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Bürgerservice - Stadt Coesfeld

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Academic year: 2022

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Amtsblat t

Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Coesfeld

Ausgabe: in der Regel am 15. jeden Monats und bei Bedarf

Bezug: einzeln kostenlos im Bürgerbüro, in der Nebenstelle Lette sowie bei den örtlichen Banken und Sparkassen erhältlich Abonnementpreis: jährlich bei Postversand 12,00 € - Einzelstück 1 €,

kostenfrei über die Stadtseite: http://www.coesfeld.de/amtsblatt Bestellungen: Stadt Coesfeld, Fachbereich Zentraler Steuerungsdienst,

Markt 8, 48653 Coesfeld, Tel.: (0 25 41) 9 39-11 03 oder -11 04, Fax: (0 25 41) 9 39-40 00, Email: amtsblatt@coesfeld.de

Jahrgang 2006 Ausgegeben 15. November 2006 Nummer 15

Inhalt dieser Ausgabe:

61/2006 - Öffentliche Bekanntmachung über die Ausstellung der Lohnsteuerkarten für das Jahr

2007 106

62/2006 - Preisinformation der Stadtwerke Coesfeld GmbH 106

63/2006 - Bekanntmachung der Stadtwerke Coesfeld GmbH 107

64/2006 - Bekanntmachung der Stadtwerke Coesfeld GmbH 107

(2)

Nummer 15/2006 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 106 61/2006 - Öffentliche Bekanntmachung über die Ausstellung der Lohnsteuerkarten für das Jahr 2007 In der Stadt Coesfeld wurden die Lohnsteuerkarten für das Jahr 2007 zugestellt.

Die Empfänger werden gebeten, die Richtigkeit der eingetragenen Steuermerkmale zu prüfen.

Evtl. erforderliche Berichtigungen nimmt das Bürgerbüro der Stadt Coesfeld vor, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

Es durften nur die Kinder eingetragen werden, die am 01.01.2007 noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für die Eintragung älterer Kinder ist das Finanzamt zuständig.

Wohnt ein leibliches Kind nicht bei dem Inhaber der Lohnsteuerkarte, so kann der Kinderfreibetrag nur dann auf der Steuerkarte eingetragen werden, wenn eine „steuerliche Lebensbescheinigung“

vorgelegt wird. Diese Bescheinigung stellt das Bürgerbüro/Meldeamt aus, bei dem das Kind mit Hauptwohnung gemeldet ist.

Pflegekinder können ebenfalls berücksichtigt werden. Für die Eintragung in die Lohnsteuerkarte ist dann das Finanzamt zuständig.

Als Stichtag für die Ausstellung der Lohnsteuerkarten gilt der 20.09.2006. Lohnsteuerpflichtige, die an diesem Tag mit Hauptwohnung in Coesfeld gemeldet waren und bis zum 31.10.2006 noch keine Steuerkarte erhalten haben, werden gebeten, diese im Bürgerbüro zu beantragen.

Ehegatten, die am 20.09.2006 nicht in einer gemeinsamen Hauptwohnung in Coesfeld gemeldet waren, erhalten die Lohnsteuerkarte von der Gemeinde, in der der ältere Ehegatte mit Hauptwohnung gemeldet war.

Nicht benötigte Steuerkarten bitte ich an das Bürgerbüro zurückzugeben.

Coesfeld, 30.10.2006

gez. Öhmann Bürgermeister

62/2006 - Preisinformation der Stadtwerke Coesfeld GmbH Preisinformation der Stadtwerke Coesfeld GmbH an ihre Stromkunden

Ab dem 01.01.2007 wird der volle Mehrwertsteuersatz von 16 % auf 19 % angehoben.

Entsprechend ändern sich alle Bruttopreise für den Allgemeinen Tarif – Kosi Perfekt – zum 1. Januar 2007.

Das neue Preisblatt kann bei den Stadtwerken Coesfeld kostenlos angefordert oder im Internet unter www.stadtwerke-coesfeld.de eingesehen werden. Alle anderen Vertragsbedingungen bleiben unverändert.

Im Rahmen der Grundversorgung bieten wir Ihnen die Belieferung mit Strom zum Allgemeinen Tarif an. Der Allgemeine Tarif gilt ebenfalls für die Ersatzversorgung von Haushalten bei Niederspannung.

