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DER POLIZEIDIENST IN RHEINLAND-PFALZ

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DER POLIZEIDIENST IN RHEINLAND-PFALZ

Eine Beschreibung der Arbeit in den Dienststellen der

Polizei Rheinland-Pfalz und des beruflichen Alltags

der dort beschäftigten Menschen

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Die Polizei Rheinland-Pfalz arbeitet in einer sich ständig fortentwickelnden Aufbau- und Ab- lauforganisation. Deshalb kann diese Broschüre nicht alle Veränderungsprozesse

aktuell berücksichtigen.

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DER POLIZEIDIENST IN RHEINLAND-PFALZ

Eine Beschreibung der Aufgaben der Dienststellen der rheinland-pfälzischen Polizei und des beruflichen Alltags der dort beschäftigten Menschen

 Polizeiinspektionen S. 5

 Zentrale Verkehrsdienste / Polizeiautobahnstationen S. 7

 Kriminalinspektionen S. 7

 Zentrale Kriminalinspektionen S. 10

 Arbeitsgruppen, Ermittlungsgruppen, Kommissionen S. 11

 Landeskriminalamt S. 12

 Bereitschaftspolizei S. 13

 Wasserschutzpolizei S. 13

 Zentralstelle für Polizeitechnik S. 14

 Hochschule der Polizei S. 14

 Führungsstäbe, Führungsgruppen S. 16

POLIZEIINSPEKTIONEN / POLIZEIWACHEN

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Die Polizeiinspektionen bestehen aus

 Wechselschichtdienst

 Kriminal- und Bezirksdienst

 Jugendsachbearbeitern

 Verkehrssicherheitsberater (Jugendverkehrsschule) sowie

 Geschäftszimmer / Sachbearbeiter Einsatz / Verkehrssachbearbeiter / Sachbearbeiter Technik und Ver- sorgung sowie der

 Dienststellenleitung

Der WECHSELSCHICHTDIENST ist rund um die Uhr präsent und wird mit allen polizeilich relevanten Sachverhalten konfrontiert. Entsprechend breit ist die Palette der Aufgaben und Herausforderungen. Typische Tätigkeiten sind zum Beispiel:

 Unfallaufnahme

 Überwachung des Straßenverkehrs sowie Durch- führung von Verkehrs- und sonstigen Kontrollen

 Anzeigenaufnahme und Erster Angriff bei Lagen, die in die Bearbeitungszuständigkeit anderer Organisationseinheiten, meist der Kriminalpoli- zei, übergehen

 Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten- und Strafermittlungsverfahren

 Vermisstenfahndung, Überbringung von Todes- oder Unfallnachrichten

 Fahndung nach Straftätern, Festnahmen

aufgrund von Haftbefehlen und Ausschreibungen

 Sachfahndung

 Erledigung von Ermittlungs- und Vernehmungsersuchen

 Gefahrenabwehr in allen denkbaren Lagen, beispielsweise bei Familienstreitigkeiten, durch Ingewahr- samnahme gefährdeter oder gefährdender Personen

 Subsidiäre Aufgabenwahrnehmung für die Ordnungsbehörden, beispielsweise durch Vollzug des Psych- KG (früher Unterbringungsgesetz), Beseitigung von Ruhestörungen oder Überwachung von Gaststätten oder des ruhenden Verkehrs

Dem polizeilichen BEZIRKSDIENST obliegt es, außerhalb der regulären Dienstzeit Präsenz zu zeigen und den Kon- takt zu Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen, Vereinen und anderen gesellschaftlich relevanten Gruppen zu pflegen. So ist der Dienst stark anlassbezogen und nicht, wie in der Verwaltung, nach einem regelmäßigen Ar- beitszeitmodell gestaltet.

Vor allem aber wird der Bezirksdienst sehr stark in die Bearbeitung von Strafsachen eingebunden und stellt bei vielen Dienststellen einen Teil des Personalbedarfs für regionale und überregionale Einsätze, wie beispielsweise bei Events jeglicher Art, Sportveranstaltungen (Fußball, Nürburgring pp.) oder Durchsuchungsaktionen und Raz- zien. Bei nahezu allen Dienststellen ist der Bezirksdienst auch Personalreserve zur Komplettierung des Wechsel- schichtdienstes in einsatzdichten Zeiten.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Bezirksbeamten keine „regelmäßige Büroarbeit“ leisten, son-

POLIZEIINSPEKTIONEN / POLIZEIWACHEN

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dern auch zu „ungünstigen Zeiten“ und am Wochenende eingesetzt sind.

Signifikantes Merkmal der JUGENDSACHBEARBEITER bei den Polizeiinspektionen ist eine hohe Vorgangsbelastung.

Die Bearbeitung von Jugend-Strafsachen besteht, wie bei anderen Strafsachen auch, aus Vernehmungen, Durchsu- chungen und sonstigen Maßnahmen aufgrund der StPO und des POG, erfordert aber eine besonders intensive und engagierte Sachbearbeitung, die den Polizisten sehr stark auch als Mensch herausfordert. Hier ist die Polizei sehr stark auch Schnittstelle zu Jugendpflege und Jugendge- richtshilfe. Die Jugendsachbearbeiter könnten mit einem

„nine-to-five-Job“ ihrer Aufgabe nicht gerecht werden und richten ihren Dienst und ihre Dienstzeiten an dienstlichen Anlässen aus, z.B. Jugendschutzkontrollen.

