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Archiv "ln den Krallen der öffentlichen Hand" (01.05.1975)

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Spektrum der Woche

Aufsätze ·Notizen

Fortbildungskongreß Davos

Blick in den Großen Saal des neuen Kongreßzentrums Davos während des Berufs-

politischen Hauptreferatsam 12. März 1974 Foto: DÄ

achten. Micka wörtlich: "Es kann nicht hingenommen werden, daß ein Arzt Sprachzeiten lediglich an drei Tagen in der Woche und nur für zwei Stunden auf seinem Pra- xisschild ankündigt. Ein Arzt, der weder am Montag oder am Freitag, geschweige denn an Wochenenden seinen Patienten zur Verfügung steht, handelt standeswidrig." Die- se klaren Worte trafen auf den Bei- fall der ärztlichen Kollegen. "Kran- ke und mancher gebrechliche Alte hat unverändert sein Recht, einen Arztbesuch anzufordern", sagte der Vorsitzende des Praktiker-Ver- bandes Dr. med. Werner Haupt, Trittau. Auch die "ganz unglückli- che Dokumentation" (Haupt) auf dem Praxisschild "Nur auf Bestel-

lung" genüge nicht der ärztlichen

Berufspflicht.

..,.. Micka appellierte an die Ärzte- schaft, die Wartezeiten zu verkür- zen und dort, wo es möglich ist - ein Vorbestell- beziehungsweise Nummernsystem einzuführen.

Ein anderer Punkt, der zu Klagen Anlaß gebe, seien die Liquida- tionsusancen einzelner Ärzte. Mik- ka erinnerte an die Rechtsgrundla- gen zur Berechnung des Arzthono- rares, nämlich die GOÄ vom 18.

März 1965. Sie biete mit dem Ein- bis Sechsfachen der Mindestsätze den Rahmen, innerhalb dessen der Arzt sein Liquidationsrecht aus- üben dürfe, soweit nichts anderes vereinbart sei. Dieser Rahmen gel- te grundsätzlich auch für den lei- tenden Krankenhausarzt Dieser müsse sogar noch zusätzlich be- achten, daß die GOÄ eine Kom- plexgebührenordnung sei, die so- wohl die Sachleistungen als auch das ärztliche Honorar beinhalte.

Die Sachleistungen würden aber dem Patienten bereits vom Kran- kenhaus in Rechnung gestellt, so daß dies der liquidationsberechtig- te Arzt berücksichtigen solle. Die Ärztekammer des Saarlandes ist hier bereits aktiv geworden; einem Beschluß zufolge werden alle Zu- widerhandlungen gegen diese Grundsätze berufsgerichtlich ge- ahndet.

Micka erinnerte auch an den Para- graphen 12 der Berufsordnung, wo- nach der nachgeordnete ärztliche Dienst im Krankenhaus einen An- spruch auf angemessene Beteili- gung am Privathonorar des Chefs habe. Eine Abgabe an das Gesamt- personal des Krankenhauses hält Micka allerdings für unzweckmä-

1306

Heft

18 vom 1. Mai 1975

DEUTSCHES ARZTEBLATT

ßig. ln den meisten Kammerberei- chen bestünden bereits Verträge zwischen Chefarztverband und Marburger Bund. Doch würden die- se Verträge oft nicht eingehalten, und die Klagen der Assistenten seien deshalb berechtigt.

Micka schloß sein Referat mit ei- nem Appell an die versammelten Ärzte, ihrerseits einen Beitrag zu leisten, um vor allem arbeitslosen Jugendlichen zu helfen. Er verwies auf die vorbildliche Situation im saarländischEm Ärztekammerbe- reich, in welchem bereits 23 Pro- zent mehr Ausbildungsplätze als in den Vorjahren von der Ärzteschaft bereitgestellt worden seien. Die Ärzteschaft könne damit, trotz stei- gender Steuer- und Personalko- stenbelastung, einen "wesentlichen

Beitrag im Rahmen ihrer Verant-

wortung für das Gemeinwesen" lie-

fern. Harald Clade

ZITAT ln den Krallen

der öffentlichen Hand

"Wir Ärzte können im Grun- de genommen wenig ma- chen. Wenn draußen gesagt wird, die Verweildauer müßte gekürzt werden, und anderer- seits die Krankenhausträger ihren Ärzten mitteilen, es ginge nicht an, daß sie so kurze Verweildauern hätten, dann können Sie die ganze Schizophrenie sehen. Seien Sie froh, daß Sie, die Sie im wesentlichen im ambulanten Versorgungsbereich tätig sind, nicht von den Krallen der öffentlichen Hand erfaßt sind!"

Dr. med. Karl Jeute, Haupt- geschäftsführer des Verban- des der leitenden Kranken- hausärzte Deutschlands ·e. V., anläßlich des Berufspoliti- schen Kolloquiums auf dem XXIII. Internationalen Fort- bildungskongreß 1975 in Da- vos.

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