheorie aus Konzernsicht zukommt.
1 Pkt.
Zwischengewinn (ZG):
Einzelbilanzwert (EBW) > Konzernherstellungskosten (KHK) ZG = EBW - KHK
0,5 Pkte.
1 Pkt Zwischenverlust (ZV):
Einzelbilanzwert (EBW) < Konzernherstellungskosten (KHK) ZV = KHK - EBW
0,5 Pkte.
1 Pkt
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L_4Lösung Aufgabe 5: Unternehmensbewertung 5 Punkte
SB 4.01, Abschnitt 2:
1. Objektive Werttheorie: Der Unternehmenswert ist eine objektive Größe, die ausschließlich von objektiven Bestimmungsgründen abhängt. Die ‘objektive Werttheorie’ kann ihrerseits unterteilt werden in
· ‘naiven Wertobjektivismus’: Der Wert ist eine inhärente Eigenschaft des zu bewertenden Objekts
· Vermutung des ‘gemeinen Werts’: Der ‘gemeine Wert’ kann auf zwei unterschiedliche Arten definiert werden.
- Bei der ‘Jedermann-Fiktion’ ist der ‘gemeine Wert’ der Wert der Unternehmung an sich, der für jedermann Gültigkeit hat und der von jedermann der Unternehmung auch zugeordnet wird. Das Problem dieser Definition besteht in der Konkretisierung des ‘jedermann’.
- Der ‘gemeine Wert’ als Verkehrswert: Der Preis, der im üblichen Verkehr für das Objekt gezahlt wird, abgesehen von der Frage, wie dieser Preis ermittelt werden soll, setzt diese Definition einen Markt voraus, auf dem weitgehend gleichartige Güter gehandelt werden. Diese Voraussetzung ist bei Unternehmen jedoch nicht erfüllt.
1 Pkt.
1 Pkt.
1 Pkt.
2. Subjektive Werttheorie: Es gibt keine vergleichbaren Wertmaßstäbe, der Wert eines Objektes hängt allein von der Einschätzung des Bewertenden ab. Der Wert eines Objektes wird damit letztlich zur persönlichen Geschmacksfrage des Bewertenden.
1 Pkt.
3. Funktionenlehre oder ‘gerundive Werttheorie’: Der Wert ist funktions- und zweckabhängig, er hängt von der Aufgabenstellung des Bewertenden ab.
1 Pkt.
Lösung Aufgabe 6: Wirtschaftsprüfung 5 Punkte
SB 5.02, Abschnitt 2.2:
a) Als zentrale berufsrechtliche Grundsätze sind zu nennen:
· Grundsatz der Unabhängigkeit und Unbefangenheit,
· Grundsatz der Eigenverantwortlichkeit,
· Grundsatz der Verschwiegenheit,
· Grundsatz der Unparteilichkeit,
· Grundsatz der Gewissenhaftigkeit,
· Sonstige Berufsgrundsätze (berufswürdiges Verhalten, Kundmachung und berufsgemäße Werbung, Siegelführung).
0,5 Pkte.
0,5 Pkte.
0,5 Pkte.
0,5 Pkte.
0,5 Pkte.
0,5 Pkte.
b) Die Berufsgrundsätze dienen dazu, dass im Rahmen der Berufstätigkeit ein
möglichst hoher Qualitätsstandard beibehalten bzw. erreicht wird. 2 Pkte.
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L_5Lösung Aufgabe 7: Controlling 5 Punkte
SB 6.02, Abschnitt 4:
a) Unternehmensstrategie: Die Unternehmensstrategie (corporate strategie) legt Art und Richtung der Unternehmensentwicklung fest. Dabei ist die
Unternehmensstrategie auf das gesamte Unternehmen bezogen.
0,5 Pkte.
Geschäftsfeldstrategien: Die Geschäftsfeldstrategie konzentriert sich auf einzelne Unternehmensbereiche und versucht, für diese ausgewählten Bereiche eigene Produkt-Markt-Strategien zu entwickeln.
0,5 Pkte.
