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Archiv "Diagnosecodes: Der Schlüssel zu mehr Geld" (29.01.2010)

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A 124 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 107

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Heft 4

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29. Januar 2010

DIAGNOSECODES

Der Schlüssel zu mehr Geld

Um den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten die möglichst einheitliche und korrekte Verschlüsselung ihrer Diagnosen zu erleichtern,

hat das Institut des Bewertungsausschusses Codierrichtlinien erarbeitet.

B

ürokratisch, sinnlos, überflüs- sig“ lautet das Urteil der Kri- tiker, „eine strategische Investition in die Zukunft“ halten die Befürwor- ter dagegen. Gemeint sind die ambu- lanten Codierrichtlinien, die nach dem Willen des Gesetzgebers bereits seit Beginn dieses Jahres hätten gel- ten sollen. Für die Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern ist das richtliniengetreue Codieren schon seit Jahren Routine. Mit den ambu- lanten Codierrichtlinien hat das In- stitut des Bewertungsausschusses – eine gemeinsame Einrichtung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen – nun erst- mals auch für die Praxen der nieder- gelassenen Ärzte ein solches Regel- werk erarbeitet.

„Im Grunde genommen bringen die ambulanten Codierrichtlinien nichts Neues“, heißt es vonseiten der KBV. Denn die Ärzte müssen bereits seit dem Jahr 2000 ihre Diagnosen nach der zehnten Revision der Inter- nationalen Klassifikation der Krank- heiten (International Statistical Clas- sification of Diseases and Related Health Problems, ICD-10) ver- schlüsseln. Seit der Einführung des Fallpauschalensystems bedeutet die sorgfältige und korrekte Codierung für die Krankenhäuser bares Geld.

Aber auch im Bereich der ambulan- ten Versorgung wird dieser Aspekt immer wichtiger. Denn seit der letz- ten großen Gesundheitsreform mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungs - gesetz von 2007 bestimmt zuneh- mend die Morbidität die Geldströme.

Mit dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich, der ebenso wie der Gesundheitsfonds im ver- gangenen Jahr eingeführt wurde, er- halten diejenigen Krankenkassen mehr Geld aus dem Fonds, deren Versicherte kränker sind. Daten-

grundlage für die Zuweisungen sind die ärztlichen Diagnosen, verschlüs- selt nach der ICD-10. Manche Kasse sah sich seither dem Vorwurf aus- gesetzt, sie verleite die Ärzte zum

„Upcod ing“, um die eigenen Finan- zen aufzubessern – nach dem Motto:

„Darf’s ein bisschen mehr sein?“

Dabei liegt das „Rightcoding“, das richtige Codieren, inzwischen auch im eigenen Interesse der nie- dergelassenen Ärzte. Denn die Ge- sundheitsreform von 2007 brach mit dem Prinzip, dass die ärztlichen Ho- norare nur so stark steigen dürfen wie die Grundlohnsumme. Ein neuer Maßstab für die Veränderung der Gesamtvergütung ist die Morbidität der Versicherten. Nimmt diese zu, gibt es auch mehr Geld für die Ver- sorgung. Doch auch die Abbildung der Morbidität steht und fällt mit der korrekten Diagnoseverschlüsselung.

Für die meisten jüngeren Ärzte, die von den Krankenhäusern in die Niederlassung wechseln, ist das Verschlüsseln von Diagnosen eine Selbstverständlichkeit. Ganz allge- mein sei die Codierqualität bei den niedergelassenen Ärzten gar nicht so schlecht, räumt die KBV ein. Aller- dings werde häufig noch zu allge-

mein verschlüsselt, so dass sich der Schweregrad einer Erkrankung und mithin deren erhöhter Behandlungs- bedarf nicht nachvollziehen ließen.

Hier soll die ambulante Codier- richtlinie mit Erläuterungen und Klarstellungen zum Umgang mit der ICD-10 Abhilfe schaffen. § 295 So- zialgesetzbuch V schreibt vor, dass KBV und Kassen bis zum 30. Juni 2009 Codierrichtlinien vereinbaren müssen, die dann vom 1. Januar 2010 an umgesetzt werden. Diese Frist ist verstrichen. Die Frage ist also nicht mehr, ob die Richtlinien erscheinen, sondern wann. Eine erste Version hatte das Institut des Bewertungs- ausschusses im November 2009 den KVen und den Berufsverbänden zur Kommentierung vorgelegt. Von den 200 Stellungnahmen waren nach Angaben der KBV viele kritisch, aber konstruktiv: „Wir haben von den Berufsverbänden viele gute Tipps bekommen.“ Inhaltlich steht das 180-Seiten-Werk. Formal be- schlossen ist es jedoch noch nicht, weil Fragen des Copyrights noch un- geklärt sind. Da es Überschneidun- gen zwischen den ambulanten und den stationären Codierrichtlinien gibt, hat sich das Institut für das Ent- geltsystem im Krankenhaus ein Mit- spracherecht beim Vertrieb der am- bulanten Richtlinie ausbedungen.

Noch hoffen die Beteiligten, dass die Richtlinie am 1. Juli 2010 in Kraft treten kann. Dazu müsste sie jedoch bald beschlossen werden, damit die betroffenen Ärzte genügend Vorlauf haben. Schulungen und eine ange- messene Einbindung in die Praxis- software sollen dafür sorgen, dass die Umsetzung möglichst reibungs- los verläuft. Darüber hinaus wird die KBV eine spezielle Website einrich- ten, die alle wichtigen Informationen

und Links enthält. ■

Heike Korzilius Welche Erfahrungen machen die

niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte mit der Diagnosecodierung in ihrem Arbeitsalltag? Die Redaktion des Deutschen Ärzteblatts möchte Schilderungen über Sinn und Unsinn der Verschlüsselungspraxis gern in ihrer Berichterstattung aufgreifen. Schreiben Sie uns unter der E-Mail-Adresse:

codieren@aerzteblatt.de.

DER ALLTAG

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