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Weitere Bemerkungen zu der sabäischen Vertrags¬
inschrift.
Von Franz Fraetorins.
Nach den im 48. Bande dieser Zeitschrift, S. 649 ff. dargelegten
Bemerkungen haben sich (zum Theil noch ohne dieselben zu kennen)
über die Inschrift geäussert: Winckler, Altoriental. Forschungen III,
S. 285ff., Hartmann in ZA. X, 131 ff.,') Mordtmann ibid. 166ff.,
und namentlich Glaser, welcher S. 38 ff. seines Buches ,Die
Abessinier in Arabien und Afrika" auf Grund der verschiedenen
Exemplare dieser Inschrift , deren Kenntniss wir ihm danken , den
vollständigen Text der längeren wie der kürzeren Recension her¬
gestellt, übersetzt und erläutert hat. Ich gebe hier noch einige
weiteren Bemerkungen zu der Inschrift. Die Zeilen der längeren
Recension sind jetzt natürlich nicht mehr nach Mordtmann, sondern
nach Glaser zu zählen.
Als falsch erwiesen hat sich meine Vermuthung über das formale
Verhältniss der Verba "iNoini und iNnuin zu einander. Ersteres
ergiebt sich durch die Variante "Nüjnai als iNüjri'', also zu Nä:
gehörig, während Nnm jedenfalls zur Zeit noch als besonderes Verbum
anzusetzen ist. Ebenso möchte ich das über die Etymologie von
rnp?: zweifelnd Gesagte ganz zurückziehen. nnp73, iinp^i, niinpU
werden verschiedene Beugungsformen einer Wortform der W. yxi
sein, und zwar nnp73 Plural (auf ät oder öt?). Da mir aber der
grammatische Werth dor beiden anderen Formen nicht hinreichend
feststeht, enthalte ioh mich weiterer Vermuthungen.
Da a^U Hal. 188, 1 (mittelbar) zusammen mit afii vorkommt
(vgl. Sab. Denkm. S. 78), wie in der Vertragsinschrift Z. 4 zu¬
sammen mit cilS, so wird ani dort sicher Gold''') bedeuten und
Jj-ia hier sicher Silber. Was n-'a hier heisst, muss dahin gestellt
bleiben ; aber Räucherwerk oder ähnliches wird das Wort hier
schwerlich bedeuten (ebensowenig wie Hal. 188, 1). Eher würde
man den Namen irgend eines Metalles oder harten Materiales
1) Die Fortsetzung S. 299 ff. wird mir erst nacliträglicli bekannt.
2) Ob überhaupt auch Name einer Speeerei sein kann (Sab. Denkm.
8. 85) ist doch wobl zweifelhaft.
•Praetoriua, Weitere Bemerlcungen z. li. sah. Vertragsinschrift. 143
■erwarten. Wie n-i3£ auf die DDIS DITib nsa Z. 5 hindeutet, so
steht 31Ü vermuthlich irgendwie in Beziehung zu ^piB': ibid.: Man
vergleiche Pr. XI 2. 5, wo die Beziehung beider Worte zu einander
unverkennbar scheint (vgl. diese Zeitschrift Bd. 37, S. 8).
Die beiden Verba ]3il3pm ISUDn sind aller Wahrscheinlich¬
keit nach relativisch an qilti ai£3 anzuschliessen. Und wenn
ein Exemplar der Inschrift isaiB hat für i5D3n , so liegt es nahe,
in dem s einen Irrthum des Steinmetzen zu sehen, hervorgerufen
durch den Schlussbuchstaben des vorhergehenden Wortes. Durch
ibUDnto scheint auf die Bedeutung auch von lyajn wenigstens
einiges Licht geworfen zu werden: „Der Gott hat ihnen geholfen
durch Vollendung alles und Silbers, welches sie ... Ich
glaube , dem Vollenden wird ein Anfangen , Planen , Unternehmen
oder ein ähnlicher Begriff gegenüberstehen. Ich verweise zunächst
auf (das von mir a. a. 0. S. 651 a. E. noch zu Qjtb gezogene)
"sam Z. 19, das durch die Variante eines Exemplars ]3>an3i eben¬
falls bestimmt zur W. ya; gezogen wird. Auch an dieser Stelle
würde eine Bedeutung wie Anfangen, Planen, Unternehmen gut
passen: „In dem Kriege, den sie erregten und unternahmen gegen
ihre Herren, die Könige von Saba.' Ferner kommen die beiden
bereits von Mordtmann und Glaser herbeigezogenen Stellen Glaser
875, 10 und 880, 3 in Betracht (= Mordtmann, Himjar. Inchr. u.