Auch die Jugendsachbearbeiter sind in das Einsatzgesche- hen eingebunden und unterstützen das Kernstück polizeili- cher Arbeit, den Wechselschichtdienst.

Die KRIMINALBEAMTEN IM KRIMINAL- UND BEZIRKSDIENST bearbeiten Fälle von mittlerer bis schwerer Kriminalität, in der Regel Diebstähle, Unterschlagungen, Betrugssachen.

In der Natur der Sache liegen auch hier anlassbezogene Dienstzeiten und ein in diesem Deliktsbereich großer Vor- gangsdruck (Massenproblem / Arbeitsverdichtung). Die dort eingesetzten Polizistinnen und Polizisten haben we- gen der geringen Personalstärke kaum eine Möglichkeit, sich auf einen bestimmten Bereich zu spezialisieren. Jeder Einzelne stellt die ganze Palette der (kriminal-)polizeilichen Sachbearbeitung dar. Diese Kollegen sind in den kriminal- polizeilichen Bereitschaftsdienst (oder eine Präsenzdienst- regelung) rund um die Uhr eingebunden, der in Aktion tritt, wenn der Wechselschichtdienst aus sachlichen, fachlichen oder personellen Gründen das erforderliche Ausmaß des ersten Angriffs nicht erledigen kann.

Die VERKEHRSSICHERHEITSBERATER, in der Regel ein Be- amter pro Dienststelle, bei größeren Polizeiinspektionen auch mehr, leisten seit vielen Jahren sehr wertvolle Präven- tionsarbeit in Kindergärten und Schulen. Zielgruppe sind Kinder bis zum Grundschulalter und deren Eltern, zuneh- mend aber auch Seniorinnen und Senioren. Hier werden Grundlagen für ein positives Verständnis zur Polizei, für ein

sicheres Verhalten im Straßenverkehr und zunehmend auch für die Kriminalprävention gelegt. Neben Vorberei- tung und Durchführung der Unterrichtseinheiten an Kindergärten und Schulen leisten diese Polizistinnen und Polizisten auch Sachbearbeitung und unterstützen den Wechselschichtdienst. Selbstverständlich sind sie auch in das immer breiteren Raum einnehmende regionale und überregionale Einsatzgeschehen eingebunden.

Der SACHBEARBEITER EINSATZ UND DIE DIENSTSTELLENLEITUNG sind zwar in der Kernaufgabe mit Führung, Ad-

Seite 6 Der Polizeidienst in Rheinland-Pfalz

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ministration und Repräsentation beschäftigt. Die Aufgaben und die Arbeitszeit sind aber auch bei diesen Beschäf- tigten sehr stark von polizeilichen Anlässen abhängig. Die Leitung von Einsätzen oder Abschnitten in Einsätzen sind eher Alltag als Ausnahme. Speziell geschulte Beamte werten das Unfallgeschehen aus und entwickeln – ge- meinsam mit der Straßenverkehrsbehörde und dem Straßenbaulastträger - Konzepte zur Unfallvermeidung.

VERKEHRSDIREKTIONEN / VERKEHRSDIENSTE / POLIZEIAUTOBAHNSTATIONEN

Die Verkehrsdirektionen, Zentralen Verkehrsdienste und Po- lizeiautobahnstationen nehmen spezialisierte Aufgaben auf den Bundesautobahnen und bei der Verkehrsüberwachung wahr.

Die POLIZEIAUTOBAHNSTATIONEN überwachen den Verkehr auf den Bundesautobahnen im Wechselschichtdienst und bekämpfen in ihrem Dienstbezirk die Kriminalität, beispiels- weise mit eigenen Fahndungseinheiten. Sie fahren, analog zu

den Polizeiinspektionen, den „Ersten Angriff“ in der Kriminalitätssachbearbeitung. Besonders prägende Aufgaben sind gefährliche und umfangreiche Unfallaufnahmen, Kontrolle des Schwerlastverkehrs sowie des überregiona- len Busverkehrs, Überwachung der BAB als überregionale Route für den Transport von „Gütern“ mit kriminellem Bezug (Betäubungsmittel, unverzollte Ware, Falschgeld, Gammelfleisch pp.)

Spezielle Trupps zur Überwachung von Geschwindigkeit, Schwerlast- und Personenverkehr Die spezialisierten Kenntnisse beziehen sich auf das besondere Gerät, das zur Überwachung eingesetzt wird oder auf die spezielle Rechtsmaterie (Transport gefährlicher Güter, Auswertung von Tachoscheiben bzgl. Geschwindigkeit und Lenkzei- ten pp.).

KRIMINALINSPEKTIONEN

Die Kriminalinspektionen stehen im Verhältnis zu den Polizeiinspektionen etwa wie die Fachärzte im Verhältnis zu den niedergelassenen praktischen Ärzten. Es werden dort Fälle mittlerer, schwerer und schwerster Kriminalität bearbeitet, deren qualifizierte Bewältigung ein Mindestmaß an Spezialisierung erforderlich macht. Demzufolge sind die Kriminalinspektionen nach deliktischen und fachlich-technischen Kriterien in Fachkommissariate aufge- teilt:

 K 1: Todesermittlungen, Vermisste, Brände pp.

