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Archiv "DÄ: Eure Klientel" (09.02.2001)

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A312 Deutsches ÄrzteblattJg. 98Heft 69. Februar 2001

Krankschreibung

Zu der Meldung „Krankheitssimula- tor: Achtung, Ärzte aufgepasst!“ in Heft 3/2001:

Weiterer Hinweis

Nur wer die Taktik des ver- meintlichen Gegners kennt, kann dieser begegnen.

Da es sich wohl nicht lohnt, die vorgestellte CD zu kau- fen, hier ein interessanter Link mit dem Titel: „Lieber krank feiern als gesund schuften“ www.dresden- net.de/nightfly/index.html.

Aber mal ehrlich, kennen wir nicht unsere (doch sehr weni- gen) Patienten, die nur für den Schein in die Sprechstun- de kommen?

Dr. Peter Jessen, Gleiwitzstraße 271, 44328 Dortmund

Neue Dimension

Die Realsatire von Herrn Utech ist tatsächlich geeig- net, Krankheitssimulation zu perfektionieren. Uner- wähnt bleibt, dass hier eine neue Dimension eröffnet wird. Betrachtet man die Details der Empfehlungen an die „Patienten“, so ist der

„Fortschritt“ in der Simula- tion vom „Klassiker“ Seh- nenscheidenentzündung zu Diagnosen wie Migräne, Commotio oder Pyelo- nephritis nicht zu überse- hen.

In der Ausbildung lernen die Simulanten neben ihrer rich- tigen Anamnese, den Urin mit der richtigen Menge Blut zu verunreinigen, sich selbst Schlafentzug vor dem Arztbesuch zu verordnen oder passend zur Commotio

eine kleine Beule mitzubrin- gen – Aufwand je nach ge- wünschter Dauer der Ar- beitsunfähigkeit. Es wird weiter vermittelt, mit wel- chen diagnostischen Maß- nahmen zu rechnen und wie mit ihnen umzugehen ist – Arztwechsel nach der Sono- graphie, aber vor der Lapa- roskopie. Und hier endet meine Realsatire: ein an Verschlagenheit nicht zu überbietendes Machwerk – die Verkaufszahlen lassen die Schadenshöhe ahnen.

Betroffen machen sollte die unübersehbare Mitwirkung eines „Kollegen“.

Dr. med. Henning Klaus Ohm, Waitzstraße 10, 24105 Kiel

Cannabis

Zu dem Medizinreport „Als Arzneimit- tel nur von geringem therapeutischen Nutzen“ von Prof. Dr. Hans Rommel- spacher in Heft 51–52/2000:

Irreführende Überschrift

. . . Es muss bezweifelt wer- den, dass (die Redaktion) mit der Überschrift „als Arz- neimittel nur von geringem therapeutischen Nutzen“ die- ser Stoffgruppe gerecht wird und hiermit nicht von vorn- herein dem Cannabis jegli- cher therapeutischer Nutz- wert abgesprochen wird. So- mit ist die Überschrift irre- führend, zumal der Verfasser am Schluss auch darauf hin- weist, dass wissenschaftliche und damit kontrollierte Un- tersuchungen indiziert sind, um den wahren therapeuti- schen Nutzen nachweisen zu können.

Auch darf die Ansicht nicht unwidersprochen hingenom-

men werden, von den Canna- binoiden gehe ein Sucht- und Abhängigkeitspotenzial aus.

So ist der Freizeitkonsum streng von einem therapeuti- schen Einsatz, wie zum Bei- spiel bei Schmerzpatienten, zu trennen. Denn sonst ver- breitet sich eine solche irre- führende Meinung, wie sie schon für eine Therapie mit Opioiden bestand. Schließ- lich ist es dann doch noch ak- zeptiertes Allgemeingut ge- worden, bei schweren und nicht nur tumorassoziierten Schmerzen, einem Patienten wegen eines angeblichen Sucht- und Abhängigkeitspo- tenzials dieses Pharmakon nicht vorzuenthalten.

