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Archiv "EDV-SYSTEM: Wer zahlt das?" (28.04.1988)

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Treffende Diagnose

Man kann Dr. Fischer nur zu seiner prägnanten und so zutreffenden Analyse des Sy- stems gratulieren. Die Dia- gnose ist treffend, aber der Therapievorschlag einer gei- stig-moralischen Umorientie- rung wird wohl nicht befolgt werden. Herr Fischer fragt selbst: „Ob wir heute zu solch ethischer Reife und menschlicher Erkenntnis be- reit sind?" Ich befürchte, man muß diese Frage vernei- nen, denn Appelle an die Vernunft und den „An- stand", das haben die letzten Jahre gezeigt, helfen nicht.

Demzufolge ist auch die Pro- gnose als nicht günstig zu be- zeichnen .. .

Dr. med. Folkert Hin- richs, Bergmannstraße 42, 2950 Leer

EBM

Zu dem Beitrag „EBM — wie geht es weiter?" in Heft 10/1988:

Zechprellerei

Das Fehlen einprägsamer Schlagworte empfand ich von Anfang als einen Hauptman- gel des neuen EBM. Nach dem Studium Ihres Artikels mit dem Sammelsurium der

„nicht plausiblen" Beispiele habe ich keine Merkproble- me mehr nur noch das Gefühl EBM = Zechprellerei.

Dr. med. Bodo von Ehr- lich-Treuenstätt, Kotterner Straße 84, 8960 Kempten

STERBEHILFE

Zu einer Talkshow im Fernse- hen am 12. Februar mit Professor Hackethal:

Beistehen

Hackethal gibt vor, seinen lebensmüden Patienten die Verwirklichung ihres freien Willens zu ermöglichen.

Nennt man das freie Willens- entscheidung, im Übermaß der Leiden zu verzweifeln, das Leben bitterer zu empfin- den als den Tod? Ananke nannten es die Griechen,

Zwang des Daseins, unter den wir alle gestellt wurden, ohne es uns gewünscht zu ha- ben. Gerade wo die Dul- dungskraft des Kranken zer- bricht, darf die Geduld des Arztes nicht zu Ende sein. Er darf nicht „die Nerven verlie- ren" und einfach „Schluß machen".

Hackethal kreidete es sich als Fehler an, jener demon- strierten Karzinompatientin nur einen Siebenminutentod beschert zu haben, keinen flotteren, eleganteren. Das und nur das bedauerte er und fragte provozierend: „Alles klar?" Einem instinktbegab- ten Menschen wie Eva Renzi war — spätestens da — wohl wirklich alles klar: Sie hatte schlicht kreatürlich Angst.

Auf mich wirkte Hackethal wie ein Lustmörder, dem es nur leid tat, nicht bis zum Or- gasmus gekommen zu sein;

und ich wünschte, mehr Men- schen empfänden endlich Angst vor dieser Karikatur eines Arztes, der seine Heils- taten durch die Gabe des töd- lichen Giftes krönt.

In Film-Ausschnitten sprach Hackethal zu seinen Patienten in aller Welt, um jedem einzelnen zu beteuern:

„Eu, eu, ich liebe dich!"

Mich gemahnte dies forcierte Liebeswort fatal an Barschels Ehrenwort. Kann es Liebe zu Kranken sein, die Hackethal straflose „Sterbehilfe" for- dern läßt? Gewährte sie das Gesetz, eine Lawine wäre losgetreten, eine Lawine der Tötungsbeflissenheit. Denn Sterbenwollende gibt es übergenug. Und wo sind die innerlich gefestigten Ärzte, die sich dann gleichwohl dem Flehen ihrer Leidenden nicht beugen würden, auf die be- quemste und billigste Art das Leid zu enden?

Dafür sollten wir verläß- lich sein, unseren Anbefohle- nen in allen Widerfahrnissen beizustehn, ihnen das Leben, das Weiterleben erträglich zu machen — bis die Flamme ver- lischt, die nicht wir entzündet und also auch wir nicht aus- zublasen haben.

Dr. med. Friedrich-Karl Wendt, 3133 Schnega

Nächstenliebe

. . . Zu einem sind wir nicht berufen und nicht be- rechtigt: Wir dürfen keine Qualen verlängern! Wenn al- so unser Handeln nur noch darauf hinausläuft, muß es insoweit beendet werden.

