Fach Allgemeine BWL I Art der Leistung Prüfungsleistung
Klausur-Knz. PW-ABW-P11-071124 / WH-ABW-P11-071124
Datum 24.11.07
Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich vorgeschrieben:
• Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet.
• Nur dann, wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen.
• Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor.
• Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zu Abwertung eines Teilschritts führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug.
• Sollte ein Prüfling im Wahlbereich mehr als zwei Aufgaben bearbeitet haben, so sind nur die ersten beiden zur Bewertung heranzuziehen.
• Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren Schrift vor: Erstkorrektur in rot, evtl. Zweitkorrektur in grün.
• Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden Notenschema ergebene Bewertung tragen Sie in den Klausur-Mantelbogen sowie in die Ergebnisliste ein.
• Gemäß der Diplomprüfungsordnung ist Ihrer Bewertung folgendes Notenschema zu Grunde zu legen:
Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0
notw.
Punkte
100 - 95
94,5 - 90
89,5 - 85
84,5 - 80
79,5 - 75
74,5 - 70
69,5 - 65
64,5 - 60
59,5 - 55
54,5 - 50
49,5 – 0
• Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum
12. Dezember 2007
an Ihr Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich Ihrem Studienzentrumsleiter anzuzeigen.
BEWERTUNGSSCHLÜSSEL
Gruppe 1: Alle Aufgaben sind zu
lösen Wahlbereich: Von den
Aufgaben W6 bis W9 sind nur zwei zu lösen.
∑ Note
1 2 3 4 5 W6 W7 W8 W9
max. Punktzahl 10 10 10 10 10 25 25 25 25 100
Lösung 1: Grundlagen 10 Punkte
SB 1, Abschnitt 1.1:
Das Wirtschaftlichkeitsprinzip (auch Ökonomisches Prinzip, Rationalprinzip) betrachtet
die Relation zwischen Aufwand und Ertrag: 2 Pkte.
1. Bei einem gegebenen Aufwand an Wirtschaftsgütern soll möglichst hoher Ertrag
erzielt werde (Maximumprinzip), 2 Pkte.
2. Bei einem gegebenen Ertrag soll der nötige Aufwand möglichst gering gehalten werden (Minimumprinzip),
2 Pkte.
3. Allgemein soll ein möglichst günstiges Verhältnis zwischen Aufwand und Ertrag
realisiert werden (generelles Extremumprinzip). 2 Pkte.
Dabei heißt wirtschaftlich optimal Handeln, Extremwerte Realisieren im Sinne eines möglichst günstigen Verhältnisses zwischen Aufwand und Ertrag. Die gleichzeitige Realisierung eines maximalen Ertrags bei einem minimalem Aufwand ist dabei
unmöglich - in der betrieblichen Praxis konkretisiert sich das ökonomische Prinzip mithin als Optimierungsaufgabe.
2 Pkte.
Lösung 2: Rechtsformen 10 Punkte
SB 1, Abschnitt 3:
a) Rechtskonstruktion der GmbH&Co KG:
Eine juristische Person in Form einer GmbH ist Komplementär der
Kommanditgesellschaft. 2 Pkte.
Der Komplementär einer KG haftet mit seinem Gesamtvermögen. Da das Vermögen des Komplementärs sich auf dessen Firmenvermögen beschränkt, ist damit die Haftung der KG insgesamt beschränkt.
2 Pkte.
b) EK-Beschaffung der KG:
− Im Rahmen der Beteiligungsfinanzierung Transfers von Privatkapital der persönlich haftenden Gesellschafter in die Unternehmung,
2 Pkte.
− Aufstocken der Kommanditanteile der vorhandenen Kommanditisten oder Aufnahme neuer Kommanditisten,
2 Pkte.
− im Rahmen der Selbstfinanzierung durch Gewinnthesaurierung. 2 Pkte.
Lösung 3: Unternehmensverbindungen 10 Punkte
SB 1, Abschnitt 4.3:
a) Grundsätzlich können mit Unternehmenszusammenschlüssen folgende positiven Effekte angestrebt werden:
• Durch die Erschließung von Rationalisierungseffekten kann die Wirtschaftlichkeit der verbundenen Betriebe erhöht werden.