Prof. Dr. med. Enno Freye, Hamannstraße 37, 40882 Ratingen

Leistungsquittung

Zu dem Kommentar „Die Quittung oder Kostenerstattung“ von Dr. med. Volker Synatschke in Heft 47/2000:

Blick nach Frankreich

Seit fast vier Jahren bin ich als Gynäkologe in einem öf- fentlichen Krankenhaus in Frankreich tätig. Als Ober- arzt hat man hier die Mög- lichkeit, an zwei Nachmitta- gen pro Woche ambulante Sprechstunden durchzu- führen, sodass ich auch Ein- blick in das französische Ab- rechnungssystem ambulan- ter Leistungen habe. Die in Deutschland geführte Dis- kussion über Abrechnungs- kontrolle, Abrechnungsbe- trug, Budgetierung etc. ist insofern für meine Kollegen und mich unverständlich, als dass es hier ein System gibt, das einen nahezu perfekten Überblick erlaubt: Der Pati- ent erhält in der Sprechstun- de einen Behandlungsnach- weis mit Angabe des Ho- norars, das er sofort an den Arzt zu entrichten hat (und nicht erst ein Vierteljahr später). Zum Beispiel: Con- sultation simple gleich gynä- kologische Sprechstunde, Anamnese und Untersu- chung: 150 Francs (circa

45 DM). Den Behandlungs- beleg reicht der Patient bei seiner Krankenkasse ein, die ihm davon 70 Prozent erstat- tet (außer Elsass/Lothrin- gen: 90 Prozent). Den Diffe- renzbetrag zahlt eine even- tuell abgeschlossene Zusatz- versicherung. Bei Medika- menten, Laborleistungen, zytologischen Untersuchun- gen etc. wird in gleicher Art verfahren.

Des Weiteren gibt es in Frank- reich in der Hauptsache nur eine Krankenkasse, abgese- hen von Kassen für Mi- litärangehörige, Beamte, Bergleute und in der Land- wirtschaft Beschäftigte (und nicht 630). Ein Verlassen der Sozialversicherung ab einem bestimmten Einkommen oder als Selbstständiger ist nicht möglich.

Insgesamt gesehen ist dieses System durchschaubarer für alle Seiten und mit viel weni- ger Verwaltungsaufwand ver- bunden. Abrechnungsfehler oder -betrug sind fast unmög- lich. Und der Arzt weiß am Abend, wofür er den ganzen Tag gearbeitet hat.

Dr. Steffen Ackermann,

Centre Hospitalier General de Wissem- bourg, F-67160 Wissembourg

Eine Meinungsäußerung:

Eure Klientel

Also, so schrecklich viel wert war Euer Blatt ja noch nie, das habt Ihr ja auch kaum nötig, denn Abonnenten aus eignem Antrieb habt Ihr we- nig und echte Leser wohl noch weniger. Das Unnütze- ste aber, was in Eurem Blatt geschrieben steht, schreibt Börsebius. Schickt den Mann in die Wüste! Niemand braucht ihn, nicht einmal in den schlechtesten Börsenzei- ten ist so viel Defätismus hilf- reich oder auch nur interes- sant.

Um etwas mies zu machen, sollten Euch doch die nach allen Regeln der Marktwirt- schaft des Hochkapitalismus arbeitenden Krankenkassen- Leserzuschriften werden von der Redaktion sehr beachtet. Sie

geben in erster Linie die Meinung des Briefschreibers wieder und nicht die der Redaktion. Die Veröffentlichungsmöglichkeiten sind leider beschränkt; der Redaktion bleibt oft keine andere Wahl, als unter der Vielzahl der Zuschriften eine Auswahl zu treffen. Die Chance, ins Heft zu kommen, ist umso größer, je kürzer der Brief ist. Die Redaktion muss sich zudem eine – selbst- verständlich sinnwahrende – Kürzung vorbehalten.

LESERZUSCHRIFTEN

B R I E F E

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Deutsches ÄrzteblattJg. 98Heft 69. Februar 2001 AA313 konzerne genügend Angriffs-

fläche bieten, zumal Eure ei- gentliche Zielklientel dazu verdammt ist, nach den See- hofer-Fischerschen Planwirt- schaftsregeln zu arbeiten.

