• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "EDV-Beratung – ein Muß" (10.05.1990)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "EDV-Beratung – ein Muß" (10.05.1990)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

M

ehr oder weniger EDV-Beratung vor Anschaffung oder Erweiterung eines Praxiscom- putersystems ist heute ein

„Muß" für jeden verantwort- lich denkenden Arzt.

—Wie und wo kann ich in meiner Praxis einen Compu- ter sinnvoll einsetzen?

—Mit welchen Anschaf- fungs-, Umbau und Folgeko- sten muß ich rechnen?

—Wie lange wird es dau- ern, bis meine Mitarbeiterin- nen mit dem System arbeiten können?

—Muß ich zuerst die Hardware oder die Software anschaffen?

Alles wichtige Fragen, die sich jeder Arzt stellen muß, wenn er sich für den Einsatz eines Computersystems in seiner Praxis entscheidet.

Einige hundert Anbieter- firmen für Arztsoftware, al- lein für die Zulassung zur Kassenabrechnung wurden beim KBV-Rechenzentrum der EDV-Prüfstelle der KBV (Köln) bisher für 248 ver- schiedene Systeme Zulassun- gen beantragt, tragen nicht gerade dazu bei, die Ent- scheidungsfindung für einen Computerneuling zu erleich- tern. Erschwerend kommt das in dieser Branche ausgepräg- te „Fachchinesisch" hinzu, das nicht einem besseren Verständnis dient, sondern in erster Linie einen gewissen EDV-Bildungsstand doku- mentieren soll.

Fest steht jedoch, daß auf Dauer auch für den niederge- lassenen Arzt wohl nur in Ausnahmefällen ein Weg an der EDV vorbeiführen wird.

Einen direkten Zwang zur EDV wird es wahrscheinlich nie geben. Doch werden im- mer mehr Gründe für den Einsatz sprechen.

Die Anschaffung wird für den Arzt jedoch dadurch kompliziert, daß er einer für ihn unüberschaubaren Viel- falt von Computermarken, -typen und Programmen so- wie der erwähnten Vielzahl von Anbietern gegenüber- steht. Hinzu kommt, daß je- des Computersystem aus ei- ner Vielzahl von Einzelkom-

ponenten und Bauteilen be- steht, die wiederum produkt- spezifische Merkmale besit- zen und je nach Anwendung für dieses oder jenes Einsatz- ziel mehr oder weniger geeig- net sind.

—Wo sind hier die Priori- täten zu setzen?

—Welchem System, wel- chem Anbieter gebe ich aus welchen sachlichen Erwägun- gen den Vorzug?

—Welche Rangfolge ha- ben Software, Hardware, Ser- vice?

Ohne Berater ist der Arzt auf sich und seine Erfahrun- gen angewiesen. Die sind meistens gleich null. Also muß er sich, will er eine rich- tige Entscheidung treffen, zu- nächst sachkundig machen — sicherlich ein langwieriger,

kostenträchtiger Weg, der trotzdem keine Fehleinschät- zungen ausschließt und häu- fig in einen „Full-time-Job"

ausartet. Welcher Arzt kann es sich leisten, kostbare Ar- beitszeit oder auch Freizeit damit zu verlieren. Zumal er- schwerend hinzukommt, daß die Entwicklung in der Com- putertechnologie sich mit ei- nem derart rasanten Tempo vollzieht, daß es selbst Insi- dern kaum gelingt, wirklich Schritt zu halten.

Eine Beratung, die objek- tiv die entsprechenden Krite- rien und Einsatzgebiete er- faßt und dabei gleichzeitig die praxisinternen Abläufe und Besonderheiten berücksich- tigt, ist zu empfehlen. Denn wenn auch die Investitionen in ein Praxiscomputersystem auf den ersten Blick geringer erscheinen als bei manchem diagnostischen oder thera- peutischen System, können bei Fehlentscheidungen die Folgekosten oder verlorenes Patientenvertrauen sehr viel teurer werden.

Schlimm wird es häufig auch bei einem Streitfall.

Hier ist der Anwender meist in der mißlichen Situation,

die getroffenen Vereinbarun- gen beweisen zu müssen, weil fast immer vergessen wird, ein Pflichtenheft als Ver- tragsbestandteil festzuschrei- ben. Es ist zu betonen, daß ein Computersystem, Hard-, Software und Serviceleistun- gen eindeutig in möglichst vielen Leistungsmerkmalen beschrieben werden muß, nämlich im Pflichtenheft.

• Spätestens hier bietet sich der Einsatz einer EDV- Beratung an, die zum Ziel ha- ben muß, die Erfordernisse und Wünsche der Praxis bzw.

des Arztes auf das Marktan- gebot und den zur Verfügung stehenden Kostenrahmen ab- zustimmen. Der geeignete Berater für die Arztpraxis muß über die notwendigen Branchenkenntnisse verfü-

gen, sich sehr schnell in die individuellen Fach- oder Pra- xisbesonderheiten hineinden- ken zu können und den aktu- ellen Stand der Praxiscompu- termöglichkeiten kennen. Die Beratung in EDV-Angele- genheiten ist eine diffizile hochqualifizierte Dienstlei- stung, die im Regelfall entwe- der nach Stunden-, Tagessät- zen oder pauschal für den Einzelfall unter Berücksichti- gung eines gewissen Zeitauf- wandes vereinbart wird.

