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Solarthermische Anlage gemäß § 5 Abs. 1 EEWärmeG

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Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG i. V. m. EEWärmeG-DVO Sachsen Anhalt Nachweisführung nach § 10 EEWärmeG

Solarthermische Anlage gemäß § 5 Abs. 1 EEWärmeG

Diese Vorlage dient als Hilfestellung bei der Nachweisführung und ist der unteren Baurechtsbehörde gemäß § 1 EEWärmeG-DVO Sachsen-Anhalt mit Aufnahme der Nutzung der baulichen Anlage vorzulegen.

Bei den kursiv gedruckten Texten handelt es sich um erläuternde Hinweise. Freiwillige Angaben sind mit einem "*)" gekennzeichnet.

Weitere Angaben sind den Hinweisen zu den Formularen zu entnehmen.

A. Allgemeine Angaben zum Gebäude und Gebäudeeigentümer

Vorname Name (bzw. Firma, etc.)

Straße und Hausnummer PLZ Ort

Anschrift des Gebäudes, auf das sich der Erfüllungsnachweis bezieht, falls abweichend von obiger Adresse:

Straße und Hausnummer PLZ Ort

B. Pflichterfüllung: Solarthermische Anlage

Bei Maßnahmenkombinationen gemäß § 8 EEWärmeG bitte zusätzlich die entsprechenden Formulare der ausgewählten Maßnahmen verwenden. Die Prozentsätze an den jeweiligen Pflichtanteilen müssen in der Summe 100 ergeben.

I. Pflichtanteil

Wohngebäude mit höchstens 2 Wohnungen *)

Wohngebäude mit mehr als 2

Wohnungen *) Nichtwohngebäude *)

Aperturfläche *) m²

Gebäudenutzfläche/Nettogrundfläche *) m² (Die Flächenwerte können dem

Energieausweis entnommen werden.) Wärmebedarf für Heizung und Warmwasser

und Kältebedarf für Kühlung *) kWh/m²a

Kollektorertrag *) kWh/a

Inbetriebnahmedatum der Heizungsanlage

Durch die Nutzung solarer Strahlungsenergie wird der Pflichtanteil zur Deckung des Wärme- und Kälteenergiebedarfs, gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 9 EEWärmeG, zu mindestens 15% gedeckt

(Pflichtanteil nach § 5 Abs. 1)

Bei Maßnahmenkombinationen: Der Pflichtanteil bei Nutzung von solarer Strahlungsenergie

zur Deckung des Wärme- und Kälteenergiebedarfs des Gebäudes wird zu % erfüllt.

nein ja

Mindestanteil zur Erfüllung der Pflicht nach § 5 Abs.1 i.V.m. Nummer I der Anlage zum EEWärmeG (Pflichtanteil):

Wenn bei einem Wohngebäude mit höchstens 2 Wohnungen Solarkollektoren mit einer Fläche von mindestens 0,04 m² Aperturfläche pro m² Nutzfläche betrieben werden

bzw. wenn bei einem Wohngebäude mit mehr als 2 Wohnungen Solarkollektoren mit einer Fläche von mindestens 0,03 m² Aperturfläche pro m² Nutzfläche betrieben werden, gilt der Pflichtanteil als erfüllt.

II. Nachweise nach Nummer II der Anlage zum EEWärmeG

ja

nein ja

nein Die Solarkollektoren sind mit dem europäischen Prüfzeichen "Solar Keymark" nach

§ 14 Abs. 2 Nr. 1 EEWärmeG zertifiziert.

Als Nachweis ist das Zertifikat "Solar Keymark" beigefügt.

Es wurden Luftkollektoren eingebaut.

Ort/Datum Unterschrift des Gebäudeeigentümers

323 009 PDF 11.13

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(Version 3) Zentrale Vordruckstelle - electronic-formular-design

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Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG i. V. m. EEWärmeG-DVO Sachsen Anhalt Anlage zum Nachweis Solarthermie

Bestätigung des Sachkundigen/Bauvorlageberechtigten über den Nachweis der quantitativen Voraussetzungen der Nutzung solarer Strahlungsenergie

Name, Vorname / Firma des Sachkundigen

Ort, Datum Unterschrift des Sachkundigen

Stempel

Ich bin berechtigt diesen Nachweis zu erstellen

Hiermit bestätige ich als Sachverständiger/Bauvorlageberechtigter, dass die in § 5 Abs. 1 i. V. m. Nummer I.1 Buchst. a der Anlage des EEWärmeG geforderten quantitativen Voraussetzungen erfüllt werden.

- Bauvorlageberechtigter gemäß § 64 Abs. 2 Nrn. 1, 2 und 4 sowie Abs. 4 Satz 1 und 5 Satz 1 BauO LSA - als sachkundige Person gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 7 EEWärmeG oder

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