 K2: Sexualdelikte, Gewalt gegen Frauen und Kinder, Rotlichtkriminalität

 K 3: Rauschgiftdelikte

 K 4: Vermögensdelikte (Betrug pp.) und Umweltkriminalität, Ausländerkriminalität, Glücksspiel, Amts- delikte, Verbraucherschutz

 K 5: Eigentumsdelikte wie Einbruchdiebstahl, Raubdelikte

 K 6: Erkennungsdienst und Kriminaltechnik, Datenverarbeitung und Kriminalaktenhaltung, Gemeinsa- mes Sachgebiet Fahndung (Operative Täterorientierung)

 Die Leitung der Kriminalinspektion besteht aus dem Leiter, in der Regel einem Beamten des 4. Eingang- samtes, und dem Sachbearbeiter Einsatz.

Vorausschickend ist für alle Polizistinnen und Polizisten der Kriminalinspektionen festzustellen:

Die Sachbearbeiter der Kriminalinspektionen sind in der Regel in den BEREITSCHAFTSDIENST der Kriminalpolizei

KRIMINALINSPEKTIONEN

VERKEHRSDIREKTIONEN / VERKEHRSDIENSTE /

POLIZEIAUTOBAHNSTATIONEN

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(oder eine PRÄSENZDIENSTREGELUNG) rund um die Uhr eingebun- den. An den Standorten der Präsidien besteht ein DAUERDIENST DER KRIMINALPOLIZEI, der aus den anderen Kommissariaten und den umliegenden Polizeiinspektionen personell unterstützt wird.

Der Dauerdienst ist an diesem Standort Anlaufstelle für alle krimi- nalpolizeilich relevanten Sachverhalte und erledigt Anzeigenauf- nahme und Ersten Angriff.

Die Belastung der kriminalpolizeilichen Sachbearbeiter durch regi- onale und überregionale Einsätze ist hoch. Der Alltag der Beschäf- tigten des FACHKOMMISSARIATS 1 besteht aus der Bearbeitung von so genannten Leichensachen. Es geht darum, bei bekannt gewordenen Todesfällen mit ungeklärter Ursache ein Fremdver- schulden auszuschließen bzw. den Verdacht eines strafrechtlich relevanten Hintergrundes zu ermitteln. Umfeldermittlungen, Ali- biermittlungen und vor allem die akribische Leichenschau und ggf..

die kriminalistische Begleitung von Obduktionen stehen im Mittel- punkt der Tätigkeit. Typische Fälle sind Suizide oder Arbeitsunfälle.

Bei fremd verschuldeten Todesfällen wird der polizeiliche Einsatz

„hoch gefahren“. Meist ist die Einrichtung einer Kommission erfor- derlich, die Zuständigkeit für die Endsachbearbeitung geht in der Regel an das K 11 der Zentralen Kriminalinspektion des jeweiligen Präsidiums über.

Die Bearbeitung von Vermisstenfällen variiert in ihrer Bandbreite sehr stark. Bei alten Leuten und Jugendlichen werden regelmäßig aufwendige Such- und Fahndungsaktionen erforderlich, die vom K 1 initiiert und koordiniert werden.

Brandermittlungen erfordern ein hohes Maß an Spezialisierung und Erfahrungswissen.

In vielen Fällen sind die Sachbearbeiter mit einem enormen Maß an menschlichem Leid konfrontiert. Vielfach wurde die Forderung nach psychologischer Betreuung der Sachbearbeiter aufgestellt. Drohender Beweismittel- verlust, Zeitdruck durch Haftsachen und die hohen Anforderungen an die Qualität der Ermittlungen erzeugen bei den Sachbearbeitern ein gerütteltes Maß an Stress; Die Arbeitszeiten richten sich sehr oft nach dem Fall und nicht nach der Arbeitszeitverordnung oder bestehenden Dienstvereinbarungen, wie dies im Verwaltungsdienst der Fall ist.

Die Arbeit im FACHKOMMISSARIAT 2 stellt hohe Anforderungen an die Menschlichkeit und Empathiefähigkeit der Beschäftigten. Hinter Sexualdelikten und in Fällen von Gewalt gegen Frauen und Kinder steht oft die Leidensge- schichte ganzer Familien.

Die Bearbeitung von „Rotlichtkriminalität“ erfordert die Auseinandersetzung mit härtesten Schicksalen einer- seits und mit gefährlichen Intensivkriminellen andererseits. Anhörung von Kindern, Vernehmung von Vergewal- tigungsopfern, Auswertung entsetzlichen Videomaterials, Vernehmung von Zuhältern, Vergewaltigern und pä- dophilen Gewalttätern sowie Duchsuchungs- und Razziaaktionen im Rotlichtmilieu gehören zum Arbeitsbild der Beschäftigten. Dass die Arbeitszeit sich in erster Linie nach Anlässen und dienstlichen Bedürfnissen richtet, liegt auf der Hand. Das K/2 ist in den Kriminalinspektionen außerhalb der fünf Oberzentren organisatorisch mit dem K/1 verbunden.

Die Klientel der Polizistinnen und Polizisten im FACHKOMMISSARIAT 3 reicht vom Jugendlichen, der episoden- haft Kontakt zu Betäubungsmitteln hat, bis zum schwerkriminellen Rauschgiftdealer, der harte Drogen an Ju-

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gendliche oder an Zwischenhändler absetzt. In diesem Bereich wird die „Klaviatur“ der Strafpro- zessordnung und des Polizei- und Ordnungsbe- hördengesetzes besonders breit bespielt. Obser- vationen, Telefonüberwachungen und der Einsatz sonstiger technischer Mittel spielen hier eine he- rausragende Rolle. Kaum eine Durchsuchungs- aktion findet während der in der Verwaltung an- sonsten gültigen normalen Bürostunden statt.

