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Academic year: 2022

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Amtsblatt

Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Coesfeld

Ausgabe: in der Regel am 15. jeden Monats und bei Bedarf Bezug: einzeln kostenlos im Bürgerbüro, Markt 8, sowie in der

Verwaltungsnebenstelle Lette, Bahnhofsallee 10 Abonnementpreis: jährlich bei Postversand 12,00 € - Einzelstück 1,00 €,

kostenlos im Internet: http://www.coesfeld.de/amtsblatt.html Bestellungen: Stadt Coesfeld, Fachbereich Zentraler Steuerungsdienst,

Markt 8, 48653 Coesfeld, Tel.: (0 25 41) 9 39-11 03 oder -11 04, Fax: (0 25 41) 9 39-75 05, E-Mail: amtsblatt@coesfeld.de

Jahrgang 2019 Ausgegeben am 13. Februar 2019 Nummer 4

Inhalt dieser Ausgabe:

14/2019 Bekanntmachung des Gesamtabschlusses 2016 der Stadt Coesfeld 23 15/2019 Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Coesfeld 28 16/2019 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 149 „Sondergebiet Biomassekraftwerk Brink" –

Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung 35

17/2019 Bekanntmachung über die Eintragung des Baudenkmals "Lambertischule" in die

Denkmalliste der Stadt Coesfeld 40

18/2019 Bekanntmachung über die Eintragung des Bodendenkmals "Ehemalige Sandgrube am

Südrand des Hünsberges in Coesfeld-Stevede" 42

19/2019 Widerspruchsrecht bzgl. Datenübermittlungen und Melderegisterauskünften gem.

Bundesmeldegesetz (BMG) 43

20/2019 Bezirksregierung Münster – Auslegung Planfeststellungsbeschluss

„Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz im Stadtgebiet von Coesfeld, Berkel mit

HRB Fürstenwiesen“ 44

21/2019 Bezirksregierung Münster – Flurbereinigungsverfahren Berkelaue II und III –

Anmeldung unbekannter Rechte 45

(2)

14/2019 Bekanntmachung des Gesamtabschlusses 2016 der Stadt Coesfeld

Gemäß § 116 Abs. 1 i. V. m. § 96 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der z. Zt. geltenden Fassung werden nachstehende Beschlüsse des Rates der Stadt Coesfeld vom 19.12.2018 öffentlich bekannt gemacht:

1. Der Rat beschließt, den vom Rechnungsprüfungsausschuss testierten Gesamtabschluss der Stadt Coesfeld für das Haushaltsjahr 2016 gem. § 116 Abs. 1 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 384.588.975,86 € und einem Gesamtjahresergebnis von 46.044,91 € zu bestäti- gen.

2. Der Rat beschließt, den Gesamtjahresüberschuss in Höhe von 46.044,91 € mit dem Gesamteigen- kapital in Form des Bilanzpostens „Allgemeine Rücklage“ zu verrechnen.

3. Die Ratsmitglieder beschließen, dem Bürgermeister gem. § 96 Abs. 1 GO NRW für den Gesamtab- schluss 2016 Entlastung zu erteilen.

(3)

A K T I V A

Haushaltsjahr Vorjahr

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.346.014,00 1.314.912,33

II. Sachanlagen

1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 33.283.578,99 34.369.634,66 2. Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 85.397.677,26 82.737.730,24 3. Infrastrukturvermögen

3.1. Grund- und Boden des Infrastrukturvermögens 29.097.213,11 29.052.477,71

3.2. Brücken und Tunnel 2.877.344,00 2.998.473,00

3.3. Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 42.282.860,00 44.307.657,00 3.4. Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 60.899.569,60 63.881.413,62

3.5. sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 41.019.806,98 40.615.221,06

176.176.793,69 180.855.242,39

4. Bauten auf fremden Grund und Boden 1.848.545,74 1.968.449,82

5. Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 423.585,02 416.716,42

6. Maschinen und technische Anlagen; Fahrzeuge 14.056.389,06 14.473.028,77

7. Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.936.734,14 4.157.951,74

8. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 8.097.078,60 4.819.559,96

323.220.382,50 323.798.314,00 III. Finanzanlagen

1. Anteile an assozierten Unternehmen 86.964,90 79.235,46

2. Übrige Beteiligungen 67.500,38 67.500,38

3. Wertpapiere des Anlagevermögens 8.853.033,79 9.122.492,71

4. Ausleihungen 133.228,20 144.388,08

9.140.727,27 9.413.616,63 333.707.123,77 334.526.842,96 B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 3.762.197,98 3.789.935,15

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

1. Forderungen 13.345.872,15 13.656.609,80

2. Sonstige Vermögensgegenstände 801.924,92 3.457.389,16

14.147.797,07 17.113.998,96

III. Liquide Mittel 28.864.920,81 22.895.394,64

46.774.915,86 43.799.328,75

C. Aktive Rechnungabgrenzung 4.106.936,23 4.364.944,98

384.588.975,86 382.691.116,69

Stadt Coesfeld - Gesamtbilanz zum 31.12.2016

(4)

P A S S I V A

Haushaltsjahr Vorjahr

A. Eigenkapital

I. Allgemeine Rücklage 106.399.120,29 105.451.941,90

II. Ausgleichsrücklage 16.278.710,49 14.117.945,48

III. Gesamtjahresergebnis 46.044,91 3.757.584,05

IV. Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter 24.500,00 0,00

122.748.375,69 123.327.471,43 B. Sonderposten

I. Sonderposten für Zuwendungen 64.142.935,67 65.281.562,80

II. Sonderposten für Beiträge 32.901.845,76 34.553.064,65

III. Sonderposten für den Gebührenausgleich 1.225.019,66 806.850,78

IV. Sonstige Sonderposten 29.839.765,56 29.525.175,88

128.109.566,65 130.166.654,11

C. Rückstellungen

I. Pensionsrückstellungen 30.440.783,00 29.768.584,00

II. Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0,00 0,00

III. Instandhaltungsrückstellungen 11.178.364,65 4.610.718,83

IV. Steuerrückstellungen 2.089.791,83 1.965.695,05

V. Sonstige Rückstellungen 5.242.609,59 4.350.421,11

48.951.549,07 40.695.418,99

D. Verbindlichkeiten

I. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 59.686.473,15 64.481.169,15

II. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen

wirtschaftlich gleichkommen 11.345,16 13.642,78

III. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.963.513,74 6.896.660,28

IV. Sonstige Verbindlichkeiten 4.918.675,35 3.513.763,30

V. Erhaltene Anzahlungen 10.504.470,06 8.769.553,30

80.084.477,46 83.674.788,81

E. Passive Rechnungsabgrenzung 4.695.006,99 4.826.783,35

384.588.975,86 382.691.116,69

Stadt Coesfeld - Gesamtbilanz zum 31.12.2016

(5)

Gesamtergebnisrechnung

Stadt Coesfeld - Gesamtabschluss 2016

Ergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016

Gesamtergebnisrechnung Ergebnis des des Haushaltsjahres Vorjahres

€ €

1. Steuern und ähnliche Abgaben 44.357.132,52 43.549.742,87

2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen 16.611.696,16 14.988.254,33

3. Sonstige Transfererträge 298.098,90 343.659,03

4. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 15.099.350,43 14.711.280,11