Wettbewerbsstrategien: Mit Hilfe einer Wettbewerbsstrategie soll der Aufbau und die
Erhaltung von Wettbewerbsvorteilen gegenüber der Konkurrenz erreicht werden. 0,5 Pkte.
Funktionalstrategien: Die Funktionalstrategie ist eine Konkretisierung der
Unternehmens-, Geschäftsfeld- und Wettbewerbsstrategie auf der Ebene einzelner betrieblicher Funktionsbereiche wie Absatz, Produktion, Beschaffung, F&E und Personal. Sie stellt sicher, dass sämtliche strategierelevanten Funktionsbereiche ihren Beitrag zur Umsetzung der Gesamtstrategie leisten. Der Übergang zur Ausführungsphase ist fließend.
0,5 Pkte.
b) Strategie der Kostenführerschaft, die auf Ausnutzung von Erfahrungskurveneffekten und/oder Rationalisierungsmöglichkeiten beruht und vorwiegend in reifen Branchen Anwendung findet.
Strategie der Differenzierung, die sich auf die Erfüllung ausgewählter
Kundenanforderungen spezialisiert und auf einer gewissen Einzigartigkeit gegenüber der Konkurrenz basiert.
Strategie der Konzentration – auch Nischenstrategie genannt –, die sich auf
räumlich, kunden- oder produktspezifisch abgegrenzte Marktsegmente, so genannte Nieschen, orientiert.
1 Pkt.
1 Pkt.
1 Pkt.
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L_6Lösung Aufgabe 8: Internationale Rechnungslegung 5 Punkte
SB 7.04, Abschnitt 6
a) Gemeinsamkeiten zwischen IAS und US-GAAP:
Als adressatenspezifische Gemeinsamkeit ist hervorzuheben, dass es sich sowohl bei den IAS als auch bei den US-GAAP um kapitalmarktorientierte
Rechnungslegungsnormen handelt. Bei ihnen steht die Nützlichkeit der
Informationen für Investoren oder potenzielle Anleger im Vordergrund, während die deutsche Rechnungslegung vornehmlich durch das Gäubigerschutzprinzip geprägt ist.
1,5 Pkte.
Die konzeptionelle Entwicklung von Rechnungslegungsstandards erfolgt sowohl bei den IAS als auch bei den US-GAAP in einer kasuistischen Vorgehensweise. Ein übergreifender Rahmen ist in beiden Rechnungslegungssystemen erst nachträglich eingefügt worden.
1,5 Pkte.
b) Aspekte, die die gegenseitige Anerkennung zwischen IAS und US-GAAP
erschweren: 2 Pkte.
· Die US-amerikanische Rechnungslegung nimmt für sich in Anspruch, in einem über 80jährigen Erfahrungsprozess alle anstehenden Rechnungsfragen zeitnah gelöst zu haben, so dass aus der nationalen Sicht der USA kein gravierender Anlass besteht, sich auf andere Normensysteme einzulassen.
(1 Pkt. Je Aspekt, max.
2 Pkte.)
· Hinter dem 25jährigen Entwicklungsprozess der IAS stehen die
Anwendungserfahrungen aus der Rechnungslegungung vieler Länder, so dass für die IAS die besten Voraussetzungen bestanden haben, hieraus die ”Best Practise” abzuleiten. Nur die IAS bieten die Möglichkeiten, zu einer über die nationalen Interessen hinausgehenden, allgemein akzeptierten
Rechnungslegung zu gelangen.
· Der internationale Konsens für die Regelungen der IAS ist häufig nur dadurch erreicht worden, dass den Anwendern Wahlrechte für die Bilanzierung oder Erfolgsabbildung eingeräumt worden sind. Gegenüber den in aller Regel wahlrechtslosen US-GAAP erschweren diese alternativen
Handlungsmöglichkeiten die Vergleichbarkeit von IAS-Abschlüssen.
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L_7Lösung Aufgabe W9: Bilanzanalyse und Bilanzpolitik 15 Punkte
SB 1.02, S. 30 ff; ÜA 5 f, 8 f:
a) CF = einnahmewirksame Erträge - ausgabewirksame Aufwendungen 2 Pkte.
