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Archiv "Abkassiert" (25.02.2005)

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mer weniger mit dem medizi- nischen Fortschritt Schritt hal- ten werde. Das Problem: Im zu- ständigen Gemeinsamen Bun- desausschuss dominiere das poli- tische Interesse an stabilen Bei- tragssätzen.

Berufsordnung definiert Rahmen des Erlaubten

Hoppe versichert, dass die mei- sten der von den Ärzten außer- halb des GKV-Systems privat li- quidierten Leistungen medizi- nisch sinnvoll seien. Er warnt aber auch davor, die Vertrauens- beziehung zwischen Arzt und Pa- tient zu missbrauchen. Die ärztli- che Empfehlung, ein privates Zu- satzangebot in Anspruch zu neh- men, müsse sich immer direkt aus der Behandlungssituation erge- ben beziehungsweise aus der In- dikation ableiten. Keinesfalls dürfe der Patient zu etwas ge- drängt werden. Hoppe: „Es ist beispielsweise nicht in Ordnung, wenn eine Arzthelferin einen Kassenpatienten vor Beginn der Behandlung darüber in Kenntnis setzt, dass der Arzt ihn nur be- handelt, wenn er eine bestimmte Leistung aus der eigenen Tasche bezahlt.“ Der Rahmen des Er- laubten ergebe sich aus der Be- rufsordnung für die Ärzte, betont der BÄK-Präsident: „Der ärztli- che Beruf ist kein Gewerbe“, heißt es dort in § 1. Und in § 3 wird den Ärzten untersagt, „im Zusammenhang mit der Aus- übung ihrer ärztlichen Tätigkeit Waren und andere Gegenstände abzugeben oder unter ihrer Mit- wirkung abgeben zu lassen sowie gewerbliche Dienstleistungen zu erbringen oder erbringen zu las- sen . . .“ Manchen Ärzten fehle in Bezug auf die Erbringung von IGeL das Unrechtsbewusstsein, kritisiert Hoppe.

Für die Auslegung und Einhal- tung der Berufsordnung, auch in Bezug auf die Erbringung von IGeL, sind die Ärztekammern zuständig. Schlimmstenfalls droht

den Ärzten ein Berufsrechtsver- fahren. Möglich sind auch Geld- strafen: Ein Gynäkologe, dessen Arzthelferin die Patientinnen vor der Behandlung zu Ultra- schalluntersuchungen gedrängt hatte, habe beispielsweise kürz- lich einen vierstelligen Betrag an einen wohltätigen Zweck spen- den müssen, berichtet Hoppe.

Bei der Information über unse- riöse Angebote von Ärzten sind die Ärztekammern auf die Mel- dungen von Patienten und Ärz- ten angewiesen.

Um den „Ausfransungen“

(Hoppe) des IGeL-Marktes zu begegnen – gemeint sind jene Grenzüberschreitungen, in de- nen ein Arzt eine Leistung einzig aus Profitstreben erbringt –, will die Bundesärztekammer bis zum 108. Deutschen Ärztetag im Mai in Berlin eine Handlungsanwei- sung für die Erbringung von IGeL vorlegen. Dabei geht es im Kern darum, den Ärzten die ein- schlägigen Paragraphen der Be- rufsordnung vor Augen zu füh- ren. Hoppe spricht von einem Ehrenkodex, den der Ärztetag beschließen solle. Mittelfristiges Ziel sei es, die IGeL zu katalogi- sieren und dabei zu systematisie- ren. Über eine Suchmaske im In- ternet könnte dann jeder Patient den Sinn oder Unsinn einzelner ihm nahe gelegter Selbstzahler- leistungen erkennen. Hoppe hofft auf das Mandat des Ärzte- tages, dafür eine ständige BÄK- Arbeitsgruppe mit Ärzten aller Fachrichtungen einrichten zu können. Langfristig kann er sich auch die Etablierung eines Peer- Review-Verfahrens für die Pfle- ge eines solchen von der BÄK erstellten IGeL-Kataloges vor- stellen.