5. Privatrechtliche Leistungsentgelte 71.244.384,76 72.403.380,03

6. Kostenerstattungen und Kostenumlagen 8.437.052,93 4.877.090,06

7. Sonstige ordentliche Erträge 3.417.867,12 5.728.905,40

8. Aktivierte Eigenleistungen 849.216,32 896.621,91

9. Bestandsveränderungen 371.104,78 412.888,95

9. Ordentliche Gesamterträge 160.685.903,92 157.911.822,69

10. Personalaufwendungen 23.627.911,83 22.463.930,45

11. Versorgungsaufwendungen 1.259.145,99 1.552.176,52

12. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 68.342.643,48 71.256.518,19

13. Bilanzielle Abschreibungen 15.683.826,03 14.046.179,11

14. Transferaufwendungen 37.835.027,30 33.154.860,37

15. Sonstige ordentliche Aufwendungen 12.373.986,24 10.077.581,36

16. Ordentliche Gesamtaufwendungen 159.122.540,87 152.551.246,00

17. Ordentliches Gesamtergebnis 1.563.363,05 5.360.576,69

18. Finanzerträge 628.886,70 766.212,50

19. Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 2.146.204,84 2.369.205,14

20. Gesamtfinanzergebnis - 1.517.318,14 - 1.602.992,64

21. Gesamtjahresergebnis 46.044,91 3.757.584,05

22. Anderen Gesellschaftern zuzurechnendes Ergebnis - 7.776,72 0,00

Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage

23. Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen 159.340,53 235.590,76

24. Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen 7.729,44 4.078.033,47

25. Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen 216.863,65 136.643,89

26. Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen 0,00 6.458.821,41

27. Verrechnungssaldo - 49.793,68 - 2.281.841,07

(6)

Der Gesamtabschluss ist gemäß § 116 i. V. m. § 96 Abs. 2 GO NRW dem Landrat als untere staatli- che Verwaltungsbehörde in Coesfeld mit Schreiben 16.01.2019 angezeigt worden.

Der Gesamtabschluss 2016 einschließlich Anlagen liegt ab sofort zur Einsichtnahme in der Verwal- tungsnebenstelle im Stadtbezirk Lette, die dienstags von 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags von

Stadt Coesfeld

Gesamtabschluss 2016

Kapitalflussrechnung nach DRS 2 (Mindestgliederung)

Ergebnis des Haushaltsjahres

Ergebnis des Vorjahres

2016 2015

€ €

1. Gesamtjahresergebnis 46.044,91 3.757.584,05

2. +/– Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände

des Anlagevermögens 15.648.359,14 14.038.818,04

3. +/– Zunahme/Abnahme der Rückstellungen 8.256.130,08 2.012.962,98

4. –/+ Auflösung von Sonderposten und sonstige zahlungs-

unwirksame Erträge/Aufwendungen - 8.006.731,77 - 6.134.823,70

Auflösung, Abgang SopO

Veränderung SoPo Gebührenausgleich

Veränderung 167.813,42

Aktivierte Eigenleistungen - 534.159,38

Wertkorrekturen Stadt gegen Allgemeine Rücklage lt. Jahresabschluss 0,00

Verrechnung mit der Allgemeinen Rücklage - 86.957,38

Differenz Av 0,00

Ertragswirksam mit Allgemeiner Rücklage gebucht

nicht auffindbare Differenz/Buchungen Allgemeine Rücklage - 63.489,08 5. –/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen

des Anlagevermögens 0,00 0,00

5. –/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht

der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 3.251.947,81 - 2.021.809,68 6. +/– Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen

und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der

Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 1.072.608,29 1.233.494,86 7. = Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 20.268.358,46 12.886.226,55 8. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des

Sachanlagevermögens 2.513.376,19 953.701,02

9. – Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen - 16.231.441,92 - 9.665.526,81 10

. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des

immateriellen Anlagevermögens 0,00 0,00

11

. – Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -206.056,76 - 202.252,49 12

. + Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des

Finanzanlagevermögens 11.969,88 1.146.615,81

13

. – Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen - 6.509,94 0,00 14

. + Einzahlungen für Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen

sowie sonstigen Sonderposten 4.414.526,26 2.338.165,66

15

. = Cashflow aus der Investitionstätigkeit -9.504.136,29 - 5.429.296,81 16

. + Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der

Aufnahme von (Finanz-)Krediten 22.386,28 3.008.316,18

17

. – Auszahlung aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-)Krediten - 4.817.082,28 - 6.366.650,52 18

. = Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -4.794.696,00 - 3.358.334,34 19

. Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 5.969.526,17 4.098.595,40 20

. +/– Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 22.895.394,64 18.796.799,24 21

. = Finanzmittelfonds am Ende der Periode 28.864.920,81 22.895.394,64

(7)

14.30 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet ist, sowie im Bürgerbüro im Rathaus der Stadt Coesfeld (Öffnungszei- ten montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, samstags von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich aus. Darüber hinaus stehen diese Unterlagen während des gleichen Zeitraums nach vorheriger Abspra- che im Rathaus, Markt 8, Zimmer 150 (Kämmerei) zur Einsicht bereit.

Sie können auch im Internet unter

https://www.coesfeld.de/finanzen eingesehen werden.

Coesfeld, 12.02.2019

Der Bürgermeister Heinz Öhmann

15/2019 Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Coesfeld

Gemäß § 96 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der z. Zt.

geltenden Fassung werden nachstehende Beschlüsse des Rates der Stadt Coesfeld vom 19.12.2018 öffentlich bekannt gemacht:

1. Es wird beschlossen, den vom Rechnungsprüfungsausschuss testierten Jahresabschluss der Stadt Coesfeld für das Haushaltsjahr 2017 gem. § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 346.478.819,82 € und einem Jahresüberschuss von 5.283.784,94 € festzustellen.

2. Es wird beschlossen, den Jahresüberschuss in Höhe von 5.283.784,94 € der Ausgleichsrücklage zuzuführen.

3. Es wird beschlossen, dem Bürgermeister gem. § 96 Abs. 1 GO NRW für den Jahresabschluss 2017 Entlastung zu erteilen.

(8)

Schlussbilanz der Stadt Coesfeld zum 31.12.2017:

Bilanzwert zum 31.12.2017

Bilanzwert zum 31.12.2016

1. Anlagevermögen 301.714.777,90 301.482.418,77

1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 310.617,69 123.663,00

1.2 Sachanlagen 217.065.979,48 217.013.317,46

1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 31.326.768,01 30.816.439,53

1.2.1.1 Grünflächen 23.253.314,56 22.667.269,10

1.2.1.2 Ackerland 1.048.529,78 1.048.529,78

1.2.1.3 Wald, Forsten 206.493,44 206.493,44

1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 6.818.430,23 6.894.147,21 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 78.001.235,21 79.376.295,26 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 4.306.447,05 3.137.826,05

1.2.2.2 Schulen 53.138.795,65 54.695.090,70

1.2.2.3 Wohnbauten 6.597.454,31 7.051.401,31

1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 13.958.538,20 14.491.977,20

1.2.3 Infrastrukturvermögen 95.537.348,96 96.097.351,54

1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 27.313.590,32 27.255.591,96

1.2.3.2 Brücken und Tunnel 3.136.930,00 2.877.344,00

1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und

Sicherheitsanlagen 0,00 0,00

1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 0,00 0,00 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und

Verkehrslenkungsanlagen 60.109.847,66 60.899.569,60

1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 4.976.980,98 5.064.845,98 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 1.392.204,74 1.447.645,74