• Durch eine Verteilung des Risikos auf mehrere Wirtschaftseinheiten und Risikodiversifikation kann das Gesamtrisiko u.U. verringert werden
• Durch die Bildung größerer Wirtschaftseinheiten kann die Marktstellung gegenüber Abnehmern, Lieferanten und potenziellen Kapitalgebern verbessert werden, so dass bessere Konditionen aushandelbar sind.
3 Pkte.
(Weitere sinnvolle Antworten jeweils mit einem Pkt.
bewerten, insgesamt jedoch maximal 3 Pkte.)
b) Die Kooperation und Konzentration sind wie folgt gegeneinander abzugrenzen:
Kooperation Konzentration 4 Pkte.
Lösung 4: Finanzwirtschaft 10 Punkte
SB 2, Abschnitt 3.2.1 und SB 9, Abschnitt 2.6::
a) Fuktionsbereiche der Finanzwirtschaft:
• Finanzierung und Investition kennzeichnen zusammen den Funktionsbereich der betrieblichen Finanzwirtschaft.
• Sie beziehen sich auf die Vorgänge und Resultate der Aufbringung und Verwendung von Kapital mit dem Ziel der Sicherung des finanziellen Gleichgewichts.
4 Pkte.
b) Niederschlag der Resultate der Finanzwirtschaft in der Handelsbilanz:
• Die Finanzstruktur des Betriebes wird aggregiert und stichtagsbezogen auf der Passivseite der Bilanz dargestellt.
• Die Investitionsstruktur wird auf der Passivseite ausgewiesen.
2 Pkte.
2 Pkte.
c) Kapitalstrukturregeln = Vertikale Finanzierungsregeln: 1 Pkt.
Normen für das Verhältnis von FK und EK. Sagen aus, mit wieviel EK das FK unterlegt sein sollte.
Kapitalverwendungsregeln = Horizontale Finanzierungsregeln: 1 Pkt.
Normen für das Verhältnis von Vermögens- und Kapitalarten. Schreiben die Fristigkeit der Finanzierung von Vermögensteilen vor. Treffen damit Aussagen darüber, welche Vermögensteile kurzfristig finanziert werden dürfen und welche unbedingt langfristig finanziert werden müssen, um die langfristige Existenz zu sichern.
Lösung 5: Finanzierung 10 Punkte
SB 10 Abschnitt 1.2.4.1:
a) Alternative I: Zahlung innerhalb der Zahlungsfrist: 2 Pkte.
2,5 % Skonto von 1.000,- € ergeben einen möglichen Skontoabzug von 25,- €. Zahlt das Unternehmen innerhalb von 5 Tagen, so sind nur noch 975,- € zu entrichten.
Alternative II: Ausnutzung des Skontos: 2 Pkte.
Das Unternehmen kann das Skonto ausnutzen und 1.000,- € in
− 30 Tagen
− 180 Tagen zahlen.
Die ,,Kosten“ des Lieferantenkredites sind keine Kosten im betriebswirtschaftlichen Sinne, sondern vom Charakter her Opportunitätskosten. Praktisch werden sie als Jahreszins ermittelt:
1 Pkt.
Bei einem Zahlungsziel von 30 Tagen entstehen Opportunitätskosten in Höhe von 36 % p. a. (2,5* 360/ (30-5)).
1,5 Pkte.
Bei einem Zahlungsziel von 180 Tagen sinkt der Opportunitätskostensatz auf 5,14
% p. a. (2,5*360/(180-5)) und eine Ausnutzung des Lieferantenkredits wird entsprechend attraktiver).
1,5 Pkte.
b) Es wird praktisch wiederholt vorteilhaft sein, unter Nutzung von Kontokorrentkrediten die Zahlung innerhalb der Skontofrist dem Zahlungsziel vorzuziehen. Für Betriebe mit ungünstiger Kapitalausstattung ist der Lieferantenkredit durch die geringen formellen Voraussetzungen ein günstiges Mittel der Fremdfinanzierung. Er wird praktisch deshalb besonders von Klein- und Mittelbetrieben genutzt.