Dass die Bundesärztekammer mehr Licht in den „sehr, sehr grauen“ Markt bringen will, ist für IGeL-„Erfinder“ Krimmel überfällig. Denn unter den IGeL-Anbietern gebe es halt auch solche, die es „dreist über- treiben und damit den ganzen Markt in Verruf bringen“, sagt P O L I T I K

Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 8⏐⏐25. Februar 2005 AA471

E

ine junge Frau suchte mich in meiner Praxis auf und berichtete über stetig wiederkehrende Blasen- entzündungen. „Honeymoon-Zystitis – ick hör dir trapsen!“ Nach eingehender Anamnese, körperli- cher und laborchemischer Untersuchung bestätigte sich meine intuitiv gestellte Diagnose. Im Urinstix waren Leukos und Nitrit positiv, die bakteriologi- sche Untersuchung zeigte den erwarteten Eindring- ling E. coli, in der Sonographie zeigt sich außer ei- nem diskret erweiterten Nierenbecken rechts bei normal weitem Harnleiter kein pathologischer Be- fund. Nach gezielter antibiotischer Therapie war die Patientin sofort beschwerdefrei. Sie wurde einge- hend über ihre Erkrankung und Vorbeugemaßnah- men beraten.

Eine Woche später stand sie mit verheultem Gesicht und einem Brief in der Hand in meinem Sprechzim- mer, ihr Gemütszustand entsprach dem Zustand einer mittelschweren depressiven Episode. Dem guten Rat eines ihrer Arbeitskollegen folgend („Für jede Krank-

heit gibt es einen Spezialisten.“), war sie an einen be- kannten Urologen geraten. Dieser hatte bei der jungen Dame folgende Diagnose gestellt:

Subchron. weitgehend abakterielle, bakteriell re- zidivierende fibrinöse Urocystitis mit vorwiegend postkoitaler dysurisch-sensorisch-dranghaft-obstruk- tiver Miktion bei mittelgradiger Urethra-Blasen- halsenge. / BOO/LUTS.

Subchron. Pyelonephritis bds., rezidivierende mäßige subpelvine Harnleiterengen, Nephroptose re., intrarenale Nierenkelchzysten, Harnstauung I. re.

Ich wusste bis dahin nicht, dass jemand so viele uro- logische Erkrankungen auf einmal haben kann, ohne dahinsiechend im Krankenbett liegen zu müssen. Trä- nen der Verzweiflung liefen der jungen Frau die Wan- gen hinunter, als sie mir berichtete, spätestens in der Schwangerschaft ihre Niere verlieren zu müssen, wenn sie sich nicht sofort einer immunstimulierenden The- rapie, ja gegebenenfalls einer Operation unterziehen würde. Ich brauchte 20 Minuten, um die Arme zu be- ruhigen; am Ende spürte ich jedoch noch ein gewisses Misstrauen. „Warum machen Sie das alles umsonst?“, fragte sie mich voller Unverständnis. „Ähm . . .Wieso?

Ich rechne das Gespräch und die Untersuchungen mit der Krankenkasse ab“, erwiderte ich unsicher.

„Sind Sie eigentlich fachkompetent?“ platzte dar- aufhin die Frage aus ihrem Mund. Mir blieb der Mund offen stehen. Nach meiner Erklärung, dass ich mich als Facharzt für Allgemeinmedizin mit halbjähriger Aus- bildung auch in einer urologischen Abteilung durchaus in der Lage sähe, sie fachkompetent zu beraten, gab sie sich zufrieden. „Aber wieso musste ich bei dem Kolle- gen 90 Euro für das Labor bezahlen und habe einen Kostenvoranschlag über 200 Euro für die notwendige Therapie erhalten?“

Ich zuckte nur die Schulter, seufzte und wusste, dass eine Erklärung zu weit führen würde. AD

Abkassiert

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