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Archiv "Bedarfsplanung: Genauerer Blick auf die Versorgung" (07.01.2013)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 110

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Heft 1–2

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7. Januar 2013 A 11 BEDARFSPLANUNG

Genauerer Blick auf die Versorgung

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat es geschafft: Die neue Richtlinie ist zum Jahresende fertiggestellt. Nun muss sie sich 2013 in der Praxis bewähren.

D

er Gemeinsame Bundesaus- schuss (G-BA) hat am 20.

Dezember, wie angestrebt, neue Regeln für die Zulassung von nie- dergelassenen Ärzten und Psycho- logischen Psychotherapeuten ver- abschiedet. Grundlage für die neue Bedarfsplanungs-Richtlinie war ei- ne rasche Einigung zwischen Ver- tretern der Kassenärztlichen Bun- desvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbands in diesem Gremium. Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft lehnten die neue Richtlinie ab, in erster Li- nie wegen der vollständigen Pla- nung für sämtliche Arztgruppen.

„Heute haben wir ein wichtiges Projekt zu einem erfolgreichen Ab- schluss gebracht“, sagte Regina Feldmann, KBV-Vorstand. „Es freut mich sehr, dass wir dadurch die wohnortnahe Versorgung der Patienten perspektivisch weiter ver- bessern werden.“ Feldmann ver- wies darauf, dass es bei der neuen Bedarfsplanung um eine bessere Verteilung der Ärzte und Psycho- therapeuten im Land gehe. Neu sei nicht nur, dass alle Arztgruppen einer Planung unterlägen. Auch würden Mitversorgereffekte be- rücksichtigt, beispielsweise welche Rolle die Stadt bei der Versorgung des eher ländlich geprägten Um- lands spielt.

3 000 Hausarzt-Sitze mehr Der GKV-Spitzenverband zeigte sich ebenfalls zufrieden. Eine bes- sere Planung allein schaffe aller- dings noch keine bessere Versor- gung, sagte der Vorstandsvorsitzen- de Johann-Magnus von Stackel- berg: „Jetzt ist es wichtig, dass der Hausarzt innerhalb der Ärzteschaft aufgewertet wird. Gerade angehen- de Mediziner müssen davon über- zeugt werden, sich für den Haus- arztberuf zu entscheiden.“

Bundesweit ergeben sich als Fol- ge der neuen Planung etwa 3 000 freie Praxissitze für Hausärztinnen und Hausärzte (inklusive der heute unbesetzten), rund 400 für Fachärz- te und knapp 1 400 Sitze für Psy- chotherapeutinnen und -therapeu- ten. Die Bundespsychotherapeuten- kammer bezeichnete diese Angabe allerdings als „Mogelpackung für psychisch kranke Menschen“.

„Statt zusätzliche Praxen zu schaf- fen, kann ab 2013 die Anzahl der Psychotherapeuten um über 6 000 sinken“, kritisierte Kammerpräsi- dent Prof. Dr. Rainer Richter. Seine Begründung: Aktuell seien rund 21 600 Psychotherapeuten nieder- gelassen. Wenn sich zusätzlich cir- ca 1 300 niederlassen dürften, gäbe es 22 900 Praxen. „Tatsächlich rechnet der G-BA mit den Zahlen von 1999, als in Deutschland nur knapp 13 800 Psychotherapeuten niedergelassen waren. Der G-BA plant deshalb mit rund 15 100 Pra- xen“, monierte Richter. „Wir for- dern, dass tatsächlich 1 300 Praxen

zusätzlich zu den bereits existieren- den geschaffen werden.“

In der letzten Sitzung des G-BA im Jahr 2012 gab es gleichwohl viel Lob dafür, dass die Richtlinie, wie vom Gesetzgeber gewünscht, zum 1. Januar in Kraft treten kann. Doch auch weitere Kritik am neuen Re- gelwerk wurde geäußert. Vor allem die Patientenvertreter zeigten sich enttäuscht. Sie kritisierten unter an- derem, dass die Morbidität der Pa- tienten und sozioökonomische Fak- toren keine ausreichende Rolle spielten. Patientenvertreterin Ursu- la Faubel monierte zudem, dass bei der möglichen Niederlassung von Fachärzten „immer noch die städti- schen Regionen bevorteilt“ werden.

Sofern das Bundesgesundheitsmi- nisterium die Richtlinie genehmigt, tritt sie zum 1. Januar 2012 in Kraft.

Dann bleiben den regionalen Gre- mien auf der Landesebene sechs Mo- nate, um die neuen Vorgaben umzu- setzen. Ein ausführlicher Bericht folgt in einer der nächsten Ausgaben.

Sabine Rieser

Die bisherige Bedarfsplanung sollte eine „Ärz- teschwemme“ verhindern. Die neue Bedarfs- planung soll sicherstellen, dass die Bevölke- rung in ganz Deutschland gleichmäßig und be- darfsgerecht ambulant versorgt wird.

In Zukunft werden alle Facharztgruppen in die Bedarfsplanung einbezogen, das heißt in ihren Zulassungsmöglichkeiten begrenzt.

Ermächtigte Ärzte und ermächtigte Einrichtun- gen werden ebenfalls in die neue Planung ein- bezogen. Bisher spielten sie bei der Ermittlung des Versorgungsbedarfs keine Rolle.

Die einzelnen Facharztgruppen werden vier Ebenen zugeordnet: a) der hausärztlichen Ver- sorgung, b) der allgemeinen fachärztlichen Versorgung, c) der spezialisierten fachärztli- chen Versorgung und d) der gesonderten fach-

ärztlichen Versorgung. Zu b) zählen Kinderärz- te, Augenärzte, Chirurgen, Hautärzte, HNO- Ärzte, Nervenärzte, Orthopäden, Psychothera- peuten, Urologen, zu c) Anästhesisten, Fachin- ternisten und Kinder- und Jugendpsychiater.

Für die einzelnen Ebenen gilt: je spezialisierter die Gruppe, desto größer der Bereich, in dem geplant wird. Neuer Planungsbereich für die Hausärzte ist beispielsweise der Mittelbereich.

Eine angemessene Versorgung gilt als gege- ben, wenn für 1 671 Einwohner ein Hausarzt zur Verfügung steht.

Auf Landesebene kann von den Vorgaben der Richtlinie abgewichen werden, wenn es Grün- de gibt. Beispiel: Es leben dort besonders viele alte Menschen, die Arbeitslosigkeit ist hoch, Faktoren wie eine Insellage spielen eine Rolle.

DIE WICHTIGSTEN ÄNDERUNGEN

P O L I T I K

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