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Archiv "Kernkraftwerke: Bravo" (19.06.1998)

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A-1564 (4) Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 25, 19. Juni 1998

Betriebsärzte

Zu dem Beitrag „Betriebsärzte: Wach- sende Nachfrage“ von Dr. Hans-Jür- gen Maas in Heft 18/1998:

Belastendes Verfahren

Die Autoren fordern in ihrem Artikel auch aus wis- senschaftlichen Gründen zur häufigeren Meldung von Be- rufskrankheiten auf. Vom hausärztlichen Standpunkt gesehen folgt jedoch auf die Meldung einer Berufskrank- heit in fast allen Fällen ein für Patient und Arzt sehr bela- stendes Verfahren, das zu- mindest nach subjektiven Kriterien oft die Grenzen der Zumutbarkeit überschreitet.

Für den Patienten hat die Meldung einer Berufskrank- heit viel mehr Bedeutung als für den Statistiker. Das führt dazu, daß sich der Arzt sehr gut überlegt, ob ein begrün- deter Verdacht auf eine Be- rufskrankheit vorliegt.

Für die Autoren scheinen die Vorschriften im Vorder- grund zu stehen. Ist es nicht gerade diese Sicht, die die Presse so an den Berufsge- nossenschaften liebt?

Dr. med. Norbert Weismann, Hansastraße 28, 59174 Ka- men

Ergänzung

. . . Zukünftig wird jeder Arbeitnehmer in der Bundes- republik betriebsärztlich be- treut. Eine frühzeitige Ko- operation zwischen behan- delndem Arzt und zuständi- gem Betriebsarzt, der vor Ort alle ärztlichen Aufgaben der Prävention von Berufskrank- heiten und arbeitsbedingten Erkrankungen wahrnehmen soll und kann, wäre zur Ver- meidung dieser Erkrankungs- gruppe wirkungsvoll. Ähnlich wie bei Arbeitsunfällen ein D-Arzt-Verfahren aufgebaut worden ist, wäre es sinnvoll, bei arbeitsbedingten Erkran- kungen und Berufskrankhei- ten eine Kooperation zwi- schen Vertragsärzten und Be- triebsärzten zu institutionali- sieren. Denn durch eine früh-

zeitige Kooperation zwischen beiden Arztgruppen könnte erstens eine bessere Informa- tion für beide Ärzte erreicht werden und zweitens eine frühzeitige Minimierung ge- sundheitsschädlicher Einflüs- se am Arbeitsplatz bewirkt werden. Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkran- kungen müssen nicht nur ge- meldet, sondern an der Wur- zel bekämpft werden. Dies ist gesetzlich verordnete Aufga- be für den Arbeitgeber, der sich dabei häufig seiner Fach- berater, nämlich der Betriebs- ärzte und Sicherheitsfach- kräfte, bedient. Diese Chance sollten wir Ärzte zum Schutz unserer Patienten zu nutzen lernen.

Dr. med. Sigrid Karbe-Ha- macher, Rita-Bardenheuer- Straße 22, 28213 Bremen

Zu „Betrieben“ erklärt

Selbstverständlich neh- men die Betriebsärzte zu.

Arzt- und Zahnarztpraxen wurden ja in einem kühnen Schwung auch zu „Betrie- ben“ erklärt und benötigen nun einen Betriebsarzt und natürlich auch einen Sicher- heitsingenieur.

Dr. med. Dr. med. dent. Gero Völkel, Marktstraße 58, 26382 Wilhelmshaven

Kernkraftwerke

Zu dem Leserbrief „Spitzentechnolo- gie“ von Dr. rer. nat. Ludwig Lindner in Heft 17/1998:

Bravo

Bravo, Herr Lindner!