CF = Jahresüberschuss
+ Abschreibungen (auf Anlagen)
+/- Erhöhung/Auflösung von (langfristigen) Rückstellungen +/- Erhöhung/Auflösung von Sonderposten mit Rücklageanteil +/- Bestandmehrung/Bestandsminderung an UE und FE
ggf. weitere kleine Positionen
3 Pkte.
Der CF ist Ausdruck der Innenfinanzierungskraft eines Unternehmens. Er gibt an, wieviel erwirtschaftete liquide Mittel (nach Abzug der Ausgaben mit
Aufwandscharakter) zur Verfügung stehen u. a. für die - Gewinnausschüttung
- Finanzierung von Investitionen und zusätzlichem Umlaufvermögen - Schuldentilgung
3 Pkte.
Die Aussagekraft (des veröffentlichten Gesamt-CF) ist dadurch eingeschränkt, dass er auch Beträge enthält, die außerordentlichen oder nicht wiederholbaren Charakter haben; höheren Aussagewert hätte deshalb der (nicht veröffentlichte) betriebliche CF.
2 Pkte.
b) · Die Bilanz ist eine (statische) Bestandsrechnung per Abschlussstichtag; die Zahlungsfähigkeit ist abhängig von (dynamischen) Zahlungsströmen.
· Kurz nach dem Abschlussstichtag fällige Zahlungseingänge und -ausgänge sind, soweit sie nicht bereits Forderung-/Verbindlichkeitencharakter haben, aus der Bilanz nicht erkennbar, z. B. Anfang Januar fällige Lohnzahlungen.
· Die Bilanz ist bewertungsabhängig, also das Ergebnis bilanzpolitischer Gestaltung.
· Vorhandene, noch nicht ausgeschöpfte Kreditspielräume sind aus der Bilanz nicht erkennbar.
· u. a. m.
5 Pkte.
(2 Pkte. je Aspekt, max.
5 Pkte.)
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L_8Lösung Aufgabe W10: Kostenmanagement/-rechnungssysteme 15 Punkte
a) SB 2.01, S.19 ff.:
· Die Fixkostendeckungsrechnung ist eine in Deutschland konzipierte Weiterentwicklung der einstufigen Deckungsbeitragsrechnung.
· Sie unterscheidet sich von der einstufigen Variante dadurch, dass es die beschäftigungsunabhängigen Kosten des Unternehmens nicht einfach als undifferenzierten Fixkostenblock den Deckungsbeiträgen der verkauften Leistungen gegenüberstellt, sondern vielmehr diesen Block in mehrere Fixkostenschichten aufspaltet.
· Die Schichten unterscheiden sich durch ihre Erzeugnisnähe. Für ihre Bildung ist die Frage relevant, ob diese Fixkosten auch beim Wegfall dieser Ebene
eingespart werden können. (Fakulativ:So ist es zum Beispiel teilweise gegeben, dass ein Teil der fixen Kosten nur dann weiter anfällt, wenn die Produktion eines bestimmten Erzeugnisses aufrechterhalten wird. Die Fixkosten, beispielsweise für eine Spezialmaschine, sind in einem solchen Fall keine Fixkosten des gesamten Betriebes, sondern Fixkosten des einzelnen Produktes, die auch mit seiner Produktionseinstellung entfallen können.
5 Pkte.
b) SB 01, S.24 ff.:
Verkaufspreis 70,00 GE
- variable Stückkosten 30,00 GE
= Deckungsbeitrag I 40,00 GE
- Produktfixkosten (60 %) 24,00 GE
= Deckungsbeitrag II 16,00 GE
- Produktgruppenfixkosten (50 %) 8,00 GE
= Deckungsbeitrag III 8,00 GE
- Kostenbereichsfixkosten (65 %) 5,20 GE
= Deckungsbeitrag IV 2,80 GE
- Unternehmensfixkosten (20 %) 0,56 GE
= Nettogewinn 2,24 GE
2 Pkte.
2 Pkte.
2 Pkte.
2 Pkte.
2 Pkte.
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L_9Lösung Aufgabe W11: Rechnungslegung über den Konzern 15 Punkte
SB 3.02, S.9 ff.:
a) Buchwertmethode: 5 Pkte.