Dr. med. W. Geißler, Brahmsbogen 19, 06124 Halle

Hepatitis C

Wahrscheinliche Infizierung in Bau- zen:

Wer kennt ähnliche Fälle?

Ich betreue einen Patienten, der sich in der Zeit von 1975 bis 1982 als politischer Häft- ling im damaligen Bauzen II befand. Damals wurden mehrfach Zahnbehandlun- gen und Injektionen mit wohl unsauberen Geräten durch- geführt. Der Patient ist mit Hepatitis C Typ IA nach Si- mons infiziert.

Wir sind auf der Suche nach ähnlich gelagerten Fällen.

Dr. med. U. Bernhofer-Schied, Hauptstraße 42, 82223 Eichenau

Krankenkassen

Zu dem Leserbrief „DIN A4 – warum so viel Papier?“ von Dr. med. Claus Metzler in Heft 49/2000:

Wünschenwert:

Kanzlers „Basta“

Die Ansichten des Kollegen Dr. Metzler, insbesondere über die Senkung der Anzahl der Krankenkassen, möchte ich grundsätzlich und mit Nachdruck unterstreichen.

Die Auffassungen zur Trans- parenz und Abrechnung sind zwar gegenwärtig wün- schenswert und notwendig, jedoch für die Zukunft nicht ausreichend praktikabel, weil sie nach meiner Ansicht die Entwicklung der Technik, der Gesellschaft und des Ge- sundheitswesens in seiner Kompliziertheit unzurei- chend berücksichtigen, um das deutsche Gesundheits- wesen für das 21. Jahrhun- dert „fit“ zu machen. Der bürokratische Verwaltungs-

aufwand der Krankenkassen mit den circa 630 Kranken- kassen verschlingt Unsum- men von Beiträgen der Mit- glieder, die der Patienten- versorgung entzogen werden – hierin stimme ich mit Dr. Metzler ebenso überein.

Aus meiner Sicht wäre eine Reduzierung der Kassenan- zahl auf circa sechs ausrei- chend (je eine Ersatzkasse, Privatkasse, Künstlerkasse, Seemannskasse, Knapp- schaftskasse). Das würde die Abrechnung übersichtlicher und einfacher gestalten, und den Spekulanten und Mani- pulatoren wäre damit ein wichtiges Terrain blockiert;

das ekelhafte Gerangel um Geld wäre damit schlagartig und auf Dauer gelöst.

Auch die Reformierung der Ärztekammern und KVen er- scheint mir dringend gebo- ten. Die Strukturen und Auf- gaben müssten den Entwick- lungsbedingungen des 21.

Jahrhunderts rasch angepasst werden.

Ich erlaube mir, noch meine persönlichen Gefühle auszu- drücken, von denen ich weiß, dass viele, ja sehr viele Kol- leginnen und Kollegen sie mit mir teilen: Wir Ärzte sind es leid, ständig wie „Zir- kusgäule“ und „Kutschpfer- de“ behandelt zu werden, auf denen jeder (KV, Kran- kenkassen, Ärztekammern, Medien, Juristen, das Ge- sundheitsministerium und neuerdings auch aufgewie- gelte Patienten) nach Belie- ben auf uns draufschlagen und ihre Nöte und Probleme bei uns abladen können. Wir sind weder die Kostenverur- sacher noch die Kostentrei- ber der Nation, wir sind kei- ne „Betrüger“, „Abzocker“,

„Medizinpfuscher“ oder Ähnliches. Ich bin glücklich, dass wir Kollegen in Ost und West in dieser Bewertung gottlob einig sind. Wir sind nicht bereit, uns noch länger erniedrigen und für alle Mängel und Versäumnisse in der Gesundheitspolitik ver- antwortlich machen zu las- sen, wofür andere Institutio- nen beziehungsweise Amts- und Mandatsträger verant- B R I E F E

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wortlich sind. Das Credo der Ärzte lautete früher, und das gilt auch heute noch unein- geschränkt: Wir sind freiwil- lig, ohne Druck von irgend- einer Seite, jederzeit bereit, höchste medizinische Ver- sorgungsleistungen zu er- bringen und erfolgreich am und für den Patienten zu ar- beiten. Es wäre wünschens- wert, wenn das ganze Brim- borium um die Kranken- kassendiskussion und die widerwärtigen Geldmachen- schaften mit einem macht- vollen Satz des Bundeskanz- lers beendet werden würde:

So wird’s nicht weiter ge- macht! Basta!

