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32.00 pro Manntag, für die Benützung der Infrastruktur und Verpflegung in Rechnung gestellt

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Academic year: 2022

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I 161/2004 POM 8. September 2004 46C

Interpellation

2808 Baumgartner, Ostermundigen (EVP)

Weitere Unterschriften: 7 Eingereicht am: 15.06.2004

Weiterer Schritt zur Zentralisierung im Kanton Bern

Seit dem Sommer 2002 werden alle 18- jährigen Wehrpflichtigen im Kanton Bern zu einem Orientierungstag (OT) aufgeboten. Anlässlich dieses Orientierungstages werden die Aufgebotenen über die Belange der Rekrutierung, der Armee und des Zivilschutzes informiert. Die vom Bund vorgeschriebenen OT wurden bis anhin mit Unterstützung der Regionalen Kompetenzzentren (RKZ) dezentral auf den RKZ durchgeführt. Gemäss Leistungsvereinbarung wird dem Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM) Fr.

32.00 pro Manntag, für die Benützung der Infrastruktur und Verpflegung in Rechnung gestellt. Das BSM will ab 2005 diese regional organisierten Anlässe, mit jährlich ca. 5'500 Teilnehmern, zentral in den Gebäuden der Kant. Militärverwaltung, Bern, durchführen.

Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen ersucht:

1. Was sind die Entscheidkriterien der POM, die regionalen Anlässe zu zentralisieren?

2. Mit welchen jährlichen Kosteneinsparungen unter Anwendung der Vollkostenrechnung ist zu rechnen?

3. In welchem Umfang beteiligt sich der Bund an den anfallenden Kosten?

4. Werden künftig die OT ausschliesslich durch das Personal des BSM moderiert und mit welchen jährlichen Personalkosten ist zu rechnen?

5. Sind bauliche Anpassungen vorgesehen, wenn ja, unter welcher Kostenfolge?

6. Sind andere Standorte auch überprüft worden wie Bspw. Rekrutierungszentrum Sumiswald, oder andere Einrichtungen des VBS?

7. Kann die bisherige hohe Kundenzufriedenheit auch mit der zentralen Durchführung zugesichert werden?

8. Sind mit diesen tiefgreifenden Veränderungen personelle Entlassungen verbunden?

Antwort des Regierungsrates

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Die Durchführung der Orientierungstage ist gestützt auf die durch das Militärgesetz (MG) vorgegebene Aufgabenteilung Bund - Kantone eine kantonale Aufgabe im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär (BSM). Das BSM hat sich dazu entschlossen, die Leistungsvereinbarung betreffend Durchführung der Orientierungstage auf den Regionalen Kompetenzzentren nicht zu verlängern und ab 2005 eigene Infrastrukturen auf dem kantonalen Waffenplatz Bern zu nutzen. Dieser unternehmerische Entscheid basiert auf der Erwägung verschiedener Vor- und Nachteile, die im Vorfeld sorgfältig gegeneinander abgewogen wurden.

Die Orientierungstage sind seit ihrer Einführung auf ein gutes Echo gestossen und der direkte Kontakt mit den Stellungspflichtigen und den auf freiwilliger Basis teilnehmenden Frauen hat sich bestens bewährt. Der Wechsel des Durchführungsortes bedeutet keine völlige Abkehr von der bewährten Praxis sondern entspricht den Bestrebungen der Regierung, kantonseigene Infrastruktur zu nutzen und auszulasten.

zu Frage 1:

a) Die Konzentration der Orientierungstage am Standort des kantonalen Waffenplatzes Bern erlaubt es dem BSM, eigene, bestehende Infrastrukturen vor Ort besser auszulasten und freie Kapazitäten zu nutzen.