Bilanzposition MU TU Summenbil. Konsolid. Konzernbil.
A
P A P A P S H A P
Anlageverm. 700 400 1.100 100 1.200
Umlaufverm. 400 300 700 700
Beteilig. TU 600 600 600
GoF 100 100
KAP 200 200
1.700 700 2.400 2.000
Gez. Kapital 400 200 600 200 400
Rücklagen 300 100 400 100 300
Bilanzgewinn 200 100 300 100 200
Fremdkapital 800 300 1.100 1.100
1.700 700 2.400 800 800 2.000
Buchungssätze:
Gezeichnetes Kapital 200
Rücklagen 100
Bilanzgewinn 100
Konsolidierungsausgleichsposten 200 an Beteiligung 600
Anlagevermögen 100
Geschäfts- oder Firmenwert 100 an KAP 200
2 Pkte.
b) Neubewertungsmethode: 7 Pkte.
Bilanzposition MU TU Summenbil. Konsolid. Konzernbil.
A P A P A P S H A P
Anlageverm. 700 500 1.200 1.200
Umlaufverm. 400 300 700 700
Beteilig. TU 600 600 600
GoF 100 100
1.700 800 2.500 2.000
Gez. Kapital 400 200 600 200 400
Rücklagen 300 200 500 200 300
Bilanzgewinn 200 100 300 100 200
Fremdkapital 800 300 1.100 1.100
1.700 800 2.500 600 600 2.000
Buchungssatz
Gezeichnetes Kapital 200
Rücklagen 200
Bilanzgewinn 100
Geschäfts- oder Firmenwert 100 an Beteiligung 600
1 Pkte.
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L_10Lösung Aufgabe W12: Unternehmensbewertung 15 Punkte
SB 4.02, Abschnitt 3.2, S. 19 ff.:
a) SB 4.02, Abschnitt 3.2.1, S. 19:
Ertragswertmethode: Mit Hilfe der Ertragswertmethode wird der Ertragswert ermittelt.
Dieser ist der Barwert der Zukunftserfolge. Zur Ermittlung des Barwertes werden die zukünftigen Einnahmeüberschüsse mit einem vom Bewertenden festzulegenden Kapitalsierungszinsfuß diskontiert.
1 Pkt.
SB 4.02, Abschnitt 3.2.2, S. 32:
Discounted-Cash-Flow-Verfahen: Abzinsung des ermittelten Cash-Flows
1 Pkt.
b) SB 4.02, Abschnitt 3.2.1.2, S. 24 f.:
Ökonomische Bedeutung dieses Kapitalisierungszinssatzes:
Der Kapitalisierungsgzinssatz bildet die dem Investor zur Verfügung stehenden Alternativinvestitionen ab. Ein hoher Kapitalisierungszinssatz führt zu einem geringeren Unternehmenswert, ein niedriger Kapitalisierungszinssatz zu einem vergleichsweise höheren Unternehmenswert.
1 Pkt.
c) SB 4.02, Abschnitt 3.2.2, S. 26 ff.:
c.1 Komponenten des Kapitalisierungszinssates:
Basiszinssatz: Durchschnittlicher Zinssatz langfristiger inländischer öffentlicher Anleihen, enthält keine Risikoprämie. Stellt den Vergleich zur risikolosen Alternativanlage her.
┼ Risikozuschläge: Da Unternehmen mit unterschiedlichen, zu berücksichtigenden Risiken (allgemeines operatives Risiko, Kapitalstrukturrisiko, Fungibilitäts- bzw.
Immobilitätsrisiken, spezielle Risiken) behaftet sind, ist ein Risikoaufschlag zu wählen.