MR Doz. Dr. sc. med. Erhard Thomas, Brachliner Straße 12, 12683 Berlin

Schimmelpilz

Zu dem Medizinreport „Der Schim- melpilz – ein unliebsamer Mitbewoh- ner“ von Dr. rer. nat. Ferdinand Klink- hammer in Heft 45/2000:

Informativ

Zusammenfassende Ta- gungsberichte, wie der von Dr. Klinkhammer, gehören zu den informativsten Beiträgen im Deutschen Ärzteblatt. Allerdings mit dem Risiko, Details aus dem Zusammenhang zu reißen.

Die von Dr. Dr. Axel Schmidt (Wuppertal) vorge- tragenen Ausführungen über richtiges Lüftungsver- halten „. . . kontinuierliches und keinesfalls intermittie- rendes Lüften . . .“ sind in der Zusammenfassung allzu leicht missverständlich . . . Tatsächlich schützten alte, undichte Fenster durch kon- tinuierliche Selbstlüftung vor Schimmelpilzbefall der Wohnung. Das darf jedoch keinesfalls bedeuten, Fen- ster in der kälteren Jahres- zeit in Dauerkippstellung geöffnet zu halten . . . Nach wie vor gilt die Grundregel für richtiges Lüften: oft – kurz – kräftig (Literaturtipp:

H. Bieberstein: Schimmel in Wohnräumen – was tun?, al- pha & omega Verlag). Raum- hygienisch ideal kann eine

kontrollierte Dauerlüftung sein, wenn sie über Wärme- tauscher erfolgt.

Jürgen Hold, Uwe Konik, Amt für Gesundheit und Umweltmedizin, Landkreis Verden, 27281 Verden (Aller)

Rehabilitation

Zu dem „Seite eins“-Beitrag „Kodifi- zierung“ von Dr. rer. pol. Harald Cla- de in Heft 50/2000:

Krankheiten der Psyche nicht vergessen

Die Absicht der Bundesre- gierung, das bisher zersplit- terte Rehabilitationsrecht in einem Sozialgesetzbuch neu zu kodifizieren, ist gewiss ein Fortschritt, aber auch nur dann, wenn Chancen bisheri- ger Defizite, die sich ganz zwangsläufig aus einem Pan- oramawandel der Krank- heitsbilder unserer Zeit erge- ben haben, eingebaut wer- den. Hier ist nicht nur an die Forderungen des 102. Deut- schen Ärztetages (Mai 1999) mit nachhaltiger Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung am berufli- chen und gesellschaftlichen Leben zu denken, sondern auch an eine Intensivierung ambulanter, teilstationärer, gegebenenfalls auch stationä- rer Rehabilitation bei seeli- schen und geistigen Krank- heiten, die es so schwer ha- ben, die gleiche Aufmerk- samkeit zu finden wie jene des Körpers.

Von der Vielzahl psychoso- matischer Krankheiten über Depressionen aller Arten bis zur Abhängigkeit von Medi- kamenten, Alkohol, Drogen . . .! Bei allen diesen und noch anderen Krankhei- ten der „Psyche“ kann die stationäre Behandlung noch so erfolgreich gewesen sein, gefährdet wird dies alles, wenn durch Mangel an fla- nierenden Hilfen die Wieder- eingliederung in das „Milieu“

des alltäglichen Lebens nicht funktioniert. Verhindern könnte dies nur eine indivi- duelle Rezidivprävention durch ambulante, teilsta- tionäre, notfalls auch sta-

tionäre rehabilitative Hilfen.