1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 456.831,20 423.585,02

1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 3.285.703,94 2.586.496,06 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.806.584,16 2.706.178,14 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 4.259.303,26 3.559.326,17

1.3 Finanzanlagen 84.338.180,73 84.345.438,31

1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 49.396.275,00 49.396.275,00

1.3.2 Beteiligungen 36.901,38 35.900,38

1.3.3 Sondervermögen 23.148.930,56 23.148.930,56

1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 8.147.099,00 8.147.099,00

1.3.5 Ausleihungen 3.608.974,79 3.617.233,37

1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 3.500.000,00 3.500.000,00

1.3.5.2 an Beteiligungen 0,00 0,00

1.3.5.3 an Sondervermögen 0,00 0,00

1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 108.974,79 117.233,37

2. Umlaufvermögen 40.437.701,29 32.311.521,13

2.1 Vorräte 1.404.585,89 1.826.400,39

2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 1.404.585,89 1.826.400,39

2.1.2 Geleistete Anzahlungen 0,00 0,00

2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 10.505.702,41 5.495.233,03 2.2.1

7.862.735,46 3.702.830,93

2.2.1.1 Gebühren 257.142,08 197.686,77

2.2.1.2 Beiträge 6.535,58 7.093,64

2.2.1.3 Steuern 6.567.277,28 2.994.703,56

2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen 321.956,73 128.878,87 2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 709.823,79 374.468,09

2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 2.453.299,06 1.634.956,63

2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich 356.433,35 894.412,94 2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 1.442.132,57 245.104,75

2.2.2.3 gegen verbundene Unternehmen 105.646,58 80.300,42

2.2.2.4 gegen Beteiligungen 0,00 5,00

2.2.2.5 gegen Sondervermögen 549.086,56 415.133,52

2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 189.667,89 157.445,47

2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 0,00

2.4 Liquide Mittel 28.527.412,99 24.989.887,71

3. Aktive Rechnungsabgrenzung 4.326.340,63 4.045.599,55

4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00

Bilanzsumme Aktiva 346.478.819,82 337.839.539,45

AKTIVA

Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen

(9)

Schlussbilanz der Stadt Coesfeld zum 31.12.2017:

Bilanzwert zum 31.12.2017

Bilanzwert zum 31.12.2016

1. Eigenkapital 148.571.948,66 143.247.890,78

1.1 Allgemeine Rücklage 128.831.145,61 128.790.872,67

1.2 Sonderrücklagen 0,00 0,00

1.3 Ausgleichsrücklage 14.457.018,11 16.278.710,49

1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 5.283.784,94 -1.821.692,38

2. Sonderposten 109.479.626,94 107.644.799,11

2.1 für Zuwendungen 61.816.627,95 58.828.977,67

2.2 für Beiträge 25.891.418,45 26.938.391,25

2.3 für den Gebührenausgleich 587.491,98 523.169,63

2.4 Sonstige Sonderposten 21.184.088,56 21.354.260,56

3. Rückstellungen 44.991.298,46 42.639.791,15

3.1 Pensionsrückstellungen 31.044.834,00 29.877.706,00

3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 335.000,00 0,00

3.3 Instandhaltungsrückstellungen 11.608.342,19 11.178.364,65

3.4 Sonstige Rückstellungen 2.003.122,27 1.583.720,50

4. Verbindlichkeiten 38.726.641,33 39.679.383,67

4.1 Anleihen 0,00 0,00

4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 17.923.681,48 19.420.975,50

4.2.1 von verbundenen Unternehmen 0,00 0,00

4.2.2 von Beteiligungen 0,00 0,00

4.2.3 von Sondervermögen 0,00 0,00

4.2.4 vom öffentlichen Bereich 0,00 0,00

4.2.5 von Kreditinstituten 17.923.681,48 19.420.975,50

4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 0,00 0,00

4.4 9.047,54 11.345,16

4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.180.303,55 1.197.436,83 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 446.928,20 375.231,45

4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 10.621.140,34 9.659.159,03

4.8 Verbindlichkeiten aus erhaltenen Anzahlungen 8.545.540,22 9.015.235,70

5. Passive Rechnungsabgrenzung 4.709.304,43 4.627.674,74

Bilanzsumme Passiva 346.478.819,82 337.839.539,45

Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftl. gleichkommen

PASSIVA

(10)

Stadt Coesfeld – Gesamtergebnisrechnung 2017

Nr. Bezeichnung Ergebnis

2016 Fortg.

Ansatz 2017

Ergebnis

2017 Vergl.

fortgeschr.

Ansatz mit Ergebnis

Übertragene Ermäch- tigungen nach 2018 01 Steuern und ähnliche Abgaben 44.805.831,59 44.483.300,00 49.669.382,75 5.186.082,75 0,00 02 + Zuwendungen und allgemeine

Umlagen

16.135.691,16 17.937.400,00 18.059.724,15 122.324,15 44.074,00 03 + Sonstige Transfererträge 298.098,90 323.000,00 541.782,37 218.782,37 0,00 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungs-

entgelte 8.088.745,27 8.035.700,00 8.373.767,33 338.067,33 0,00

05 + Privatrechtliche Leistungsent- gelte

991.453,47 850.810,00 1.010.552,33 159.742,33 0,00 06 + Kostenerstattungen und Kos-

tenumlagen

8.645.941,56 3.699.194,46 4.812.574,01 1.113.379,55 0,00 07 + Sonstige ordentliche Erträge 4.208.671,39 4.059.290,00 6.512.648,52 2.453.358,52 363.000,00 08 + Aktivierte Eigenleistungen 23.832,97 28.450,00 16.679,39 -11.770,61 0,00

09 +/-Bestandsveränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

10 = Ordentliche Erträge 83.198.266,31 79.417.144,46 88.997.110,85 9.579.966,39 407.074,00 11 - Personalaufwendungen -14.706.949,18 -15.864.500,00 -16.163.644,87 -299.144,87 0,00 12 - Versorgungsaufwendungen -1.281.345,45 -1.296.000,00 -1.784.439,69 -488.439,69 0,00 13 - Aufw. für Sach- und Dienstleis-

tungen -17.529.968,92 -13.566.840,98 -12.378.642,90 1.188.198,08 -1.435.038,50 14 - Bilanzielle Abschreibungen -7.866.237,11 -6.524.370,00 -7.100.102,52 -575.732,52 -19.374,66 15 - Transferaufwendungen -37.875.677,29 -38.324.320,00 -40.048.289,06 -1.723.969,06 0,00 16 - Sonstige ordentliche Aufwen-

dungen

-6.870.401,18 -7.363.861,44 -7.679.645,26 -315.783,82 -166.205,41

17 = Ordentliche Aufwendungen -86.130.579,13 -82.939.892,42 -85.154.764,30 -2.214.871,88 -1.620.618,57 18 = Ordentliches Ergebnis

(Z. 10+17)

-2.932.312,82 -3.522.747,96 3.842.346,55 7.365.094,51 -1.213.544,57

19 + Finanzerträge 1.822.506,83 1.907.300,00 1.993.719,38 86.419,38 0,00

20 - Zinsen und sonstige Finanzauf- wendungen

-711.886,39 -730.000,00 -552.280,99 177.719,01 0,00

21 = Finanzergebnis (Z. 19+20) 1.110.620,44 1.177.300,00 1.441.438,39 264.138,39 0,00 22 = Ergebnis der lfd. Verw.-

tätigkeit (Z. 18+21)

-1.821.692,38 -2.345.447,96 5.283.784,94 7.629.232,90 -1.213.544,57

23 + Außerordentliche Erträge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

24 - Außerordentliche Aufwendun-

gen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

25 = Außerordentliches Ergebnis

(Z. 23+24) 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

26 = Jahresergebnis (Z. 22+25) -1.821.692,38 -2.345.447,96 5.283.784,94 7.629.232,90 -1.213.544,57

(11)

Nachrichtlich: Interne Leistungsverrechnungen

Stadt Coesfeld – Gesamtergebnisrechnung 2017

Nr. Bezeichnung Ergebnis

2016

Fortg.