Endlich mal eine vernünftige und fundierte Stellungnah- me. Abschaltung ausgerech- net der paar sichersten von weltweit 427 Werken. Ist es auch Irrsinn, so hat es doch Methode. Hier, wie auch bei der Gen-Technik usw., wird doch systematisch Angstma- che betrieben. Wer von unse- rer Bevölkerung ist denn überhaupt kraft ausreichen- der Kenntnisse in der Lage, sich selbst ein Urteil zu bil-

O

ffenbar müssen Deutschlands Wissenschaft- ler innerhalb weniger Monate einen zweiten Fall schwerwiegenden Forschungsbetrugs verdauen. Nach Berichten der „Süddeutschen Zei- tung“ (28.5.1998) und des Wissenschaftsmagazins

„Nature“ (1998; 393: 293) hat am Max-Planck-Insti- tut (MPI) für Züchtungsforschung in Köln eine tech- nische Angestellte zugegeben, die Ergebnisse einiger Versuchsreihen systematisch gefälscht zu haben. Et- wa 40 Publikationen aus den letzten sechs Jahren – auch in hochrangigen Journalen wie „Nature“ und

„Science“ – werden derzeit überprüft, ob sie zurück- gezogen werden müssen. Wie SZ und Nature schrei- ben, haben sowohl die Laborantin als auch der Leiter der betroffenen Gruppe, der Engländer Richard Walden, bereits im Februar im Einvernehmen mit der Institutsleitung gekündigt.

W

alden versichert, von den Manipulationen nichts gewußt zu haben, übernehme als Gruppenleiter jedoch die Verantwortung für die Qualität der Arbeiten. Derzeit wiederholt das Kölner Institut die unter Verdacht stehenden Experi- mente. In mindestens sechs Fällen seien bereits Wi- dersprüche gefunden worden. Die Vorgeschichte die- ses Falls zwingt die von der Max-Planck-Gesellschaft (MPG) eingesetzte Untersuchungskommission auch dazu, die Rolle des MPI-Direktors Jozef Schell zu überprüfen. Offenbar war Schell mehrfach von Insti- tutsmitgliedern auf Zweifel an den Ergebnissen der Arbeit der Laborantin hingewiesen worden, ohne je- doch eine Überprüfung für nötig zu halten. Schell ist bei einigen der umstrittenen Veröffentlichungen Mit- autor. Im Zentrum der Affäre steht das Enzym

„Adenylyl-Cyclase“.

D

ie Kölner Gruppe hatte weltweit mit Berich- ten Aufsehen erregt, daß ihr der Nachweis mit einem in Waldens Gruppe entwickelten Test- verfahren in Pflanzenzellen gelungen sei. Der Fund war als Sensation aufgefaßt worden, weil er funda- mentale Auswirkungen auf die Regulation von Si- gnalübertragung und Pflanzenwachstum gehabt hät- te. Nach Angaben der Laborantin sind die Daten je- doch frei erfunden. Zuletzt war Walden offenbar vor Abdruck einer bei „Nature“ eingereichten Arbeit von mißtrauisch gewordenen Kollegen aufgefordert worden, die Experimente „blind“ wiederholen zu las- sen. Nachdem der Wissenschaftler das ablehnte, ha- ben sie die Versuche ohne sein Wissen überprüft. Als sie die Ergebnisse nicht reproduzieren konnten, ha- ben sie sich an die MPG gewandt. Klaus Koch

Max-Planck-Institut

Datenmanipulation

gestanden

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den? Meistens schreien die am lautesten, die am wenig- sten davon verstehen. Und hinter all dem steht wieder einmal Ideologie, die – ich sagte es anderwärts schon – etwas ist, was man nicht ver- nünftig begründen kann.

Ich verstehe nicht, wie sich unsere Regierung von dem ganzen Castor-Theater derar- tig unter Druck setzen läßt.