Alterthümer S. 33 u. 36), in denen die Rede ist von der Errettung
vom BN:is 5»a3 d. i. dem Anschlag oder Plane des Peindes. Ich
setze also, lediglich auf den Zusammenhang gestützt, für die Wurzel
y£33 vermutungsweise eine Bedeutung wie planen, anfangen,
unternehmen an, wohl wissend, dass dieser Wurzel an anderen
Stellen andere Bedeutungen zukommen. — Die Bedeutung von "iafflpn
ist seit Sab. Denkmäler S. 62 wohl sicher.
Das äth. 'f'JOA, plui. "t^'JQA^, jetzt bei Glaser,
Die Abessinier u. s. w. S. 117, 14 Dnbasn.
Ob die räthselhaften Worte "inn inbia Z. 13 f nicht einfach
als Zustandsausdrücke zum Vorhergehenden zu fassen sein sollten
„gewaflfnet und gerüstet' ?? Etwa ^j^^^^ ^^y;cS=vJL*, ? Zum letzteren
Worte sei noch an das nahverwandte ^h] , jüd.-aram. Ti'nT
erinnert. Dann müsste sich Ti^rtmay ba nnai inbyi als ein
Nominalsatz ansehliessen, über dessen Sinn ich weitere Hypothesen unterdrücke.
Auf iinaa Z. 17 deutet bereits Mordtmann auf S. 16 der
Himjar. Inschr. und Alterthümer hin , zum Erweise , dass in der
Inschrift vom afrikanischen Abessinien die Rede ist. Ich möchte
dazu jetzt noch auf Gl. 424, 14. 17. 19 niran ainN hinweisen
(Glaser, Die Abessinier S. 117 fif.), das fast nach äthiopischer Färbung
aussieht. — nyan var. n^yian Z. 17 möchte ich vermutungsweise
niit I , targ. lyiia' zusammenstellen, d. h. es wird von den
brieflichen Unterredungen der sich verbündenden Könige die Rede
144 Praetorms, Weitere Bemerkungen z. d. sab. Vertragsinschrift.
sein. Ich wage diese Zusammenstellung , weil sie auch durch den
Zusammenhang empfohlen wird ; denn es ist selbstverständlich, dass
die wechselseitigen Gesandten ausser Geschenken auch Briefe über¬
bracht haben. — izt ibid. „Geschenke". Hier wo es sich um
gegenseitige Geschenke handelt, scbeint ein anderer Ausdruck als
nba Z. 10 und 20 deshalb gewählt, weil letzterer (= Cli't') doch
einen Beigeschmack nach Tribut gehabt haben mag.
pi~in Z. 20. Auch Halevy's Bemerkungen in der Revue semit.
III, 396 erledigen sich durch Mordtmanns Annahme, dass die volle
Form des Ortsnamens pi-n lautete. Das neue Buch Glasers bringt
weitere entscheidende Stellen: Gl. 1359/1360 Z. 6. 9.
Da die kürzere Recension für ]bpn Z. 23 eigenthümlicher¬
weise ibpn "ian "jai aufweist, wird die Auffassung von ibpn als
Appellativum in Frage gestellt. Andererseits scheint aber beachtet
werden zu müssen , dass nicht Tian dasteht. Ist "ian hier etwa
— gleich dem' äth. U7C — Gegend, Bezirk oder ähnlich?
Die gegen Ende der kürzeren Recension stehende Stelle inbici
Dnnp p7:toi übersetze ich: „und sie machten Frieden und prokla¬
mierten Unterwerfung'. Denn i^yavi ist mir Infinitiv Piel. Sie
riefen öffentlich die Unterwerfung aus. Und wenn npn wirklich
an allen Stellen gebieten, befehlen bedeuten sollte, wie
Mordtmann ZA. X, 173 annimmt, so würde dementsprechend zu
übersetzen sein „und sie proklamierten den Oberbefehl , die Ober¬
herrschaft (des Königs von Saba)'. Vorläufig möchte ich indess
glauben , dass Mordtmann seine, wie es scheint , höchst glückliche
Beobachtung etwas zu verallgemeinert vorgetragen hat.
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Ergänzung einer Lücke im Kitab al-Aghani.
Von J. Wellhausen.
In der Buläqer Ausgabe des Kitab al-Aghani 14,139 findet sich
eme grosse und unangenehme Lücke. Sie wird ausgefüllt • durch den
Cod. ar. Monac. 470 fol. 211 sqq., dessen Text ich hier mittheile,
so weit er nicht schon in Thorbecke's Antarah (Leipzig 1867) steht.
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