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Archiv "2. Arbeitsergebnisse" (27.06.1974)

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Umwelt- verschmutzung — ihre Bekämpfung wurde zu einer lebenswichtigen Aufgabe. Vorschläge und Fakten aus medizinischer Sicht präsentierte der Wissenschaftliche Beirat der

Bundesärztekammer.

F. Wissenschaftlicher Beirat, Strahlenschutz, Normung

1. Wissenschaftlicher Beirat der Bundesärztekammer

1. Organisation

Dem Wissenschaftlichen Beirat, zweitgrößter Ausschuß der Bun- desärztekammer, gehören 60 her- vorragende Vertreter aller Fach- richtungen der Medizin und ihrer Spezialgebiete an. Ihre Aufgabe ist es, in einer Reihe von Arbeitskrei- sen medizinisch-wissenschaftliche Themen zu behandeln und den Vorstand der Bundesärztekammer auf diesem Gebiet fachlich zu bera- ten. Der Wissenschaftliche Beirat hat sich — wie der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Se- wering, anläßlich der 18. Vorstands- sitzung des Beirats im Februar 1974 feststellte — längst zu einem beson- ders wichtigen Gremium der Bun- desärztekammer entwickelt, dem viele Äußerungen und Anregungen von erheblichem medizinischen

Wert und gesundheitspolitischer Bedeutung zu verdanken sind.

Dem Vorstand des Beirats gehören gegenwärtig folgende Mitglieder an:

Prof. Dr. Friedrich Loew, Homburg/

Saar (Vorsitzender)

Prof. Dr. Carl Erich Alken, Hom- burg/Saar (Stellvertretender Vorsit- zender)

Prof. Dr. Hanno Poppe, Göttingen (Beisitzer)

Prof. Dr. Franz Schmid, Aschaffen- burg (Beisitzer)

Prof. Dr. Hanns Peter Wolff, Mainz (Beisitzer)

Außerdem gehört Prof. Dr. Hans Joachim Sewering, München, dem Vorstand des Wissenschaftlichen

Beirats in seiner Eigenschaft als Präsident der Bundesärztekammer an.

2. Arbeitsergebnisse

Der Wissenschaftliche Beirat trat aus Anlaß des 76. Deutschen Ärzte- tages am 12. Oktober 1973 in Mün- chen zu seiner 11. Plenarsitzung zu- sammen. Der Geschäftsführende Arzt, Dr. Ahrens, Hamburg, erstat- tete dabei einen Tätigkeitsbericht, der die Vielseitigkeit der behandel- ten Thematik widerspiegelte. Prof.

Dr. Krah, Heidelberg, informierte die Vollversammlung über Empfeh- lungen für Plasmapheresen, die von einem Unterausschuß unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Lippelt, Hamburg, aufgestellt worden wa- ren. Prof. Dr. Dr. Graul, Marburg/

Lahn, gab einen Zwischenbericht über die Tätigkeit eines Arbeits- kreises, der sich mit der Frage auseinandergesetzt hatte, ob der Betrieb von Kernkraftwerken eine

2016 Sondernummer 26a vom 19. 7.1974 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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F. I. Wissenschaftlicher Beirat

Gefährdung für die Umwelt bedeu- tet. Im Mittelpunkt dieser Plenarsit- zung stand jedoch die Akupunktur.

Ob sie als Analgesie- und Heilme- thode anzuerkennen ist, wurde von besonderen Sachkennern erörtert.

Referenten waren Prof. Dr. Frey, Mainz, Doz. Dr. Benzer, Wien, und Prof. Dr. Gemperlö, Genf. Einzel- heiten gehen aus einem Tagungs- bericht hervor, der in Heft 5/1974 des DEUTSCHEN ÄRZTEBLATTES veröffentlicht wurde. Seit dieser Plenarsitzung hat sich der Wissen- schaftliche Beirat mit den nachste- hend aufgeführten Themen befaßt.

Empfehlungen zur Versorgung von Nervenverletzungen

Unter dem Vorsitz von Prof. Dr.

Pia, Gießen, trat am 19. Januar 1974 in Frankfurt ein neugebildeter Arbeitskreis zu seiner konstitu- ierenden Sitzung zusammen. Seine Aufgabe ist es, Empfehlungen zur Versorgung von Nervenverletzun- gen zu erarbeiten. Neurologen und Neurophysiologen, Neurochirurgen und Orthopäden werden sich in den nächsten Monaten mit der Ätiologie, den traumatischen und iatrogenen Schäden, der Diagno- stik, Therapie und Rehabilitation von Nervenverletzungen befassen.

Ähnlich, wie es auf dem Gebiet der Versorgung von Patienten mit Schädel-Hirn-Verletzungen und mit Querschnittlähmungen bereits ge- schah, sollen den praktizierenden und klinisch tätigen Ärzten Hinwei- se zur Akutdiagnostik und Erstbe- handlung von Nervenläsionen ge- geben werden. Es ist damit zu rechnen, daß diese Arbeit noch im Herbst des laufenden Jahres abge- schlossen werden kann.

Richtlinien zur Versorgung von Kindern mit Spina bifida

Ein weiterer neu ins Leben gerufe- ne Arbeitskreis nahm am 6. Febru- ar 1974 in Heidelberg seine Arbeit auf. Unter dem Vorsitz von Prof. Dr.

Paeslack, Heidelberg, befaßt er sich mit der Aufstellung von Richt- linien zur Versorgung von Kindern mit angeborenen Rückenmark- schäden, insbesondere der Spina bifida. Kinderchirurgen und Ortho- päden, Nephrologen und Physio-

therapeuten sind an der Erfüllung dieser Aufgabe beteiligt. Einige seiner Mitglieder gehören der in- terdisziplinären Arbeitsgemein- schaft „Spina bifida" an, die be- reits wesentliche Vorarbeit gelei- stet hat. Fragen der Frühbehand- lung, der Versorgung aus pädiatri- scher und orthopädischer Sicht so- wie psychologisch-pädagogische Fragen werden in den Richtlinien beantwortet werden. Wie eine zweite Sitzung des Unterausschus- ses am 24. April 1974 ergab, ist auch auf diesem Gebiet damit zu rechnen, daß die empfehlenden Richtlinien noch im laufenden Jahr dem Vorstand der Bundesärzte- kammer zur anschließenden Veröf- fentlichung im DEUTSCHEN ÄRZ- TEBLATT vorgelegt werden kön- nen.

Stellungnahme zum Wert der Zelltherapie

Mit der immer noch unbeantworte- ten Frage, ob die Zelltherapie ei- nen wissenschaftlich nachweisli- chen Wert besitzt, befaßt sich ein Arbeitskreis unter der Federfüh- rung von Prof. Dr. Schmid, Aschaf- fenburg. Er selbst kann auf eine 15jährige experimentelle und prak- tische Erfahrung mit der Anwen- dung der Zelltherapie zurückgrei- fen. In den letzten fünf Jahren be- handelte er über 2500 mongoloide Kinder und kindliche Patienten mit Cerebralparesen, Skelettaffektio- nen und anderen Krankheiten mit Zellimplantationen. Sobald die Er- fahrungen statistisch ausgewertet sind, wird sie dieser Unteraus- schuß des Wissenschaftlichen Bei- rats bekanntgeben.

Schulkindprobleme aus ärztlicher Sicht

Ein dritter neuer Arbeitskreis des Wissenschaftlichen Beirats trat am 23. März 1974 unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Schmid, Aschaffen- burg, in Frankfurt zu seiner ersten Sitzung zusammen. Seine Aufgabe ist es, sich eingehend mit Schul- kindproblemen zu befassen, wie sie in den letzten Jahren an Bedeu- tung gewonnen haben. Dies be- zieht sich sowohl auf gesundheitli- che Auswirkungen neuer Unter-

richtsmethoden als auch auf die notwendige Veränderung des Schulgestühls aus orthopädischer Sicht. Ganzwortmethode und Men- genlehre sind in letzter Zeit in Ver- ruf gekommen, nachdem die Be- fürchtung nicht als abwegig be- zeichnet werden kann, daß die Zu- nahme zum Beispiel der Legasthe- nie auf diese neuen Unterrichtsfor- men zurückzuführen ist, Kindern das Lesen, Schreiben und Rechnen beizubringen. Vor allem Pädiater und Psychiater werden sich hierzu äußern. Tische und Stühle in Schu- len entsprechen weitgehend offen- bar nicht mehr den veränderten Körpermaßen der Schulkinder.

