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Bürgerservice - Stadt Coesfeld

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Amtsblatt

Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Coesfeld

Ausgabe: in der Regel am 15. jeden Monats und bei Bedarf Bezug: einzeln kostenlos im Bürgerbüro, Markt 8, sowie in der

Verwaltungsnebenstelle Lette, Bahnhofsallee 10 Abonnementpreis: jährlich bei Postversand 12,00 € - Einzelstück 1,00 €,

kostenlos im Internet: http://www.coesfeld.de/amtsblatt.html Bestellungen: Stadt Coesfeld, Fachbereich Zentraler Steuerungsdienst,

Markt 8, 48653 Coesfeld, Tel.: (0 25 41) 9 39-11 03 oder -11 04, Fax: (0 25 41) 9 39-75 05, E-Mail: amtsblatt@coesfeld.de

Jahrgang 2017 Ausgegeben am 30. Mai 2017 Nummer 9

Inhalt dieser Ausgabe:

34/2017 Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Campingplatz Drees“ – Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 123 „Wochenendhausgebiet Stevede" – Bekanntmachung des Aufhebungs- und des Aufstellungsbeschlusses – Bekanntmachung der Frühzeitigen

Unterrichtung der Öffentlichkeit 93

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Nummer 9/2017 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 93

34/2017 Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Campingplatz Drees“ – Aufstellung des Be- bauungsplanes Nr. 123 „Wochenendhausgebiet Stevede" – Bekanntmachung des Aufhebungs- und des Aufstellungsbeschlusses – Bekanntmachung der Frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit

Öffentliche Bekanntmachung

1. Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Campingplatz Drees“

2. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 123 „Wochenendhausgebiet Stevede“

3. Beschluss zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

1. Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Campingplatz Drees“

Der Rat der Stadt Coesfeld hat in seiner Sitzung am 18.05.2017 beschlossen, gemäß § 2 des Bauge- setzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung, den Bebauungsplan Nr. 54 „Campingplatz Drees“ aufzuheben.

Das Plangebiet befindet sich rund 8,5 km südwestlich des Stadtzentrums und umfasst den westlichen Teil des faktischen Wochenendhausgebietes Stevede.

Die genaue Abgrenzung ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.

Zielsetzung:

Im Jahr 1973 wurden mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 54 „Campingplatz Drees“ die pla- nungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Campingplatzes mit ca. 100 Stellplätzen geschaffen. In den letzten Jahrzehnten hat sich ein Wochenendhausgebiet mit insgesamt 316 Parzellen entwickelt, das in seiner Ausdehnung deutlich über den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 54

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Nummer 9/2017 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 94 hinausgeht. Die Errichtung der Wochenendhäuser erfolgte dabei ohne bauordnungsrechtliche Geneh- migung. Eine Vielzahl der Gebäude dient den Bewohnern als Dauerwohnsitz.

Die Fläche besitzt nicht mehr den Charakter einer Campinganlage. Die Verwirklichung der ursprüngli- chen Planungskonzeption – Nutzung als Campingplatz – ist aufgrund der existierenden Wochenend- häuser und der Nutzung zum dauerhaften Wohnen auf Dauer auszuschließen. Seit langen und auch zukünftig kann das städtebauliche Geschehen durch den Bebauungsplan Nr. 54 „Campingplatz Drees“

nicht mehr gesteuert werden. Aufgrund der tatsächlichen Entwicklung in dem betroffenen Gebiet, ist der Bebauungsplan Nr. 54 „Campingplatz Drees“ funktionslos geworden und aufgrund dessen aufzuheben.

Der Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Campingplatz Drees“ wird hiermit gem.

§ 2 BauGB in der zurzeit geltenden Fassung ortsüblich bekannt gemacht.

2. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 123 „Wochenendhausgebiet Stevede“

Der Rat der Stadt Coesfeld hat in seiner Sitzung am 18.05.2017 gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung, den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 123 „Wochenendhausgebiet Stevede“ gefasst.

Das rund 10,9 ha große Plangebiet befindet sich ca. 8,5 km südwestlich des Stadtzentrums von Coes- feld unmittelbar westlich der K 54 in der Bauerschaft Stevede (Gemarkung Coesfeld-Kirchspiel, Flur 57, Flurstück 32/14 und Flurstück 43/0 teilweise). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 123 „Wo- chenendhausgebiet Stevede“ umfasst den Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplanes Nr. 54 „Campingplatz Drees“ vollständig.

Das Plangebiet grenzt im Osten an die K 54, im Süden und Westen an landwirtschaftlich genutzte Flä- chen und im Norden an Waldflächen.

Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen.

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Nummer 9/2017 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 95 Zielsetzung:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 123 „Wochenendhausgebiet Stevede“ soll die planungs- rechtliche Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Wochenendhausgebietes ge- schaffen werden. Um zu verhindern, dass sich das bisher ohne Genehmigung entstandene Wochen- endhausgebiet ungesteuert weiter verfestigt, wird durch die Bauleitplanung steuernd eingegriffen.

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 123 „Wochenendhausgebiet Stevede“ wird hiermit gemäß § 2 des Baugesetzbuches in der zurzeit geltenden Fassung ortsüblich bekannt gemacht.

3. Beschluss zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Zusammen mit dem Aufhebungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 54 „Campingplatz Drees“ und dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 123 „Wochenendhausgebiet Stevede“ hat der Rat der Stadt Coesfeld in seiner Sitzung am 18.05.2017 beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß

§ 3 Abs. 1 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.

Unter Hinweis auf § 3 BauGB -in der zurzeit geltenden Fassung- lade ich zu einem öffentlichen Darle- gungs- und Anhörungstermin ein.

Die Veranstaltung findet am 07.06.2017 um 18:30 Uhr im PZ (Pädagogisches Zentrum) des Schul- zentrums –Holtwicker Straße 8 in Coesfeld- statt.

Die Planungen werden anhand von Entwurfsplänen erläutert. Pläne und Texte sind darüber hinaus im Internet unter der Adresse www.coesfeld.de/planung einsehbar.

Es besteht die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung der Planungsabsichten.

Übereinstimmungserklärung gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO

Die vorstehenden Beschlüsse zur Aufhebung des Bebauungsplan Nr. 54 „Campingplatz Drees“ und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 123 „Wochenendhausgebiet Stevede“ sowie der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB stimmen mit den Beschlüssen des Rates vom 18.05.2017 überein. Die Beschlüsse sind ordnungsgemäß zustande gekommen (§ 2 Abs. 1 und 2 Be- kanntmVO).

Coesfeld, 19.05.2017 Coesfeld, 19.05.2017

Heinz Öhmann i.A.

Der Bürgermeister Dagmar Aufenanger

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehenden Beschlüsse der Stadt Coesfeld werden hiermit gemäß § 2 Abs. 4 BekanntmVO öf- fentlich bekannt gegeben.

Coesfeld, 19.05.2017 Heinz Öhmann Der Bürgermeister

Referenzen

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