Das FACHKOMMISSARIAT 4 befasst sich in erster Li- nie mit Vermögensdelikten. Die Bandbreite reicht vom einfachen Betrug im Zusammenhang mit Wa- renbestellungen bis zu komplizierten Betrügereien mit starker Affinität zur Wirtschaftskriminalität. Be- trugsdelikte im Zusammenhang mit dem Gesund- heits- und Sozialwesen gewinnen stetig an Bedeutung und stellen wegen ihrer Komplexität hohe Anforderungen an die Gründlichkeit und Nachhaltigkeit der Sachbearbeitung. Betrügereien im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets oder insgesamt der EDV (Beispiel: Geldauszahlungsautomaten) überschwemmen die Polizei gera- dezu. In diesem Bereich sind die anfallenden Tätigkeiten noch am ehesten innerhalb einer allgemein gültigen Re- gelarbeitszeit zu bewältigen, aber auch hier gilt, dass die Arbeitszeit sehr stark von Anlässen abhängig ist, zumal auch Glücksspiel und Verstöße gegen das Ausländerrecht in der Zuständigkeit des K 4 liegen.

Im FACHKOMMISSARIAT 4 wird zusätzlich die Umweltkriminalität bearbeitet. Darunter fällt ein abgelagertes Au- towrack genauso, wie die gewerblich mit Profitstreben betriebene Abfallschieberei. Oft kann nur mit Mühe der Freiraum für pro-aktive Sachbearbeitung erhalten werden. Wer in diesem Bereich nur reagiert, hat schon ver- loren. Durch intensive Zusammenarbeit mit den zuständigen Verwaltungsbehörden, insbesondere der Unteren Wasserbehörde, werden Straftaten erst bekannt, die sonst im Dunkelfeld verbleiben würden. Vorsicht im Um- gang mit chemischen Stoffen ist für die Sachbearbeiter angesagt.

Einbrüche und Raubdelikte bilden den Bearbeitungs- schwerpunkt der Sachbearbeiterinnen und Sachbear- beiter im FACHKOMMISSARIAT 5. Hier dominiert das Alltagsgeschäft. Nahezu jeden Morgen heißt es: „K 5 muss raus an den Tatort“. Ist ein Tatverdächtiger ge- fasst oder ermittelt, geht es darum, in mühevoller Kleinarbeit Straftaten aus dem eigenen und aus frem- den Bezirken zuzuordnen. Erfolgreich ist nur, wer ne- ben der Masse der Alltagsarbeit die Energie aufbringt, überregionale Informationen auszuwerten, intensiv mit der Schutzpolizei und anderen Kommissariaten zu- sammenzuarbeiten und versiert alle Möglichkeiten der Strafprozessordnung zu nutzen.

Die Querschnittsaufgaben in einer Kriminalinspektion deckt das FACHKOMMISSARIAT 6. Die Kriminaltech- nik, also Spurensuche, Leichenschau, Obduktion, er- kennungsdienstliche Behandlungen, Sicherung von DNA-Spuren oder –Proben sowie Spurenauswertung

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und Begutachtung werden für die Polizeiarbeit immer wichtiger und umfangreicher, die Anforderungen an die Qualität der Arbeit und die Anpassungsfähigkeit an neue Techniken immer höher. Das K 6 ist in Sachen Erken- nungsdienst Dienstleister für alle anderen Kommissariate sowie für die Polizeiinspektionen. Ob Einbruch, Verge- waltigung, Vermisstensache oder auch ein schwerer Verkehrsunfall, das K 6 ist immer betroffen und immer zur Stelle, egal zu welcher Zeit. An den großen Standorten in den Oberzentren ist die Kriminaltechnik als überregio- nale Aufgabe bei der Zentralen Kriminalinspektion (K 17) angesiedelt.

In der Fläche finden im Service-Kommissariat K 6 die polizeiliche Datenverarbeitung und die Kriminalaktenhal- tung statt. Als gemeinsames Sachgebiet von Kriminal- und Schutzpolizei ist dem K 6 die Fahndung und die Ope- rative Täterorientierung (Intensivtäterkonzepte) zugeordnet. Die Überwachung aus Strafhaft entlassener gefähr- licher Menschen im Programm VISIER wird in aller Regel ebenfalls in K 6 erledigt.

 Einschub:

An dieser Stelle soll angemerkt werden, dass – entgegen der landläufigen Meinung – nach allen Unter- suchungen gerade der Alltagsdienst der Polizei eine besondere Gefährlichkeit entfaltet, weil die Polizis- tinnen und Polizisten von jetzt auf gleich mit Gefahrensituationen konfrontiert werden, die nicht planbar waren und auf die man sich nicht vorbereiten konnte. Eine gewisse Routine und Verdrängung hilft den Menschen im Polizeidienst dabei, mit dieser beruflichen Situation klar zu kommen, ohne Schaden zu nehmen. Andererseits ist es genau diese Routine, die manchmal Lücken in der Eigensicherung erzeugt, auf die – wenn „etwas passiert“ ist – „vom Grünen Tisch aus“ in besserwisserischer Manier hingewiesen wird.

Es gibt wohl kaum einen anderen Beruf, in dem die korrekte Dienstausübung so sehr durch den persön- lichen Einsatz und das Engagement des Dienst verrichtenden Menschen ergänzt werden muss. Warum:

Weil sonst an der sensiblen Schnittstelle zwischen dem Staat und seinen Bürgern oft kein Erfolg erzielt werden kann oder Gefahren von Mitmenschen nicht abgewendet werden können.