Ansatz 2017

Ergebnis 2017

Vergl.

fortgeschr.

Ansatz mit Ergebnis

Übertragene Ermäch- tigungen nach 2018 26 = Jahresergebnis (Z. 22+25) -1.821.692,38 -2.345.447,96 5.283.784,94 7.629.232,90 -1.213.544,57 27 + Erträge aus internen Leistungs-

beziehungen

10.910.132,58 10.909.002,00 10.885.152,40 -23.849,60 0,00 28 - Aufw. aus internen Leistungsbe-

ziehungen -10.910.132,58 -10.909.002,00 -10.885.152,40 23.849,60 0,00

29 = Ergebnis (Z. 26 bis 28) -1.821.692,38 -2.345.447,96 5.283.784,94 7.629.232,90 -1.213.544,57

Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage

Stadt Coesfeld – Gesamtergebnisrechnung 2017

Nr. Bezeichnung Ergebnis

2016

Fortg. An- satz 2017

Ergebnis 2017

Vergl. fort- geschr. An- satz mit Er- gebnis

Übertragene Ermäch- ti- gungen nach

2018 30 Verrechnete Erträge bei Vermö-

gensgegenständen

125.120,62 0,00 462.209,44 462.209,44 0,00

31 Verrechnete Erträge bei Finanz- anlagen

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

32 Verrechnete Aufw. bei Vermö- gensgegenständen

-72.769,88 0,00 -421.937,50 -421.937,50 0,00

33 Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

34 Verrechnungssaldo (Z. 30 bis 33)

52.350,74 0,00 40.271,94 40.271,94 0,00

(12)

Stadt Coesfeld - Gesamtfinanzrechnung 2017

Nr. Bezeichnung Ergebnis

2016 Fortg.

Ansatz 2017

Ergebnis

2017 Vergl.

fortgeschr.

Ansatz mit Ergebnis

Übertragene Ermäch- tigungen nach 2018 01 Steuern und ähnliche Abgaben 46.301.776,37 44.483.300,00 47.389.086,14 2.905.786,14 0,00 02 + Zuwendungen und allgemeine

Umlagen

13.153.252,07 15.399.400,00 15.057.570,86 -341.829,14 44.074,00 03 + Sonstige Transfereinzahlungen 223.853,54 323.000,00 359.164,55 36.164,55 0,00 04 + Öffentlich-rechtliche Leistungs-

entgelte 6.762.090,06 6.617.600,00 6.927.349,81 309.749,81 0,00

05 + Privatrechtliche Leistungsent- gelte

1.011.228,93 850.810,00 1.010.354,18 159.544,18 0,00 06 + Kostenerstattungen, Kostenum-

lagen

8.061.387,93 3.699.194,46 4.220.958,08 521.763,62 0,00 07 + Sonstige Einzahlungen 3.146.358,87 2.522.840,00 3.263.034,40 740.194,40 0,00 08 + Zinsen und sonstige Finanzein-

zahlungen

1.821.088,60 1.907.300,00 1.949.352,69 42.052,69 0,00 09 = Einzahlungen aus lfd. Verw.-

tätigkeit

80.481.036,37 75.803.444,46 80.176.870,71 4.373.426,25 44.074,00

10 - Personalauszahlungen -13.566.822,32 -15.057.500,00 -14.120.449,98 937.050,02 0,00 11 - Versorgungsauszahlungen -1.537.318,61 -1.796.613,96 -1.905.506,65 -108.892,69 0,00 12 - Auszahlg. Sach- und Dienstleis-

tungen -11.031.338,36 -16.300.793,26 -11.092.604,25 5.208.189,01 -3.127.201,76 13 - Zinsen und sonstige Finanzaus-

zahlungen

-717.219,28 -730.000,00 -578.155,67 151.844,33 0,00 14 - Transferauszahlungen -37.449.946,92 -38.121.516,64 -39.715.643,04 -1.594.126,40 -128.722,91 15 - Sonstige Auszahlungen -6.359.397,18 -7.377.032,63 -6.515.594,08 861.438,55 -259.586,91 16 = Auszahlungen aus lfd. Verw.-

tätigkeit

-70.662.042,67 -79.383.456,49 -73.927.953,67 5.455.502,82 -3.515.511,58

17 = Saldo lfd. Verw.-tätigkeit (Z. 9+16)

9.818.993,70 -3.580.012,03 6.248.917,04 9.828.929,07 -3.471.437,58 18 + Zuwendungen für Investitions-

maßnahmen

4.261.252,67 8.749.378,28 5.461.966,06 -3.287.412,22 3.283.754,74 19 + Einzahlg. aus Veräußerung v.

Sachanlagen 266.988,06 2.135.800,00 873.843,07 -1.261.956,93 0,00

20 + Einzahlg. aus Veräußerung v. Fi- nanzanlagen

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

21 + Einzahlg. aus Beiträgen u.ä. Ent- gelten

313.295,94 1.081.696,84 549.692,90 -532.003,94 171.677,78 22 + sonstige Investitionseinzahlungen 613.144,42 12.200,00 1.596.284,93 1.584.084,93 566.000,00 23 = Einzahlungen aus Investi-

tionstätigkeit 5.454.681,09 11.979.075,12 8.481.786,96 -3.497.288,16 4.021.432,52 24 - Auszahlg f. Erwerb v.

Grundst.+Gebäuden

-1.710.796,80 -4.795.000,00 -1.340.894,39 3.454.105,61 -2.600.000,00 25 - Auszahlg f. Baumaßnahmen -5.071.272,59 -18.449.279,27 -5.239.525,34 13.209.753,93 -12.346.361,27 26 - Auszahlg f. Erwerb v. bewegl. An-

lageverm.