Durch unzweckmäßige Schulmöbel werden Haltungsschäden verur- sacht, die von Orthopäden in er- heblichem Umfang bei Untersu- chungen festgestellt werden. Der Wissenschaftliche Beirat beabsich- tigt, sich hierzu anläßlich des 77.

Deutschen Ärztetages im Juni die- ses Jahres in Berlin zu äußern.

Weitere Arbeitsgebiete

Bereits vor fünf Jahren stellte ein großer Ausschuß des Wissen- schaftlichen Beirats, dem Vertreter mehrerer Bundesministerien, zahl- reicher wissenschaftlicher Fachge- sellschaften und anderer Institutio- nen angehörten, „Richtlinien mit Informationen zur Blutgruppenbe- stimmung und Bluttransfusion" auf.

Sie sind inzwischen in dritter Auf- lage erschienen und haben auch im deutschsprachigen Ausland Beach- tung erfahren. Das Bundesgesund- heitsamt beschloß vor einiger Zeit, sein Merkblatt Nr. 24 zur gleichen Thematik nicht zu überarbeiten, sondern die Beachtung der Richtli- nien des Wissenschaftlichen Bei- rats zu empfehlen. Sie sollen in Kürze gemeinsam darufhin geprüft werden, ob Änderungen erforder- lich sind.

Mitglieder des Beirats befassen sich mit den Möglichkeiten eines Ausbaus der Vorsorgeuntersuchun- gen, wie sie auf Empfehlung der Ärzteschaft in den Leistungskata- log der gesetzlichen Krankenversi- cherung aufgenommen wurden.

Vor allem eine zusätzliche Untersu- chung auf Herz- und Kreislaufschä- den, die sich mit einfachen Mitteln

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Sondernummer 26a vom 19. 7. 1974 2017

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F. Wissenschaftlicher Beirat, Strahlenschutz, Normung

in der ärztlichen Praxis durchfüh- ren läßt, wird dabei im Mittelpunkt der Beratungen stehen. Sie ist vor Jahren schon von den ärztlichen Organisationen gefordert worden, dann aber von den Leistungsträ- gern aus wirtschaftlichen Gesichts- punkten nicht eingeführt worden.

Im Auftrage des Vorstandes der Bundesärztekammer bearbeiten Fachleute aus dem Kreise der Bei- ratsmitglieder gegenwärtig die Fra- ge, ob und bei welchen Indikatio- nen die Sauerstoffüberdruckbe- handlung Erfolge erzielen kann. An- gehörige des Wissenschaftlichen Beirats aus unterschiedlichen Fachbereichen gaben eine im gan- zen positive Stellungnahme zum therapeutischen Wert des Reitens bei einer Anzahl von Erkrankungen und Leiden ab.

Einheitliche Empfehlungen zur Be- deutung und zum Verfahren der Rachitisprophylaxe, eine Ände- rung der überholten Impfkarten für Schutzimpfungen gegen Wund- starrkrampf und die Vornahme von Injektionen, darunter auch intrave- nösen, durch ärztliches Hilfsperso- nal waren andere Themen, die zum Teil auf dem Wege schriftlicher Umfragen von den Mitgliedern des

1. Röntgenverordnung

In Anbetracht des großen Anteils der künstlichen Strahlenbelastung der Bevölkerung, der aus der medi- zinischen Anwendung von Strahlen resultiert, haben die Regierungen nahezu aller Länder Strahlen- schutzbestimmungen erlassen, die den Umgang mit Strahlen regeln.

