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142

Weitere Bemerkungen zu der sabäischen Vertrags¬

inschrift.

Von Franz Fraetorins.

Nach den im 48. Bande dieser Zeitschrift, S. 649 ff. dargelegten

Bemerkungen haben sich (zum Theil noch ohne dieselben zu kennen)

über die Inschrift geäussert: Winckler, Altoriental. Forschungen III,

S. 285ff., Hartmann in ZA. X, 131 ff.,') Mordtmann ibid. 166ff.,

und namentlich Glaser, welcher S. 38 ff. seines Buches ,Die

Abessinier in Arabien und Afrika" auf Grund der verschiedenen

Exemplare dieser Inschrift , deren Kenntniss wir ihm danken , den

vollständigen Text der längeren wie der kürzeren Recension her¬

gestellt, übersetzt und erläutert hat. Ich gebe hier noch einige

weiteren Bemerkungen zu der Inschrift. Die Zeilen der längeren

Recension sind jetzt natürlich nicht mehr nach Mordtmann, sondern

nach Glaser zu zählen.

Als falsch erwiesen hat sich meine Vermuthung über das formale

Verhältniss der Verba "iNoini und iNnuin zu einander. Ersteres

ergiebt sich durch die Variante "Nüjnai als iNüjri'', also zu Nä:

gehörig, während Nnm jedenfalls zur Zeit noch als besonderes Verbum

anzusetzen ist. Ebenso möchte ich das über die Etymologie von

rnp?: zweifelnd Gesagte ganz zurückziehen. nnp73, iinp^i, niinpU

werden verschiedene Beugungsformen einer Wortform der W. yxi

sein, und zwar nnp73 Plural (auf ät oder öt?). Da mir aber der

grammatische Werth dor beiden anderen Formen nicht hinreichend

feststeht, enthalte ioh mich weiterer Vermuthungen.

Da a^U Hal. 188, 1 (mittelbar) zusammen mit afii vorkommt

(vgl. Sab. Denkm. S. 78), wie in der Vertragsinschrift Z. 4 zu¬

sammen mit cilS, so wird ani dort sicher Gold''') bedeuten und

Jj-ia hier sicher Silber. Was n-'a hier heisst, muss dahin gestellt

bleiben ; aber Räucherwerk oder ähnliches wird das Wort hier

schwerlich bedeuten (ebensowenig wie Hal. 188, 1). Eher würde

man den Namen irgend eines Metalles oder harten Materiales

1) Die Fortsetzung S. 299 ff. wird mir erst nacliträglicli bekannt.

2) Ob überhaupt auch Name einer Speeerei sein kann (Sab. Denkm.

8. 85) ist doch wobl zweifelhaft.

(2)

•Praetoriua, Weitere Bemerlcungen z. li. sah. Vertragsinschrift. 143

■erwarten. Wie n-i3£ auf die DDIS DITib nsa Z. 5 hindeutet, so

steht 31Ü vermuthlich irgendwie in Beziehung zu ^piB': ibid.: Man

vergleiche Pr. XI 2. 5, wo die Beziehung beider Worte zu einander

unverkennbar scheint (vgl. diese Zeitschrift Bd. 37, S. 8).

Die beiden Verba ]3il3pm ISUDn sind aller Wahrscheinlich¬

keit nach relativisch an qilti ai£3 anzuschliessen. Und wenn

ein Exemplar der Inschrift isaiB hat für i5D3n , so liegt es nahe,

in dem s einen Irrthum des Steinmetzen zu sehen, hervorgerufen

durch den Schlussbuchstaben des vorhergehenden Wortes. Durch

ibUDnto scheint auf die Bedeutung auch von lyajn wenigstens

einiges Licht geworfen zu werden: „Der Gott hat ihnen geholfen

durch Vollendung alles und Silbers, welches sie ... Ich

glaube , dem Vollenden wird ein Anfangen , Planen , Unternehmen

oder ein ähnlicher Begriff gegenüberstehen. Ich verweise zunächst

auf (das von mir a. a. 0. S. 651 a. E. noch zu Qjtb gezogene)

"sam Z. 19, das durch die Variante eines Exemplars ]3>an3i eben¬

falls bestimmt zur W. ya; gezogen wird. Auch an dieser Stelle

würde eine Bedeutung wie Anfangen, Planen, Unternehmen gut

passen: „In dem Kriege, den sie erregten und unternahmen gegen

ihre Herren, die Könige von Saba.' Ferner kommen die beiden

bereits von Mordtmann und Glaser herbeigezogenen Stellen Glaser

875, 10 und 880, 3 in Betracht (= Mordtmann, Himjar. Inchr. u.

