Die Information:
Bericht und Meinung
AUS DEN BUNDESLÄNDERN
BERLIN
Staatliche Förderung für 42 Sozialstationen
Seit Mai hat in Berlin der Aufbau von 42 staatlich geförderten So- zialstationen begonnen. Sie haben unter anderem den Zweck, in ge- eigneten Fällen Hauskrankenpfle- ge zu vermitteln oder durchzu- führen.
Ihr Angebot bildet eine flankieren- de Maßnahme zu dem parallel vor- genommenen Bettenabbau in den Krankenhäusern des Landes Ber- lin. Außerdem bieten die Sozial- stationen andere soziale Hilfen wie Hauspflege, stationären und fahrbaren Mittagstisch, hauswirt- schaftliche Dienste, Familienpfle- ge, Hilfe für Behinderte, nachbar- schaftliche Hilfen an, oder sie ver- mitteln solche Hilfen.
Neben den staatlich geförderten Sozialstationen bestehen noch sieben von der evangelischen Kir- che finanzierte Diakoniestationen.
Darüber hinaus stehen weitere 14 Einsatzstellen der Wohlfahrtsver- bände zur Kontaktvermittlung be- reit.
Träger der Sozialstationen sind frei gemeinnützige Organisatio- nen wie Arbeiterwohlfahrt, Cari- tas, Diakonisches Werk, Deut- sches Rotes Kreuz und einzelne dem Paritätischen Wohlfahrtsver- band angeschlossene Vereine.
Das Land Berlin ersetzt demge- mäß für jede Sozialstation die Ko- sten für die Einsatzleitung und ge- währt Zuschüsse zu den Perso- nalkosten für eine Anzahl von Krankenpflegekräften. Einschließ- lich der Sachkosten ergibt sich für 1982 ein Zuschußbetrag von 2,3 Mill. DM.
Zwischen dem Senator für Ge- sundheit, Soziales und Familie und der Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege wur- den als Grundlage für die Einrich- tung der Sozialstationen folgende Vereinbarungen getroffen:
I> Die Finanzierung einer Kran- kenschwester oder eines Kranken- pflegers zur Einsatzleitung in den Sozialstationen wird vom Land übernommen. Für Berlin sind dies 31 Stellen.
I> Für die ergänzenden sozialen Leistungen werden je Sozialsta- tion Zuwendungen höchstens bis zu einem Drittel der zuwendungs- fähigen Personalkosten von Kran- kenschwestern und -pflegern, Al- tenpflegern und Altenpflegerinnen sowie Krankenpflegehelfern und Krankenpflegehelferinnen vom Land übernommen. Für Berlin sind dies weitere 124 Stellen.
> Der Träger der Sozialstationen stellt für die betreffende Region einen Sonn- und Feiertagsdienst für bestehende Pflegen, soweit sie notwendig oder ärztlich verordnet sind, sicher.
I> Der Träger sorgt für eine pa- tientengerechte Öffnungszeit.
Die Einrichtung der Sozialstatio- nen schließt an ähnliche Einrich- tungen in anderen Bundesländern an. Die erste Aufbaustufe der 42 Sozialstationen soll bis Ende 1982 abgeschlossen sein. JK
NORDRHEIN-WESTFALEN
Kölner Krankenhaussender feierte Jubiläum
Ende Juni strahlte der kranken- hausinterne Sender im Kranken- haus der Augustinerinnen in Köln seine 250. Sendung aus. Die Grup- pe „Kontakte" hat diesen Sender vor zweieinhalb Jahren ins Leben gerufen. Mittlerweile gehören die Sendungen zum vielgefragten, be- liebten Service des Kölner Hospi- tals an der Jakobstraße.
Neun Moderatoren servieren den Krankenhauspatienten jeweils zweimal in der Woche vom Wunschkonzert bis zum Interview abwechslungsreiche Unterhaltung per Kopfhörer — ganz nach dem Motto „Mehr Humanität durch Kontakte".
Die Hobby-Journalisten des Kran- kenhaus-Senders geben auch eine Patientenzeitung (alle drei Mona- te) heraus, die ebenfalls großen Anklang findet. Dank der tatkräfti- gen Unterstützung prominenter Schlagersänger und Schauspieler hofft der Krankenhaus-Minisender auf tatkräftige Unterstützung (und Spendenförderung) dieser unent- geltlichen und ehrenamtlichen Tä- tigkeit. Auch die DÄ-Redaktion wünscht weitere fröhliche Kontak- te per Mikrophon. DÄ
RHEINLAND-PFALZ
Justizminister für mehr Schlichtungsstellen
Als einen Weg zur Verringerung der Belastung der Justiz hat Ju- stizminister Professor Dr. Walde- mar Schreckenberger die „Institu- tionen der vorgerichtlichen Kon- fliktlösung", wie sie bei den Kam- mern zum Teil bestehen, bezeich- net; der Minister nannte hierbei ausdrücklich die Schlichtungs- stellen bei den Landesärztekam- mern, den Industrie- und Handels- kammern und den Handwerks- kammern. Wegen der Besetzung der Schlichtungsstellen mit sach- verständigen Mitgliedern, die un- mittelbar an den Verfahren und Entscheidungen mitwirken, könn- ten kostspielige und langwierige Gutachten eingespart werden, au- ßerdem könnte ein Interessenaus- gleich zwischen den streitenden Parteien ohne Zerstörung der menschlichen Beziehungen ange- strebt werden. Schlichtungsstel- len seien allerdings kein Ersatz für die staatlichen Gerichte, könnten sie aber entlasten. Die Landesre- gierung wolle sich darum bemü- hen, daß weitere Schlichtungsstel- len geschaffen und daß sie be- kannt gemacht werden.
Die gemeinsame Gutachterkom- mission der Landesärztekammern Hessen und Rheinland-Pfalz ge- hört zu denjenigen, bei denen mit Zustimmung der Beteiligten eine Schlichtung versucht werden kann. gb
16 Heft 34 vom 27. August 1982 79. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe B