Die Information:
Bericht und Meinung
Gesundheitsministerkonferenz
Stärkung des Verantwortungsbe- wußtseins durch Gesundheitserzie- hung und Gesundheitsmotivation
Schwerpunktthemen: Alkohol- und Nikotinmißbrauch, Ernährung;
Reorganisation und Fortentwick- lung des Systems der Früherken- nung von Krankheiten zu leistungs- fähigen und rationellen Formen;
Sicherung konsequenter Frühbe- handlung behinderter Kinder durch nachgehende Gesundheitsfürsorge.
3. Der Gesundheitsministerkonfe- renz wurden weiterhin folgende Vorschläge zum Problem der Ko- stensenkung vorgelegt. Sie sollen von der Arbeitsgruppe vorrangig überprüft und auf der nächsten Ge- sundheitsministerkonferenz zur Entscheidung gestellt werden (Hervorhebungen [..,..] durch die Re- daktion):
..,.. Bereitstellung (Mitbenutzung) technischer (diagnostischer und therapeutischer) Einrichtungen des Krankenhauses für niedergelasse- ne Ärzte;
..,.. Verknüpfung der ambulanten und stationären Versorgung in Teil- bereichen zum Beispiel Medizi- nisch-Technisches Zentrum;
..,.. Bündelung von Leistungsange- boten hinsichtlich neuer Organisa- tionsformen mit dem Ziel der Ko- stensenkung (unter anderem Sozial- stationen, Gemeindepflegestatio- nen, Gesundheitszentren und so weiter);
..,.. Festsetzung bedarfsgerechter personeller und apparativer Stan- dards für die ambulante Versor- gung;
..,.. Vorstationäre Diagnostik, nach- stationäre Behandlung;
..,.. Einschränkung und Kontrolle der Fachwerbung für Arzneimittel durch gesetzliche Maßnahmen;
..,.. Ablösung des Einzelleistungs- vergütungssystems durch eine vollpauschalierte Gesamtvergütung gemäß § 368 Abs. 1 und Abs. 2 RVO.
DOKUMENTATION
Das 10-Punkte-Programm
des Mannheimer SPD-Parteitages
Der Mannheimer Parteitag der SPD hat ein "10-Punkte-Programm zur Kostendämpfung im Gesundheitsw_esen" beschlossen (siehe DEUTSCHES ÄRZTEBLATT, Heft 48/1975). Der Beschlußfassung lag ein Antrag des Parteivorstandes sowie ein weiterer von 83 Dele--•
gierten zugrunde. Der Delegierten-Antrag wurde zu einem guten Teil in die Vorlage des Parteivorstandes eingearbeitet, die so nicht unwesentlich verschärft wurde. Aus der beschlossenen Fassung werden nachstehend die wichtigsten Passagen - nämlich die 10 Punkte selbst, nicht jedoch die einleitenden Ausführungen - doku- mentiert. Die 10 Punkte führen "Sofortmaßnahmen" auf, "die unver- züglich in Angriff genommen werden müssen" (so der Parteitag).
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Die Krankenhausbedarfspla- nung, die in die Kompetenz der Länder fällt, muß sich stärker am tatsächlichen Bedarf ausrichten:- Zu entwickeln sind bundesein- heitliche Bedarfskriterien, die der Planung vorgegeben werden, damit sowohl Überkapazitäten als auch ein Mangel an Betten und Einrich- tungen vermieden werden .
- Zu verringern ist das Bettenan- gebot in Akutkrankenhäusern zu- gunsten von Leicht- und Langliege- krankenhäusern.
- Einzuführen ist ein gestuftes Pflegesystem (von der Intensiv- bis zur Nachsorgestation), damit aus- reichend Pflege im Einzelfall si- chergestellt werden kann.
- Die Planungen der einzelnen Länder sind über den Bund wirk- sam zu koordinieren. Den Kranken- kassen ist größerer Einfluß auf den Planungsprozeß einzuräumen . f) Die Wirtschaftlichkeit der Kran- kenhäuser ist zu erhöhen:
- Die Krankenhäuser haben spar- sam zu wirtschaften. Daher müssen die Kriterien verbessert werden, an denen die Wirtschaftlichkeit ge- messen wird.
- Unabhängige Krankenhausprü- fungen sind regelmäßig durchzu-
führen. Dabei ist zu prüfen, ob die Wirtschaftlichkeitskriterien von den Krankenhäusern strikt eingehalten werden.
- Ein verstärkter Einsatz moder- ner Technologie, z. B. elektr.oni- sche Datenverarbeitung und auto- matische Diagnosemethoden, ist notwendig.
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Das Krankenhausfinanzierungs- gesetz des Bundes war der erste Schritt für eine Neuordnung des Krankenhauswesens. Als nächster Schritt sind die Krankenhauspfle- gesätze so zu gestalten, daß von ihnen ein Anreiz zur Herabsetzung der Verweildauer und zum Abbau von Überkapazitäten ausgeht.- Die Pflegesätze müssen nach Art und Schwere der Krankheiten differenziert und mit zunehmender Verweildauer gesenkt werden.
- Den Krankenkassen ist ein Mit- bestimmungsrecht bei der Gestal- tung und Festlegung der Pflegesät- ze zu gewähren .
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Die ambulante und die stationä- re Versorgung sind miteinander w verzahnen:- Den Krankenhäusern ist die Möglichkeit vorstationärer Diagno- stik und nachstationärer ambulan- ter Behandlung zu geben.
3400 Heft 50 vom 11. Dezember 1975
DEUTSCHES ARZTEBLATT
Die Information:
Bericht und Meinung
— Durch die Koordinierung ist si- cherzustellen, daß die aufwendigen medizinisch-technischen Einrich- tungen soweit wie möglich gemein- sam von Krankenhäusern und nie- dergelassenen Ärzten genutzt wer- den.
— Die Voraussetzungen für eine Öffnung der Krankenhäuser zur all- gemeinen ambulanten Behandlung sind überall dort zu schaffen, wo dies die Versorgung der Bevölke- rung erfordert.
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Im ambulanten ärztlichen Be- reich ist eine kostengünstigere und bedarfsgerechtere Versorgung er- forderlich:— Sicherzustellen ist eine regional ausgeglichene lückenlose medizi- nische Versorgung der Versicher- ten und ihrer Familien. Durch eine bessere Verteilung der Arztsitze können die Gesamtkosten der me- dizinischen Versorgung reduziert werden. Dadurch läßt sich auch die Inanspruchnahme der Krankenhäu- ser senken. Der Entwurf eines
Kran kenversicherungs-Weiterent- wicklungsgesetzes der Bundesre- gierung sieht die erforderlichen In- strumente vor.
— Die niedergelassenen Ärzte sollten sich vermehrt moderner Kooperationsformen bedienen.
Eine solche partnerschaftliche Zu- sammenarbeit der Ärzte gestattet einen rationellen Einsatz der tech- nischen Ausrüstung sowie der me- dizinischen Fachkräfte und erhöht zugleich die Qualität der ambulan- ten Versorgung der Patienten.
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Die Vergütung ärztlicher und zahnärztlicher Leistungen ist so zu gestalten, daß die bisher überhöh- ten Einkommenszuwächse der Ärz- te stufenweise abgebaut werden.Zugleich muß sichergestellt wer- den, daß das Vergütungssystem zu einer medizinisch optimalen Lei- stungserbringung führt.
— Die Vergütung ist in gleicher Höhe auf Bundesebene zwischen den Bundesverbänden der gesetzli- chen Krankenversicherung und der
Kassenärztlichen Bundesvereini- gung auszuhandeln.
— Die Stellung der Krankenversi- cherungsträger und ihrer Selbst- verwaltungsorgane bei den Hono- rarverhandlungen ist zu stärken.
Dabei sind vor allem volkswirt- schaftliche Größen zu berücksich- tigen.
— Die amtliche Gebührenordnung für Ärzte muß als gesundheitspoli- tisch wirksames Steuerungsinstru- ment grundlegend neu gestaltet werden und ist so zu reformieren, daß stärker als bisher kostenspa- rendes Verhalten erreicht wird und die eigentlichen ärztlichen Leistun- gen wie Beratungen und Hausbe- suche im Vergleich zu den techni- schen Verrichtungen besser als bisher bewertet werden. Eine sol- che Strukturveränderung in der amtlichen Gebührenordnung wird der zunehmend beklagten Entper- sönlichung und Technisierung der
Behandlung und der Tendenz zur Leistungsausweitung entgegenwir- ken und die ungerechtfertigten Ein- kommensunterschiede zwischen Ärzten verschiedener Fachrichtun- gen abbauen.