Was nun die Bitte des Kranken anbetrifft, der Arzt solle seinem Leben ein Ende bereiten, so steht fest: Diese Bitte wird sehr selten geäu- ßert. Man muß schon wie Hackethal im Lande herum- reisen, um ein paar Fälle zu- sammenzubringen .. .

Ich selbst war 50 Jahre ärztlich tätig, erst als Chir- urg, dann 32 Jahre als Urolo- ge mit einer 45-Betten-Kran- kenhausabteilung. Ein einzi- ger Patient äußerte vor Be- handlungsbeginn im Ge- spräch den Wunsch, daß ich ihm im Falle eines Krebslei- dens die tödliche Spritze ge- ben solle. Drei Tage später widerrief er feierlich in Ge- genwärt von mehreren hinzu- gerufenen Zeugen diese Bit- te! Ich frage mich: Was sind das für Ärzte, denen gegen- über die Kranken solchen Wunsch äußern? Wie mögen sie hoffnungslose Schwerst- leidende betreuen? Diese Schwerstkranken so zu be- handeln, daß schwere Schmerzen und andere Lei- den erträglich werden und aushaltbar oder gar ganz schwinden, ist eine hohe ärzt- liche Kunst.

Damit, daß man der Schwester im Vorbeigehen an diesem Kranken kurz sagt:

„Schwester, geben Sie reich- lich M. und Dolantin" ist es nicht getan. Damit der Kran- ke nicht verzweifelt, muß der Arzt neben echter mensch- licher Zuwendung sich durch fleißige Schulung und Wei- terbildung die Kunst der Schmerzlinderung und son- stigen Maßnahmen der Schwerstkrankenbetreuung aneignen, sich für dieses ärzt- lich und menschlich schwere und zudem zutiefst befriedi- gende Amt rüsten und sein Personal sehr gut schulen und überwachen. Das benötigt Zeit und Nächstenliebe!

Wenn diese Bedingungen erfüllt werden, dann kommt der Fall, daß der Kranke sei- nen Arzt um Tötung bittet, nicht vor. Und wenn es trotz- dem ganz ganz selten einmal vorkommt, dann gilt:

Du darfst nicht töten!

Am wenigsten der Arzt!

Dr. F. Schendzielorz, Arzt für Chirurgie und Uro- logie, Freier Weg 5, 5300 Bonn 2

EDV-SYSTEM

Zu dem Bonner Vorhaben ( „Strukturreform"), die Patienten- daten bei der Krankenkasse zusam- menzuführen und die „Abrech- nungstransparenz" zu erhöhen:

Wer zahlt das?

Die Gegner der Volkszäh- lung müssen alle entweder kerngesund oder Privatpa- tienten sein, anders ist es nicht zu erklären, wenn jetzt schweigend zugelassen wird, daß ihr Doktor demnächst auf namenbezogenen, ma- schinenlesbaren, jederzeit abrufbaren Abrechnungsun- terlagen ihr Ulcus, ihren psy- chovegetativen Erschöp- fungszustand oder ihre Po- tenzstörungen notieren soll.

Aber das ist ja nicht so schlimm, es landet alles im si- cheren Computer, wie die Datenschützer uns versi- chern.

Es geht um etwas ganz an- deres, nämlich um die Ab- rechnungstransparenz ihres Doktors. Ob die nicht einfa- cher zu erreichen ist? Zum Beispiel mit Krankenschei- nen mit zwei Durchschlägen, einen für den Patienten, ei- nen für die Kasse, einen für den Arzt. Dann wäre noch ei- ne Rechnungszustellung wie bei Privatpatienten — zu EBM-Punkten versteht sich — denkbar. Aber das ist alles zu einfach.

Ein EDV-System muß her! Kostenpunkt 4 Milliar- den. Wer zahlt das? Ich wür- de mal schätzen: der Steuer- zahler.

Dr. med. Sabine Woy, Klosterstraße 10/11, 1000 Berlin 20

A-1164 (12) Dt. Ärztebl. 85 , Heft 17, 28. April 1988

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