-950.591,77 -2.605.927,95 -1.043.295,41 1.562.632,54 -824.251,28 27 - Auszahlg f.d. Erwerb v. Finanzan-

lagen

-800.000,00 0,00 -1.000,00 -1.000,00 -25.000,00

28 - Auszahlg v. aktivierbaren Zuwen-

dungen -30.000,00 -963.600,00 -226.778,66 736.821,34 -636.392,34

29 - Sonstige Investitionsauszahlun- gen

-807.535,98 -349.180,00 -870.273,96 -521.093,96 -297.380,00

(13)

Stadt Coesfeld - Gesamtfinanzrechnung 2017

Nr. Bezeichnung Ergebnis

2016 Fortg. An- satz 2017

Ergebnis

2017 Vergl. fort- geschr. An- satz mit Er- gebnis

Übertragene Ermäch- ti- gungen nach

2018 30 = Auszahlungen aus Investi-

tionstätigkeit

-9.370.197,14 -27.162.987,22 -8.721.767,76 18.441.219,46 -16.729.384,89

31 = Saldo aus Investitionstätigkeit

(Z. 23+30) -3.915.516,05 -15.183.912,10 -239.980,80 14.943.931,30 -12.707.952,37 32 = Finanzmittelüberschuss/

-fehlbetrag (Z. 17+31)

5.903.477,65 -18.763.924,13 6.008.936,24 24.772.860,37 -16.179.389,95

33 + Aufnahme von Krediten für Inves- titionen

0,00 5.000.000,00 3.841.000,00 -1.159.000,00 0,00 34 + Aufnahme von Kred. zur Liquidi-

tätssicherung

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

35 - Tilgung von Krediten für Investitio-

nen -1.171.946,09 -5.345.000,00 -5.338.294,02 6.705,98 0,00

36 - Tilgung von Kred. zur Liquiditäts- sicherung

0,00 0,00 0,00 0,00 0,00

37 = Saldo aus Finanzier- ungstätigkeit

-1.171.946,09 -345.000,00 -1.497.294,02 -1.152.294,02 0,00

38 =Änd. Bestand eigene Fi-

nanzmittel (Z. 32+37) 4.731.531,56 -19.108.924,13 4.511.642,22 23.620.566,35 -16.179.389,95 39a + Anfangsbestand an eigenen Fi-

nanzmitteln

12.639.800,27 15.000.000,00 17.371.331,83 2.371.331,83 0,00 39b + Anfangsbestand an fremden Fi-

nanzmitteln

5.749.524,10 5.406.000,00 7.618.555,88 2.212.555,88 0,00 39c Summe der Anfangsbestände an

Finanzmitteln

18.389.324,37 20.406.000,00 24.989.887,71 4.583.887,71 0,00

40 + Änderung des Bestandes an

fremden Finanzmitteln 1.869.031,78 -1.953.000,00 -974.116,94 978.883,06 0,00 41 = Liquide Mittel (Z. 38+39c+40) 24.989.887,71 -655.924,13 28.527.412,99 29.183.337,12 -16.179.389,95

Anteile an den Liquiden Mitteln (nur nachrichtlich):

42 Stadt Coesfeld 17.371.331,83 -4.108.924,13 21.882.974,05 25.991.898,18 -16.179.389,95 43 Abwasserwerk der Stadt Coesfeld 7.394.375,47 3.303.000,00 6.323.291,79 3.020.291,79 0,00 44 Sonstige fremde Finanzmittel 224.180,41 150.000,00 321.147,15 171.147,15 0,00 Summe: 24.989.887,71 -655.924,13 28.527.412,99 29.183.337,12 -16.179.389,95

Der Jahresabschluss ist gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW dem Landrat als untere staatliche Verwaltungs- behörde in Coesfeld mit Schreiben vom 16.01.2019 angezeigt worden.

Der Jahresabschluss 2017 einschließlich Anlagen liegt ab sofort zur Einsichtnahme bis zur Feststel- lung des Jahresabschlusses 2018 in der Verwaltungsnebenstelle im Stadtbezirk Lette, die dienstags von 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags von 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet ist, sowie im Bür- gerbüro im Rathaus der Stadt Coesfeld (Öffnungszeiten montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, samstags von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich aus. Darüber hinaus stehen diese Unterlagen während des gleichen Zeitraums nach vorheriger Absprache im Rathaus, Markt 8, Zimmer 151 (Käm- merei) zur Einsicht bereit.

(14)

Sie können auch im Internet unter

https://www.coesfeld.de/finanzen eingesehen werden.

Coesfeld, 12.02.2019

Der Bürgermeister Heinz Öhmann

16/2019 Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 149 „Sondergebiet Biomassekraftwerk Brink"

– Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung

Öffentliche Bekanntmachung

Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 149

„Sondergebiet Biomassekraftwerk Brink"

gem. § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Coesfeld hat in seiner Sitzung am 27.09.2018 die öffentliche Auslegung gem.

§ 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.

§ 4 Abs. 2 BauGB beschlossen (siehe Vorlagen 201/2018 und 201/2018/1). Die Beteiligung erfolgte in der Zeit vom 19.10.2018 bis einschließlich zum 19.11.2018.

Aufgrund der Änderung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 149 nach dem Verfahren nach

§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wird eine erneute Offenlage erforderlich. Der Rat der Stadt Coesfeld hat in seiner Sitzung am 19.12.2018 beschlossen, die Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m.

§ 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB mit den vorliegenden Unterlagen an der Aufstellung des Bebauungs- planes Nr. 149 „Sondergebiet Biomassekraftwerk Brink“ erneut zu beteiligen (siehe Vorlage 309/2018).

Dabei können Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen des Bebauungsplanes abgegeben wer- den. Der Zeitraum der Offenlage wird auf zwei Wochen begrenzt.

Die Änderung des Bebauungsplanentwurfes beinhaltet zum einen die geringfügige Reduzierung der Größe des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes und zum anderen die Erweiterung einer überbau- baren Fläche am südlichen Rand des Plangebietes. Die Änderungen sind im Planentwurf sowie in der zugehörigen Begründung kenntlich gemacht.

Lage und Abgrenzung des Plangebietes

Das ca. 2,93 ha große Plangebiet befindet sich an der nördlichen Grenze der Stadt Coesfeld östlich der Bundesstraße 474. Es umfasst das Gelände einer stillgelegten und derzeit leerstehenden Ziegelei.

(15)

Das Plangebiet wird begrenzt durch:

– das Flurstück 168 bzw. 212, Flur 27, Gemarkung Coesfeld-Kirchspiel im Westen, – die Straße „Brink“ (Flurstück 213, Flur 27 Gemarkung Coesfeld-Kirchspiel) im Norden, – das Flurstück 219, Flur 27, Gemarkung Coesfeld-Kirchspiel im Osten,

– die Flurstücke 75, 76 (teilw.) und 218 (teilw.), Flur 27, Gemarkung Coesfeld-Kirchspiel im Süden.

Das Plangebiet erfasst damit in der Flur 27, Gemarkung Coesfeld-Kirchspiel die Flurstücke 140 und 179 (ausgenommen eines ca. 400 qm großen Teilstückes im Südwesten).

Planungsanlass / Zielsetzung

Der Rat der Stadt Coesfeld hat in seiner Sitzung am 17.05.2018 (siehe Vorlage 094/2018) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 149 „Sondergebiet Biomassekraftwerk Brink" aufzustellen.

Im Jahre 2005 wurde der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 111 „Ziegelei Kuhfuss” aufgestellt, mit dem Ziel auf dem Gelände der ehemaligen Ziegelei ein Biomassekraftwerk zur Vergärung nachwach- sender Rohstoffe zu errichten. Nach der Insolvenz des damaligen Vorhabenträgers 2010 wurde das zu Teilen als Rohbau vorhandene Vorhaben bis heute nicht fertiggestellt und in Betrieb genommen.

Ein Vorhabenträger beabsichtigt nun die Reaktivierung des Biomassekraftwerkes im Plangebiet. Im Ge- gensatz zum ursprünglichen Betriebskonzept der Anlage, das die Vergärung nachwachsender Roh- stoffe (Nutzgetreide) vorsah, ist zukünftig die breitgefächerte Verarbeitung von Wirtschaftsdünger und anderen biogenen Abfällen vorgesehen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen nunmehr die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung dieser veränderten Nutzungskonzeption ge- schaffen werden.