2 Pkte.
Lösung W6: Investition 25 Punkte
SB 9, Abschnitt 3.2:
a) Statische Verfahren sind als Hilfsverfahren der Praxis lediglich grobe
Näherungsverfahren zur Bestimmung der Vorteilhaftigkeit von Investitionen. Es erfolgt keine Berücksichtigung der zeitlichen Unterschiede des Zahlungsanfalls
2 Pkte.
Dynamische Verfahren berücksichtigen den zeitlichen Unterschied zwischen dem Anfall der einzelnen Zahlungen und sind somit genauer als die statischen
Verfahren.
2 Pkte.
Statische Verfahren Dynamische Verfahren
Kostenvergleichsrechnung Interne Zinsfußmethode Gewinnvergleichsrechnung Kapitalwertmethode Rentabilitätsrechnung
b) Die Kostenvergleichsrechnung empfiehlt, von zwei oder mehreren Alternativen diejenige auszuwählen, die pro Zeiteinheit die niedrigsten Kosten verursacht. Es sind nur Alternativen vergleichbar, die zu identischen Erlösen oder sonstigen positiven Ergebnisgrößen führen.
2 Pkte.
Bei der Gewinnvergleichsrechnung werden neben den Kosten auch die Erlöse mit in die Betrachtung einbezogen. Entscheidungskriterium ist die Differenz zwischen Kosten und Erlösen (Durchschnittswerte).
2 Pkte.
Bei der Rentabilitätsvergleichsrechnung werden zusätzlich die Gewinne in Relation
zum eingesetzten Kapital betrachtet. 2 Pkte.
Damit stellt sich die Gewinnvergleichsrechnung als „Verfeinerung“ der
Kostenvergleichsrechnung und die Rentabilitätsvergleichsrechnung als weiter differenzierte Betrachtung der Gewinnvergleichsrechnung dar.
c) Bei der Methode des internen Zinsfußes ermittelt man denjenigen Zinssatz, bei dem der Kapitalwert einer Investition (und damit auch ihre Annuität) gleich Null ist. Das heißt, der Kapitalwert der Investition wird Null, wenn man alle Ein- und
Auszahlungen mit dem internen Zinsfuß (= r) abzinst.
2 Pkte.
Der interne Zinsfuß gibt die Verzinsung des durch die Investition gebundenen Kapitals an, die so genannte Rendite der Investition. Der interne Zinsfuß wird dann verglichen mit einer subjektiv festgelegten Mindestverzinsung.
Die Entscheidungsregel lautet bei Anwendung der Methode des internen Zinsfußes:
Eine Investition ist vorteilhaft, wenn ihr interner Zinsfuß höher ist als der Kalkulationszinsfuß. Nur wenn der interne Zinsfuß größer oder gleich dieser geförderten Mindestverzinsung ist, ist die Investition vorteilhaft.
2 Pkte.
Werden mehrere Investitionsalternativen verglichen, so ist derjenigen
Investitionsalternative der Vorzug zu geben, deren interner Zinsfuß am höchsten ist und über dem Kalkulationszins liegt.
d) 1. 17,64
58 , 263 33 , 236
15 58 20
, 263 15
1 2
1 2 1
1 =
−
−
− −
− =
− −
= KW KW
i KW i
i
iIZM v v v 5 Pkte.
iv1=15% → KW1=-6.000+2.500AF1J+2.800AF2J+3.000.000AF3J
=-6.000 + 2.500 * 0,8696 + 2.800*0,7561 + 3.000 * 0,6575 = + 263,58
iv2=20% → KW2=-6.000.000+2.500AF1J+2.800AF2J+3.000.000AF3J =-6.000 + 2.500 * 0,8333 + 2.800*0,6944 + 3.000 * 0,5787 = - 236,33
Der interne Zinsfuß (17,64) liegt über der Mindestverzinsung in Höhe von 10%,
damit ist die Investition vorteilhaft. 2 Pkte.
