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Archiv "RHEINLAND-PFALZ: Arbeitsmedizinisches Zentrum in Koblenz eröffnet" (02.10.1975)

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Bericht und Meinung

AUS ALLER WELT

permanente Fortbildung durch Fachliteratur gehört. Weiter heißt es, der Gesetzgeber habe aller- dings im Landeskrankenhausge- setz auch für im Krankenhaus täti- ge Ärzte eine Fortbildungspflicht verankert. Das Nähere werde durch Rechtsverordnung geregelt werden. Außerdem weist der Ge- sundheitssenator darauf hin, daß er selbst als Vorsitzender des Kurato- riums der Kaiserin-Friedrich-Stif- tung für das ärztliche Fortbildungs- wesen unmittelbar Einfluß auf das Angebot an ärztlicher Fortbildung in Berlin nehme. gb

RHEINLAND-PFALZ

Arbeitsmedizinisches Zentrum

in Koblenz eröffnet

Ende August nahm der Technische Überwachungsverein Rheinland e. V. in Koblenz-Wallersheim sein drittes Arbeitsmedizinisches Zen- trum (AMZ) in Betrieb (die übrigen Standorte: Düsseldorf und Köln- Mülheim). Dem Zentrum sind bis- her sechs kleinere und mittlere Be- triebe mit 2500 Beschäftigten ange- schlossen. In dem neuen Koblen- zer Zentrum sind alle in der Ar- beitsmedizin erforderlichen medizi- nisch-technischen Untersuchungs- einrichtungen für eine größere Zahl von Betrieben zusammenge- faßt. Vorerst werden zwei hauptbe- ruflich tätige Betriebsärzte die Be- treuung der Beschäftigten der Mit- gliedsbetriebe übernehmen. In der Endstufe soll AMZ Koblenz mehr als 10 000 Beschäftigte — auch aus den Räumen Mainz und Trier — arbeitsmedizinisch betreuen.

Die Einrichtungskosten beliefen sich wie im TÜV-Zentrum Düssel- dorf und Köln-Mülheim auf rund 350 000 DM. Die jährlichen Be- triebskosten einschließlich aller Nebenkosten werden mit rund 500 000 DM veranschlagt. Die Um- lagekosten je Beschäftigten und Jahr betragen im Mittel zwischen 60 und 90 DM je nach den Einsatz- zeiten des Betriebsarztes. HC

VEREINIGTE STAATEN

„Die Anwälte sind schuld"

Heftige Angriffe hat ein von 1600 Ärzten im US-Bundesstaat Michi- gan gegründetes Komitee gegen die Rechtsanwälte erhoben: Eine Untersuchung von fast 2000 Kunst- fehlerverfahren allein in Detroit habe, so heißt es in einem Bericht des Komitees, eindeutig ergeben, daß den Anwälten ein großes Maß an Schuld an der verfahrenen Si- tuation im Kunstfehlerwesen zu- komme. Aber auch den Versiche- rungen werden Vorwürfe gemacht

— und schließlich auch dem US- Gesundheitsministerium, das der- gleichen längst selbst hätte ermit- teln können, weil ihm die gleichen Informationsquellen zur Verfügung stehen wie den Ärzten. Der Ver- dacht wird nicht verschwiegen, daß das Ministerium aus politischen Gründen solche Informationen zu- rückhalte oder verzerrt mitteile.

Hauptangriffspunkt des Ärztekomi- tees ist das in Amerika übliche Er- gebnisbeteiligungssystem der An- wälte. In Detroit kommt nur jeder fünfte „Fall" überhaupt vor Ge- richt; die anderen vier Fünftel der Fälle werden von den Anwälten der Patienten und der Versicherungen im Vergleichswege untereinander ausgemacht. Von den 70 Millionen Dollar, die allein im Jahre 1970 (die Untersuchung erstreckte sich auf die Jahre 1970 bis 1974) von den Versicherungen ausgezahlt wur- den, erhielten die Kläger aber we- niger als ein Drittel. Die Anwälte begründen die Höhe ihres Anteiles von mehr als zwei Dritteln mit der Behauptung, das Risiko sei für sie hoch, weil vor Gericht meist die Ärzte die Verfahren gewönnen. Tat- sächlich aber wird in dem Fünftel der Fälle, das nur vor Gericht kommt, meist der Arzt verurteilt — zwischen 80 und 91 Prozent der Gerichtsverfahren gingen gegen die beklagten Ärzte aus.

Die Anwälte seien, so heißt es wei- ter, auch vornehmlich dafür verant-

wortlich, daß es 1974 einen plötzli- chen Anstieg der Klagen gegeben habe: Während die Zahl vorher etwa gleichbleibend war, wurden 1974 mehr als 60 Prozent mehr Schadenersatzansprüche geltend gemacht als im Jahr zuvor. Eine Erklärung wird nicht gegeben.

Das Komitee zweifelt auch die Grundlagen der Prämienberech- nung durch die Versicherungen an:

Die Ärzte sind nach Fachgebieten in fünf Risikogruppen eingeteilt.

Tatsächlich aber wurden gegen die Mitglieder der höchsten Risiko- gruppe — die Anästhesisten — weniger Klagen eingereicht als ge- gen die Pädiater, die der untersten Risikogruppe angehören.

Das Parlament von Michigan hat inzwischen ein Gesetz erlassen, das eine Schlichtungsinstanz vor der Kunstfehlerklage einschaltet.

Außerdem hat das oberste Gericht des Staates die Erfolgsbeteiligung der Anwälte Regeln unterworfen, und ein Versicherungsfonds ist ge- gründet worden. Der Sekretär des Ärztekomitees meinte dazu: Das neue System könnte funktionieren, vorausgesetzt, daß die Rechtsan- wälte es nicht sabotieren. AMA KANADA

Ärzte-Einwanderung gebremst

Nach Auffassung des stellvertre- tenden kanadischen Gesundheits- ministers Jean Lupien braucht Ka- nada keinen „Import ärztlicher Ar- beitskraft" mehr; die Hochschulen des Landes bringen eine ausrei- chende Zahl von Ärzten hervor, um den kanadischen Bedarf zu dek- ken. Daher hat die Regierung an- gekündigt, daß sie die Einwande- rungszahl für Ärzte scharf herab- drücken will. Zur Zeit werden jähr- lich etwa 1200 Ärzte aus dem Aus- land in Kanada zugelassen; die Zahl soll auf 200 pro Jahr sinken.

Betroffen werden von dieser Ent- scheidung in der Hauptsache briti- sche Ärzte, für die Kanada immer das Auswanderungsland Nummer eins war. bt

2734 Heft 40 vom 2. Oktober 1975 DEUTSCHES ARZTEBLAIT

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