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7.11.2007an Ihr Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der angegebene Termin

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Academic year: 2022

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(1)

Art der Leistung Prüfungsleistung

Klausur-Knz. BB-MUU-P11-071020

Datum 20.10.2007

Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich vorgeschrieben:

• Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet.

• Nur dann, wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen.

• Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor.

• Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zur Abwertung eines Teilschritts führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug.

• Sollte ein Prüfling im Wahlbereich alle Aufgaben bearbeitet haben, so sind nur die numerisch ersten zwei zur Bewertung heranzuziehen.

• Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren Schrift vor: Erstkorrektur in rot, evtl. Zweitkorrektur in grün.

• Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden Notenschema ergebene Bewertung tragen Sie in den Klausur-Mantelbogen sowie in die Ergebnisliste ein.

• Gemäß der Prüfungsordnung ist Ihrer Bewertung folgendes Notenschema zu Grunde zu legen:

Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0

notw. Punkte 100 - 95 94,5 - 90 89,5 - 85 84,5 - 80 79,5 - 75 74,5 - 70 69,5 - 65 64,5 - 60 59,5 - 55 54,5 - 50 49,5 – 0

Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum

7.11.2007

an Ihr Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich Ihrem Studienzentrumsleiter anzuzeigen.

Bewertungsschlüssel

Aufgabe 1 2 3 4 5 6

max. Punktzahl 10 10 10 10 30 30

Alle Aufgaben sind zu lösen.

(2)

Lösung Aufgabe 1: Marketing 10 Punkte

SB 5, S. 8, 41

Aussagen Marktart

1. Eine Marktsituation, in der sich der Verkäufer in einer verhandlungstaktisch

günstigeren Position als der Käufer befindet. Verkäufermarkt 1 P 2. Das Angebot übersteigt die Nachfrage, es besteht ein Angebotsüberhang. Käufermarkt 1 P 3. Der Bedarf ist nicht dringlich, da er zeitlich verschiebbar ist. Käufermarkt 1 P 4. Der Käufer ist vom Verkäufer abhängig (z. B. Seniorenbetreuung). Verkäufermarkt 1 P 5. Eine Marktsituation, in der sich der Käufer in einer verhandlungstaktisch

günstigeren Position als der Verkäufer befindet. Käufermarkt 1 P 6. Der Kunde hat höhere Fach- und Marktkenntnisse als der Verkäufer. Käufermarkt 1 P 7. Der Markt ist reguliert oder durch Kartelle ist Konkurrenz ausgeschaltet

(z. B. häufig bei Verkehrsdienstleistungen). Verkäufermarkt 1 P

8. Der Verkäufer ist vom Käufer abhängig. Käufermarkt 1 P

9. Der Verkäufer verfügt über höhere Fachkenntnisse

(z. B. Anwaltskanzleien). Verkäufermarkt 1 P

10. Über Einkaufskartelle oder einen regulierten Markt gibt es keine

Konkurrenz unter den Käufern. Käufermarkt 1 P

Lösung Aufgabe 2: Marketing 10 Punkte

SB 6, S. 25 ff

a) Nach der Kommunikationsform kann man unterscheiden:

die schriftliche Befragung, die mündliche Befragung, die telefonische Befragung und die computergestützte Befragung.

4 x 0,5 P

b) Die Merkmale der schriftlichen Befragung sind:

• am häufigsten angewendet,

• kein Interviewer notwendig,

• Fragebogen ersetzt den Interviewer,

• kostengünstig,

• geringe Rücklaufquote,

• relativ lange Zeitdauer.

Die Merkmale der mündlichen Befragung sind:

• Interviewereinsatz,

• Fragen können erklärt werden,

• relativ hohe Antwortquote,

• Gefahr des Interviewereinflusses,

• teuer.

2 x 1 P

2 x 1 P

(3)

• vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten

• kein Interviewereinfluss

• Zeit- und Kostenersparnis bei der Datenerfassung,

• sichere Datenerfassung,

• hohe Gerätekosten und hoher Programmieraufwand.

2 x 1 P

Lösung 3: 10 Punkte

SB 2.01, S. 16, 27

Beispiele für Senken im Produktionsprozess:

Abfall, Abwasser, Mülldeponien, Emissionen, Gifte, Gase, Endlager usw.

Beispiele für Quellen im Produktionsprozess:

Boden, Rohstofflagerstätten, Wasser, Flora, Fauna, Luft, nutzbare Energie usw.

5 x 1 P

5 x 1 P

Lösung 4: 10 Punkte

SB 2.01, S. 36 f

a) Die Rechtsakte/Rechtsquellen der EG sind:

1. Verordnung 2. Richtlinie 3. Entscheidung 4. Stellungsnahme 5. Empfehlung

2,5 P

b) Eine Verordnung der EG entfaltet die umfassendste Wirkung, da sie unmittelbar ohne weiteres Tätigwerden der Nationalstaaten im Raum der EU gilt.

Zu den Verordnungen der kann es ergänzende nationalstaatliche Bestimmungen geben, die die Modalitäten der Ausführung regeln.

Richtlinien der EG wirken hingegen mittelbar. Sie verpflichten die Mitgliedsstaaten, bestimmte Inhalte mit angemessenen Mitteln des nationalen Rechts in bestimmter Frist zu regeln.

Aber Richtlinien können eine unmittelbare Wirkung entfalten: Wird eine Richtlinie nicht fristgerecht umgesetzt, so gelten in der

Nichtumsetzungsphase die Regelungen der Richtlinie unmittelbar.

Entscheidungen der EG gehören ebenfalls zu den verbindlichen Rechtsakten (im Gegensatz zu Empfehlungen und Stellungnahmen), jedoch nur gegenüber denjenigen, die hierin als Adressat genannt werden.

