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Archiv "Kernkraftwerke: Katastrophenschutz katastrophal" (29.10.1987)

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Kernkraftwerke

Katastrophenschutz katastrophal Ein Diskussionsbeitrag

Ein GAU in einem Kernkraftwerk wie in Tschernobyl ist hierzulande nicht möglich, sagen Experten. Aber die Folgen eines Unfalls in einem bundesdeutschen Siedewasserreaktor können möglicherweise schlim- mer sein: eine höhere Strahlenbelastung pro Kopf ist zu erwarten. Katastrophenschutzmaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung in der Umgebung der Kernreakto- ren sind entweder nicht vorhanden oder unzulänglich.

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

nicht mehr gewachsen zu sein; des- halb wirkt er als Disstreß, der, wie bereits dargelegt, zu psychisch aus- gelösten Krankheitsempfindungen wie Schlafstörungen, depressiven Verstimmungen, Angstzuständen, Störungen im Magen-Darm-Be- reich, am Herzen und dergleichen mehr führen kann. Solche Be- schwerden haben erheblichen Krankheitswert. Hinzu kommen dann oft noch persönliche Proble- me, die man als emotionalen Bela- stungsfaktor mit an den Arbeitsplatz bringt. Nicht alles kann man vor der Arbeit einfach ablegen, einem Man- tel vergleichbar. Beruflicher und pri- vater Streß gehen oft ineinander über und lassen sich nur schwer tren- nen. Auch dies muß bedacht wer- den, wenn man über Möglichkeiten der Streßbewältigung nachdenkt.

Streßbewältigung

Bei allen Streßreaktionen, die autonom im vegetativen Bereich ausgelöst werden und die wir brau- chen, um geistige, körperliche und schöpferische Leistungen zu voll- bringen, kann der Mensch seine übergeordneten Hirnzentren zur Be- wältigung dieser ablaufenden Reak- tionen einsetzen. Das heißt mit an- deren Worten, wir müssen eine An- tistreßeinstellung schaffen, und wir sind dazu auch imstande. Wir müs- sen uns geistig mit diesen Stressoren auseinandersetzen. Das ist zwar nicht einfach und auch nicht allein mit Urlaub, Freizeit, Wochenend- vergnügen zu erreichen, sondern vielmehr in der seelischen Haltung der Muße. Disziplin, Selbstbeherr- schung, gute Gedanken, Entspan- nung, Religiosität, Verinnerlichung können uns helfen, mit den negati- ven Belastungen fertig zu werden, sie aufzuspüren und zu versuchen, unsere eigene Persönlichkeit zu re- flektieren und unsere Verhaltens- weisen zu ändern. Am allerwichtig- sten ist es, Zufriedenheit zu üben und zu lernen.

Anschrift des Verfassers:

Dr. med. Gunhild Hagspiel

Betriebsärztin, Wüstenrot-Konzern 7140 Ludwigsburg

D

ie Ärztekammer fordert von ihren Mitgliedern zu Recht, daß sie sich mit den auf sie zukom- menden Aufgaben in.

Katastrophenfällen vertraut ma- chen. Notwendig ist in diesem Zu- sammenhang allerdings der Hin- weis, daß es bei der Katastrophe ei- nes Atomkrieges keine effektive Ka- tastrophenmedizin geben kann, wor- auf im Deutschen Ärzteblatt ja auch hingewiesen wurde (1).

Ärzte müssen

Katastrophenschutz fordern

Eine der größten Katastrophen, die durch Menschen nicht in kriege- rischer Auseinandersetzung bisher verursacht wurde, ist sicher der Re- aktorunfall von Tschernobyl. Nie- dersachsens Umweltminister stellte jedoch fest: „Der Reaktorunfall in.

