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1 Satz 1, davon können - 6 Monate während der Weiterbildung in Haut- und Geschlechtskrankheiten bei einem Weiterbildungsbefugten für Dermatohistologie gemäß § 5 Abs

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Weiterbildungsordnung LÄK BW (WBO 2006), Stand: 01.05.2018

150

Dermatohistologie

Die Inhalte der Zusatzweiterbildung Dermatohistologie sind integraler Bestandteil der Weiterbildung zum Facharzt für Pathologie.

Definition:

Die Zusatzweiterbildung Dermatohistologie umfasst in Ergänzung zur Facharztkompetenz die Durchführung von histologischen Untersuchungen an der normalen und pathologischen Haut, Unterhaut, deren Anhangsgebilde und der hautnahen Schleimhäute.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatzweiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Dermatohistologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiter- bildungsinhalte.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung für Haut- und Geschlechtskrankheiten Weiterbildungszeit:

24 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Dermatohistologie

gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder Pathologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon können - 6 Monate während der Weiterbildung in Haut- und Geschlechtskrankheiten bei einem

Weiterbildungsbefugten für Dermatohistologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- den Methoden der technischen Bearbeitung, der Färbung sowie der dazu erforderlichen Apparatekunde

- der morphologischen Diagnostik einschließlich der Spezialfärbungen der Histochemie, Immunhistologie und optischer Sonderverfahren

- der photographischen Dokumentation

- der interdisziplinären Zusammenarbeit auch durch regelmäßige Teilnahme an klinischen dermatohistologischen Demonstrationen

- der Befundung von histologischen Präparaten von Krankheitsfällen aus dem Gebiet Haut- und Geschlechtskrankheiten einschließlich Schnellschnittuntersuchungen

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