Das geht so weit, dass mittlerweile Polizistinnen und Polizisten, die in aller Konsequenz gegen kriminell organisierte Gruppen vorgehen, selbst Personenschutz benötigen, weil sie auf die „Abschussliste“ ge- setzt wurden. Polizisten werden in ihrer Freizeit körperlich angegangen und ihre Familien belästigt.

 Einschub Ende.

ZENTRALE KRIMINALINSPEKTIONEN

Neben den auf örtlicher Ebene zuständigen Polizei- und Kriminalinspektionen gibt es für überörtliche Aufgaben die Zentrale Kriminalinspektion, bestehend aus:

 K 11: Kapitaldelikte

 K 12: Extremismus / Terrorismus

 K 13: Organisierte Kriminalität

 K 14: Wirtschaftskriminalität

 K 15: Technische Ermittlungsunterstützung / Massendatenauswertung

 K 16: Observations- und Fahndungseinheit

 K 17: Kriminaltechnik und Erkennungsdienst sowie Datenverarbeitung und Kriminalaktenhaltung

 Sachgebiet Verdeckte Maßnahmen und Zeugenschutz

 Sachgebiet für Finanzermittlungen und Vermögensabschöpfung

Im FACHKOMMISSARIAT 11 ist die Bearbeitung herausragender Kapitaldelikte angesiedelt. Es geht hier in erster Linie um Tötungsdelikte, Raubdelikte zum Nachteil von Kreditinstituten, Geiselnahmen und Erpressungslagen.

Die Beschäftigten dieses Kommissariates zeichnet aus, dass alles andere, sei es dienstlich oder sei es privat, zu-

ZENTRALE KRIMINALINSPEKTIONEN

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rückgestellt wird, wenn es darum geht, ein solches Delikt aufzuklären. Oft wird zusammen mit Kolleginnen und Kollegen der örtlich zuständigen Dienststellen eine Kommission gebildet, in der bis an die Grenzen der Belastbar- keit des Einzelnen am Fall gearbeitet wird. Mitarbeiter der Fachkommissariate 6 bzw. 17 (Erkennungsdienst) sind in solchen Fällen ebenfalls stark eingebunden. Akribie und Vernehmungsgeschick sind, genauso wie die Fähigkeit einen Tatort zu „lesen“, die geforderten Merkmale für die dort eingesetzten Polizistinnen und Polizisten.

Die Verfolgung und Verhütung von Straftaten aus dem Milieu von politischen Extremisten jeglicher Couleur ist Aufgabe des FACHKOMMISSARIATES 12. Angesichts neonazistischer Umtriebe und islamistischer Terrorbedro- hung eine Aufgabe von zunehmender Bedeutung. In enger Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz liefert das K 12 den örtlichen Dienststellen im Bedarfsfall Informationen und organisiert teilweise groß angelegte Aktio- nen gegen kriminelle Gruppen.

Das FACHKOMMISSARIAT 13 sorgt dafür, dass der Staat gegenüber der Organisierten Kriminalität (noch) nicht kapituliert. Mit langem Atem arbeiten die dort eingesetzten Beschäftigten an komplexen Verfahren und Zusam-

menhängen. Immer in der Ungewissheit, dass am Schluss vielleicht „nichts dabei rauskommt“ und zu- nehmend in der Gefahr, dass sich Revanche und Rache der verfolgten Straftäter auch gegen jeden einzelnen Sachbearbeiter richten kann. Die Arbeit ist geprägt von einer intensiven Zusammenarbeit mit den Staats- anwaltschaften, komplizierten Lagebeurteilungen und schwieriger Verdachtsgewinnung. Oft ist die Aufhel- lung von Finanzverbindungen in Zusammenarbeit mit den Finanzermittlern eine zum Ziel führende Ermitt- lungsvariante.

Betriebswirtschaftliche Kenntnisse sind Vorausset- zung für die Arbeit im FACHKOMMISSARIAT 14, in dem es um Subventionsbetrug, Korruption, Lohnwucher und verwandte Straftaten aus dem Bereich der Wirt- schaftskriminalität geht. Eine Arbeit, die angesichts des vermuteten Dunkelfeldes manchmal dem Kampf gegen Windmühlen gleicht.

Das FACHKOMMISSARIAT 15 – Digitale Forensik - leis- tet technische Ermittlungsunterstützung, wenn es zum Beispiel um die Auswertung digitaler Endgeräte, Ortung, Massendatenauswertung, Telekommunikati- onsüberwachung und sonstige DV-Ermittlungen geht.

ARBEITSGRUPPEN JEGLICHER ART / PROJEKTORIENTIERUNG

Auf Ebene der Dienststellen, der Direktionen und der Präsidien werden in unterschiedlichem Umfang und für unterschiedliche Dauer Arbeitsgruppen, Ermittlungsgruppen und Kommissionen eingerichtet, um besonderen Problemstellungen gerecht zu werden. So haben sich fest eingerichtete Arbeitsgruppen zur Bearbeitung von Be- trugskriminalität im Gesundheitswesen sehr bewährt. Betrugsserien, Menschenhandel und Zuhälterei, Einbruch-

ARBEITSGRUPPEN JEGLICHER ART / PROJEKTORIENTIERUNG

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serien, Kinderpornographie im Internet, überhand nehmende Straßenkriminalität oder die Aktivitäten einer Rauschgiftdealergruppe können z.B. Anlass sein, dieses Problem in einer vorübergehend einge- richteten Ermittlungsgruppe anzugehen, bis es wie- der so klein ist, dass es in der normalen Arbeitsstruk- tur bewältigt werden kann. Die Mitglieder solcher Gruppen kehren oft mit einem „Berg“ von Mehrar- beitsstunden in ihre angestammte Organisationsein- heit zurück, profitieren in der täglichen Arbeit aber sehr stark von den gemachten Erfahrungen und sind Multiplikator für ihr dienstliches Umfeld.