Auch die Bundesregierung ist durch den Euratomvertrag ver- pflichtet, Strahlenschutzverordnun- gen zu erlassen. Für den Umgang mit radioaktiven Stoffen wurden bereits im Jahre 1960 entsprechen- de Regelungen durch die Erste Strahlenschutzverordnung getrof- fen. Erst im vergangenen Jahr wur- de auch in den für die medizini- sche Strahlenanwendung in Dia- gnostik und Therapie weit bedeut- sameren Bereichen durch eine Be- schleunigerverordnung und durch

Wissenschaftlichen Beirats beant- wortet wurden. Ein Beiratsmitglied befaßt sich mit der Aufstellung von Standardanforderungen an die Hy- giene in der ärztlichen Praxis. In Heft 4/1974 des DEUTSCHEN ÄRZ- TEBLATTES wurde eine Arbeit mit dem Titel „Luftverunreinigung durch Kohlenmonoxyd" veröffent- licht, die im Auftrage des Arbeits- kreises „Umweltmedizin (Medizini- sche Environtologie)" verfaßt wor- den war.

Aus dem gleichen Gremium stamm- te ein Beitrag „Umweltgefährdung durch Quecksilber". Er erschien in Heft 19/1974 des DEUTSCHEN ÄRZTEBLATTES.

Ein weiteres Thema war das technische Versagen von Herz- schrittmachern einer bestimmten Herstellerfirma, das im Jahre 1973 in verschiedenen Kliniken beob- achtet wurde. Mehrere Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer werden Refe- rate in der Konferenz „Medizin und Bevölkerungsänderung" halten, die im Zusammenhang mit der XXVII!.

Generalversammlung des Weltärz- tebundes Anfang September dieses Jahres in Stockholm stattfindet.

die Röntgenverordnung der Strah- lenschutz für diese Anwendungs- gebiete umfassend rechtlich gere- gelt.

Die Röntgenverordnung, die am 1. 9. 1973 in Kraft getreten ist, hat für die Ärzteschaft erhebliche und infolge eines vielfach unverständli- chen Perfektionismus der Bestim- mungen auch sehr belastende Fol- gen.

Während die Röntgenverordnung vom Bundesministerium für Ju- gend, Familie und Gesundheit mit Zustimmung des Bundesrates er- lassen wurde, obliegt die Durch- führung dieser Verordnung allein den Ländern. Diese mußten zu- nächst Zuständigkeitsverordnun- gen erlassen, was wegen der auf verschiedene Ministerien verteilten Zuständigkeiten für die einzelnen

Teilgebiete dieser Verordnung, etwa die Überwachung von Rönt- genanlagen, die Bescheinigung der Fachkunde im Strahlenschutz oder die Überwachung des Personals in Röntgenbetrieben, den Ländermini- sterien nicht geringe Schwierigkei- ten bereitete. Dennoch ist es schwer verständlich, daß zwei Bun- desländer immer noch keine Zu- ständigkeitsverordnung erlassen haben, zumal zum Beispiel die Frist für die Anmeldung von Rönt- geneinrichtungen am 28. 2. 1974 ausgelaufen ist. Die Zuständigkei- ten sind dementsprechend auch in den verschiedenen Bundesländern durchaus unterschiedlich geregelt.

Auch die Landesärztekammern sind von der Zuständigkeitenrege- lung betroffen, da sie in nahezu al- len Bundesländern die Bescheini- gung über die Fachkunde im Strah- lenschutz auszustellen haben.

2. Durchführungs- bestimmungen zur Röntgenverordnung

Die einzelnen Abschnitte der Rönt- genverordnung bedurften zu ihrer Erläuterung noch detaillierterer Durchführungsbestimmungen, die im Laufe dieses Jahres vom Bun- desgesundheitsamt erarbeitet und von den zuständigen Bundesmini- sterien erlassen wurden.

Richtlinie über den Erwerb der Fachkunde und der Kenntnisse im Strahlenschutz nach der Röntgen- verordnung

Diese Richtlinie regelt im einzelnen die Lehrinhalte der Veranstaltun- gen über den Strahlenschutz, de- ren Besuch zur Erlangung einer Bescheinigung über die Fachkunde im Strahlenschutz nachzuweisen ist. Hinsichtlich der Kenntnisse im Strahlenschutz werden drei Grup- pen unterschieden:

> Ärzte, die bereits früher Strah- lenschutzkurse, die in einer von den Länderbeauftragten erstell- ten Zusammenstellung benannt sind, besucht haben. Diese Ärzte müssen zum Nachweis der Fach-

11. Medizinischer Strahlenschutz

2018 Sondernummer 26a vom 19. 7. 1974 DEUTSCHES ARMEM:An_

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