Das ist doch glatt Landfrie- densbruch. Und viele der mit- marschierenden, -sitzenden, -liegenden, sich ankettenden und tunnelgrabenden Pro- testler erleben das Ganze doch eher als eine Art Volks- belustigung. Und wer Schie- nen ansägt oder Anker auf die Stromleitungen wirft, der ist ein Terrorist! Mir ist nicht bekannt, daß es außerhalb Deutschlands derartig spek- takuläre und unsinnige Aus- wüchse zivilen Ungehorsams gibt.

Dr. Folkert Schultze, Wall- straße 16, 37154 Northeim

Einzelmeinung

Der Verfaser mahnt an, daß sich die deutschen Ärzte intensiv ohne ideologische Vorbehalte mit den techni- schen Sicherheitseinrichtun- gen in deutschen Kernkraft- werken befassen sollen. Das

haben die Ärzte der IPPNW getan. Wie die Ereignisse der letzten Tage beweisen, sind genau die Befürchtungen ein- getreten, daß zum Beispiel die Castor-Transporte eben nicht die Sicherheitsstan- dards erfüllen, und es ist zu befürchten, daß dieses nur die Spitze eines Eisbergs ist, wenn man sich die Ver- schleierungsstrategie der deutschen Kernkraftwerks- betreiber und ihrer willigen Partner in Politik und Kon- trollgremien anschaut. Es werden Erinnerungen des Entsetzens wach, wenn man solche Sätze liest: „weltweit beste und sicherste Reakto- ren“ und „daß wir als Nation über Spitzentechnologien auf diesem Gebiet verfügen“.

Gab es nicht schon einmal ei- ne Zeit, wo wir die Welt mit unserer Überheblichkeit mit den besten Panzern, Flugzeu- gen und Gewehren in ein Chaos geführt haben?

Es bleibt nur zu hoffen, daß die Meinung in dem Le- serbrief eines promovierten Naturwissenschaftlers eine Einzel- und unüberlegte Mei- nungsäußerung ist und nicht die wissenschaftliche und ge- sellschaftliche Verantwor- tung eines Berufsstandes für die Zukunft widerspiegelt.

Dr. H. Pomp, Mintropstraße 6, 45239 Essen

Notfallseelsorge

Zu dem Beitrag „Lücke im Gefüge der Rettungsdienste“ von Dr. med. Heinz Giering in Heft 15/1998:

Genuin ärztliche Aufgabe

Dem Verfasser und der Redaktion ist sehr dafür zu danken, auf ein wichtiges und bisher nicht genügend Beach- tung findendes Problem hin- gewiesen zu haben. Wer im Rettungsdienst je tätig war, wird die genannten Situatio- nen kennen und wird schmerzhaft erlebt haben, was es heißt, Menschen in ei- ner traumatisierenden Aus- nahmesituation allein und oh-

ne dringend notwendige psy- chologische Hilfe lassen zu müssen. Es ist höchste Zeit, daß dies breitere Aufmerk- samkeit findet, zumal, wie der Artikel richtig erwähnt, eine solche Hilfe eine wichtige Prophylaxe für gesundheitli- che Folgeschäden bedeutet.

Um so mehr muß es zu denken geben, daß es die Kir- chen sind, die hier aufmerk- sam und tätig wurden, und nicht die Ärzte, und daß in dem Artikel ausschließlich von Seelsorgern (und allen- falls noch Polizeipsycholo- gen) die Rede ist. Deren wichtige Rolle schmälert es nicht, wenn festgestellt wird, daß hier eine genuin ärztliche Aufgabe bisher – in einseiti- ger Verengung des Blickwin-