– Geldentwertungs- oder Wachstumsabschlag: Eine Kapitalanlage in inländischen langfristigen Staatsanleihen erbringt sichere Zinserträge, deren nominelle Höhe feststeht. Tritt Geldentwertung auf, so führt dies zum einen zur Entwertung des Anlagebetrags, zum anderen aber auch zur Entwertung der Zinszahlungen selbst.
Das CAPM ist eine Methode zur Berechnung des Risikozuschlages.
0,5 Pkte.
0,5 Pkte.
0,5 Pkte.
0,5 Pkte.
c.2 Das systematische Risiko kann nicht diversifiziert werden und wird ausgedrückt durch den Rendite-Schwankungskoeffizienten Beta:
ß=
Varianz Marktrendi te
te Marktrendi ite
Aktienrend ianz
Ko
: :
var -
Die erwartete Rendite lässt sich wie folgt ausdrücken:
E(rA)=rS+(E(rM)-rS)ßA
Durch Umstellen lässt sich jetzt der Risikozuschlag des Unternehmens ermitteln:
6 Pkte.
)
;) ( ( )
( r
Ar
sE r
Mr
s AE = + - b
; s M s
A
) r (E (r ) r ) (r
E - = - b
A[ E (rA) - r
s] = (E (rM) - r
s) b
A;
A
) - r
s) b
A; As M
z
E r r
r = ( ( ) - ) b
wobei gilt:
E (rA) = Erwartungswerte Aktienrendite der Aktie A,
rs = Rendite der risikolosen Anlage entspricht dem Basiszinssatz, E (rM) = Erwartungswert der Rendite des Marktportefeuilles,
bA = Rendite-Schwankungskoeffizient der Aktie A.
[E (rA) - rs] = rz
d) Beim Bruttoverfahren erfolgt die Diskontierung des ermittelten Cash-Flows mit den durchschnittlichen Kapitalkosten.
2 Pkte.
Beim Nettoverfahren erfolgt die Abzinsung der ermittelten Cash-Flow-Beträge mit
den Kosten des Eigenkapitals unter Beachtung der gegebenen Kapitalstruktur. 2 Pkte.
Lösung Aufgabe W13: Wirtschaftsprüfung 15 Punkte
SB 5.01, Abschnitt 4:
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L_11 Erkenntnisanspruch verbunden ist. Gefragt wird hier nur nach dem Wie, nicht nach demWarum des Prüfens.
Inhalt dieser Theorien ist die Beschreibung der Verfahrensweise des Prüfers.
Forschungsmethode ist die Induktion, d. h. es werden einzelne Prüfungen und Prüfer beobachtet und aufgrund dieser Beobachtungen auf das Wie der Prüfungen
geschlossen.
Die idealtheoretischen Ansätze versuchen, logische Beziehungen zwischen Begriffen herzustellen, daraus Schlussfolgerungen zu ziehen und diese als Problemlösungen zu präsentieren.Unterschiedliche Spielarten des idealtheoretischen Ansatzes sind:
Essentialistischer Ansatz, Messtheoretischer Ansatz, Systemtheoretischer Ansatz, Entscheidungstheoretischer Ansatz, Syllogistischer Ansatz und Agency-theoretischer Ansatz.
5 Pkte.
Die Betriebswirtschaftslehre zählt zu den Realwissenschaften. Deshalb reicht die widerspruchsfreie Formulierung einer Theorie nicht aus, es muss die Überprüfung von Aussagen an der Realität hinzukommen. Ein Aussagesystem, das diesen Anforderungen genügt, ist eine empirische, d. h. eine Realtheorie. Erkenntnisziel ist die Erklärung und Prognose tatsächlichen Prüfungsverhaltens. Bei dieser Theorie werden neben rein betriebswirtschaftlichen Überlegungen auch verhaltenstheoretische Erkenntnisse
berücksichtigt. Allerdings befindet sich dieser Ansatz zurzeit noch in der Entwicklung und bildet lediglich einen Bezugsrahmen, der noch ausgefüllt werden muss.
5 Pkte.
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L_12Lösung Aufgabe W14: Controlling 15 Punkte
SB 03, S.35 f.