LANDESKRIMINALAMT

Das Landeskriminalamt ist das Bindeglied zu den anderen Ländern, zum Bund und auf die internationale Ebene, wenn es um die Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung geht.

Es zeichnet sich durch einen extrem hohen Grad der Spezialisierung aus, dem diese Broschüre nicht wirklich ge- recht werden kann.

Die zunehmende Bedeutung des Sachbeweises findet ihren Niederschlag in den Schwerpunktsetzungen des LKA. In einer modernen „DNA-Straße“

werden Jahr für Jahr tausende von Tatort- und Vergleichsspuren ausge- wertet.

Die Bandbreite der Arbeit geht vom gutachterlich tätigen Waffenexperten oder Daktyloskopen über die biologischen, chemischen und physikalischen Wissenschaften, den Dauerdienst rund um die Uhr, über die Entschärfer bis zu den Zielfahndern und Observationskräften des Mobilen Einsatzkom- mandos, die unter Zurückstellung der privaten Interessen rund um die Uhr für den Dienstherrn erreichbar sind und im Einsatzfall oft fürsorgerechtlich relevante Belastungen eingehen.

Rechtshilfe, Vermögensabschöpfung, Informationsverarbeitung sind eini- ge weitere von unzähligen Themen, die beim LKA eine Rolle spielen.

Der polizeiliche Staatsschutz wird im LKA gebündelt und eine gedeihliche Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz gelebt und garantiert.

Präventionsarbeit nimmt auch beim LKA einen immer höher werdenden Stellenwert ein.

LANDESKRIMINALAMT

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HAFTSPOLIZEI

Die Bereitschaftspolizei heutiger Prägung besteht u.a. aus der Direk- tion in Mainz-Hechtsheim und im Kern zwei EINSATZABTEILUNGEN mit fünf EINSATZHUNDERTSCHAFTEN, verteilt auf verschiedene Standorte. Dazu kommen noch eine TECHNISCHE EINSATZEINHEIT, BEWEISSICHERUNGS- UND FESTNAHMEEINHEITEN (BFE), ZENTRALE AUS- UND FORTBILDUNGSSTELLE, MEDIENZENTRALE und die DIENSTHUNDEAUSBILDUNGSSTAFFEL.

Die Einsatzsachbearbeiter stehen in einem Rotationsverfahren stän- dig dem polizeilichen Einzeldienst zur Verfügung. Selbständige Unter- stützungsmaßnahmen, beispielsweise auf dem Verkehrssektor, wer- den durch Kräfte der BP bewältigt. Daneben stehen viele geschlossene Einsatzmaßnahmen bei verschiedenen Einsätzen an. Oftmals kommt die Arbeit der Bereitschaftspolizei einem bundesweiten „Einsatztou- rismus“ gleich. Großeinsätze in anderen Bundesländern oder zwi- schenzeitlich sogar im benachbarten Ausland, sind genauso an der Tagesordnung, wie Einsätze innerhalb von Rheinland-Pfalz. Daneben führt die Bereitschaftspolizei alle notwendigen Maßnahmen im Zu- sammenhang mit dem Asylverfahrensgesetz durch. Dabei handelt es sich wegen der oft zu überbrückenden großen Distanzen vielmals um Mehrtageseinsätze. Aber auch der OBJEKTSCHUTZ gehört zu den Aufgaben der Bereitschaftspolizei. Ebenfalls in Tages- bzw. Mehrta- geseinsätzen werden besondere Wert- und Geldtransporte durch die WERTTRANSPORTEINHEITEN (WTE) begleitet und abgesichert. Das SPEZIALEINSATZ- UND PERSONENSCHUTZKOMMANDO, das POLIZEI- ORCHESTER sowie die POLIZEIHUBSCHRAUBERSTAFFEL sind ebenfalls bei der Bereitschaftspolizei angegliedert. LOGISTIKBEREICHE, bei- spielsweise Großküchen, Bekleidungslieferstellen und verschiedene technische Werkstattbereiche runden die Sache ab.

WASSERSCHUTZPOLIZEI

Die Wasserschutzpolizei (WSP) befasst sich in ihrem Zuständigkeitsbereich mit allen Aufga- ben, die einer Polizeiinspektion im Wechsel- schichtdienst obliegen, nimmt also beispiels- weise Schifffahrtsunfälle auf. Darüber hinaus obliegen der WSP schifffahrtspolizeiliche Kontroll- und Überwachungsaufgaben sowie die Bearbeitung entsprechender Ordnungs- widrigkeiten und Verkehrsstraftaten. Aber auch kriminalpolizeiliche Ermittlungsverfah- ren werden abschließend bearbeitet, zum Beispiel Arbeitsunfälle oder Eigentumsdelik- te inklusive der erforderlichen erkennungs- dienstlichen Maßnahmen. Die Bearbeitung

WASSERSCHUTZPOLIZEI

BEREITSCHAFTSPOLIZEI

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von Umweltdelikten nimmt naturgemäß breiten Raum ein.

