• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "EuGH-Urteil: Kein Anspruch auf mehr Geld" (13.02.2004)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "EuGH-Urteil: Kein Anspruch auf mehr Geld" (13.02.2004)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

ne Absicht zu sehen. Schon ist erneut Streit entbrannt, für wen die zweijähri- ge Übergangsfrist für bestehende Tarif- verträge (siehe Textkasten „Übergangs- klausel“) gilt. Von einer klaren Rege- lung, das heißt immer und ausnahmslos einzuhaltende Ruhezeit von elf Stun- den und wöchentliche Höchstarbeits- zeit von 48 Stunden (auch eine wö- chentliche Arbeitszeit von 50 oder 55 Stunden wäre vertretbar), ist nichts zu erkennen – stattdessen Ausnahmen, Sonderregeln, „Wenn und Aber“. Si- cher, ein Bereitschaftsdienst in einer Rheumatologischen Rehaklinik, Der- matologischen Klinik oder bei der Feu- erwehr ist etwas anderes als ein Bereit- schaftsdienst in einer Kreiskranken- haus-Chirurgie mit großem Einzugsge- biet. Der Gesetzgeber wird aber nicht den Unterschieden gerecht, wie er vor- gibt, sondern lässt Arbeitsschutz und Arbeitszeit weiter im Unbestimmten.

Skandalkette, Teil 4

Das Taktieren geht weiter. Noch immer diskutieren Personen, die selbst nie ei- nen einzigen Bereitschaftsdienst gelei- stet haben, darüber, ob dies denn wirk- lich Arbeitszeit sei und die Gerichte

nicht irren. Es wäre wohl zu einfach, selbst für eine Woche an Bereitschafts- diensten teilzunehmen, um sich eine Meinung zu bilden. Es soll der Eindruck erweckt werden, es hätten arbeits- scheue unersättliche Ärzte geklagt, um mit wenig Arbeit viel Geld – im Schlaf – zu verdienen. Auch fehlten Ärzte – in den Vorjahren sehr hochmütig aus den Kliniken vertrieben – zur Umsetzung.

Ein klares Bekenntnis für oder gegen das SIMAP-Urteil, zuletzt bestätigt im Fall „Jäger“, gibt es auch nach mehr als drei Jahren nicht. Verantwortung wird hin- und hergeschoben, vom Bund zu den Ländern, von dort zu den Arbeitge- bern, von denen zurück zu Ländern, Bund oder EU.

Enttäuschend ist besonders, dass sich die Ärzteschaft gegenseitig attackiert, anstatt geschlossen zu handeln. Warum kam und kommt von den Chefärzten keine Unterstützung? Gerade die Chef- ärzte müssten ein großes Interesse dar- an haben, dass die Arbeit – auf mehr ausgeschlafene Köpfe verteilt – viel gründlicher, entspannter, patientenzu- gewandter und mit Luft für etwas Lehre gemacht werden kann. Es wäre Aufga- be der Chefärzte und der Verwaltung, mithin gerade auch der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Öf-

fentlichkeit und Politik zu verdeutli- chen, dass gute und innovative Medizin Geld kostet und bezahlt werden muss, wenn man sie will. Qualität steigern, Bürokratie maximieren, Zuwendung und Zeit für den Patienten und zugleich das Personal minimieren – das kann sich nicht vereinen lassen. Wenn aber bereits innerhalb der Ärzteschaft Unei- nigkeit herrscht und beispielsweise die Beschlüsse des Deutschen Ärztetages 2001 keinerlei Bedeutung für leitende Ärzte haben, darf man sich nicht wun- dern, wenn Politiker und Kostenträger dies auch ausnutzen.

