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Flüssige Biomasse (Bioöl) gemäß § 5 Abs. 3 EEWärmeG

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Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG i. V. m. EEWärmeG-DVO Sachsen Anhalt Nachweisführung nach § 10 EEWärmeG

Flüssige Biomasse (Bioöl) gemäß § 5 Abs. 3 EEWärmeG

Diese Vorlage dient als Hilfestellung bei der Nachweisführung und ist der unteren Baurechtsbehörde gemäß § 1 EEWärmeG-DVO Sachsen-Anhalt mit Aufnahme der Nutzung der baulichen Anlage vorzulegen.

Bei den kursiv gedruckten Texten handelt es sich um erläuternde Hinweise. Freiwillige Angaben sind mit einem "*)" gekennzeichnet.

Weitere Angaben sind den Hinweisen zu den Formularen zu entnehmen.

A. Allgemeine Angaben zum Gebäude und Gebäudeeigentümer

Vorname Name (bzw. Firma, etc.)

Straße und Hausnummer PLZ Ort

Anschrift des Gebäudes, auf das sich der Erfüllungsnachweis bezieht, falls abweichend von obiger Adresse:

Straße und Hausnummer PLZ Ort

B. Pflichterfüllung: Bioöl

Bei Maßnahmenkombinationen gemäß § 8 EEWärmeG bitte zusätzlich die entsprechenden Formulare der ausgewählten Maßnahmen verwenden. Die Prozentsätze an den jeweiligen Pflichtanteilen müssen in der Summe 100 ergeben.

I. Pflichtanteil

Gebäudenutzfläche/Nettogrundfläche *) m² (Die Flächenwerte können dem

Energieausweis entnommen werden.) Wärmebedarf für Heizung und Warmwasser

und Kältebedarf für Kühlung *) kWh/m²a

Inbetriebnahmedatum der Heizungsanlage

Durch die Nutzung von Bioöl wird der Wärme- und Kälteenergiebedarfs des Gebäudes, gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 9 EEWärmeG, zu mindestens 50% gedeckt (Pflichtanteil nach § 5 Abs.3).

Bei Maßnahmenkombinationen: Der Pflichtanteil bei Nutzung von Bioöl zur

Deckung des Wärme- und Kälteenergiebedarfs des Gebäudes wird zu % erfüllt.

nein ja

II. Nachweise nach Nummer II der Anlage zum EEWärmeG

Als Bescheinigung für den Einsatz der besten verfügbaren Technik bitte Anlage 1 "Bestätigung des Sachkundigen, des Anlagenherstellers oder des Fachbetriebes zur installierten Bioöl-Kesselanlage" beifügen.

Als Bescheinigung für die gelieferte Menge an Bioöl und die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien ist die Anlage 2

"Bestätigung des Brennstofflieferanten"

a) für die ersten 5 Kalenderjahre ab dem Inbetriebnahmejahr der Heizungsanlage bis zum 30. Juni des jeweiligen Folgejahres der unteren Baurechtsbehörde eigenständig vorzulegen.

und

b) für die folgenden 10 Kalenderjahre jeweils mindestens 5 Jahre ab dem Zeitpunkt der Lieferung aufzubewahren und auf Verlangen der unteren Baurechtsbehörde

vorzulegen.

Ort/Datum Unterschrift des Gebäudeeigentümers

323 006 PDF 11.13

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(Version 2) Zentrale Vordruckstelle - electronic-formular-design

(2)

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG i. V. m. EEWärmeG-DVO Sachsen Anhalt Anlage 1 zum Nachweis flüssige Biomasse

Bestätigung des Sachkundigen, des Anlagenherstellers oder des Fachbetriebes zur installierten Bioöl-Kesselanlage

Anschrift des Gebäudes, auf das sich der Nachweis bezieht

Straße und Hausnummer PLZ Ort

nein ja

Nachweis der technischen Anforderungen nach Nummer II.2a) der Anlage zum EEWärmeG

Die Nutzung flüssiger Biomasse erfolgt in einem Heizkessel der besten verfügbaren Technik.

Ich bin berechtigt im Sinne des EEWärmeG diesen Nachweis zu erstellen

- als Anlagenhersteller oder

- als Fachbetrieb, der die Anlage eingebaut hat.

- als sachkundige Person gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 7 EEWärmeG oder

Ich bestätige, dass alle Angaben sachlich richtig sind.

Name, Vorname / Firma

Ort, Datum Unterschrift des Sachkundigen Stempel

323 006 PDF 11.13

(3)

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG i. V. m. EEWärmeG-DVO Sachsen Anhalt Anlage 2 zum Nachweis flüssige Biomasse

Bestätigung des Brennstofflieferanten über die Pflichterfüllung § 5 Abs. 3 i. V. m.

Nummer II.2 und II.4 der Anlage zum EEWärmeG

Anschrift des Gebäudes, auf das sich der Nachweis bezieht

Straße und Hausnummer PLZ Ort

ja

ja

ja ja ja Lieferung von Bioöl

Das gelieferte Bioöl erfüllt die folgenden Anforderungen der Nummer II.2b) der Anlage zum EEWärmeG:

Das Bioöl erfüllt die Anforderungen an nachhaltigen Anbau und Herstellung gemäß

Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung vom 23.7.2009 in der jeweils geltenden Fassung.

Ein Nachhaltigkeitsnachweis gemäß § 14 der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung ist beigefügt.

Das Treibhausgas-Minderungspotenzial gemäß § 8 der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung wird mindestens erreicht.

Nachhaltigkeitsnachweis bzw. Nachweis gemäß Nummer II.4b) der Anlage zum EEWärmeG ist beigefügt.

Abrechnungszeitraum:

Gelieferte Bioölmenge:

Wärmeäquivalent:

Liter kWh

nein

nein

nein nein nein

Ich erkläre, dass alle Angaben sachlich richtig sind.

Name, Vorname / Firma

Ort, Datum Unterschrift des Sachkundigen Stempel

323 006 PDF 11.13

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