Lösung W7: Personalwirtschaft 25 Punkte
SB 6, Abschnitt 2.2:
a) Personalwirtschaftlicher
Funktionsbereich Aufgaben im Funktionsbereich
Personalplanung Planung des/ der Personalbedarfs, -bestands, - beschaffung, -einsatzes, -freisetzung, -entwicklung, -kosten
Personalbedarfsdeckung und
-anpassung − Personalbeschaffung (Werbung, Auswahl, Einstellung, Einführung),
− Personalfreisetzung
15 Pkte.
(2,5 Pkte. je Nennung und Erläuterung eines Funktions- bereichs)
Personalentwicklung − Personalqualifizierung (Ausbildung, Fortbildung, Umschulung),
− Bereichs- und Organisationsentwicklung Personaleinsatz − Zuordnung des verfügbaren Personals zu
organisatorischen Einheiten oder Tätigkeiten,
− Arbeitszeitmanagement,
− Einsatz bestimmter Arbeitnehmergruppen Leistungserhaltung und
-förderung − Entgeltgestaltung,
− betriebliches Vorschlagwesen,
− betriebliche Sozialarbeit,
− Innovation der Personalführung und Gruppenarbeit Personalinformationssystem − Personaldatenorganisation,
− Personalbeurteilung,
− Personalcontrolling b) SB 8, Abschnitt 2.5:
Autorität kann durch folgende Sachverhalte oder Kombinationen dieser Sachverhalten begründet sein:
6 Pkte.
− durch die Position, die in einem hierarchischem Gefüge eingenommen wird → Positionsautorität
− durch die Überlegenheit an Kenntnissen und Fähigkeiten → Fachautorität
− durch die persönliche Ausstrahlung → Persönlichkeitsautorität c) SB 7, Abschnitt 4.1:
Im Zusammenhang mit Arbeitsprozessen werden zwei Kategorien von Einflüssen auf die Mitarbeitermotivation unterschieden:
4 Pkte.
Relativ stabile Persönlichkeitsmotive: Diese resultieren aus Anlagen und Erfahrungen im Sozialisierungsprozess und schlagen sich nieder im Selbstaktualisierungsmotiv, Leistungs- und Erfolgsmotiv, Sicherheitsmotiv, Geldmotiv, Kompetenzmotiv, Kontaktmotiv und Statusmotiv
Relativ instabile, mehr situationsbezogene Antriebe.
Lösung W8: Investition/Finanzierung 25 Punkte
a) SB 9, Kap. 3.4.1, S. 51 f.
Definition Kapitalwert: Der Kapitalwert einer Investition kann definiert werden als Differenz der barwertigen Ein- und Auszahlungen bei einem bestimmten Zinssatz, oder auch als Barwert aller mit dem Zinssatz i auf den Zeitpunkt Null bezogenen Zahlungen.
4 Pkte.
b) SB 9, Kap. 3.4.1, S. 51 f.
Veränderung des Kapitalwertes:
b.1 Mit steigenden Einzahlungen steigt der Kapitalwert.
b.2 Mit steigenden Auszahlungen nimmt der Kapitalwert ab.
b.3 Mit steigender Nutzungsdauer steigt der Kapitalwert.
b.4 Mit steigendem Kalkulationszinssatz nimmt der Kapitalwert ab.
2 Pkte.
2 Pkte.
2 Pkte.
2 Pkte.
b) SB 10, Abschnitt 2.2.3.3
c.1
7 , 18 %
4 2 100
100 10 *
4 15 2
, 0 6 100
100 * =
−
− + + +
− =
− + + +
=
e e l
k d
t k k d
i r
2 Pkte.
c.2
* 100 6 , 33 % 98
10 6 2
= +
= r
2 Pkte.
c) SB 10, Abschnitt 2.2.3.3
Schuldverschreibungen sind Gläubigerpapiere und verbriefen die termingerechte Rückzahlung des Kapitalbetrages sowie die Zahlung der vereinbarten Zinsen. Der Emittent nimmt mit Schuldverschreibungen ein langfristiges Darlehen über den Kapitalmarkt auf. Die Ausgabe von Schuldverschreibungen gehört zur Kategorie der Fremdfinanzierung (Aufnahme von FK) sowie zur Kategorie der Außenfinanzierung (das Kapital fließt von außen zu).