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A-1570 (10) Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 25, 19. Juni 1998

chen Arbeiten unter Beru- fung auf ihre Arbeitsplatzbe- schreibung ab. Gut ein Drittel der Arbeitszeit meiner Ärzte geht mit Ausfüllen von For- mularen oder Telefonaten verloren, die ohne weiteres von nicht ärztlich vorgebilde- tem Personal erledigt werden könnten. Ich kenne kein an- deres Land, in dem so fahrläs- sig mit hochqualifizierten und teuer ausgebildeten Men- schen umgegangen wird. Der Wunsch der jungen Ärzte nach einer guten Ausbildung wird von der Landesregie- rung schamlos ausgenutzt, in- dem die zwangsläufig anfal- lenden Überstunden weder bezahlt noch durch Freizeit ausgeglichen werden und jeg- liche zusätzliche Schreiberei- en den Ärzten aufgeladen werden. Das hat zwangsläufig und verständlicherweise ei- nen erheblichen Motivations- verlust mit all seinen negati- ven Auswirkungen auf die Krankenversorgung und For- schung zur Folge.

Prof. Dr. med. Martin Vogel, Augenklinik der Universität Göttingen, Robert-Koch- Straße 40, 37075 Göttingen

Mißstände ändern

. . . Es stinkt zum Himmel, was da in deutschen Kliniken abläuft, das Gesundheitswe- sen kann nur durch Über- stunden der Klinikärzte auf- rechterhalten werden, was of- fiziell niemand zugeben mag.

Überstunden sind in der Re- gel nie vom Vorgesetzten an- geordnet, sie ergeben sich

durch den zunehmenden Stel- lenabbau. Längst haben die Verwaltungsmanager er- kannt, daß Budgetdefizite durch Einsparung an ärztli- chen Personalkosten ausge- glichen werden können, und sie wissen ganz genau, daß die Ärzteschaft zu feige ist, sich zu wehren.

Und genau hier sitzt das eigentliche Problem: Die Kli- nikärzte können sich nicht wehren, weil jeder in Zeiten von befristeten Arbeitsver- trägen Angst hat, dieser kön- ne nicht verlängert werden, sobald er den Mund auf- macht. Dabei wäre alles so einfach, die Krankenschwe- stern und -pfleger machen es uns täglich vor . . .

In der Statistik wurde die zweite Ungerechtigkeit über- deutlich: Der AiP ist der, der in deutschen Kliniken am meisten betrogen wird. Er

„strampelt“ sich ab, weil er schließlich einen guten Ein- druck machen möchte, denn nach 18 Monaten stehen die Übernahmeverhandlun- gen an . . .

Also, liebe Kollegen in den Kliniken, wann habt ihr endlich den Mut, auch mal of- fen das auszusprechen, was hinter verschlossener Tür in den Arztzimmern heiß disku- tiert wird? Es liegt nur an uns, die Mißstände zu ändern. Wir können nicht darauf warten, daß von „oben“ etwas pas- siert, denn da ist keiner, der auch nur das geringste Inter- esse daran hat, daß sich etwas ändert.

Dr. med. Michael Kodsi, Kai- serstraße 50, 70599 Stuttgart kels auf körperliche Aspekte

von Notfällen – vernachläs- sigt wurde. Das Wissen um die gesundheitlichen Folgen psychischer Traumata ist vor- handen, und eine steigende Anzahl von Ärzten und psy- chologischen Psychothera- peuten verfügt über Qualifi- kation und Erfahrung für ent- sprechende Kriseninterventi- on. Es wäre wünschenswert, daß dies Patienten und An- gehörigen auch in Rettungs- dienstsituationen mehr als bisher zugänglich ist.

Dr. med. Johannes Picht, Breite Straße 24, 76135 Karlsruhe

Krankenhausärzte

Zu dem Beitrag „Noch immer gilt die ,Kuli-Ordnung‘“ von Dr. Harald Clade in Heft 17/1998:

Politisch gewollt

Ein Narr, wen das Ergeb- nis der Umfrage überrascht.

Nach der AiP-Einführung wird wieder auf dem Rücken einer jungen Ärztegeneration gespart. Die einseitige Stär- kung der Arbeitgeberseite, die jeden Angestellten (natürlich auch Nichtärzte) erpreßbar macht, ist von der Bundesregierung politisch gewollt. Hoffentlich erinnert sich mancher Betroffene im Herbst noch daran.