Mit der Entwicklung von Flächen für die Erzeugung erneuerbarer Energien sichert der Bebauungsplan eine städtebaulich verträgliche Nachnutzung der brach gefallenen gewerblichen Fläche und entspricht insbesondere den Zielsetzungen des Baugesetzbuchs hinsichtlich einer Berücksichtigung der Belange des Klimaschutzes.

Übersichtsplan Bebauungsplan Nr. 149

„Sondergebiet Biomassekraftwerk Brink“

ohne Maßstab

(16)

Der Beschluss zur erneuten Offenlegung des Bebauungsplanes Nr. 149 „Sondergebiet Bio- massekraftwerk Brink“ wird hiermit gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit geltenden Fassung ortsüblich bekannt gemacht.

Zu diesem Zweck werden sämtliche Unterlagen wie Planzeichnung und Begründung in der Zeit vom 20.02.2019 bis einschließlich 05.03.2019

bei der Stadtverwaltung Coesfeld, Markt 8, Fachbereich 32 -Bürgerbüro-, Zimmer 1 während der Dienststunden

montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 18:00 Uhr und samstags von 10.00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht ausgelegt.

Darüber hinaus sind die ausgelegten Unterlagen im Internet unter der Adresse www.coesfeld.de/pla- nung einsehbar.

Zusätzlich kann die Planung nach vorheriger Terminabstimmung mit Frau Bomkamp (Telefon 02541- 939-1307) erörtert werden.

Hinweise zu Umweltbelangen

Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung können folgende umweltbezogene Informationen ein- gesehen werden:

Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 149 „Sondergebiet Biomassekraft- werk Brink“

- Arten- und Biotopschutz: Darstellung der Ergebnisse der zur Planung durchgeführten Arten- schutzprüfung Stufe I (Ökon, Münster, Juli 2018): Informationen zu vorherrschenden (Biotop-) Strukturen innerhalb des Plangebietes (Bestandsbeschreibung); Ermittlung des potentiellen Ar- teninventars; Abschätzung des Vorkommens planungsrelevanter Arten; Auswirkungsprognose;

Informationen zur Vermeidung von Verbotstatbeständen

- Eingriffsregelung: Erläuterung der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung;

- Wasserwirtschaftliche Belange: Hinweis auf die Niederschlagswasserbeseitigung;

- Immissionsschutz: Hinweis auf mögliche Schall- und Geruchsemissionen der geplanten Anlage sowie auf das Ergebnis des Geruchs- und des Schallgutachtens (Uppenkamp & Partner, Ahaus, November 2017), Hinweis auf die mit der Planung im Umfeld verbundenen Ammoniakimmissio- nen und Stickstoffdeposition und das Ergebnis der entsprechenden Immissionsprognose für Am- moniak und Stickstoff (Uppenkamp & Partner, Ahaus, Januar 2018)

- Schutz vor Störfällen: Informationen bzgl. der Verwendung störfallrelevanter Stoffe im Plangebiet und der Unterschreitung der Schwellenwerte gem. 12.BImschV

- Altlasten und Kampfmittelvorkommen: Hinweis auf die im Plangebiet bestehenden Altlasten und Bodenverunreinigungen und die Ergebnisse der Bodenuntersuchung der Quadriga Ingenieurge- sellschaft mbH;

(Wolters Partner, Architekten & Stadtplaner GmbH, Coesfeld, Stand: Februar 2019)

Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 149 „Sondergebiet Biomasse- kraftwerk Brink“ (Teil der Begründung)

Der Umweltbericht enthält eine Beschreibung des Vorhabens und der Umweltschutzziele. Darüber hinaus beinhaltet er eine Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes sowie eine Prognose über die erheblichen Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung (bau- und be- triebsbedingte Auswirkungen) in Bezug auf die untersuchungsrelevanten Schutzgüter. Des Weiteren enthält der Umweltbericht eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurch- führung der Planung sowie geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheblich nachteiligen Auswirkungen und Informationen zu möglichen Auswirkungen durch schwere Unfälle oder Katastrophen.

(17)

Folgende Schutzgüter wurden untersucht:

- Mensch (Auswirkungen auf die Wohn- und Erholungsfunktion sowie Informationen zu Immissio- nen)

- Biotoptypen, Pflanzen und Tiere, Biologische Vielfalt (Informationen zu bestehenden Strukturen im Plangebiet und im Umfeld des Plangebietes; Informationen zur Betroffenheit von Schutzge- bieten)

- Arten- und Biotopschutz (Informationen zu Schutzgebietsausweisungen; Informationen zu arten- schutzrechtlichen Belangen)

- Boden / Fläche (Informationen zu bestehenden Bodenstrukturen, zur Schutzwürdigkeit der Bö- den, zu Bodenveränderungen und der Flächenversiegelung)

- Wasser (Informationen zu Oberflächengewässern, zur Grundwasserneubildung und zur Auswir- kung von Versiegelungen sowie zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen)

- Luft und Klima (Informationen zu klimatischen und lufthygienischen Gegebenheiten und Auswir- kungen)

- Landschaft (Informationen zu den Auswirkungen auf das Landschaftsbild)

- Kultur- und Sachgüter (Informationen zu vorhandenen Kultur- und Sachgütern und zu Denkmal- belangen)

- Wirkungsgefüge zwischen den Schutzgütern (Informationen zu Wirkungszusammenhängen/

Funktionsbeziehungen)

(Wolters Partner, Architekten & Stadtplaner GmbH, Coesfeld, Stand: Februar 2019)

Fachgutachten mit Umweltbezug

Immissionsprognose Ammoniak/Stickstoff für ein geplantes Biomassekraftwerk in Coesfeld mit Informationen zur Ammoniakzusatzbelastung und Stickstoffdeposition durch das geplante Vorhaben, Informationen zu den Emissionsquellen (Abluft Kamin nach Trocknungsanlagen, Ab- luft BHKW 1+2, fester Gärrest, diffuse Quellen) und Informationen zur Einhaltung der Anforde- rungen der TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) durch den geplanten Betrieb;

Immissionsschutz-Gutachten Nr. 16 1279 17, Uppenkamp & Partner, Ahaus, Januar 2018.

Ergänzende Prüfung der ermittelten Stickstoffdeposition auf Einhaltung eines Abschneide- kriteriums gem. Anforderung des Kreises Coesfeld vom 02. August 2018 mit Informationen zu der durch das Vorhaben resultierenden Stickstoffdeposition im Bereich der stickstoffempfindlichen Lebensraumtypen innerhalb der umliegenden FFH-Gebiete; Projekt Nr. 16 1279 17 / I16 0982 18, Uppenkamp & Partner, Ahaus, August 2018.

Immissionsschutz-Gutachten – Geruchsimmissionen durch ein geplantes Biomassekraft- werk in Coesfeld mit Informationen zur anlagenverursachten Geruchszusatzbelastung (Quellen:

Abluft Kamin nach Trocknungsanlagen, fester Gärrest, diffuse Quellen) und zur Einhaltung der Anforderungen der LAI GIRL (Geruchsimmissionsrichtlinie); Geruchsimmissionsprognose Nr.

13 0840 17, Uppenkamp & Partner, Ahaus, November 2017.