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Die Selbstverwaltungsorgane der Krankenkassen und ihrer Ver- bände haben Schrittmacherdienste bei der Verbesserung der Organi- sation der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung zu leisten:— Die Krankenkassen haben eine wirtschaftlich günstigere Betriebs- größe anzustreben. Dies erfordert eine Herabsetzung der Zahl der Krankenkassen.
— Die Krankenkassen müssen alle Rationalisierungsreserven zur Sen- kung ihrer Verwaltungskosten aus- schöpfen. Bisher schwanken die Verwaltungskosten von Kasse zu Kasse erheblich, und zwar unab- hängig von der jeweiligen Mitglie- derzahl.
— Die Krankenkassen müssen zur Stärkung ihrer Position gegenüber den Anbietern von Gesundheitslei- stungen stärker zusammenarbeiten
und neue Kooperationsformen ent- wickeln. Die Selbstverwaltung der Krankenkassen muß ausschließlich durch die Sozialversicherten selbst erfolgen.
0 Die Finanzierung der gesetzli- chen Krankenversicherung ist so- zial gerechter zu gestalten:
— Die Beitragsbelastung der Mit- glieder muß unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer bestimm- ten Kasse oder Kassenart angegli- chen werden. Die derzeit bestehen- de Beitragsbelastung je nach Wohnort, Arbeitsplatz oder Einord- nung als Arbeiter oder Angestellter muß durch einen Finanzausgleich beseitigt werden. Ein erster Schritt hierzu ist im Entwurf eines Kran-
kenversicherungs-Weiterentwick- lungsgesetzes für den Bereich der Krankenversicherung der Rentner vorgesehen.
— Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung wird der in der Rentenversicherung angegli- chen.
— Die öffentlichen Beihilfen zu den Krankheitskosten müssen so bemessen werden, daß sie weder Honoraranreize für die Ärzte noch finanzielle Vorteile für die Versi- cherten bieten.
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Die Arzneimittelversorgung ist neu zu gestalten. Hierbei muß der Gefahr eines übermäßigen Medika- mentenverbrauchs entgegenge- wirkt werden, z. B. durch Ein- schränkung der Zahl der verordne- ten Medikamente pro Rezeptblatt:— Einschränkung der Arzneimittel- werbung auf ausschließliche Sach- information der Ärzte.
— Um die notwendige therapeuti- sche Transparenz des Arzneimittel- marktes zu erreichen, wird ein fort- zuschreibender bewertender phar- makologisch-therapeutischer Ver- gleich aufgestellt. Auf der Grundla- ge dieses Vergleichs erfolgt eine preisliche Bewertung.
— Die Ergebnisse dieser Bewer- tung werden für die kassenärztli-
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
Heft 50 vom 11. Dezember 19753401
Die Information:
Bericht und Meinung
10-Punkte-Programm der SPD
che Verordnung in Form von Posi- tivlisten medizinisch gleichwertiger Medikamente verbindlich gemacht.
Von der Liste abweichende Verord- nungen müssen besonders begrün- det werden.
— Überhöhte Gewinne der Phar- maindustrie, des Großhandels und der Apotheke sind zu verhindern.
— Die Pharmaindustrie hat ihre Absatzförderung deutlich einzu- schränken, ihre Werbung zu objek- tivieren und therapiegerechte Pak- kungsgrößen anzubieten.
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Zur medizinischen Begutach- tung ist ein einziger unabhängiger Sozialmedizinischer Dienst zu schaffen:— Dazu sind der Vertrauensärztli- che Dienst und die Gutachterdien- ste der übrigen Sozialversiche- rungsträger einschließlich der Bun- desanstalt für Arbeit zu einem So- zialmedizinischen Dienst zusam- menzufassen. Er ist auf der Grund- lage der Selbstverwaltung der So- zialversicherung neu zu organisie- ren.
Allen Versicherten muß eindring- lich verdeutlicht werden, daß sie selbst die Kosten für das Gesund- heitswesen aufbringen, daß sie Teil einer Gesellschaft sind, die solida- risches Handeln verlangt.
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ZITAT Inflation
„ 1930 forderten die Na- zis: ,Keiner darf über 1000 Mark verdienen.' 1975 for- dern die Jusos: ,Keiner darf über 5000 Mark verdienen.' Die Inflation macht sich schon in den politischen Pa- rolen bemerkbar ..."