Tschernobyl war und ist für die Bun- desrepublik Deutschland im Sinne des Katastrophenschutzgesetzes kei- ne Katastrophe" (2). Dieses ver- wundert sehr, da ein Katastrophen- fall im Sinne des Gesetzes ein Not- stand ist, „bei dem Leben, Gesund- heit oder die lebenswichtige Versor- gung der Bevölkerung oder erheb-

liche Sachwerte in einem Maße ge- fährdet oder beeinträchtigt sind, daß seine Bekämpfung durch die zustän- digen Behörden und die notwendi- gen Einsatz- und Hilfskräfte eine zentrale Leitung erfordert." (3)

Gerade das Fehlen einer zentra- len Leitung wurde in den Wochen nach dem Ereignis in Tschernobyl beklagt, so daß sich der Gesetzgeber veranlaßt sah, daraufhin das Strah- lenschutzvorsorgegesetz zu erlassen, in dem der Bundesumweltminister ermächtigt wird, sowohl Strahlen- grenzwerte, deren Berechnung, Be- wertung wie auch die sich daraus er- gebenden Maßnahmen notfalls al- lein festlegen zu können (4). Mit Festlegung dieser Grenzwerte ent- scheidet der Bundesumweltminister auch über die von der Gesellschaft zu tragenden Gesundheitskosten ei- ner derartigen Katastrophe. So wur- den zum Beispiel 1973 von der Inter- nationalen Strahlenschutzkommis- sion Gesundheitsfolgekosten von 10 bis 250 Dollar pro manrem abge- schätzt (5).

Durch radioaktive Belastungen der Bürger kommt es zwangsläufig zu einer erhöhten Nachfrage nach Leistungen auf dem Gebiete des Ge- sundheitsdienstes. Dieses gilt für al- le Umweltbelastungen, die in den kommenden Jahren durch die Aus- A-2930 (30) Dt. Ärztebl. 84, Heft 44, 29. Oktober 1987

(2)

Brunsbüttel 2,2 x 10 17 Bq 2,2 x 10 16 Bq 1,8 x 10 16 Bq

Krümmel 3,0 x 10 17 Bq 3,5 x 10 16 Bq 2,9 x 10 16 Bq

Emission nach (9) Tschernobyl 2,6 x 10 17 Bq 1,9 x 10 16 Bq 3,8 x 10 16 Bq J 131

Cs 134 Cs 137

hypothetische Emission nach (10) Ausmaß der Strahlung wirkungen der Altlasten noch deut-

lich zunehmen werden.

Daher ist es in der heutigen Zeit verwunderlich, daß Forderungen, die Kosten des Gesundheitswesens zu reduzieren, für realistisch gehal- ten werden — zumal die Möglich- keiten in der Behandlung von Er- krankungen mit dem medizinischen Fortschritt wachsen. Die Senkung der Gesundheitskosten ist nur durchführbar durch

O Einschränkung der Leistung des Gesundheitswesens, was sicher häufig zu Lasten der erkrankten Bürger gehen wird,

O durch reale Senkung der Einkommen der im Gesundheitswe- sen Beschäftigten,

• durch Verminderung bezie- hungsweise Vermeidung der gesund- heitlichen Noxen.

Sozialverträglich erscheint von diesen Wegen allein der dritte.

Also muß es Aufgabe der Ärzte- schaft sein, Vorsorge auf allen Ge- bieten nach dem jeweiligen Stand der Kenntnisse zu fordern, so auch im Katastrophenschutz der in der Bundesrepublik arbeitenden Kern- kraftwerke.

Das Team für die Prüfung der Betriebssicherheit von Kernkraft- werken der Internationalen Atom- energiebehörde bemängelte nach Abschluß ihrer Untersuchungen im Kernkraftwerk Biblis A, daß „im Bereich der Notfallschutzplanung über die Auslegungsfälle hinausge- dacht werden" muß. „Insbesondere sollten die Erfahrungen aus Tscher- nobyl bei der Notfallschutzplanung als Lehren für Evakuierungslogistik, Behandlung von Strahlenverletzun- gen und Wiederherstellungsmaß- nahmen berücksichtigt werden" (6).