b) Da die Schulungsräume permanent eingerichtet bleiben, reduzieren sich die aufwändigen Vorbereitungs- und Aufräumarbeiten für die Orientierungstage in den RKZ deutlich. Die Kursvorbereitungen am Vortag der Kurse werden künftig am Arbeitsort der hauptamtlichen Moderatoren (Mitarbeiter BSM) getroffen, so dass die Reisetätigkeit und die damit verbundenen Kosten vollumfänglich wegfallen. Die Produktivität der Arbeitszeit wird um ca. 30% erhöht.

zu Frage 2:

Durch die Nutzung der eigenen, vorhandenen Infrastruktur reduzieren sich die direkten Kosten von Fr. 32.- auf rund Fr. 18.- pro Teilnehmer. Umgerechnet auf jährlich 5’000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ergibt sich daraus ein Sparpotenzial von mindestens Fr 70'000.-. Bei der Einsatzplanung der Moderatoren sind Umstellungen vorgesehen; der Einsatz von Moderatoren mit Taggeldentschädigung wird reduziert im Gegenzug werden die daraus entstehenden Lücken durch Milizmoderatoren (Angehörige der Armee) mit Sold/EO-Entschädigung geschlossen. Der Anteil des eingesetzten Personals BSM bleibt unverändert. Aus dieser Massnahme ergeben sich Einsparungen von ca. Fr. 30'000.--.

Weitere Einsparungen sind in den Bereichen Moderatorenausbildung, Spesen und Verpflegungskosten zu erzielen. Auch beim Sachaufwand ergeben sich zusätzliche Einsparungen bei den Dienstfahrzeugen, da die Reisetätigkeit der Mitarbeiter BSM deutlich reduziert wird. Keine Änderungen ergeben sich im Berner Jura. Insgesamt können jährlich durch die angestrebte Lösung mindestens Fr. 100'000.-- eingespart werden.

zu Frage 3:

Der Bund übernimmt ausschliesslich die Kosten für die Ausbildung der Moderatoren.

zu Frage 4:

Der Anteil der hauptamtlichen Moderatoren des BSM bleibt unverändert. Die entsprechend ausgebildeten BSM - Mitarbeiter decken wie bisher rund 40 % der Kurse selber ab.

Hingegen soll der Anteil der Moderatoren mit Anstellung im Taggeld aus Kostengründen gesenkt werden. Dafür werden die Miliz-Moderatoren, welche über die Erwerbesersatzordnung entschädigt werden, intensiver zum Einsatz kommen.

zu Frage 5:

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Die grundlegende Substanz ist vorhanden, so dass keine tiefgreifenden Eingriffe nötig sind.

Die veränderten Nutzungsbedürfnisse machen jedoch Anpassungen bei der Infrastruktur erforderlich. Diese erfolgen nicht isoliert, sondern sind in ein Gesamtnutzungskonzept Areal BSM (Zeughausareal) eingebettet. Das BSM konzentriert seine Mittel am Standort Papiermühlestrasse 17 und schafft als Voraussetzung für die Zusammenführung gleichzeitig neue Büroräumlichkeiten. Dafür werden die Raumressourcen der praktisch brachliegenden Zuschneiderei und die bisherige Schreinerei bedarfsgerecht umgenutzt. Für dieses Projekt, das unter Federführung des Hochbauamtes abgewickelt wird, liegen die entsprechenden RAUS-Beschlüsse vor. Die Anpassungskosten für die Integration der Orientierungstage im Zeughausareal belaufen sich auf Fr. 354'000.--

zu Frage 6:

Angesicht der vorhandenen eigenen Infrastruktur hat sich die Frage nach alternativen Standorten nicht gestellt.

zu Frage 7:

Die Qualität und die Kundenzufriedenheit der Orientierungstage ist nicht vom Durchführungsort abhängig sondern von deren Inhalt.

zu Frage 8:

Die Zentralisierung der Orientierungstage wird im BSM nicht zu Entlassungen führen.

Personell wird lediglich der Einsatz von nebenamtlichen Moderatoren mit Taggeldentschädigung reduziert.

An den Grossen Rat

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