Der Berater muß die Mög- lichkeit haben, in der Praxis mit allen Helferinnen zu re- den, die von der EDV-Lö- sung tangiert werden. Ihm müssen alle relevanten Daten und Zahlen offengelegt wer- den. Daraus muß er das Pflichtenheft formulieren, das nach Korrektur durch den Arzt die Basis für eine Marktanalyse darstellt.

Für andere Branchen gibt es bereits brauchbare fertige Lösungen, da muß nicht jede Selbstverständlichkeit neu formuliert werden. Für die Arztpraxis ist man über einige gute Ansätze bisher noch nicht hinweggekommen. Vie- les, was hier an sogenann-

ten Entscheidungshilfen am Markt ist, ist häufig eher Ma- nipulationsinstrument für in- teressierte Einflußnehmer.

Auf jeden Fall müssen die Besonderheiten der Praxis und die Wünsche in bezug auf Softwareumfang und insbe- sondere die Bedienerfreund- lichkeit individuell beurteilt werden. Was nützt der beste Computer, wenn jeder Bedie- ner erst langwierig damit ver- traut gemacht werden muß.

Sicherlich, die Feinheiten ei- nes komplexen Systems wird nur derjenige herausbekom- men, der lange und intensiv mit einem arbeitet. Die Grundfunktionen, muß aber jeder innerhalb kurzer Zeit beherrschen können.

Bei Vorführungen sollte man einmal versuchen, mit ei- nem Computer zu arbeiten, ohne lange und intensiv die Bedienungsanleitung gelesen zu haben. Man stellt dann schnell fest, ob das betreffen- de System praxisgerecht ist oder nicht. Die Aufgabe des Beraters ist, die entsprechen- den Kriterien mit dem Arzt und den Helferinnen zu er- stellen und es ihnen zu er- möglichen, das geeignete Sy- stem auszuwählen.

Gegenstand einer guten Beratung ist jedoch nicht nur die Praxisanalyse und das daraus abgeleitete Pflichten- heft, sondern auch die Markt- analyse, die Verhandlungsun- terstützung und die Betreu- ung bei der Einführung des Praxiscomputersystems.

All zu häufig verkommt EDV-Beratung für Ärzte zur hinterlistigen Verkaufsma- sche. Denn immer mehr

„Möchtegernberater" versu- chen an der Entscheidungs- not der Ärzte zu verdienen.

Dort wo die Honorare dann nicht ausreichen, werden nicht selten Berater von den Provisionen der Anbieter ab- hängig. Abhängigkeit ist je- doch der Anfang vom Ende brauchbarer Beratung. Jedes Beratungsangebot sollte des- halb gründlich und kritisch untersucht werden.

Werner M. Lamers Grüner Weg 6 4425 Billerbeck

EDV-Beratung ein Muß

A-1560 (96) Dt. Ärztebl. 87, Heft 19, 10. Mai 1990

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Oft ist je- doch eine Arge ein Selbstentschuldigungs- grund für nicht kostendeckende Preise, da der Verlust von mehreren Firmen getragen wird. Eine Arge ist daher meist ein

> Jede positiv beurteilte Soft- ware weist neben der Einhaltung der streng kontrollierten vertrag- lichen Kriterien ein von der Prüf- stelle gefordertes Qualitätsniveau auf,

Autor Geiss, der seit zehn Jahren das KBV-Rechenzentrum leitet und seit zwei Jahren auch die EDV-Prüfstelle managt, diagnosti- ziert den Computermarkt treffsi- cher:

0 Die KBV und die KV en werden die für die Bereitstellung des EDV-Dienstleistungsangebots erforderlichen Voraussetzungen schaffen. Alle neuen Maßnahmen, Richtlinien

Die pharmazeutische Qualität der in der Bundesrepublik erhält- lichen Arzneimittel wurde im letzten Jahrzehnt entscheidend verbessert. Grobe Qualitätsmän- gel sind Ausnahmen.

Jetzt lassen sich Kennzahlen zu aussagekräfti- gen Daten zusammenführen und für statistische Auswer- tungen erstmals in Säulen- oder "Torten"-Grafiken

So hatten sich das die Vä- ter der KBV-Prüfstelle für Praxis-Computer sicher nicht vorgestellt, als diese Institu- tion im Jahr 1982 ins Leben gerufen wurde.. Man dachte wohl

Das Pendant zur TÜV- Plakette für den Kfz-Halter ist ein „Attest" für den Soft- ware-Verantwortlichen: Das Prüfergebnis bescheinigt sei- ner Software die Einsatztaug-