Schon vor Tschernobyl hatte die schleswig-holsteinische atomrecht- liche Genehmigungsbehörde diese Überlegungen angestellt und die Energiesysteme Nord GmbH (ESN) beauftragt, die „Ausarbeitung über den Stand der Kenntnisse bezüglich hypothetischer Störfälle in Kern- kraftwerken" zu erstellen. Die ESN beauftragte daraufhin den TÜV Norddeutschland mit „Untersu- chungen zu Ereignisabläufen mit Kernschmelzen und Aktivitätsfrei- setzungen ... "

In diesen bisher als Entwurf vor- liegenden Untersuchungen sieht der TÜV den Ereignisablauf eines Kühl- mittelverlust-Störfalls innerhalb des Sicherheitsbehälters und den Ausfall des Sumpfrückförderbetriebes „ge- rade noch als Grenzfall für die Kata- strophenschutzplanung beider Anla- gen an" (7).

Bei diesen beiden Anlagen han- delt es sich um die Kernkraftwerke Brunsbüttel (mit einer Leistung von 806 MWe) und Krümmel (mit der Leistung von 1316 MWe) als Siede- wasserreaktoren. Ziel des Berichtes war es, „Planungswerte für den Ka- tastrophenschutz des Landes Schles- wig-Holstein bei hypothetischen Er- eignisabläufen . . . nach heutigem Kenntnisstand bereitzustellen" (7).

Zu der Untersuchung des TÜV heißt es in der Stellungnahme der Gesellschaft für Reaktorsicherheit,

„daß die Fälle auf Grund der groben Werte für Eintrittshäufigkeiten auch unter dem Gesichtspunkt festgelegt wurden, die verschiedenen mög- lichen Ereignisabläufe abzudecken.

Unter diesem Aspekt scheint die Wahl sinnvoll" (8). Das heißt, daß in den Augen der Gesellschaft für Reaktorsicherheit auch andere hy- pothetische Unfallabläufe mit Emis- sionen bis zu den im TÜV-Bericht abgeschätzten Höhen vorstellbar sind. Der TÜV beschreibt selbst, daß er nicht alle denkbaren Möglich- keiten für Unfallabläufe berücksich- tigte. Er führt dazu unter anderem aus: „Das gleichzeitige Auftreten zweier relativ seltener, voneinander

unabhängiger Ereignisse . . . wurde nicht betrachtet" (7).

Die Auswirkungen der nach Ansicht des TÜV für den Katastro- phenschutz zu berücksichtigenden hypothetischen Unfälle sind teilwei- se so gewaltig, daß man verstehen kann, warum dieses Gutachten der Öffentlichkeit bisher nicht zugäng- lich gemacht wurde:

Das Ingenieur-Büro „Fichtner Beratende Ingenieure Stuttgart" er- rechnete aus der TÜV-Studie Frei- setzungsraten in der Größenord- nung der Emission aus Tschernobyl (9) für die besonders wichtigen Nu- klide Jod-131, Cäsium-134 und Cäsi- um-137 (siehe Tabelle) [101. Den- noch ist die sinngemäße Aussage vieler Kernkraftbefürworter natür- lich nicht falsch, daß ein Unfall wie in Tschernobyl sich in der Bundesre- publik nicht ereignen könne. Wie sollte es denn auch in einem Leicht- wasserreaktor zu einem Graphit- brand kommen, wenn dort nicht Graphit zur Moderierung der Neu- tronen, die die Kernspaltung steu- ern, benutzt wird, sondern Wasser?

Aber gerade der Graphitbrand hat die Bevölkerung in der Region um Tschernobyl vor noch größerem Unheil bewahrt. Laut Bundesum- weltministerium muß die Freiset- zungshöhe der Radioaktivität aus dem verunfallten Kernkraftwerk in Tschernobyl auf Grund der hohen thermischen Energie bei etwa 1500 m angenommen werden (11). Sie konnte daher weit weggetragen wer- den, so daß sich die Belastung in der Nähe des Reaktors deutlich vermin- derte.

Bei Unterstellung des hypothe- tischen Unfalles der TÜV-Studie würde man eine effektive Quellhöhe der Freisetzung der Radioaktivität

I Gutachten bisher nicht veröffentlicht

A-2932 (34) Dt. Ärztebi. 84, Heft 44, 29. Oktober 1987

(3)

von nur 213 m erwarten (10). Daher ist es nicht verwunderlich, daß in ca.

30 km Entfernung dann mit einer Schilddrüsenbelastung von ca. 880 rem eines Erwachsenen gerechnet werden müßte (10), während laut IAEO bei dem Unfall in Tscherno- byl einige Kinder, die in dieser Hin- sicht ja empfindlicher sind, „ledig- lich" eine Schilddrüsenbelastung von etwa 250 rem erhielten (9).