„Vor Ort“ tut sich weiterhin über- wiegend nichts, geplante Verbesserun- gen sind nicht erkennbar. Die Erpro- bung neuer Arbeitszeitmodelle, von der Ulla Schmidt und die DKG gerne reden, existiert nur auf dem Papier.We- der altes noch neues ArbZG werden eingehalten. Die Krankenhausgesell- schaft empfiehlt bereits zwischen den Zeilen in der Verbandszeitschrift „das Krankenhaus“ (Heft 1/2004), zunächst weiter nichts zu tun und auf eine Än- derung der EU-Arbeitszeitrichtlinie 93/104 zu warten. Wenn es darum geht, missliebige Gerichtsurteile und Geset- ze zu ignorieren, können die Betreiber von Krankenhäusern, Rettungsdien- sten und Feuerwehren auf starke Part- ner bauen, die Gerichtsurteile ebenfalls missachten und Rechtsbruch in be- stimmten Bereichen des Rechts wohl- wollend tolerieren: Bundesregierung, Landesregierungen und die EU-Kom- mission.

Das SIMAP-Urteil ist ein differen- ziertes und kluges Urteil, das der heuti- gen Arbeitswelt gerecht wird. Es ist kei- ne Entgleisung eines verwirrten Rich- ters, die man korrigieren müsste. Es schützt Mitarbeiter vor Übermüdung und Überlastung und schützt damit auch Patienten – es ist für alle Europäer ein gutes Urteil. Wer aber hoffte, Bun- desregierung und EU-Kommission würden, angeregt durch die Luxembur- ger Richter, Visionen für die Menschen in Europa entwickeln, die zudem mehr Beschäftigung garantieren, wurde er- neut enttäuscht.

Aber schlimmer noch: Die Bundesre- gierung drängt neben anderen National- staaten die EU-Kommission, die Rege- lungen der Arbeitszeit wieder den Na- P O L I T I K

A

A388 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 713. Februar 2004

EuGH-Urteil

Kein Anspruch auf mehr Geld

Die ärztlichen Bereitschaftsdienste gelten zwar jetzt voll als Arbeitszeit, dürfen aber nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) geringer bezahlt werden als reguläre Arbeit. Wie die Erfurter Richter am 28. Januar verkündeten (Az.: 5 AZR 530/02 und 5 AZR 503/02), können Ärzte und Rettungssanitäter aus der Rechtsprechung des Europäischen Ge- richtshofs (EuGH) zur Einstufung von Bereit- schaftsdiensten als Arbeitszeit keinen An- spruch auf höhere Vergütung ableiten. Bei der maßgeblichen EU-Arbeitszeitrichtlinie 93/104 gehe es ausschließlich um Gesundheitsschutz und nicht um Bezahlung. Damit wies das Ge- richt die Klagen eines Krankenhausarztes und eines Rettungsfahrers ab. Nach den im Ge- sundheitswesen üblichen Vertragsklauseln sei

der Bereitschaftsdienst ausreichend bezahlt.

Der Assistenzarzt hatte in seinem Arbeitsver- trag mit einer badischen Privatklinik Nacht- und Wochenend-Bereitschaften vereinbart.

Als Basis für die Bezahlung eines Bereit- schaftsdienstes von 24 Stunden wurden 13,2 Stunden zugrunde gelegt. Die Regelung ist mit dem Bundesangestelltentarif vereinbar.

Sie bedeutet nicht, dass etwa bei dem Arzt 10,8 von 24 Stunden nicht bezahlt würden, betonte das BAG. Vielmehr werde der Bereit- schaftsdienst in voller Länge bezahlt, aller- dings zu einem verringerten Stundensatz. Das sei zulässig, weil auch die Inanspruchnahme der Arbeitnehmer geringer als im regulären Dienst sei. So bekomme der Arzt für eine Inan- spruchnahme von 55 Prozent 68 Prozent des regulären Gehalts. Dies sei auch der Höhe nach nicht unangemessen, urteilte das BAG.

Auf die Frage, ob die Bereitschaftsdienste nach den deutschen oder europäischen Ar- beitszeit-Begrenzungen überhaupt zulässig waren, komme es für die Berechnung der Ver-

gütung nicht an. JF

(2)

tionalstaaten zu überlassen. Was zu- nächst positiv nach „Liberalismus statt Zentralismus“ klingt, hat nur einen ein- zigen Zweck: den Nationalstaaten die Möglichkeit zu eröffnen, das EuGH-Ur- teil zu umgehen. Nach vorne von Ge- sundheitsschutz, Innovation und besse- ren Arbeitsbedingungen reden, im Hin- tergrund Druck auf die EU-Kommission

ausüben, die Arbeitszeitrichtlinie 93/104 aufzuweichen – das ist hinterhältig.

