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Ausnahmen gemäß § 9 Abs.1 Nr.1 EEWärmeG

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Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG i. V. m. EEWärmeG-DVO Sachsen Anhalt Nachweisführung nach § 10 EEWärmeG

Ausnahmen gemäß § 9 Abs.1 Nr.1 EEWärmeG

Diese Vorlage dient als Hilfestellung bei der Nachweisführung und ist der unteren Baurechtsbehörde gemäß § 1 EEWärmeG-DVO Sachsen-Anhalt mit Aufnahme der Nutzung der baulichen Anlage vorzulegen.

Bei den kursiv gedruckten Texten handelt es sich um erläuternde Hinweise. Freiwillige Angaben sind mit einem "*)" gekennzeichnet.

Weitere Angaben sind den Hinweisen zu den Formularen zu entnehmen.

Vorname

Straße und Hausnummer PLZ Ort

Name (bzw. Firma, etc.)

A. Allgemeine Angaben Gebäudeeigentümer

Gebäudenutzfläche/Nettogrundfläche *) Wärmebedarf für Heizung und Warmwasser und Kältebedarf für Kühlung *)

Inbetriebnahmedatum der Heizungsanlage

Anschrift des Gebäudes, auf das sich der Erfüllungsnachweis bezieht, falls abweichend von obiger Adresse:

Ort PLZ

Straße und Hausnummer

B. Allgemeine Angaben zum Gebäude

C. Entfallen der Nutzungspflicht nach § 9 EEWärmeG

m² kWh/m²a

(Die Flächenwerte können dem Energieausweis entnommen werden.)

nein

ja nein

a) Die Pflicht entfällt, da ihre Erfüllung und die Durchführung von Ersatzmaßnahmen ja anderen öffentlich-rechtlichen Pflichten widerspricht,

b) und / oder technisch unmöglich ist.

zu a) Folgende öffentlich-rechtliche Vorschriften stehen der Nutzung erneuerbarer Energien und der Durchführung von Ersatzmaßnahmen entgegen:

zu b) Die Pflicht entfällt, da im konkreten Einzelfall der Einsatz erneuerbarer Energien und die

ja nein

Durchführung von Ersatzmaßnahmen technisch unmöglich ist.

Anlage "Bestätigung des Sachkundigen über ein Entfallen der Nutzungspflicht" ist beigefügt.

Die Nachweispflicht besteht im Falle eines Widerspruchs zu öffentlich-rechtlichen Pflichten nicht, wenn die untere Baurechtsbehörde bereits Kenntnis von den Tatsachen hat.

Ort/Datum Unterschrift des Gebäudeeigentümers

323 008 PDF 11.13

Achtung: Ausfüllbares und speicherbares PDF-Formular! Zur vollumfänglichen Nutzung wird der AdobeReader ab Version 11 empfohlen!

(Version 2) Zentrale Vordruckstelle - electronic-formular-design

(2)

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG i. V. m. EEWärmeG-DVO Sachsen Anhalt Anlage zum Nachweis Ausnahmen

Bestätigung des Sachkundigen über Entfallen der Nutzungspflicht

Anschrift des Gebäudes, auf das sich der Nachweis bezieht

Ort PLZ

Straße und Hausnummer

nein Die Pflicht entfällt, da im konkreten Einzelfall der Einsatz erneuerbarer Energien UND ja

die Durchführung von Ersatzmaßnahmen technisch unmöglich sind.

Sofern eine technische Unmöglichkeit vorliegt, begründen Sie bitte für alle Maßnahmen, warum der Einsatz erneuerbarer Energien und die Durchführung von Ersatzmaßnahmen technisch unmöglich ist.

Die Nutzung einer solarthermischen Anlage gemäß § 5 Abs. 1 EEWärmeG ist technisch unmöglich, da

Die Nutzung von Biogas gemäß § 5 Abs. 2 EEWärmeG ist technisch unmöglich, da

Die Nutzung von Bioöl gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 1 EEWärmeG ist technisch unmöglich, da

Die Nutzung einer mit fester Biomasse befeuerten Feuerungsanlage gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 2 EEWärmeG ist technisch unmöglich, da

Die Nutzung von Geothermie und Umweltwärme (Wärmepumpen) gemäß § 5 Abs. 4 EEWärmeG ist technisch unmöglich, da

Die Nutzung von Abwärme gemäß Nr. V der Anlage zum EEWärmeG ist technisch unmöglich, da

323 008 PDF 11.13

(3)

Die Nutzung einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage (KWK-Anlage) gemäß Nr. VI der Anlage zum EEWärmeG ist technisch unmöglich, da

Die Durchführung von Maßnahmen zur Einsparung von Energie gemäß Nr. VII der Anlage zum EEWärmeG ist technisch unmöglich, da

Der Anschluss an ein Netz der Fernwärme- oder Fernkälteversorgung gemäß Nr. VIII der Anlage zum EEWärmeG ist technisch unmöglich, da

Ich bin berechtigt im Sinne der EEWärmeG diesen Nachweis zu erstellen

- als sachkundige Person gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 7 EEWärmeG Ich bestätige, dass alle Angaben sachlich richtig sind.

Name, Vorname / Firma des Sachkundigen

Ort, Datum Unterschrift des Sachkundigen

Stempel

323 008 PDF 11.13

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