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1 Satz 1 oder bei einem Weiterbildungsbefugten für Röntgendiagnostik - fachgebunden – gemäß § 5 Abs

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Academic year: 2021

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Weiterbildungsordnung LÄK BW (WBO 2006), Stand: 01.05.2018

191

Röntgendiagnostik – fachgebunden –

Die Inhalte der Zusatzweiterbildung Röntgendiagnostik -fachgebunden- sind integraler Bestandteil der Weiterbildung zum Facharzt für Radiologie.

Definition:

Die Zusatzweiterbildung in der fachgebundenen Röntgendiagnostik umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Durchführung und Befundung gebietsbezogener Röntgen- diagnostik für Skelett bzw. Thorax, Verdauungs- und Gallenwege, Harntrakt und Geschlechtsorgane sowie der Mamma.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatzweiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in fachgebundener Röntgendiagnostik nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung Weiterbildungszeit:

12 Monate Röntgendiagnostik Skelett bei einem Weiterbildungsbefugten für Radiologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 oder bei einem Weiterbildungsbefugten für Röntgendiagnostik - fachgebunden – gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu

- 12 Monate während einer Facharztweiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Röntgendiagnostik-fachgebunden- gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden und/oder

12 Monate Röntgendiagnostik Thorax bei einem Weiterbildungsbefugten für Radiologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 oder bei einem Weiterbildungsbefugten für Röntgendiagnostik - fachgebunden - gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu

- 12 Monate während einer Facharztweiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Röntgendiagnostik-fachgebunden- gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden und/oder

12 Monate Röntgendiagnostik Verdauungstrakt und Gallenwege bei einem Weiterbildungsbefugten für Radiologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 oder bei einem Weiterbildungsbefugten für Röntgendiagnostik - fachgebunden - gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu

- 6 Monate während einer Facharztweiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Röntgendiagnostik-fachgebunden- gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden und/oder

6 Monate Röntgendiagnostik Harntrakt bei einem Weiterbildungsbefugten für Radiologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 oder bei einem Weiterbildungsbefugten für Röntgendiagnostik - fachgebunden - gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu

- 6 Monate während einer Facharztweiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Röntgendiagnostik-fachgebunden- gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden

(2)

Weiterbildungsordnung LÄK BW (WBO 2006), Stand: 01.05.2018

192 und/oder

12 Monate Röntgendiagnostik Mamma bei einem Weiterbildungsbefugten für Radiologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 oder bei einem Weiterbildungsbefugten für Röntgendiagnostik - fachgebunden - gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu

- 12 Monate während einer Facharztweiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Röntgendiagnostik-fachgebunden- gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden und/oder

12 Monate Röntgendiagnostik des Gefäßsystems bei einem Weiterbildungsbefugten für Radiologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 oder bei einem Weiterbildungsbefugten für Röntgendiagnostik - fachgebunden - gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu

- 12 Monate während einer Facharztweiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Röntgendiagnostik-fachgebunden- gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in Röntgendiagnostik Skelett:

- der Durchführung und Befundung der gebietsbezogenen Projektionsradiographie des Skeletts

- den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und Personal einschließlich der Personalüberwachung sowie des baulichen und apparativen Strahlenschutzes

- der Gerätekunde

Röntgendiagnostik Thorax:

- der Durchführung und Befundung der gebietsbezogenen Projektionsradiographie des Thorax

- den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und Personal einschließlich der Personalüberwachung sowie des baulichen und apparativen Strahlenschutzes

- der Gerätekunde

Röntgendiagnostik Verdauungstrakt und Gallenwege:

- der Durchführung und Befundung der gebietsbezogenen Projektionsradiographie des Verdauungstraktes und der Gallenwege

- den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und Personal einschließlich der Personalüberwachung sowie des baulichen und apparativen Strahlenschutzes

- der Gerätekunde

Röntgendiagnostik Harntrakt:

- der Durchführung und Befundung der gebietsbezogenen Projektionsradiographie des Harntraktes

- den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und Personal einschließlich der Personalüberwachung sowie des baulichen und apparativen Strahlenschutzes

- der Gerätekunde

(3)

Weiterbildungsordnung LÄK BW (WBO 2006), Stand: 01.05.2018

193

Röntgendiagnostik der Mamma:

- der Durchführung und Befundung der gebietsbezogenen Projektionsradiographie der Mamma

- den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und Personal einschließlich der Personalüberwachung sowie des baulichen und apparativen Strahlenschutzes

- der Gerätekunde

Röntgendiagnostik des Gefäßsystems:

- der Durchführung und Befundung der gebietsbezogenen Projektionsradiographie des Gefäßsystems

- den Grundlagen des Strahlenschutzes beim Patienten und Personal einschließlich der Personalüberwachung sowie des baulichen und apparativen Strahlenschutzes

- der Gerätekunde

Übergangsbestimmungen zur Zusatzweiterbildung Röntgendiagnostik – fachgebunden –:

Kammerangehörige, die eine Fachkunde „Internistische Röntgendiagnostik“ zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Weiterbildungsordnung besitzen oder gemäß § 20 Abs. 7 erwerben, sind berechtigt, diese als Zusatzbezeichnung zu führen.

Kammerangehörige, die eine Fachkunde Röntgendiagnostik im Schwerpunkt Gefäßchirurgie, oder im Schwerpunkt Angiologie zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Weiterbildungsordnung besitzen, sind berechtigt, diese als Zusatzbezeichnung zu führen.

Kammerangehörige, die die Fachkunde Mammographie besitzen, sind berechtigt, diese als Zusatzbezeichnung zu führen.

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