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Archiv "3 Fragen an… Rudolf Henke, Vorsitzender der Krankenhausgremien der Bundesärztekammer" (06.07.2007)

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A1954 Deutsches ÄrzteblattJg. 104Heft 276. Juli 2007

P O L I T I K

D

er Wettbewerb soll es wieder einmal richten: In einem Dis- kussionsentwurf hat das Bundesge- sundheitsministerium (BMG) jetzt erstmals eigene Eckpunkte für die Ausgestaltung des ordnungspoliti- schen Rahmens für die Krankenhaus- versorgung nach Ablauf der DRG- Konvergenzphase (DRGs = Diagno- sis Related Groups) formuliert. Dem- nach sollen die Krankenkassen ab 2009 „bei geeigneten planbaren und hochstandardisierbaren Leistungen“

Einzelverträge mit Krankenhäusern abschließen können. „Die Einzelver- träge regeln Qualität und Preis der Leistungen. Der Landesbasisfallwert kann unterschritten werden (Höchst- preissystem)“, heißt es im zweiseiti- gen BMG-Papier, das dem Deut- schen Ärzteblatt vorliegt.

Als Beispiele für planbare Kran- kenhausleistungen zählt das Mini- sterium unter anderem auf: Blind-

darm-, Gallen-, Leistenbruch- und Kataraktoperationen, den Einsatz von Endoprothesen und Herzschritt- machern sowie gynäkologische und Prostataeingriffe. In einem geson- derten Katalog sollen diese Leistun- gen bundesweit gesetzlich vorgege- ben und von den DRG-Selbstver- waltungspartnern weiterentwickelt werden. Für die Einzelverträge soll es dabei keine Verpflichtung geben, eine Schiedsstellenregelung ist aus- drücklich nicht vorgesehen. Treffen das einzelne Krankenhaus und die Krankenkasse keine entsprechende Vereinbarung, würden die Leistun- gen zum Landesbasisfallwert vergü- tet. Budgetvereinbarungen sollen für diese Leistungen nicht mehr getrof- fen werden; dementsprechend ent- fielen auch die Mehr- und Minder- erlösausgleiche.

Das BMG fordert auch den Über- gang von der dualen zur monisti-

schen Krankenhausfinanzierung und schlägt dafür eine Übergangszeit von zehn bis 15 Jahren vor. Über die DRG-Fallpauschalen sollen die Krankenhäuser dabei auf leistungs- bezogener Grundlage bundesein- heitliche Investitionspauschalen er- halten. Der Investitionsstau müsse zuvor abgebaut und die infolge der monistischen Finanzierung eintre- tende finanzielle Entlastung der Länder kompensiert werden, heißt es im Diskussionsentwurf.

Die Krankenhausversorgung fällt eigentlich in den Aufgabenbereich der Bundesländer. In einer Sondersit- zung hatte sich die Gesundheitsmi- nisterkonferenz der Länder (GMK) am 8. März 2007 jedoch nicht wie er- hofft auf Änderungen des ordnungs- politischen Rahmens für die Kran- kenhausversorgung ab 2009 einigen können. Die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheits- behörden (AOLG) wurde stattdessen beauftragt, der GMK bis Ende 2007 ein Konzept zur Weiterentwicklung der Krankenhausversorgung vorzu- legen. Die AOLG plant dazu am 20. September 2007 in Stuttgart eine Anhörung von Experten der Kosten- träger und Leistungsanbieter. Ein Zwischenbericht der AOLG wird diese Woche (am 4./5. Juli) bei der GMK in Ulm vorgelegt. n Jens Flintrop

ZUKUNFT DER STATIONÄREN VERSORGUNG

Einzelverträge bei planbaren Operationen?

Das Bundesgesundheitsministerium schaltet sich in die Diskussion über die Finanzierung der Krankenhausversorgung ab 2009 ein.

3 FRAGEN AN…

Rudolf Henke, Vorsitzender der Krankenhausgremien der Bundesärztekammer

Nach den Vorstellungen des BMG sol- len Krankenkassen in Zukunft „bei geeigneten planbaren und hochstan- dardisierten Leistungen“ Einzelverträge mit Krankenhäusern abschließen können.

Wäre diese Form des Wettbewerbs ziel- führend?

Henke:Nein. Die im ambulanten Bereich schon eingeleitete Auflösung kollektivver- traglicher Regelungen soll nun im Kranken- hausbereich fortgesetzt werden. Das BMG folgt dabei der Devise „Hauptsache billig“, die schon jetzt zu massiven Fehlentwicklungen im Krankenhaussektor beiträgt. Sie unterwirft Ärzte und Pflegekräfte dem falschen Leitbild einer möglichst billigen industriellen Massen-

produktion gesundheitlicher Dienstleistungen mit entpersonalisierten Prozessabläufen.

Inwiefern wären die Patienten betroffen?

Henke:Mit den Eckpunkten bereitet das BMG eine weitere Bevormundung der Patienten in der Auswahl des gewünschten Krankenhauses vor. Die Wahlfreiheit der Patienten bei der Aus- wahl eines Krankenhauses soll nur noch

„grundsätzlich“ erhalten bleiben; die Kranken- kassen sollen die Patienten durch Informatio- nen und Anreize zur Wahl bestimmter Kranken- häuser bewegen können. So wird die Nutzung der Wahlfreiheit aber faktisch untergraben, der Patient bevormundet. Patienten, die sich frei für ein Krankenhaus entscheiden wollen, müs-

sen fürchten, dass die eigene Kasse, aus wel- chen Gründen auch immer, mit dem Kranken- haus keinen Vertrag geschlossen hat.

Könnte man dies den Patienten bei plan- baren Operationen nicht zumuten?

Henke:Das vom BMG angewandte Konstrukt der

„planbaren Leistungen“ ist unausgegoren. Der notorische Glaube an eine Schematisierung von Behandlungsabläufen kommt hier wieder zum Vorschein. Die Therapiefreiheit des Arztes soll weiter eingeschränkt werden. Eine Blinddarm- operation ist aber nicht immer planbar. Für die Einzelverträge soll es keine Verpflichtung geben, eine Schiedsstellenregelung ist nicht vorgesehen.

Das alles erzeugt mehr Macht bei den Kassen.

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