Allzu oft wird nämlich ver- gessen oder nicht daran ge- dacht: Krankheiten der Seele – der „Psyche“ – können letz- ten Endes nur dort heilen, wo sie entstanden sind, mit dem Sich-wohl-Fühlen, dem Sich-behaupten-Können im mitmenschlichen Zusam- menleben: in der Familie, am Arbeitsplatz, in der Gesell- schaft insgesamt. Defizite im Angebot rehabilitativer Hil- fen in diesem Bereich kom- men nicht nur dem betroffe- nen Menschen seelisch schmerzhaft, sondern auch dessen Krankenkasse teuer zu stehen, ein zumeist ver- kannter Faktor in der „Ko- stenexplosion“: Durch Miss- achtung von Paragraph 10 des Sozialgesetzbuches V, das geistige und seelische Behin- derung ausdrücklich jenen des Körpers gleichstellt. Es ist allerdings nicht verkenn- bar, dass die Rehabilitations- medizin selbst in diesem Be- reich einen eigenen, zugleich nachteilhaft spürbaren Nach- holbedarf hat.

Dr. Rudolf Köster, Hansjakobstraße 3, 79822 Titisee-Neustadt

Infektionsschutz

Zu dem Leserbrief „Grundrechte ein- geschränkt“ von Dr. med. Bernhard Staudt in Heft 1–2/2001:

Keine neuartige Machtbefugnis

Schon im alten, bis zum 31.

Dezember 2000 gültigen BSeuchG (Bundesseuchen- gesetz) fanden sich Ein- schränkungen der persönli- chen Freiheit unter Aufhe- bung des Grundgesetzes. So hieß es in Paragraph 10 Abs.

4 des BSeuchG vom 18. Juli 1961, dass die Grundrechte der körperlichen Unversehrt- heit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG), der Freiheit der Person (Art. 2,2.2 GG), der Freizü- gigkeit (Art. 11,1 GG), der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) und der Unverletzlich- keit der Wohnung (Art. 13,1 GG) geschützt sind. Diese Einschränkungen konnten

jedoch nicht allein durch das Gesundheitsamt ausgespro- chen werden, sondern nur in Zusammenarbeit mit den Ordnungsämtern der Ge- meinden und Landkreise.

Weiterhin musste bei unter- bringungsähnlichen Maßnah- men das zuständige Amtsge- richt eingeschaltet werden.

Gleiches gilt für alle anderen Maßnahmen, außer bei Ge- fahr im Verzuge.

Dies gilt auch für das neue Infektionsschutzgesetz. So sind in den Paragraphen 16 Absatz 4 und Paragraph 17 Absatz 7 . . . des IfSG in der Fassung vom 20. Juli 2000 die entsprechenden Textpassa- gen fast wörtlich aus dem BSeuchG übernommen wor- den. Man sieht also, es han- delt sich nicht um eine neuar- tige Machtbefugnis des Ge- sundheitsamtes, sondern um eine Übernahme eines be- währten Gesetzteiles des BSeuchG.

Auch muss ich mich als Mit- arbeiter eines Gesundheits- amtes und Leiter einer um- welthygienischen Abteilung gegen die doch polemische Aussage wehren, dass ein Gesundheitsamt ohne rich- terliche Kontrolle das Grundgesetz außer Kraft set- zen kann. Denn jede dieser Maßnahmen wird einer amtsrichterlichen Überprü- fung zugeführt. Dies ist auch der Fall, wenn das Gesund- heitsamt wegen Gefahr im Verzuge (virusbedingten haemorrhagischen Fiebers etc.) die Maßnahmen selbst anordnet (§ 16 Abs. 7 IfSG:

Bei Gefahr im Verzuge kann das Gesundheitsamt die er- forderlichen Maßnahmen selbst anordnen. Es hat die zuständige Behörde unver- züglich hiervon zu unterrich- ten. Diese kann die Anord- nung ändern oder aufheben.

Wird die Anordnung nicht innerhalb von zwei Arbeits- tagen nach der Unterrich- tung aufgehoben, so gilt sie als von der zuständigen Behörde getroffen.).

Für weitere Rückfragen ste- he ich gerne zur Verfügung.

Dr. med. Henrik Reygers, Die Lindenäcker 2, 36367 Wartenberg

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A314 Deutsches ÄrzteblattJg. 98Heft 69. Februar 2001

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