Immissionsschutz-Gutachten – Schallimmissionsprognose zum Bauvorhaben der wesent- lichen Änderung des Biomassekraftwerks Coesfeld mit Informationen zu den maßgeblichen Geräuschquellen (Schallabstrahlung von der geplanten Energiezentrale, Lieferverkehre mit den damit verbundenen Ladetätigkeiten, Schallabstrahlung aus der Annahmehalle der festen bioge- nen Abfälle und der Trocknungsanlage inkl. Abluftkamin der Abluftbehandlungsanlage) und In- formationen zur Einhaltung der Anforderungen der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) durch den Betrieb; Schallimmissionsprognose Nr. 12 0841 17, Uppenkamp & Part- ner, Ahaus, November 2017.

Begutachtung der Altlastenverdachtssituation im Bereich des Projektgeländes (Baumaß- nahme Coesfeld, Brink 36, ehemalige Ziegelei Kuhfuss, geplantes NawaRoS-Kraftwerk) mit In- formationen zu Schadstoffen im Boden sowie zu Schadstoffen in verbauten Bau- und Isolierstof- fen im Bereich der abzubrechenden Gebäude und Anlagen; Projekt Nr. 2005-06-02 Ingenieurge- sellschaft Quadriga mbH, Herzogenrath, Juli 2005

Beprobungslose Aufnahme der Altlastenverdachtsflächen im Bereich der Ziegelwerke 2 so- wie 1,3,4,5 der Wienerberger Ziegelindustrie GmbH mit Informationen zu potentiellen Altlasten- verdachtsfällen und zu abfallrechtlich bedeutungsvollen Bauwerkssubstanzen; Projekt Nr.

2021107, HPC Harress Pickel Consult AG, Fuldatal, August 2002.

Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe 1, Bebauungsplan Nr. 149 „Sondergebiet Biomassekraft- werk Brink“ mit Informationen zum Vorkommen planungsrelevanter Arten im Plangebiet und er- forderlichen Maßnahmen, um eine Verletzung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände zu ver- meiden; Ökon GmbH, Münster, 28.07.2018.

(18)

Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB

 Bezirksregierung Münster – Dezernat 52: Anregung zur Einhaltung des Stands der Technik im späteren Genehmigungsverfahren.

 Bezirksregierung Münster – Dezernat 54: Allgemeine Hinweise zur Entwässerungsplanung

 Kreis Coesfeld – Untere Bodenschutzbehörde: Hinweise zu den im Plangebiet befindlichen Alt- lasten und Bodenverunreinigungen.

 Kreis Coesfeld – Untere Immissionsschutzbehörde: Hinweis auf die immissionsschutzrechtlich zu erwartende Umsetzbarkeit der Planung.

 Kreis Coesfeld – Fachdienst Grundwasser: Hinweise zu den Anforderungen für die Nutzung von Grundwasser.

 Kreis Coesfeld – Untere Naturschutzbehörde: Hinweise zu der im Rahmen der Bauleitplanung erforderlichen Bilanzierung der Eingriffe in Natur und Landschaft; Hinweise zu dem im Hinblick auf die Stickstoffdeposition im Bereich von FFH-Gebiete einzuhaltenden Abschneidekriterium;

Hinweis auf die zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände erforderlichen Maß- nahmen.

 Kreis Coesfeld – Brandschutzdienststelle: Hinweise auf die erforderlichen Löschwassermengen und die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens einzuhaltenden brandschutzrechtlichen Vor- gaben

 LWL Archäologie für Westfalen: Hinweise zur Durchführung von Erdarbeiten oder anderen Ein- griffen in den Boden in Bezug auf fossile Funde und Bodendenkmäler.

 Landwirtschaftskammer NRW: Hinweise zu den in der Anlage verwandten Einsatzstoffen und der erzeugten Endprodukte.

 Straßen NRW: Hinweise zu den Erschließungsmöglichkeiten im Plangebiet.

 Abwasserwerk Stadt Coesfeld: Hinweis zu den Rahmenbedingungen der Schmutz- und Nieder- schlagswasserwasserbeseitigung; Hinweise zum Überflutungsschutz

Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der Offenlegung gem. § 4 Abs. 2 BauGB

 Bezirksregierung Münster – Dezernat 54: Hinweis auf fehlende Aussagen zur Qualität des Ab- wassers.

 Kreis Coesfeld – Aufgabenbereich Grundwasser: Hinweis auf die erforderliche wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser.

 Kreis Coesfeld – Aufgabenbereich Wassergefährdende Stoffe: Hinweis auf den zu stellenden Antrag nach BImSchG.

 Kreis Coesfeld – Untere Naturschutzbehörde: Hinweis auf die gutachterlich vorgeschlagenen, umzusetzenden Maßnahmen zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen.

Hinweis

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den geänderten Teilen des Bebauungsplanes abgegeben werden.

Stellungnahmen, die nicht fristgerecht abgegeben werden, können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungs- planes nicht von Bedeutung ist.

Übereinstimmungserklärung gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO

Der vorstehende Beschluss zur erneuten Offenlegung stimmt mit dem Beschluss des Rates vom 19.12.2018 überein. Der Beschluss ist ordnungsgemäß zustande gekommen (§ 2 Abs. 1 und 2 Be- kanntmVO).

Coesfeld, 12.02.2019 Coesfeld, 12.02.2019

Heinz Öhmann i.A.

Bürgermeister Larissa Bomkamp

(19)

Bekanntmachungsanordnung

Die erneute Offenlegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 149 „Sondergebiet Biomassekraft- werk Brink“ mit sämtlichen Planunterlagen, Planzeichnung, Begründung und den umweltbezogenen In- formationen wird hiermit gemäß wird § 2 Abs. 4 BekanntmVO öffentlich bekannt gegeben.

Coesfeld, 12.02.2019

Heinz Öhmann Bürgermeister

17/2019 Bekanntmachung über die Eintragung des Baudenkmals "Lambertischule" in die Denkmalliste der Stadt Coesfeld

Öffentliche Bekanntmachung

Das Objekt „Lambertischule“ in Coesfeld, Katthagen 10 (Gemarkung Coesfeld-Stadt, Flur 26, Flurstück 36), erfüllt die Kriterien eines Denkmals im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen und ist im Februar 2019 in die Denkmalliste der Stadt Coesfeld eingetragen worden. Der Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen erhält den Bericht über die Eintragung zur Kenntnis.

Kartierung Denkmalumfang Lambertischule, Katthagen 10 in Coesfeld

Das Baudenkmal ist in roter Farbgebung gekennzeichnet. Die Bauteile mit den Nummer 1-3 gehören nicht zum Denkmalumfang.

(20)

Gem. § 9 Denkmalschutzgesetz bedürfen nicht nur Veränderungen des Baudenkmals, sondern auch die Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Anlagen in der engeren Umgebung von Bau- und Bo- dendenkmälern der Erlaubnis durch die Untere Denkmalbehörde, wenn das Denkmal durch die ge- plante Maßnahme beeinträchtigt wird. Über die Betroffenheit und Erlaubnispflicht muss im Einzelfall entschieden werden.

Als engere Umgebung gilt in der Regel der Bereich der an die Denkmalparzelle angrenzenden Nach- barparzellen.

Die Eintragung des Denkmals „Lambertischule“ in die Denkmalliste der Stadt Coesfeld wird hiermit öf- fentlich bekannt gemacht.

