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6 Monate Weiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Homöopathie gemäß § 5 Abs

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Weiterbildungsordnung LÄK BW (WBO 2006), Stand: 01.05.2018

159

Homöopathie Definition:

Die Zusatzweiterbildung Homöopathie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die konservative Behandlung mit homöopathischen Arzneimitteln, die aufgrund individueller Krankheitszeichen als Einzelmittel nach dem Ähnlichkeitsprinzip angewendet werden.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatzweiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Homöopathie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte sowie des Weiter- bildungskurses.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung Weiterbildungszeit:

6 Monate Weiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten für Homöopathie gemäß

§ 5 Abs. 1 Satz 2

oder anteilig ersetzbar durch

100 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision

160 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Homöopathie Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in - dem Therapieansatz der Homöopathie

- der Herstellung, Prüfung und Wirkung homöopathischer Arzneimittel

- der homöopathischen Lehre der akuten und chronischen Krankheiten und ihrer spezi- fischen homöopathischen Behandlung

- der individuellen Arzneimittelwahl nach dem Ähnlichkeitsprinzip

- der strukturierten homöopathischen Erstanamnese und Folgeanamnesen

- der Indikationsstellung, der Durchführung und den Grenzen homöopathischer Behandlung - der Fallanalyse akuter und chronischer homöopathischer Behandlungsfälle mit wahlanzeigenden Symptomen, Repertorisation und Differentialdiagnose unter Zuhilfenahme verschiedener Repertorien und Arzneimittellehren

- der Verlaufsanalyse akuter und chronischer Krankheitsfälle einschließlich Bewertung der Reaktion und Begründung für einen Wechsel des Mittels oder der Potenz

- der Dosierungslehre: Potenzwahl, Potenzhöhe, Repetition in Abhängigkeit vom Fallverlauf

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