Als einer der mindestens zwölftausend Ärzte, deren Fertigkeiten die Gesellschaft offensichtlich nicht benötigt (in meinem Fall nach sieben Berufsjahren), empfinde ich die Beschäftigungspolitik der Krankenhäuser als nackten, zynischen Hohn. Die Arbeit- geber können sich einiges er- lauben, und das nutzen sie auch. So wurde ich von einem Haus viermal zum Vorstel- lungsgespräch geladen, bis dann endlich eine endgültige Absage kam. In einem ande- ren Fall behauptete die Klinikleitung gegenüber über- forderten Assistenten, eine offene Stelle könne mangels geeigneter Bewerber nicht besetzt werden. Meine Be- werbung kam gleichzeitig

postwendend zurück mit dem Vermerk, alle Stellen seien besetzt.

Dr. F. Jürgen Schell, Berren- rather Straße 334, 50937 Köln

Fürsorgepflicht vernachlässigt

Als Leiter einer Univer- sitäts-Augenklinik liegt mir das jahrelange Problem der Ableistung von Überstunden sehr nahe. Ich meine, daß die- ses Problem im DÄ eine noch ausführlichere Würdigung verdient, weil hier die Lan- desregierungen ihre Fürsor- gepflicht gröblich vernachläs- sigen und es als selbstver- ständlich betrachten, daß den Ärzten immer mehr Aufga- ben aufgebürdet werden, oh- ne daß dafür eine Kompensa- tion durch zusätzliche Stellen erfolgt.

Auch bei uns ist es unmög- lich, das Arbeitszeitgesetz umzusetzen. Die Umsetzung bedeutet, daß wir einen Mit- arbeiter ständig verlieren.

Wie Sie in Ihrem Artikel zu- treffend schreiben, machen auch meine Mitarbeiter zwi- schen fünf und zehn Über- stunden je Woche. Da die Überstunden effektiv anfal- len, können sie auch nicht durch Freizeit ausgeglichen werden. Ein finanzieller Aus- gleich erfolgt nicht. Der Lan- desregierung wurde dieser Mißstand mehrfach darge- stellt, doch schafft die Landes- regierung aus Kostengründen seit zwölf Jahren keine neuen Stellen mehr. In Baden-Würt- temberg wurde der durch das Arbeitszeitgesetz täglich aus- fallende Mitarbeiter wenig- stens durch eine zusätzlich ge- schaffene Stelle ersetzt.

Nicht nur werden die ärzt- lichen Mitarbeiter zeitlich durch neue diagnostische Verfahren, neue Behand- lungsmethoden und kürzere Liegedauern vermehrt bela- stet, sondern auch alle zusätz- lichen bürokratischen Arbei- ten werden ihnen aufgebür- det. Das Pflegepersonal oder andere Mitarbeiter einer Kli- nik lehnen solche zusätzli-

Suche

Suche nach ehemaligen Klinikleitern:

Wer kann helfen?

Im Rahmen meiner Dis- sertation beschäftige ich mich mit der historischen Entwick- lung der Universitätsfrau- enkliniken in Berlin-Charlot- tenburg (Frauenklinik Puls- straße) und Berlin-Wedding (Rudolf-Virchow-Kranken- haus, jetzt Campus Virchow

der Charité Berlin). Leider ist es mir trotz umfangreichem Quellenstudium nicht gelun- gen, genügend Informationen über die aufgeführten ehema- ligen Leiter der oben genann- ten Kliniken in Erfahrung zu bringen. Wer kann Angaben über folgende Personen ma- chen:

Prof. Carl Keller, Chefarzt der Entbindungsklinik Char- lottenburg 1913 bis 1924

Prof. Kurt Nordmeyer, ge- boren 1907 in Düsseldorf,

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Chefarzt der Frauenklinik am Rudolf-Virchow-Kranken- haus 1950 bis 1954

Prof. Günther von Wolff, geboren 1893 in Berlin-Char- lottenburg, Chefarzt der Frauenklinik am Rudolf- Virchow-Krankenhaus 1954 bis 1958.