3 Pkte.
Wandelschuldverschreibungen: Verbriefen neben dem Anspruch auf Rück- und Zinszahlung das Recht, nach einer Sperrfrist die Schuldverschreibung in Aktien umzutauschen. Mit der Nutzung des Umtauschrechts in Aktien erlischt das ursprüngliche Gläubigerverhältnis und wird zum Beteiligungsverhältnis.
3 Pkte.
Optionsschuldverschreibungen: Verbriefen neben dem Forderungsrecht ein Bezugsrecht auf Aktien der ausgebenden Gesellschaft. Das Forderungsrecht wird durch die Ausübung des Bezugsrechts nicht berührt.
3 Pkte.
Lösung W9: Finanzierung 25 Punkte
SB 9, Abschnitte 1.3.2.2 und 1.3.3.2 sowie SB 10, Abschnitt 3.2.3:
a) Bei der Finanzierung aus Abschreibungsgegenwerten fließen die Mittel aus dem aus dem internen Leistungsprozess des Unternehmens zu: Die finanziellen Mittel
stammen aus dem Rückfluss früher bereits investierter Mittel, insofern fließen sie dem Unternehmen zwar ebenfalls von außen zu, resultieren jedoch ursprünglich aus dem internen Leistungsprozess des Unternehmens. Es handelt sich also um eine Form der Innenfinanzierung.
2,5 Pkte.
Die Finanzierung aus Abschreibungsgegenwerten ist den Formen der
Innenfinanzierung aus Vermögensumschichtung zuzuordnen. Als solche ist sie nicht alternativ der Eigen- oder der Fremdfinanzierung zuzuordnen, sondern kann
lediglich in der vorhandenen Finanzierungsstruktur des Vermögens insgesamt betrachtet werden.
2,5 Pkte.
b) Finanzierungseffekt einer Finanzierung über Abschreibungsgegenwerte: 10 Pkte.
Finanzierungseffekte ergeben sich aus der zeitlichen Verschiebung zwischen Abschreibungen (=Aufwendungen) und Auszahlungen für die Ersatzbeschaffung eines Anlagegutes. Wenn die Abschreibungsgegenwerte über die Umsätze in voller Höhe in das Unternehmen zurückfließen, können sie bis zur Ersatzbeschaffung zu anderweitigen Finanzierungszwecken eingesetzt werden.
Eine größere Finanzierungswirkung der Abschreibungen tritt dann ein, wenn über die Umsatzerlöse die Abschreibungsgegenwerte voll zurückfließen und diese Gegenwerte erst mittel- oder langfristig zur Ersatzbeschaffung der betreffenden Vermögensgüter erforderlich sind.
Das hat zur Folge, dass die Abschreibungsgegenwerte zwischenzeitlich zur Disposition stehen. Damit erfolgt ein Kapitalfreisetzungseffekt und
Kapazitätserweiterungseffekt.
c) Die Aussagen sind wie folgt zu bewerten:
(1) Finanzierung aus Abschreibung ist nur möglich, wenn kein Verlust entstanden
ist. 2 Pkte.
Falsch
(2) Finanzierung aus Abschreibungen ist dann unmöglich, wenn der Verlust größer
ist als die als Aufwand verrechneten Abschreibungen. 2 Pkte.
Richtig
(3) Finanzierung aus Abschreibung ist nur möglich, wenn alle Erlöse in liquider
Form eingegangen sind. 2 Pkte.
Falsch
(4) Finanzierung aus Abschreibung ist in dem Umfang möglich, wie die Barerlöse
die sonstigen Abschreibungen übersteigen. 2 Pkte.
Richtig
(5) In dem Maße, in welchem die Privatentnahmen die Gewinne übersteigen, wird Finanzierung aus Abschreibungen unmöglich.
2 Pkte.
Richtig