Keine Evakuierung der Bevölkerung

In 42 km Entfernung wurde von

„Fichtner Beratende Ingenieure Stuttgart" immer noch eine Schild- drüsenbelastung von 660 rem für den Erwachsenen abgeschätzt. Die- se Zahlen müssen mit den Angaben aus den „Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Um- gebung kerntechnischer Anlagen`

werden. Dort wird eine Schilddrüsendosis von über 500 rem als höchste Gefährdungsklasse ein- gestuft und eine Räumung für zweckmäßig erachtet (12).

Laut der derzeitigen Katastro- phenschutzplanung ist bei größeren Unfällen jedoch nur folgendes Vor- gehen geplant: „Evakuiert würden die Einwohner des gefährdeten Ge- bietes, das heißt des Gebietes, über das eine aus dem Kernkraftwerk entweichende radioaktive Wolke voraussichtlich ziehen würde. Dieses wäre die gesamte unmittelbare Um- gebung des Kernkraftwerks bis zu einer Entfernung von 2,5 km sowie die in Windrichtung liegende weite- re Umgebung bis zu einer Entfer- nung bis ca. 10 km" (13).

Wenn der Kühlmittelverlust- Störfall im Sicherheitsbehälter mit Ausfall der Notkühlung, der vom TÜV in Brunsbüttel und Krümmel gerade noch als Grenzfall für die Be- rücksichtigung im Katastrophen- schutz nach heutigem Kenntnisstand angesehen wurde, auch in den ande- ren Siedewasserreaktoren der Bun- desrepublik zu berücksichtigen ist — Siedewasserreaktoren befinden sich noch in Würgassen (670 MWe), Ohu (907 MWe), Philippsburg (900 MWe), Gundremmingen II D (1310

MWe) und Gundremmingen II C (1310 MWe) —, dann zeigt sich, daß an all diesen Standorten ein in etwa der Katastrophe von Tschernobyl vergleichbares Ereignis berücksich- tigt und Evakuierungspläne für eine Entfernung von über 40 km von die- sen Kernkraftwerken erstellt werden müßten!

Bei Eintritt einer Katastrophe haben Ärzte die Pflicht zu helfen.

Dürfen sie es aber dabei bewenden lassen? Müssen sie nicht schon im Vorfeld eine ausreichende Katastro- phenschutzplanung fordern, um die Anzahl der Hilfsbedürftigen zu mi- nimieren? Müssen sie sich nicht auch dafür einsetzen, daß die in den Kata- strophenplänen als notwendig erach- teten Einrichtungen auch tatsächlich vorhanden sind? Das Kernkraftwerk Krümmel zum Beispiel wird seit dem 14. September 1983 betrieben, obwohl erforderliche Einrichtungen für den Katastrophenschutz fehlen!

Der Katastrophenschutzbeauf- tragte des Landkreises Lüneburg un- terrichtete am 17. Juli 1986 die Mit- glieder des Kreistages Lüneburg fol- gendermaßen:

„Die materielle Ausstattung der Notfallstationen ist zur Zeit noch nicht vollständig. Nach der Vorstel-

Literaturverzeichnis

(1) Deutsches Ärzteblatt; Bekanntgaben:

"Auswirkungen eines Atomkriegs auf die Ge- sundheit und das Gesundheitswesen" , 82. Jahr- gang Heft 7 vom 15. Februar 1985, S. 421-424;

(2) Der Niedersächsische Umweltminister; Per- sönliche Mitteilung vom 15. 10. 1986, Az.:

30.2-403/5; (3) Niedersächsisches Katastro- phenschutzgesetz (NKatSG) vom 8. März 1978.