Die zuständige EU-Kommissarin Anna Diamantopoulou hat bereits an- gekündigt, dem Richterspruch auch weiterhin nicht folgen zu wollen, son- dern die maßgebliche EU-Arbeitszeit- richtlinie 93/104 zu ändern: Die Mit- gliedsstaaten sollen demnächst selbst entscheiden können, ob sie Bereit- schaftsdienste als Arbeitszeit werten.

Das Gerichtsurteil habe große Proble- me ausgelöst. Wenn es akzeptiert wür- de, würden allein in Deutschland zu- sätzlich 15 000 neue Ärzte benötigt, meint die für Arbeit und Soziales zu- ständige Kommissarin. Das Urteil dro- he somit, die Gesundheitssicherungssy- steme der Mitgliedsstaaten zu unter- graben. Daneben sei die Umsetzung zu teuer.

Aber stellt das SIMAP-Urteil die EU-Mitgliedsstaaten wirklich vor große Probleme? Sind es nicht vielmehr ein- zelne Regierungen und die EU-Kom- mission, die unwillig scheinen, neue Ideen zu entwickeln und neue Prioritä- ten zu setzen?

In Deutschland wurden jahrelang Arbeitszeiten von 24 bis 36 Stunden

„am Stück“ von der Bundesregierung und den Aufsichtsbehörden bagatelli- siert oder ignoriert. Erst nach dem Jä- ger-Urteil wurde unter Zwang und mit einer mysteriösen zweijährigen Über- gangsfrist für Tarifverträge reagiert – in der Hoffnung, dass in zwei Jahren die zugrunde liegende europäische Arbeits- zeitrichtlinie geändert sein wird. Die EU-Kommission hat auf eine 2001 ein- gereichte Klage bis heute nicht mehr als die Vergabe eines Aktenzeichens zu-

stande gebracht, kritische Anfragen werden nichtssagend beantwortet. Den gleichen Stil pflegen das Bundesmini- sterium für Wirtschaft und Arbeit sowie das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung. Bundestagsab- geordnete zeigen sich desinteressiert oder überfordert. Der Ausschuss für Gesundheit des Bundestages fühlt sich nicht zuständig. Der Petitionsausschuss schafft es nicht, mehr als Eingangsbe- stätigungen zu verschicken. Zuständig oder gar verantwortlich sind immer an- dere.

Recht nach Kassenlage, der Rechts- staat als Einbahnstraße. Ein Staat, der peinlich genau die Einhaltung von Bau- ordnungen, Vorschriften und Gesetzen verlangt, fühlt sich selbst daran nicht ge- bunden – eine beunruhigende Entwick- lung. Hans-Peter Doepner P O L I T I K

Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 713. Februar 2004 AA389

Das „Ingolstädter Modell“

Kürzer arbeiten, weniger verdienen

In Zeiten des Ärztemangels liegt die Vermu- tung nahe, dass jene Krankenhäuser, die den Ärzten bereits jetzt humane Arbeitszeiten bie- ten, keine Probleme haben, ihre ärztlichen Stel- len adäquat zu besetzen. Weit gefehlt: Er habe im Gegenteil das Problem, dass sich die Ärzte teilweise andere Arbeitgeber suchten, sagte Heribert Fastenmeier, Geschäftsleiter des Kran- kenhauszweckverbandes Ingolstadt, am 19.

Januar beim Euroforum-Krankenhaus-Kon- gress in München.