Hinsichtlich der Auswahl der Informationen lassen sich sechs moderne Ansätze voneinander abgrenzen:
15 Pkte.
(je Aspekt 3 Pkte., max. 15 Pkte) Statische versus dynamische Informationen
Das Controlling hat die Aufgabe, Informationen über Veränderungen bereitzustellen, um Entwicklungen und Tendenzen rechtzeitig erkennen und Gegenmaßnahmen frühzeitig einleiten zu können. Dynamische Informationen sind damit wichtiger als statische.
Retrospektives Controlling versus Forward Controlling
Eine retrospektive Analyse über die Ursachen von Abweichungen vergangener Perioden ist nur dann zweckmäßig, wenn daraus Maßnahmen für die Zukunft abgeleitet werden können. Controlling versteht sich in erster Linie als Gestaltungsinstrument und weniger als Instrument für Rechtfertigungen und Schuldzuweisungen.
„Harte“ versus „weiche“ Daten
Controller haben sich in der Vergangenheit auf eine monetäre Informationsbereitstellung, insbesondere auf Kosten- und Ergebnisgrößen, konzentriert. Diese Daten bilden aber nur einen Teil der entscheidungsrelevanten Informationen. Kosten- und Erfolgswerten kommen aufgrund der stark gestiegenen Komplexität und Dynamik für unmittelbare Führungsaufgaben eine immer geringere Bedeutung zu. Dagegen gewinnen Qualitätsbetrachtungen, Zeitvorteile und so genannte „weiche“ Daten für kurz- und mittelfristige Führungsaufgaben enorm an Bedeutung.
Funktionsorientierte versus prozessorientierte Kennzahlen
Neue Eckpfeiler des Controllings sind die Identifikation kostenstellenübergreifender Prozesse als Steuerungsobjekte und die Optimierung der gesamten Wertschöpfungskette auch in den indirekten Bereichen. Prozessorientierte Kennzahlen gewinnen daher gegenüber einer reinen funktionalen Betrachtung des Unternehmens mittelfristig an Bedeutung.
Interne versus externe Informationsquellen und -sichtweisen
Aufgabenanalysen haben gezeigt, dass Controller in der Vergangenheit den Fokus auf interne Informationsquellen und Analyseobjekte gelegt haben. Ihre primäre Aufgabe lag darin, die Funktionsbereiche des Unternehmens und eventuell auch die zugrunde liegenden Prozesse zu erfassen, Abweichungen zu berechnen und darüber zu berichten.
Effizienz hatte in der Berichterstattung einen höheren Stellenwert als Effektivität.
Controller richteten ihren Blick nur selten aus dem Unternehmen hinaus und berücksichtigten nur unzureichend die Informationsquellen, die die Unternehmensumwelt zur Verfügung stellt.
Wichtiger denn je wird es, die Einbindung des Unternehmens in seine Märkte zu beobachten und darüber zu berichten. Controller müssen sich künftig mehr damit beschäftigen, wie Erlöse entstehen und wie diese beeinflusst werden können.
Exaktes versus zweckmäßiges Controllingsystem
Ein erfolgreiches Berichtswesen zeichnet sich durch einen geringen Formalisierungsgrad bei Verzicht auf Perfektion aus. Unschärfen werden bewusst in Kauf genommen. In der Diskussion über Controllingwerte soll der konstruktive Dialog im Vordergrund stehen und nicht der Streit über Zahlen.
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L_13 SB 7.04, Abschnitt 4.3:Vergleich in inhaltlicher Hinsicht:
Die Gliederung einer US-amerikanischen Konzernbilanz ist zwar nicht durch Standards explizit fixiert, erfolgt in der Praxis allerdings weitgehend nach einheitlichem Schema.
Üblicherweise wird das Eigenkapital in folgenden 5 Komponenten ausgewiesen:
· Gezeichnetes Kapital (Capital Stock)
Im ”Gezeichneten Kapital” nach US-GAAP sind jeweils als eigene Unterposten sowohl die Stammaktien als auch solche Vorzugsaktien auszuweisen, für die kein Kündigungsrecht besteht. Vorzugsaktien mit beiderseitigem Kündigungsrecht gelten nach US-GAAP hingegen nicht als eigene Mittel und sind außerhalb des
Eigenkapitals auszuweisen.