Diese Preisinformation beinhaltet ausschließlich die Weitergabe des ab dem 1. Januar 2007 geltenden Mehrwertsteuersatzes von 19 %. Weitere Preisanpassungen können sich aufgrund des laufenden Preisgenehmigungsverfahrens nach § 12 BTOElt ergeben und werden gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

Unsere Kunden, die die Stromprodukte Kosi Prompt, Kosi Prima, Kosi Power, Kosi Pur beziehen, werden über den für sie geltenden Strompreis 2007 gesondert informiert.

Für Rückfragen und Fragen steht Ihnen unser Kosi Service-Center gerne zur Verfügung.

Coesfeld, 7. November 2006

(3)

Nummer 15/2006 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 107

63/2006 - Bekanntmachung der Stadtwerke Coesfeld GmbH Bekanntmachung

der Stadtwerke Coesfeld GmbH an ihre Erdgaskunden

Ab dem 1.01.2007 wird der volle Mehrwertsteuersatz von 16 % auf 19 % angehoben.

Aufgrund der gestiegenen Bezugskosten erfolgt eine Anhebung des Arbeitspreises um netto 0,15 Cent/kWh (0,18 Cent inklusive 19 % MWSt.). Die Grundpreise bleiben unverändert.

Ab dem 1.01.2007 gelten für den Allgemeinen Preis und Sonderabkommen folgende Gaspreise:

Gas-Tarife (16 % MwSt.) bis 31.12.2006

Abnahme Menge kWh

Arbeitspreis Cent/kWh

Grundpreis Monat

bis Netto Brutto Netto Brutto

Kosi Soft 4.000 6,62 7,68 3,00 € 3,48 € Kosi Simple 10.000 5,42 6,29 7,00 € 8,12 € Kosi Safe 32.000 5,06 5,87 10,00 € 11,60 € Kosi Smart 45.000 4,91 5,70 14,00 € 16,24 € Kosi Sunny Ø ab 45.000 5,28 6,12 0,00 € 0,00 € Kosi Super ab 70.000 4,93 5,72 17,50 € 20,30 €

Gas-Tarife (19 % MwSt.) ab 1.01.2007

Abnahme Menge kWh

Arbeitspreis Cent/kWh

Grundpreis Monat

bis Netto Brutto Netto Brutto

Kosi Soft 4.000 6,77 8,06 3,00 € 3,57 € Kosi Simple 10.000 5,57 6,63 7,00 € 8,33 € Kosi Safe 32.000 5,21 6,20 10,00 € 11,90 € Kosi Smart 45.000 5,06 6,02 14,00 € 16,66 € Kosi Sunny Ø ab 45.000 5,43 6,46 0,00 € 0,00 € Kosi Super ab 70.000 5,08 6,05 17,50 € 20,83 €

Hinweise: Die Nettoarbeitspreise der Gas-Tarife enthalten die erhobene Erdgassteuer von 0,55 Cent/kWh. Die Bruttopreise sind gerundet und erscheinen nicht auf den Rechnungen. Die geänderten Preise werden für die Gaslieferung ab 1. Jan. 2007 der Abrechnung zugrunde gelegt.

Für Rückfragen und Beratung stehen Ihnen unsere Mitarbeiter vom Kosi Service-Center gerne zur Verfügung.

Coesfeld, 31. Oktober 2006

64/2006 - Bekanntmachung der Stadtwerke Coesfeld GmbH Kundeninformation

der Stadtwerke Coesfeld GmbH

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

zum 1. Januar 2007 erhöht sich die gesetzliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) von 16 % auf 19 %.

Dies wirkt sich auch auf Energielieferungen und Dienstleistungen der Stadtwerke Coesfeld GmbH aus.

Ab dem 1. Januar 2007 ändern sich dementsprechend die dann gültigen Endpreise inklusive Umsatzsteuer.

Am 8. November 2006 sind die Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) sowie mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung – GasGVV) in Kraft getreten. Danach bieten wir Haushaltskunden, deren Belieferung mit Strom und/oder Gas nach dem 8. November 2006 beginnt, die Grund- und Ersatzversorgung zu den Bedingungen der StromGVV bzw. GasGVV an.

Die jeweils aktuellen Allgemeinen Preise und Bedingungen können Sie im Internet unter www.stadtwerke-coesfeld.de abrufen.

Coesfeld, im November 2006

Referenzen

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