Coesfeld 11.02.2019 Der Bürgermeister im Auftrag

Ludger Schmitz

(21)

18/2019 Bekanntmachung über die Eintragung des Bodendenkmals "Ehemalige Sandgrube am Südrand des Hünsberges in Coesfeld-Stevede"

Öffentliche Bekanntmachung

Das Objekt „Erdgeschichtliches Bodendenkmal Mkz. 4008,140 „Ehemalige Sandgrube am Südrand des Hünsberges in Coesfeld-Stevede“ (Gemarkung Coesfeld-Kirchspiel, Flur 14, Flurstück 220 teilweise), erfüllt die Kriterien eines Bodendenkmals im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen und ist im Februar 2019 in die Denkmalliste der Stadt Coesfeld eingetragen worden. Der Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen wird die Eintragung zur Kenntnis erhalten.

Die Lage des Denkmals ergibt sich aus der beigefügten Übersichtsskizze.

Gem. § 9 Denkmalschutzgesetz bedürfen nicht nur Veränderungen des Bodendenkmals, sondern auch Maßnahmen in der engeren Umgebung der Erlaubnis durch die Untere Denkmalbehörde, wenn das Denkmal durch die geplanten Maßnahmen beeinträchtigt wird. Über die Betroffenheit und Erlaubnis- pflicht muss im Einzelfall entschieden werden. Als engere Umgebung gilt in der Regel der Bereich der an die Denkmalparzelle angrenzenden Nachbarparzellen.

Die Eintragung des Bodendenkmals „Ehemalige Sandgrube am Südrand des Hünsberges in Coesfeld- Stevede“ in die Denkmalliste der Stadt Coesfeld wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Coesfeld 11.02.2019 Der Bürgermeister im Auftrag

Ludger Schmitz

(22)

19/2019 Widerspruchsrecht bzgl. Datenübermittlungen und Melderegisterauskünften gem.

Bundesmeldegesetz (BMG)

Die Stadt Coesfeld informiert zum Bundesmeldegesetz (BMG)

Hier: Widerspruch gegen Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen und bestimmte Daten- übermittlungen möglich

Zu den Melderegisterauskünften in besonderen Fällen (§ 50 BMG), Datenübermittlungen an öffentlich- rechtliche Religionsgesellschaften (42 BMG) und an das Bundesamt für Personalmanagement der Bun- deswehr (§ 36 BMG) durch die Meldebehörde informiert das Bürgerbüro der Stadt Coesfeld zu Wider- spruchsmöglichkeiten.

1. Melderegisterauskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvor- schlägen (§ 50 Abs. 1)

Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder der Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melde- register über die in § 44 (1) Satz 1 bezeichneten Daten (Familienname, Vornamen, Doktorgrad und Anschriften) von Gruppen Wahlberechtigter erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.

2. Melderegisterauskünfte an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- und Ehe- jubiläen (§ 50 Abs. 2)

Verlangen Mandatsträger, Presse oder Rundfunk Auskunft aus dem Melderegister über Alters oder Ehejubiläen von Einwohnern darf die Meldebehörde Auskunft erteilen über Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums.

Dies gilt für Altersjubiläen ab dem 70. Geburtstag und für Ehejubiläen ab dem 50. Ehejahr.

3. Melderegisterauskünfte an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3)

Die Meldebehörde darf Adressbuchverlagen für die Herausgabe von Adressbüchern zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, Auskunft über deren Familiennamen, Vor- namen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften erteilen.

4. Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 42 Abs. 2)

Hat ein Einwohner, der Mitglied einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft ist, Familien- angehörige, die nicht derselben oder keiner Religionsgesellschaft angehören, darf die Melde- behörde von diesen Familienangehörigen Daten gem. § 42 (2) BMG übermitteln.

5. Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (§ 36 BMG)

Zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März Daten über deutsche Staatsangehörige, die im nächsten Jahr volljäh- rig werden. Übermittelt werden der Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift.

Form des Widerspruchs:

Jeder Einwohner hat das Recht, Widerspruch gegen die oben aufgeführten Melderegisterauskünfte bzw. Datenübermittlungen zu erheben. Der Widerspruch kann persönlich beim Bürgerbüro der Stadt Coesfeld oder schriftlich erklärt werden.

(Postanschrift: Stadt Coesfeld – Bürgerbüro -, Markt 8, 48653 Coesfeld)

(23)

20/2019 Bezirksregierung Münster – Auslegung Planfeststellungsbeschluss „Gewässerent- wicklung und Hochwasserschutz im Stadtgebiet von Coesfeld, Berkel mit HRB Fürs- tenwiesen“

Bezirksregierung Münster Münster, 07.02.2019

54.09.01.05-005

B e k a n n t m a c h u n g

Der vom Abwasserwerk der Stadt Coesfeld mit Antrag vom 04.06.2018 vorgelegte Plan für das Projekt

"Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz im Stadtgebiet von Coesfeld, Berkel mit HRB Fürstenwiesen von Stat. km 97 + 660 bis Stat. km 100 + 000“

habe ich mit dem Planfeststellungsbeschluss vom 20.12.2018, AZ.: 54.09.01.05-005, gemäß §§ 67, 68 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) festgestellt.

Gemäß § 70 Abs.1 WHG in Verbindung mit § 74 Abs. 4 Satz 2 und 3 VwVfG NRW weise ich auf Fol- gendes hin:

1. Je eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung und je eine Ausfertigung des festgestellten Planes liegen zwei Wochen, und zwar in der Zeit vom

18. Februar 2019 bis zum 04. März 2019 (einschließlich)

bei dem Abwasserwerk der Stadt Coesfeld, Dülmener Straße 80, 48653 Coesfeld, während der Dienststunden:

Montags bis donnerstags 08.00 Uhr – 16.00 Uhr

Freitags 08:00 Uhr – 12:30 Uhr

zur Einsichtnahme aus.

Zusätzlich kann der Planfeststellungsbeschluss über das Internet unter dem Link www.nrw.de/go/verfahren eingesehen werden.

2. Mit dem Ende der Auslegungsfrist, also am Ende des 04. März 2019 gilt der Planfeststel- lungsbeschluss den übrigen Betroffenen, denen er nicht zugestellt wurde, als zugestellt. Der Planfeststellungsbeschluss kann bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfrist von Betroffenen und von denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich von der Bezirksregierung Müns- ter, Dezernat 54, Nevinghoff 22 in 48147 Münster, angefordert werden.

Anträge, mit denen Ansprüche auf Herstellung von Einrichtungen oder auf angemessene Ent- schädigung nach § 75 Abs. 2 Satz 2 und 4 VwVfG NRW geltend gemacht werden, sind schrift- lich an die Planfeststellungsbehörde zu richten.

Sie sind innerhalb von 3 Jahren nach dem Zeitpunkt zulässig, zu dem der Betroffene von den Nachteilen des dem unanfechtbar festgestellten Plan entsprechenden Vorhabens oder der An- lage Kenntnis erhalten hat; sie sind ausgeschlossen, wenn nach der Herstellung des dem Plan entsprechenden Zustandes 30 Jahre vergangen sind (§ 70 Abs. 1 WHG i. V. m. § 75 Abs.3 VwVfG NRW)

Bezirksregierung Münster - Obere Wasserbehörde - Im Auftrag

gez. Gewers

Referenzen

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