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Geothermie und Umweltwärme gemäß § 5 Abs. 4 EEWärmeG

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Academic year: 2022

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Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG i. V. m. EEWärmeG-DVO Sachsen Anhalt Nachweisführung nach § 10 EEWärmeG

Geothermie und Umweltwärme gemäß § 5 Abs. 4 EEWärmeG

Diese Vorlage dient als Hilfestellung bei der Nachweisführung und ist der unteren Baurechtsbehörde gemäß § 1 EEWärmeG-DVO Sachsen-Anhalt mit Aufnahme der Nutzung der baulichen Anlage vorzulegen.

Bei den kursiv gedruckten Texten handelt es sich um erläuternde Hinweise. Freiwillige Angaben sind mit einem "*)" gekennzeichnet.

Weitere Angaben sind den Hinweisen zu den Formularen zu entnehmen.

A. Allgemeine Angaben zum Gebäude und Gebäudeeigentümer

Vorname Name (bzw. Firma, etc.)

Straße und Hausnummer PLZ Ort

Anschrift des Gebäudes, auf das sich der Erfüllungsnachweis bezieht, falls abweichend von obiger Adresse:

Straße und Hausnummer PLZ Ort

B. Pflichterfüllung: Geothermie und Umweltwärme

Bei Maßnahmenkombinationen gemäß § 8 EEWärmeG bitte zusätzlich die entsprechenden Formulare der ausgewählten Maßnahmen verwenden. Die Prozentsätze an den jeweiligen Pflichtanteilen müssen in der Summe 100 ergeben.

I. Pflichtanteil

Gebäudenutzfläche/Nettogrundfläche *) m² (Die Flächenwerte können dem

Energieausweis entnommen werden.) Wärmebedarf für Heizung und Warmwasser

und Kältebedarf für Kühlung *) kWh/m²a

Inbetriebnahmedatum der Heizungsanlage

Der Wärme- und Kälteenergiebedarf des Gebäudes, gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 9 EEWärmeG, wird zu mindestens 50% aus einer Anlage zur Nutzung von Geothermie und Umweltwärme gedeckt (Pflichtanteil nach § 5 Abs. 4).

nein ja

Bei Maßnahmenkombinationen: Durch die eingesetzte Wärmepumpe wird der

Pflichtanteil zur Deckung des Wärme- und Kälteenergiebedarfs des Gebäudes zu % erfüllt.

II. Nachweise nach Nummer III der Anlage zum EEWärmeG

Bitte Anlage "Bestätigung des Sachkundigen zur installierten Wärmepumpe" beifügen.

Ort/Datum Unterschrift des Gebäudeeigentümers

323 003 PDF 11.13

Achtung: Ausfüllbares und speicherbares PDF-Formular! Zur vollumfänglichen Nutzung wird der AdobeReader ab Version 11 empfohlen!

(Version 3) Zentrale Vordruckstelle - electronic-formular-design

(2)

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG i. V. m. EEWärmeG-DVO Sachsen Anhalt Anlage zum Nachweis Geothermie und Umweltwärme

Bestätigung des Sachkundigen zur installierten Wärmepumpe

Anschrift des Gebäudes, auf das sich der Nachweis bezieht

Ort PLZ

Straße und Hausnummer

Grundsätzliche Anforderungen

oder

Die Wärmepumpe ist ausgezeichnet mit dem Prüfzeichen "European Quality Label for Heat Pumps"

(Nachweis ist beigefügt). (Gilt nicht für fossil angetriebene Wärmepumpen.) oder

nein

ja nein

ja

nein ja

nein ja

nein

ja

nein

ja Die Wärmepumpe erfüllt gleichwertige Anforderungen gemäß Nummer III der Anlage zum EEWärmeG.

oder

Die Wärmepumpe verfügt über Wärmemengen- und Stromzähler bzw. Brennstoffzähler, deren Messwerte die Berechnung der Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe ermöglichen.

Die Wärmepumpe ist ausgezeichnet mit dem gemeinschaftlichen Umweltzeichen "Euroblume"

(Nachweis ist beigefügt).

Die Wärmepumpe ist ausgezeichnet mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel"

(Nachweis ist beigefügt).

Es handelt sich um eine Sole/Wasser- oder Wasser/Wasser-Wärmepumpe, bei der die Vorlauf- temperatur nachweislich bis zu 35 Grad Celsius beträgt. Ein Wärmemengen- und Stromzähler bzw. Brennstoffzähler ist daher nicht notwendig.

Weitere Anforderungen an elektrisch angetriebene Wärmepumpen

Falls ja:

Falls nein:

nein Die Warmwasserbereitung des Gebäudes erfolgt durch die Wärmepumpe oder zu einem ja

wesentlichen Anteil durch andere erneuerbare Energien:

nein Es wurde eine andere Wärmepumpe mit einer Jahresarbeitszahl von mindestens 3,8 installiert. ja nein Es wurde eine Luft/Wasser- oder Luft/Luft-Wärmepumpe mit einer Jahresarbeitszahl von ja

mindestens 3,3 installiert.

Es wurde eine Luft/Wasser- oder Luft/Luft-Wärmepumpe mit einer Jahresarbeitszahl von mindestens 3,5 installiert.

nein

Es wurde eine mit fossilen Brennstoffen angetriebene Wärmepumpe mit einer Jahresarbeitszahl von mindestens 1,2 installiert.

Leistungsziffer(n) der Wärmepumpe aus Prüfstandsmessung (Herstellerangaben) für

ja nein

ja Es wurde eine andere Wärmepumpe mit einer Jahresarbeitszahl von mindestens 4,0 installiert.

ja nein

Die Jahresarbeitszahl muss nach den anerkannten Regeln der Technik berechnet werden (z. B. VDI 4650).

Weitere Anforderungen an fossil angetriebene Wärmepumpen

Technische Angaben

Sole/Wasser B0 / W35 *)

oder Wasser/Wasser W10 / W35 *)

oder Luft/Wasser A-7 / W35, A2 / W35 und A10 / W35 *)

Auslegungstemperatur des Heizungssystems in °C (maximale Vorlauftemperatur) *)

Wärmequelle *) Erdreich Luft Grundwasser sonstige

Ich bin berechtigt im Sinne des EEWärmeG diesen Nachweis zu erstellen als sachkundige Person gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 7 EEWärmeG.

Ich bestätige, dass alle Angaben sachlich richtig sind.

Stempel

323 003 PDF 11.13 Name, Vorname / Firma

Ort, Datum Unterschrift des Sachkundigen

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