Alterthümer S. 33 u. 36), in denen die Rede ist von der Errettung

vom BN:is 5»a3 d. i. dem Anschlag oder Plane des Peindes. Ich

setze also, lediglich auf den Zusammenhang gestützt, für die Wurzel

y£33 vermutungsweise eine Bedeutung wie planen, anfangen,

unternehmen an, wohl wissend, dass dieser Wurzel an anderen

Stellen andere Bedeutungen zukommen. — Die Bedeutung von "iafflpn

ist seit Sab. Denkmäler S. 62 wohl sicher.

Das äth. 'f'JOA, plui. "t^'JQA^, jetzt bei Glaser,

Die Abessinier u. s. w. S. 117, 14 Dnbasn.

Ob die räthselhaften Worte "inn inbia Z. 13 f nicht einfach

als Zustandsausdrücke zum Vorhergehenden zu fassen sein sollten

„gewaflfnet und gerüstet' ?? Etwa ^j^^^^ ^^y;cS=vJL*, ? Zum letzteren

Worte sei noch an das nahverwandte ^h] , jüd.-aram. Ti'nT

erinnert. Dann müsste sich Ti^rtmay ba nnai inbyi als ein

Nominalsatz ansehliessen, über dessen Sinn ich weitere Hypothesen unterdrücke.

Auf iinaa Z. 17 deutet bereits Mordtmann auf S. 16 der

Himjar. Inschr. und Alterthümer hin , zum Erweise , dass in der

Inschrift vom afrikanischen Abessinien die Rede ist. Ich möchte

dazu jetzt noch auf Gl. 424, 14. 17. 19 niran ainN hinweisen

(Glaser, Die Abessinier S. 117 fif.), das fast nach äthiopischer Färbung

aussieht. — nyan var. n^yian Z. 17 möchte ich vermutungsweise

niit I , targ. lyiia' zusammenstellen, d. h. es wird von den

brieflichen Unterredungen der sich verbündenden Könige die Rede

(3)

144 Praetorms, Weitere Bemerkungen z. d. sab. Vertragsinschrift.

sein. Ich wage diese Zusammenstellung , weil sie auch durch den

Zusammenhang empfohlen wird ; denn es ist selbstverständlich, dass

die wechselseitigen Gesandten ausser Geschenken auch Briefe über¬

bracht haben. — izt ibid. „Geschenke". Hier wo es sich um

gegenseitige Geschenke handelt, scbeint ein anderer Ausdruck als

nba Z. 10 und 20 deshalb gewählt, weil letzterer (= Cli't') doch

einen Beigeschmack nach Tribut gehabt haben mag.

pi~in Z. 20. Auch Halevy's Bemerkungen in der Revue semit.

III, 396 erledigen sich durch Mordtmanns Annahme, dass die volle

Form des Ortsnamens pi-n lautete. Das neue Buch Glasers bringt

weitere entscheidende Stellen: Gl. 1359/1360 Z. 6. 9.

Da die kürzere Recension für ]bpn Z. 23 eigenthümlicher¬

weise ibpn "ian "jai aufweist, wird die Auffassung von ibpn als

Appellativum in Frage gestellt. Andererseits scheint aber beachtet

werden zu müssen , dass nicht Tian dasteht. Ist "ian hier etwa

— gleich dem' äth. U7C — Gegend, Bezirk oder ähnlich?

Die gegen Ende der kürzeren Recension stehende Stelle inbici

Dnnp p7:toi übersetze ich: „und sie machten Frieden und prokla¬

mierten Unterwerfung'. Denn i^yavi ist mir Infinitiv Piel. Sie

riefen öffentlich die Unterwerfung aus. Und wenn npn wirklich

an allen Stellen gebieten, befehlen bedeuten sollte, wie

Mordtmann ZA. X, 173 annimmt, so würde dementsprechend zu

übersetzen sein „und sie proklamierten den Oberbefehl , die Ober¬

herrschaft (des Königs von Saba)'. Vorläufig möchte ich indess

glauben , dass Mordtmann seine, wie es scheint , höchst glückliche

Beobachtung etwas zu verallgemeinert vorgetragen hat.

(4)

145

Ergänzung einer Lücke im Kitab al-Aghani.

Von J. Wellhausen.

In der Buläqer Ausgabe des Kitab al-Aghani 14,139 findet sich

eme grosse und unangenehme Lücke. Sie wird ausgefüllt • durch den

Cod. ar. Monac. 470 fol. 211 sqq., dessen Text ich hier mittheile,

so weit er nicht schon in Thorbecke's Antarah (Leipzig 1867) steht.

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Bd. L. 10

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