Das oft lobend erwähnte „Ingolstädter Mo- dell“ basiert auf der Idee, die täglichen Regel- arbeitszeiten der Ärzte zu verlängern, um die nächtlichen Bereitschaftsdienste verkürzen zu können. Damit einher geht eine Verlänge- rung der Service- und Betriebszeiten auf den

Stationen (jetzt: werk- tags von 7 Uhr bis 18 Uhr). Dies sei auch aus wirtschaftlichen Grün- den notwendig, betont

Fastenmeier: Um die unter DRG-Bedingungen notwendigen Verweildauerkürzungen erzie- len zu können, müsse die Arbeitszeit am Pati- enten verlängert werden. Der Bereitschafts- dienst dauert von 22 Uhr bis 7 Uhr und zählt in vollem Umfang zur Arbeitszeit. Um die ärztliche Arbeitskraft nicht in den weniger arbeitsintensiven Nächten zu „vergeuden“, gibt es in Ingolstadt fächerübergreifende Be- reitschaftsdienste, sodass nachts weniger Ärzte im Krankenhaus sind als früher. So ist beispielsweise ein Arzt allein für die orthopä- dische und die unfallchirurgische Abteilung zuständig. Dies sei haftungsrechtlich durch- aus nicht ungefährlich, räumt der Geschäfts- leiter ein. Obwohl die Bereitschaftsdienste voll auf die Arbeitszeit angerechnet werden, ist die Vergütung deutlich geringer als zur Re- gelarbeitszeit.

Da der einzelne Arzt im „Ingolstädter Mo- dell“ wesentlich weniger und zudem kürzere Bereitschaftsdienste ableistet als in anderen Krankenhäusern, verdient er auch erheblich weniger. Ärzte, die früher 12 000 bis 14 000 Euro brutto im Jahr mit ihren Diensten ver- dient hätten, kämen jetzt auf etwa 6 000 bis 8 000 Euro, rechnet Fastenmeier vor. Mit den so eingesparten Finanzmitteln könne man die zusätzlichen Ärzte bezahlen, die notwen- dig sind, um das Modell umzusetzen. Aller- dings sind nicht alle Ärzte bereit, diese Ge- haltseinbußen hinzunehmen. Sie suchen sich einen anderen Arbeitgeber. Fastenmeier hofft, die Abgänge langfristig mit Ärztinnen und Ärzten kompensieren zu können, denen humane Arbeitsbedingungen und mehr Frei- zeit wichtiger sind als der höhere Verdienst.

Jens Flintrop Unveränderte Dienst-

pläne: Nur in wenigen Krankenhäusern wur- den die Arbeitszeiten an die Vorgaben aus Luxemburg angepasst.

Foto:Peter Wirtz

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Dem Verwaltungsausschuss, dem Aufsichts- ausschuss und der Verwaltung der Sächsischen Ärzteversorgung wird Entlastung für das Ge- schäftsjahr 2002 erteilt.. Die Mitglieder

(1) Ärzte dürfen, auch ohne sich zu ei- ner Berufsausübungsgemeinschaft zu- sammenzuschließen, eine Kooperation verabreden (Praxisverbund), welche auf die Erfüllung eines

(2) Auch in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis darf ein Arzt eine Vergütung für seine ärztliche Tätigkeit nicht dahingehend vereinbaren, daß die Vergütung den Arzt in

Ein Melancholiker wird (idealty- pisch) ein freundlich gestimmtes, warmes Arbeitsklima fördern, ein eher zwanghaft strukturierter Mensch wird sehr auf Ordnung, Struktur

Die deutschen Ärztinnen und Ärzte eh- ren in Klaus Hellmann einen Arzt, der sich über mehr als 55 Jahre seines Be- rufslebens als Arzt und Berufspolitiker durch seine

Hier sehe sie Korrekturbedarf, sagte Schmidt: „Jede Arbeit verdient ihren gerechten Lohn.“ Wenn es stim- me, dass das Geld der Leistung folgen muss, dann müsse man

Wenn auch die jüngste Konferenz der Minister und Senatoren für Arbeit und So- ziales der Bundesländer wieder einmal postuliert hat, daß " der

Als „Staat“, dem gegenüber eine nicht ordnungsgemäß umgesetzte, hin- reichend bestimmte und unbedingte Vorschrift einer Richtlinie unmittelba- re Wirkung entfaltet, sind nach