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Archiv "Breite Förderung der medizinischen Rehabilitation" (23.01.1975)

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Bericht und Meinung

NACHRICHTEN

Breite Förderung

der medizinischen Rehabilitation

In der zur Zeit laufenden Finanzie- rungsperiode werden von den ge- werblichen Berufsgenossenschaf- ten für Einrichtungen der medizini- schen Rehabilitation mehr als 150 Millionen DM und zur Förderung von Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation rund 20 Millionen DM ausgegben.

Wie der stellvertretende Vor- standsvorsitzende des Hauptver- bandes der gewerblichen Berufs- genossenschaften, Dr. Hans-Al- brecht Bischof, in Bonn kürzlich vor der Presse erklärte, haben die ge- werblichen Berufsgenossenschaften auf dem Gebiet der medizinischen Unfallrehabilitation den Plan der Errichtung selbständiger Unfallab- teilungen an den dafür geeigne- ten Schwerpunktkrankenhäusern entwickelt.

Dieses Vorhaben verfolgt zu- nächst den Zweck, besonders qua- lifizierte Einrichtungen für die me- dizinische Rehabilitation aller Un- fallverletzten bereitzustellen.

Weitere Spezialisierung des Heilverfahrens

In

die gleiche Richtung gehen die Bemühungen der Berufsgenossen- schaften zur weiteren Spezialisie- rung des Heilverfahrens hinsicht- lich besonderer Verletzungsarten wie der Querschnittlähmungen, der schweren Verbrennungen, der schweren Schädel-Hirn-Verletzun- gen.

Auf den Gebieten der Arbeitssi- cherheit, der Arbeitsmedizin und der medizinischen Rehabilitation Unfallverletzter und Berufserkrank- ter finanzieren die gewerblichen Berufsgenossenschaften ganz oder teilweise eine Reihe von For- schungsvorhaben. Diese werden ebenso wie die Durchführung von

„Aktionen gegen den Unfall" und die Mitwirkung bei der Intensivie- rung der Verkehrssicherheit mit jährlich rund 1,6 Millionen DM aus dem Gemeinschaftsfonds der ge- werblichen Berufsgenossenschaf- ten finanziert.

60 Millionen vom Bund

Die Bundesmittel für Baumaßnah- men im Bereich der beruflichen Rehabilitation sind von fünf Millio- nen DM im Jahr 1968 auf rund 60 Millionen DM im Jahr 1974 gestie- gen. Auch im Rahmen der Finanz- planung des Bundes für die Haus- haltsjahre 1975 bis 1978 sind dafür jährlich jeweils 60 Millionen DM veranschlagt.

Modellzentrum in Heidelberg Die „Stiftung Rehabilitation" plant in Heidelberg den Bau eines Mo- dellzentrums, das Schwerstbehin- derte, die einer intensiven Dauer- pflege bedürfen, „angemessene, menschenwürdige Lebensverhält- nisse bereitstellt". Das neue Mo- dellzentrum soll nach Angaben der Heidelberger Stiftung in das Um- feld ihrer vorhandenen Rehabilita- tionseinrichtungen eingebunden werden, um die Möglichkeit zu schaffen, die Erstellungs- und Be- triebskosten möglichst gering zu halten. Durch das Verbundsystem mit anderen Einrichtungen würden Kosten insofern eingespart werden können, weil man auf die vorhan- dene Infrastruktur der übrigen Re- habilitationseinrichtungen in Heidel- berg zurückgreifen könne, heißt es in einer Presseerklärung. Auch das Personal könnte in den verschiede- nen Einrichtungen gleichzeitig ein- gesetzt werden. Dadurch könnten erhebliche Kosten eingespart wer- den.

Das Modellzentrum rechnet mit ei- ner maximalen Bauzeit von zwölf Monaten und soll allen anderen in- teressierten Trägern, die eine ähn- liche Einrichtung bauen wollen, bei planerischen Überlegungen zur Verfügung stehen.

HC

Studenten gegen Versicherungs-Pläne

Als unzureichend und vor allem als zu teuer für die Studenten hat der Verband Deutscher Studenten- schaften (VDS) die von der Bun- desregierung vorgeschlagene Neu- regelung der studentischen Kran- kenversicherung abgelehnt. Der von der Koalition vorgesehene Bei- tragsanteil der Studenten in Höhe von 25 DM monatlich wird vom VDS als „sozial untragbar" be- zeichnet. (Vergleichen Sie hierzu auch DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 2/1975, Seite 57). Der Beitrags- anteil sollte nicht mehr als drei Prozent des Höchstsatzes der Aus- bildungsförderung betragen, was einem Betrag von 12,50 DM ent- sprechen würde.

Der VDS kritisiert außerdem das geplante Inkassoverfahren, nach dem die Beiträge der Studenten ein Semester im voraus zu zahlen sind, und die Möglichkeit, sich bei Zugehörigkeit zu einer privaten Krankenversicherung von der ge- planten Versicherungspflicht be- freien zu lassen. Ferner — so mo- nieren die Studenten — sollte das Gesetz bereits zum 1. April und nicht erst am 1. Oktober 1975 in Kraft treten, da die Situation der studentischen Krankenversicherung

„katastrophal" sei. CI

Treffen türkischer Ärzte in Mainz geplant

Ihren vierten Jahreskongreß veran- staltet der „Verein türkischer Medi- ziner in der Bundesrepublik Deutschland" am 16. März (dem Tag, an welchem in der Türkei der

„Medizinische Feiertag" begangen wird) im Mainz-Hilton. Der letzte Kongreß beschäftigte sich, was die Berufspolitik angeht, mit der Ertei- lung der Arbeitserlaubnis, der Be- stellung von Dolmetschern für Krankenhäuser in Städten mit vie- len türkischen Gastarbeitern und der Niederlassung türkischer Ärzte in solchen Städten. NJ

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Heft 4

vom

23.

Januar 1975

187

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