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Dem Handlungsdruck hat sich, wie Ihnen bekannt ist, Sachsen-Anhalt bereits gestellt

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Academic year: 2022

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Sehr geehrte Frau Klöckner,

Ihr Schreiben vom 11. April 2021 habe ich mit Interesse zur Kenntnis genommen.

Ich stimme mit Ihnen überein, dass es einen hohen Handlungsdruck gibt, den negativen Entwicklungen auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt

entgegenzuwirken und alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, um unsere örtliche Landwirtschaft zu schützen und zu stärken. Die statistischen Zahlen der Preisentwicklung sprechen da für sich. Darüber hinaus weist der Grundstücksmarktbericht Sachsen-Anhalt 2021 die Tendenz auf, dass seit 2016 weniger landwirtschaftliche Flächen gehandelt werden.

Das bereitet mir ebenfalls Sorge.

Dem Handlungsdruck hat sich, wie Ihnen bekannt ist, Sachsen-Anhalt bereits gestellt. Ich erinnere nur an meine Bundesratsinitiative für Verbesserungen in der Bodenmarktpolitik aus 2019 und das Agrarstrukturgesetz Sachsen-

Anhalt, das Dank fehlender Bereitschaft Ihrer Partei leider nicht mehr in dieser Legislatur verabschiedet werden konnte. Es ist daher wenig zielführend, mir Untätigkeit vorzuwerfen. Ich plädiere dafür, zu mehr

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt · Postfach 3762 · 39012 Magdeburg

Magdeburg, 28 . Mai 2021

Informationen zum Datenschutz finden Sie unter:

http://lsaurl.de/DatenschutzMULE Auf Wunsch werden diese Informationen in Papierform versandt.

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Frau Bundesministerin Julia Klöckner

Wilhelmstraße 54 10117 Berlin

Die Ministerin

Ackerland in Bauernhand – Initiative für einen gerechten Bodenmarkt

Leipziger Straße 58 39112 Magdeburg Tel.: 0391 56701 Fax: 0391 5671727 E-Mail: poststelle@

mule.sachsen-anhalt.de www.mule.sachsen-anhalt.de

Landeshauptkasse Sachsen-Anhalt Deutsche Bundesbank Filiale Magdeburg BIC: MARKDEF1810 IBAN:DE21 8100 0000 0081 0015 00

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Sachlichkeit zurückzukehren und die Probleme nun endlich gemeinsam anzugehen.

Für unsere gemeinsamen Bemühungen erscheint es mir allerdings nicht hilfreich, statistisch nicht belegbare Zahlen, wie die 60 % Nichtlandwirte und Investoren bei der Eigentumsstruktur bei Agrarflächen oder die 75 % bei den nichtangezeigten Pachtverträgen, als Begründung

heranzuziehen. Pauschalierung einzelner wissenschaftlicher Abhandlungen helfen in der Sache nicht weiter. Wir sollten hier bei den aktuell greifbaren Fakten bleiben.

Das gilt auch für die von Ihnen angesprochenen komplexen Bereiche des Vollzugs und der Erneuerung des Bodenverkehrsrechts in den Ländern, die regelmäßig in der gemeinsamen Bund- Länder-Initiative Landwirtschaftlicher Bodenmarkt (BLILB) erörtert werden. Nicht belegbare Behauptungen der Nichtanwendung geltenden Rechts bzw. der Untätigkeit sind der Sache wenig dienlich.

Ich stimme Ihnen zu, dass das Bodenverkehrsrecht erneuert werden muss. Wir benötigen Regelungen zu Anteilskäufen mit Agrarflächen, eine bußgeldbewehrte Anzeigepflicht im

Landpachtverkehrsbereich und verschärfte Regelungen gegen Preismissbrauch – so wie wir das alles bereits im Agrarstrukturgesetz Sachsen-Anhalt vorgesehen hatten.

Zentraler Punkt im neuen Bodenverkehrsrecht ist für mich die Regelung der Anteilserwerbe. Die damit verbundene Transparenz- und Signalwirkung der Regelung bedarf aber der dringenden bundesgesetzlichen Begleitung. Nur wenn der Bund bereit ist, die Anreizwirkung des

Grunderwerbsteuergesetzes für Anteilserwerbe zu beseitigen, werden die Länder hier wirklich erfolgreich sein können. Leider sieht der nun beschlossene Gesetzentwurf lediglich eine Absenkung der Schwelle von 95 % auf 90 % vor. Damit wird das Ziel nicht erreicht und das Gesetz bleibt ein zahnloser Tiger.

Im Interesse der Länder erwarte ich von Ihnen dort mehr zielgerichtetes und ergebnisorientiertes Handeln. Das gilt auch für die von Ihnen angesprochene Abschaffung der doppelten

Grunderwerbssteuer bei Ausübung des Vorkaufsrechts nach Reichssiedlungsgesetz. Auch hierzu hatte Sachsen-Anhalt die Bundesregierung schon ergebnislos aufgefordert.

Eine erneute Überarbeitung des Gesetzes ist also unbedingt erforderlich, um der besonderen Bedeutung der Landwirtschaft im Grunderwerbssteuergesetz ausreichend Rechnung zu tragen und zukünftig steuerliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die wirklich helfen, den weiteren Ausverkauf der Landwirtschaft an Kapitalanleger wirksam einzudämmen.

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Die weiteren von Ihnen mit der Initiative für einen gerechten Bodenmarkt angesprochenen Themen sollten wie bisher in der BLILB weiter erörtert und vertieft werden.

Ein Schwerpunkt sollte dabei insbesondere auch die Unterstützung von Landwirten und Existenzgründern bei der Suche nach landwirtschaftlichen Flächen sein. Hier würde ich es ausdrücklich begrüßen, wenn Sie den Ansatz eines Fonds auf Bundesebene intensiv weiterverfolgen würden. Auch wäre es sehr hilfreich, wenn das Thema des Erwerbs von

Agrarimmobilien durch Finanzinstitute im Nachgang zur gemeinsamen Erklärung der BLILB vom 18.11.2020 weitere Begleitung auf Bundesebene erfahren und damit auch entsprechende Wirkung entfalten könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Claudia Dalbert

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