Die Wasserschutzpolizei Rheinland-Pfalz besteht neben der Amtsleitung in Mainz aus insgesamt 10 Stationen an Rhein und Mosel. Die Zuständigkeit erstreckt sich auf die Wasserstraßen Rhein, Mosel, Lahn und Saar sowie Nebenarme, Ufer, Anlagen und Häfen. Neben 4 Stationen bei denen Wechselschichtdienst rund um die Uhr ver- richtet wird, gibt es 3 Stationen mit Schichtdienst (Früh/Spät/Tag) und 3 Stationen mit Tagesdienst.

Die wasserschutzpolizeiliche Ausbildung umfasst insgesamt einen Zeitraum von 2 Jahren. Während die Aus- bildungslehrgänge (Fachlehrgang, Radarlehrgang und UKW-Sprechfunkzeugnis) in Hamburg erfolgen, wird die nautisch-technische Ausbildung im Rahmen des täglichen Dienstes durchgeführt und mündet in der Prüfung zum Erwerb des Bootsführerzeugnisses sowie des erforderlichen Behörden- und des Radarpatents.

ZENTRALSTELLE FÜR POLIZEITECHNIK (ZPT)

„Die Zentralstelle für Polizeitechnik nimmt zentrale Aufgaben im Bereich der Polizeitechnik wahr“, heißt es in § 83 Polizei- und Ord- nungsbehördengesetz.

Konzeption, Entwicklung, Prüfung und Beschaffung der poli- zeilichen Führungs- und Einsatzmittel sind die wesentlichen Aufträge der ZPT. Sie versteht sich als Dienstleister der Polizei Rheinland-Pfalz. Das Personal setzt sich sowohl aus polizeilich fortgebildeten Ingenieuren, als auch aus technisch fortgebilde- ten Polizistinnen und Polizisten zusammen. Zur Gewährleistung des Praxisbezuges gibt es temporär eingesetzte Fachberater, bei- spielsweise zur Entwicklung und Fortschreibung der zentralen EDV-Anwendung zur polizeilichen Vorgangsbearbeitung POLADIS.

Derzeitige Schwerpunkte sind der „Rollout“ der Zentralen Abfra- ge- und Vermittlungstechnik (ZAVT) und die Beschaffung eines neuen Einsatzleitsystems (ELS) für die gesamte rheinland-pfälzi- sche Polizei.

HOCHSCHULE DER POLIZEI / LANDESPOLIZEISCHULE RHEINLAND-PFALZ

Die Hochschule der Polizei ist die zentrale Ausbildungs- und Fortbildungseinrichtun- gen der Polizei des Landes Rheinland-Pfalz.

Seit 1996 sind sowohl die Fachhochschul- ausbildung (vormals als Fachbereich Polizei der FHÖV in Mayen) und die Fortbildung in der ehemaligen Housing Area der US-Airba- se des Flughafens Hahn im Hunsrück unter- gebracht. 24 Gebäude auf 30 Hektar Fläche bieten nahezu optimale Studien- und Wohn- bedingungen mit preiswerten Zimmern und

HOCHSCHULE DER POLIZEI / LANDESPOLIZEISCHULE RHEINLAND-PFALZ

ZENTRALSTELLE FÜR POLIZEITECHNIK (ZPT)

Seite 14 Der Polizeidienst in Rheinland-Pfalz

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einem guten Sport- und Freizeitangebot.

Außenstellen befinden sich in den Liegenschaf- ten der Bereitschaftspolizei in Wittlich-Wen- gerohr und Enkenbach-Alsenborn. Neben aus- gelagerten Inhalten des Studiums finden hier vorwiegend Fortbildungsmaßnahmen sowie Einstellungsprüfungen für den Polizeidienst statt.

BACHELOR OF ARTS (BA)

In Anlehnung an den europäischen Hochschul- raum galt es nach 30 Jahren Diplomstudien- gang die Ausbildung im rheinland-pfälzischen Polizeidienst neu zu konzipieren: Im Mai 2009 startete der erste Bachelorstudiengang Polizeidienst mit 180 Studierenden. Einstellungstermine sind jeweils am ersten Werktag im Mai und Oktober eines jeden Jahres. Zurzeit studieren über 1000 Polizeikommissaranwärte- rinnen und Polizeikommissaranwärter in sechs Bachelorstudiengängen am Fachbereich Polizei. Der Bachelorstu- diengang Polizeidienst ist ein dreijähriges Vollzeitstudium, das sich in 13 aufeinander aufbauende Module sowie ein studienbegleitendes Modul „Integratives Polizeitraining, Sport“ gliedert. Die in den ersten vier Modulen er- worbenen fächerübergreifenden Grundlagen werden im zweiten Jahr mit fünf Modulen zu den „allgemeinen Handlungsfeldern der Polizei“ ergänzt. Ziel des dritten Studienjahres mit vier Modulen sind die Vertiefung des Erlernten und der Nachweis der erworbenen Kompetenzen in den „besonderen Aufgabenfeldern der Polizei“ und in der Bachelorarbeit.

Der Gesamtanteil der fachtheoretischen Studien beträgt 3000 Stunden, der Anteil der berufspraktischen Studien 2400 Stunden.

Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums erwerben die Studierenden den akademischen Grad „Bachelor of Arts“ (BA) und werden zu Polizeikommissarinnen bzw. Polizei-

kommissaren ernannt.