G. Schmidt, Otto-Suhr-Allee 144, 10585 Berlin

Bankenhaftung

Zu dem Börsebius-Beitrag in Heft 11/1998 „Kumpanei auf leisen Pfo- ten“:

Reduzierung der Verjährungsfrist vertretbar

. . . Die als vermeintlicher Beweis für eine „Kumpanei“

zwischen Politik und Banken angeführte Verkürzung der Anlageberatungshaftung für Wertpapierdienstleistungen von 30 auf drei Jahre ist ein notwendiger Kompromiß zwischen den Interessen eines Anlegers – sein Wunsch nach hoher Rendite und sein Be- dürfnis nach ausreichendem Schutz – und den beratenden Institutionen. Die Verjäh- rungsfrist von 30 Jahren, die auch im Vergleich zu den für andere beratende Berufe (Rechtsanwälte, Wirtschafts- prüfer oder Steuerberater) geltenden Regelungen unan- gemessen lang war, stellte für die Anlageberater ein nicht zu kalkulierendes Risiko dar. Sie hatte deshalb in der Praxis oft dazu geführt, daß die Beratung auf – nahezu risikolose – festverzinsliche Standardprodukte beschränkt wurde, ohne dem Wunsch des Kunden nach einer höhe-

ren Rendite angemessen Rechnung zu tragen. Die übermäßig langen Haftungs- fristen sind mit ein Grund dafür, daß die Aktie bei den Dispositionen der Pri- vatanleger unterrepräsen- tiert war.

Die nur für Wertpapier- dienstleistungsunternehmen geltende Reduzierung der Verjährungsfrist ist auch des- halb vertretbar, weil diese Un- ternehmen einer besonderen wertpapierhandelsrechtlichen Aufsicht durch das Bundes- aufsichtsamt für den Wertpa- pierhandel im Hinblick auf ihr Verhalten gegenüber den Kunden bei Wertpapiertrans- aktionen unterliegen und da- mit ebenfalls auf eine Wah- rung der Interessen der Anle- ger hingewirkt wird. Diese Er- wägungen haben den Gesetz- geber letztlich bewogen, die Verjährungsfrist für fehler- hafte Anlageberatung im Zu- sammenhang mit Wertpapier- dienstleistungen deutlich zu reduzieren und an die für die Haftung aus fehlerhaften Pro- spekten geltenden Fristen an- zupassen.

Demgegenüber bleibt es bei einer fehlerhaften Anla- geberatung, die andere Ver- mögensanlagen als Finanzin- strumente zum Gegenstand hat, zum Beispiel Beteiligun- gen an geschlossenen Fonds zu Abschreibungszwecken, bei der allgemeinen Ver- jährungsfrist von 30 Jahren.

Dies ist folgerichtig, weil für solche Geschäfte die Wohl- verhaltensregeln des Wert- papierhandelsgesetzes nicht gelten . . .

Dr. Jürgen Stark, Staatsse- kretär im Bundesministeri- um der Finanzen, Grau- rheindorfer Straße 108, 53117 Bonn

e-mail

Briefe, die die Redaktion per e-mail erreichen, werden aufmerksam gelesen. Sie können indessen nicht veröffent- licht werden, es sei denn, sie würden ausdrücklich als „Le- serbrief“ bezeichnet. Voraussetzung ist ferner die vollstän- dige Anschrift des Verfassers (nicht die bloße e-mail- Adresse). Die Redaktion behält sich ohne weitere Mittei- lung vor, e-mail-Nachrichten, die als Leserbrief erscheinen sollen, zu kürzen. DÄ

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A-1572 (0) Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 25, 19. Juni 1998 1

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