1,5 Pkte.
· Kapitalrücklagen (Additional Paid-in Capital)
Die ”Kapitalrücklagen” nach US-GAAP entsprechen im Allgemeinen den Kapitalrücklagen nach HGB. Da nach US-amerikanischem Recht der
Gewinnverwendungsbeschluss durch die Geschäftsleitung erfolgt und nicht, wie bei deutschen Aktiengesellschaften, durch die Hauptversammlung, kann nach US-GAAP der Gewinn der Berichtsperiode allerdings schon in die Kapitalrücklage eingestellt sein.
1,5 Pkte.
· Gewinnrücklagen (Returned Earnings)
In den ”Gewinnrücklagen” werden die noch nicht ausgeschütteten Gewinne ausgewiesen. Durch die unter Punkt 2 beschriebene unterschiedliche
Beschlussfassungsregelung zwischen US-amerikanischem und deutschem Recht können Gewinne, die die Geschäftsleitung in jedem Fall einbehalten wird, nach US- GAAP allerdings bereits sofort den Kapitalrücklagen zugerechnet worden sein.
1,5 Pkte.
· Ergebnisneutrale Veränderungen des Eigenkapitals (Accumulated Other Comprehensive Income)
Das ”Other Comprehensive Income” ist eine Ausweiskomponente eines US- amerikanischen Abschlusses, die es in der deutschen Rechnungslegung in dieser Form nicht gibt. Hierin werden Umsätze, Aufwendungen, Gewinne und Verluste erfasst, die nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung verrechnet werden. Dazu gehören unter anderem Umrechnungsdifferenzen aus der
Fremdwährungsumrechnung und unrealisierte Gewinne und Verluste im Zusammenhang mit Wertpapieren.
1,5 Pkte.
· Eigene Anteile (Treasury Stock)
”Eigene Anteile” sind nach US-GAAP vom Eigenkapital offen zu kürzen und dürfen nicht, wie im deutschen Handelsrecht, als Vermögenswert aktiviert werden.
1,5 Pkte.
Vergleich in betraglicher Hinsicht
Die Höhe des Eigenkapitalausweises kann zwischen einem Abschluss nach US-GAAP und einem Abschluss nach deutschem Handelsrecht aufgrund von Ansatz- und Bewertungsunterschieden differieren. Insbesondere aus folgenden Sachverhalten ergeben sich Abweichungseffekte:
· Die Nichtzulassung bestimmter Rückstellungen nach US-GAAP-Kriterien, wie beispielsweise Aufwandsrückstellungen, führt tendenziell zu einem höheren Eigenkapitalausweis in der Rechnungslegung nach US-GAAP als nach HGB.
1,5 Pkte.
· Die nur nach US-GAAP zulässige Aktivierung von werthaltigem, selbsterstelltem immateriellen Anlagevermögen führt tendenziell zu einem höheren Eigenkapital in der Rechnungslegung nach US-GAAP als nach HGB.
1,5 Pkte.
· Die Nichtzulassung nur steuerrechtlich bedingter Abschreibungen in der Rechnungslegung nach US-GAAP führt zu einem partiell höheren Eigenkapitalausweis in US-GAAP-Abschlüssen als in HGB-Abschlüssen.
1,5 Pkte.
· Der Ansatz von Wertpapierhandelsbeständen zu Marktwerten auch oberhalb der Anschaffungskosten nach US-GAAP kann zu einem höheren Eigenkapitalausweis in der Rechnungslegung nach US-GAAP als nach HGB führen.
1,5 Pkte.
· Die Nichtberücksichtigung von Gehalts- und Rentenentwicklungen bei der Pensionsbewertung in der Rechnungslegung nach HGB kann zu einem höheren Eigenkapitalausweis in der Rechnungslegung nach HGB als nach US-GAAP führen.
1,5 Pkte.