2,5 P

2,5 P

2,5 P

(4)

Lösung 5: 30 Punkte

a) SB 7, S. 7 f.

Es werden folgende Produktebenen unterschieden Kernprodukt, Generisches Produkt, Erwartetes Produkt, Augmentiertes Produkt und Potenzielles Produkt.

Produktebenen oder -dimensionen:

Kernprodukt:

• legt den Kernnutzen des Produkts fest, die Produktleistung, die der Konsument realiter kauft (z.B. „Bohrloch“ beim Kauf eines Bohrers)

• Es handelt sich um den Grundnutzen, der die eigentliche Ursache für die Nachfrage nach dem Produkt darstellt.

• Gekauft werden in dieser Dimension Problemlösungen bzw. Vorteilsbündel, mit denen die Konsumenten ihre Bedürfnisse befriedigen.

Generisches Produkt:

• In der Grundversion des Produkts wird der Kernnutzen umgesetzt.

Erwartetes Produkt:

• Hier wird ein Bündel von Eigenschaften und Rahmenbedingungen integriert, die der potenzielle Kunde erwartet, um sich für den Kauf des Produkts zu entscheiden.

Augmentiertes Produkt:

• enthält weitere Bündel an Eigenschaften, Kundennutzen und Dienstleistungen, die das Produkt vom Angebot der Wettbewerber abgrenzen (z.B. besondere

Leistungsfähigkeit der Bohrmaschine) Potenzielles Produkt:

• Hier sind mögliche Entwicklungen und Umgestaltungen des Produkts pro futura angesprochen.

5 P

1 x 1 P

1 x 1 P

1 x 1 P

1 x 1 P

1 x 1 P

b) SB 7, S. 15 f.

quantitative Gründe:

• sinkender Umsatz des Produktes

• geringerer Umsatzanteil am Gesamtumsatz

• sinkender Marktanteil des Produktes

• sinkender Deckungsbeitrag des Produktes

• sinkende Rentabilität qualitative Gründe:

• Änderung der Kundenwünsche

• Änderung rechtlicher Rahmenbestimmungen

• Störungen im Produktionsablauf

• neue strategische Ausrichtung des Unternehmens

• negativer Produkteinfluss auf das Unternehmensimage

• nachlassende Wirkung der Marketingaktivitäten

3 x 1,5 P max 4,5 P

3 x 1,5 P max 4,5 P

c) SB 7, S. 10 f./ SB 6 , S. 36 Kennzeichen gesättigter Märkte:

• Die Lücke zwischen Marktpotenzial und Marktvolumen ist hier relativ gering.

• Das Potenzial des Marktes ist durch die Anbieter nahezu ausgeschöpft; Reserven im Markt sind kaum vorhanden.

• Es herrscht ein intensiver Verdrängungswettbewerb unter den Anbietern.

sinngemäß

5 P

(5)

Lösung 6: 30 Punkte

a) SB 2.02, S. 30 f.

Angaben eines Umweltprogramms:

• angestrebte, möglichst quantifizierte Umweltziele (ZIEL)

• konkrete Maßnahmen oder Aufgaben zur Zielerreichung (MASSNAHME)

• Benennung der Verantwortlichkeiten für die Umsetzung der Umweltziele (VERANTWORTLICHE STELLE)

• Zeitraum für die Zielrealisierung (TERMIN)

• vorgesehenes Budget für die Zielerreichung (MITTEL)

• (ggf. Ist-Zustand bez. der Umweltziele)

je 1 P max 5 P

b) SB 2.02, S. 30 f.

¤ bei sinngemäßer Darstellung 4 x 4 P = 16 P

Ziel Maßnahme verantwortliche Stelle Termin finanzielle

Mittel Reduzierung der

Abfallmenge zur Beseitigung um 25 %

Installation einer innerbetrieblichen

Abfallstation

Umweltbeauftragter 05/2008 2.500 € 4 P

Erhöhung der Arbeitssicherheit beim Umgang mit Gefahrstoffen

jährliche arbeitsplatzbezogene

Unterweisung der Beschäftigten

Umweltbeauftragter/

Gefahrstoffbeauftragter 10/2008 800 € 4 P

umweltschonenderer Umgang mit Betriebsstoffen

(Öle etc.)

Aufstellung von zwei Ölauffangwannen für den

Bauhof (Frisch- und Altöllager)

Werkstattmeister 05/2008 500 € 4 P

Förderung umweltgerechten Handelns der Mitarbeiter

Durchführung mind. einer umweltbezogenen Qualifizierungsmaßnahme

pro Jahr

Geschäftsführung 10/2008 1.500 € 4 P

max 16 P

c) SB 2.01, S. 35 Strategiemöglichkeiten:

Verteidigungsstrategie gegenüber dem „nonsupportive stakeholder“ (Staat und Medien): Ziel ist es, die Basis für zukünftige Auseinandersetzungen zu verringern, indem rechtliche Anforderungen oder Anforderungen hinsichtlich umweltbezogener Publizität antizipiert werden.

Beobachtungsstrategie gegenüber dem „marginal stakeholder“ wie z.B.

Wettbewerber (Marktbeobachtung) und Anwohnern des Unternehmensstandortes

Kooperationsstrategie in Bezug auf den Stakeholder „mixed blessing“: Die Strategie ist darauf ausgerichtet, Eigenkapitalgeber, Führungskräfte, Kunden, Versicherungen etc. in wichtige umweltrelevante Entscheidungsprozesse einzubeziehen.

Einbeziehungsstrategie in Bezug auf den Stakeholder „supportive“: Mitarbeiter, Gewerkschaften, Lieferanten werden in bestimmte, stakeholder-relevante Fragen involviert.

3 P

2 P

2 P

2 P

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