Klaus-Michael Machens, Vor- sitzender der Jungen Union von Niedersachsen in: Die Welt
Die Krankenhausärzte sind nicht gewillt, sich Vorwürfe in die Schu- he schieben zu lassen, sie hätten die jetzt allenorts beklagte Kosten- entwicklung im Krankenhauswesen mitverschuldet. Der Verband der angestellten und beamteten Ärzte Deutschlands (Marburger Bund) wehrte sich anläßlich seiner 48.
Hauptversammlung am 29. Novem- ber 1975 in Köln entschieden ge- gen die Absichten des Bundes und der Länder, „Reformen mit der Brechstange" durchzusetzen, um so, egal was es — auch im über- tragenen Sinne — kostet, eine schnelle Kostendämpfung herbei- zuführen.
Dr. Karsten Vilmar (Bremen),
Er- ster
Vorsitzender des Marburger Bundes, erinnerte an die jahrzehn- telangen Versäumnisse und Fehl- planungen seitens des Bundes, der Länder, der Krankenhausträger und -verwaltungen. Er vertrat die An- sicht, daß die jetzt beklagte deso- late Situation in den Kliniken weit- gehend hätte vermieden werden können, wenn amtlicherseits den Vorschlägen des Marburger Bun- des zur Reform des Krankenhaus- wesens, zur Strukturreform der Hochschulmedizin, zur Durch- leuchtung der Wirtschaftlichkeit der Krankenhäuser und zur Kon- trolle der Leistungseffizienz gefolgt worden wäre.Der MB-Vorsitzende äußerte sich tief mißtrauisch und enttäuscht über die zusammengewürfelten Vorschläge der Länderminister zur Kostensenkung im Gesundheitswe- sen (siehe dazu auch Seite 3398 ff.
dieses Heftes). Es bedeutete ledig- lich ein „Kurieren an Symptomen", wenn man mit heckenschnittarti- gen Pauschalkürzungen, mit Ein- frieren von Stellenplänen auf den Ist-Zustand, der Nichtwiederbeset- zung von vakanten Planstellen, der
Beeinflussung von ärztlichen The- rapie- und Verschreibungsmaßnah- men, möglicherweise der Festset- zung von Einheitstherapien und Regelverweilzeiten, der Kürzung oder Streichung von Ruf- oder Be- reitschaftsdienstvergütungen einer- seits und Aufgabenerweiterungen des Krankenhauses im ambulanten Bereich andererseits „Problemlö- sungen" versuchen würde.
Auch der mit Nachdruck von inter- essierter Seite verfochtene Plan, die prästationäre Diagnostik und nachstationäre Therapie am Kran- kenhaus zu installieren, werde den tatsächlichen Verhältnissen nicht gerecht. Es sei unmöglich, betonte Vilmar, in den Krankenhäusern mit der gegenwärtigen Personalstruk- tur und den geltenden Arbeitszeit- regelungen zusätzliche Aufgaben zu übernehmen. Es fehle an dem gerade für die ambulante Diagno- stik und Therapie nötigen qualifi- zierten Personal, weil dieses be- reits mit der Versorgung stationä- rer Patienten völlig ausgelastet sei.
Würde man den Krankenhausärz- ten zusätzlich die Verantwortung für die Durchführung der semista- tionären Versorgung auflasten, so könnte sehr leicht die Behand- lungskette, die den Patienten vom Allgemeinarzt zum niedergelasse- nen Facharzt geführt habe, im Krankenhaus beim jüngsten Medi- zinalassistenten und Arzt enden, da dieser ja für das Haus billiger sei.
Vilmar: „Solche Sparmaßnahmen könnten auf eine Art Discount-Me- dizin hinauslaufen."
Die Versäumnisse der Vergangen- heit hätten dazu geführt, daß die herkömmliche Krankenhausstruk- tur weitgehend zementiert wurde,
mit der Folge, daß die Krankenhäu- ser zunehmend Fachärzte und qua- lifizierte Kräfte an die freie Praxis verlieren. „Der Patient", so forder-
NACHRICHTEN
Gegen Reformen mit der Brechstange
Marburger Bund kritisiert jahrzehntelange Versäumnisse
und Fehlplanungen des Bundes, der Länder und der Krankenhäuser
3402 Heft 50 vom 11. Dezember 1975