Die Studierenden werden in diesem Studiengang für Aufgaben qualifiziert, die sie als Polizeibeamtin und Polizeibeamter in den ersten fünf Berufsjahren nach Abschluss des Studiums wahrneh- men werden.

POLIZEIDIENST UND VERWALTUNG

Im Jahre 2008 wurde in Rheinland-Pfalz ein neuer Bildungsgang Polizeidienst und Verwaltung eingeführt, in dem Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Bildungsabschluss an den Berufsbil- denden Schulen in Ludwigshafen, Bad Kreuznach und Lahnstein innerhalb von zwei Jahren die Fachhochschulreife erwerben.

Gleichzeitig werden sie auch fachlich auf das anschließende Stu- dium am Fachbereich Polizei vorbereitet.

INTERNATIONAL AUFGESTELLT

Im Hinblick auf ein vereintes Europa leistet die Hochschule der Polizei durch Kooperationen mit Partnerschulen im Ausland ei-

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nen wichtigen Beitrag zur Europäisierung und zum Erwerb interkultureller Kompetenz.

Um eine systematische Kooperation verschiedener Einrichtungen der europäischen Länder voranzutreiben, fin- den regelmäßig Seminare mit internationaler Beteiligung und Kooperationsmaßnahmen im Bereich der Aus- und Fortbildung statt. So erhalten z.B. Studierende im Modul 12 (besondere Kooperationsfelder polizeilicher Arbeit, Internationalität und Interkulturalität) die Möglichkeit, ein Auslandspraktikum in den Ländern Belgien, Bulgarien, Estland, Frankreich, Großbritannien, Litauen, Luxemburg, den Niederlanden, Rumänien, Schweiz und Spanien zu absolvieren.

Seit dem Jahr 2007 werden auf Grundlage eines Kooperationsvertrages mit dem Land Hessen auch Spitzensport- lerinnen und Spitzensportler in der Polizei Rheinland-Pfalz eingestellt. Das Studium an der Verwaltungsfachhoch- schule der Polizei in Wiesbaden dauert insgesamt 4,5 Jahre, die praktische Ausbildung findet beim Polizeipräsi- dium in Mainz statt.

FORTBILDUNG WIRD IMMER WICHTIGER

In unserer heutigen Gesellschaft ist die eigene Fortbildung auch ein persönlicher Dauerauftrag, der im Grundsatz vom lebenslangen Lernen seinen Ausdruck findet. Mit ihrem vielseitigen Angebot an Fortbildungsmaßnahmen verfolgt die Landespolizeischule dieses Ziel für jeden Polizeibediensteten des Landes.

Neue konzeptionelle Überlegungen eines landesweiten Projekts „Polizeiliche Fortbildung“ werden in Rhein- land-Pfalz aktuell umgesetzt und damit neue Strukturen geschaffen sowie Fortbildungskategorien, modulari- sierte Seminare, Pflichtfortbildungen, Lernzielkontrollen und Prüfungen, alternativen Lehr- und Lernmethoden, Evaluation und Controlling etabliert.

Die Fortbildung der Zukunft umfasst vier Kategorien. Neben der allgemeinfachlichen und zielgruppenorientierten Fortbildung sowie der Führungskräfte- und fachübergreifenden Fortbildung bietet die Landespolizeischule auch eine anlassbezogene Fortbildung an, um auf kurzfristige Fortbildungsbedarfe außerhalb der Jahresplanung re- agieren zu können. Mit dem neuen Konzept wurde ein transparentes Fortbildungssystem für alle Polizeibediens- teten geschaffen.

Die Arbeit in den Führungsgruppen der Polizei- und Kriminaldirektionen ist für den Polizeidienst wichtig und erforderlich. Auch in diesen Bereichen wäre es vollkommen falsch anzunehmen, dass dort ein „nine-to-five-Job“ gemacht wird.

Sei es die „übliche Freitagslage“, die eine sofortige Einsatzkonzipierung aus dem Nichts erforderlich macht oder seien es Mammutaufgaben, wie Castor- transporte durch die Südpfalz oder immer größer werdende Sport- und Mu- sikevents; auch von den Beschäftigten in den Führungsstäben wird ein hohes Maß an Flexibilität erwartet und auch abgeliefert. Die Tätigkeit hört auch nicht bei der Planung von Einsätzen auf, sondern setzt sich im Einsatz fort.

Beim Führungsstab ist in umfassender Weise die polizeiliche Prävention angesiedelt. Einerseits im planerischen und konzeptionellen Bereich, andererseits auch durch die Ansiedlung der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle, der Opferberatung und der vorbeugenden Verkehrsunfallbekämpfung.

Gewerkschaft der Polizei Landesbezirk RP

Fortgeschrieben: April 2009

Fortgeschrieben: April 2012

Fortgeschrieben: April 2015

STÄBE UND FÜHRUNGSGRUPPEN

Seite 16 Der Polizeidienst in Rheinland-Pfalz

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Herausgeber:

Gewerkschaft der Polizei – Landesbezirk Rheinland-Pfalz Nikolaus-Kopernikus-Str. 15 – 55129 Mainz

Telefon: 06131 / 96009-0 www.gdp-rlp.de

Fotos: Peter Hahmann, Bernd Becker, PP Koblenz, LPS, WSP Redaktion: Bernd Becker

V.i.S.d.P.: RA Markus Stöhr - Gewerkschaftssekretär

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