Nieders. GVB1. Nr. 15/1978, ausgegeben am 15. 3. 1978; (4) Gesetz zum vorsorgenden Schutz der Bevölkerung gegen Strahlenbela- stung (Strahlenschutzvorsorgegesetz — StrVG) Bundestagsdrucksache 594/86; (5) ICRP-Publi- kation Nr. 22, 1973, zitiert nach Graeub, R.:

„Der Petkau-Effekt und unsere strahlende Zu- kunft` Zytglogge Verlag, Gumlingen 1985;

(6) Colas, A. et al: „Betriebssicherheit von Kernkraftwerken — Bundesrepublik Deutsch- land — Bericht für die Regierung der Bundesre- publik Deutschland", Dezember 1986 (Über- setzung aus dem Englischen; Gesellschaft für Reaktorsicherheit [GRS] mbH); (7) Energiesy- steme Nord GmbH: „Ausarbeitung über den Stand der Kenntnisse bezüglich hypothetischer Störfälle in Kernkraftwerken. Teilabschnitt:

Untersuchungen zu Ereignisabläufen mit Kern- schmelzen und Aktivitätsfreisetzungen in den DWR-Anlagen KKS und KBR sowie in den SWR-Anlagen KKB und KKK" Hamburg, De- zember 1985; (8) Gesellschaft für Reaktorsi-

lung des Landes sind insbesondere zusätzliche Anschaffungen erforder- lich für: Staubschutz-Anzüge, ABC- Masken, Strahlendosimeter, Funkge- räte u. a. Die Kosten hierfür werden überschlägig deutlich über 100 000 DM liegen. Die Landkreise Harburg und Lüneburg haben übereinstim- mend gegenüber der Bezirksregie- rung die Auffassung vertreten, daß diese Kosten vom Land Niedersach- sen zu tragen seien. Dies ist bislang vom Land mit dem Hinweis darauf abgelehnt worden, daß nach dem Ka- tastrophenschutzgesetz die Katastro- phenschutzbehörden die Kosten je- weils selbst zu tragen hätten." (14).

Es würde der Sozialverträglich- keit des jetzigen Energiekonzeptes der Bundesregierung nützen, wenn wenigstens die Empfehlungen in der Kerntechnik eingehalten würden, die von denjenigen erarbeitet wur- den, die die friedliche Nutzung der Kernenergie für vertretbar halten.

Dieses Minimum zu fordern ist im Interesse der betreuten Menschen sicher auch eine ärztliche Aufgabe.

Anschrift des Verfassers:

Dr. med. Ernst v. Kriegstein Lyraweg 1

3118 Bad Bevensen

cherheit (GRS) mbH: „Erläuterungen zu unse- rer Stellungnahme vom 13. 8. 1986 zum Be- richtsentwurf des TÜV Norddeutschland vom Dezember 1985: ,Untersuchungen zu den Er- eignisabläufen mit Kernschmelzen und Aktivi- tätsfreisetzungen in den DWR-Anlagen KKS und KBR sowie in den SWR-Anlagen KKB und KKW " , Az.: GRS/25. 11. 86/zim; (9) IAEA:

Safety series No. 75 — INSAG-1: „Summary Report on the Post-Accident Review Meeting on the Chernobyl Accident" , Wien 1986;

(10) Fichtner Beratende Ingenieure Stuttgart:

„Abschätzung der Strahlenbelastung von Per- sonen im Stadtgebiet von Hamburg nach unter- stellten schweren Störfällen in den Kernkraft- werken Brokdorf, Brunsbüttel, Krümmel und Stade", Februar 1987; (11) Der Bundesmini- ster für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsi- cherheit: „Bericht über den Reaktorunfall in Tschernobyl, seine Auswirkungen und die ge- troffenen bzw. zu treffenden Vorkehrungen"

vom 18. Juni 1986, Az.: RS I 1 — 518 042 — SOW/2; (12) „Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntech- nischer Anlagen", Bekanntmachung des Bun- desministers des Innern vom 17. Oktober 1977 — GMB1. Nr. 31/77; (13) Landkreis Lüneburg:

„Katastrophenschutz in der Umgebung des Kernkraftwerkes Krümmel — Eine Information für den Bürger", Stand: Frühjahr 1983;

(14) Landkreis Lüneburg, Der Oberkreisdirek- tor, Mitteilung an die Mitglieder des Kreistages vom 17. 7. 1986

Dt. Ärztebl. 84, Heft 44, 29. Oktober 1987 (35) A-2933

Referenzen

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