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Amtsblatt

Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Coesfeld

Ausgabe: in der Regel am 15. jeden Monats und bei Bedarf Bezug: einzeln kostenlos im Bürgerbüro, Markt 8, sowie in der

Verwaltungsnebenstelle Lette, Bahnhofsallee 10 Abonnementpreis: jährlich bei Postversand 12,00 € - Einzelstück 1,00 €,

kostenlos im Internet: http://www.coesfeld.de/amtsblatt.html Bestellungen: Stadt Coesfeld, Fachbereich Zentraler Steuerungsdienst,

Markt 8, 48653 Coesfeld, Tel.: (0 25 41) 9 39-11 03 oder -11 04, Fax: (0 25 41) 9 39-75 05, E-Mail: amtsblatt@coesfeld.de

Jahrgang 2019 Ausgegeben am 30. Januar 2019 Nummer 3

Inhalt dieser Ausgabe:

12/2019 Öffentliche Bekanntmachung über die Ersatzbestimmung eines Ratsmitgliedes 21 13/2019 Öffentliche Bekanntmachung über die Ersatzbestimmung eines Ratsmitgliedes 21

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Nummer 3/2019 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 21

12/2019 Öffentliche Bekanntmachung über die Ersatzbestimmung eines Ratsmitgliedes Der bei der Kommunalwahl am 25. Mai 2014 aus der Reserveliste der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (Ortsverein Coesfeld) gewählte Bewerber, Herr Hermann Josef Vogt, ist durch Mandats- verzicht mit Wirkung vom 01. Oktober 2018 aus dem Rat der Stadt Coesfeld ausgeschieden.

Gemäß § 45 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahl- gesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV.NW. S. 454, 1999 S. 70) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 15 November 2016 (GV.NRW. S. 966) stelle ich fest, dass nach der Reserveliste der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (Ortsverein Coesfeld,

Herr Sami Bouhari, Sirksfeld 1, 48653 Coesfeld,

das Ratsmandat angenommen und die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Coesfeld mit Wirkung vom 02.

Oktober 2018 erworben hat.

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 45 Abs. 2 i.V.m. § 39 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz

 jeder Wahlberechtigte der Stadt Coesfeld,

 die für die Stadt Coesfeld zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben sowie

 die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Rich- tigkeit meiner Feststellung für erforderlich halten.

Der Einspruch ist beim Bürgermeister der Stadt Coesfeld als Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Coesfeld, den 29. 01. 2019 Der Bürgermeister

als Wahlleiter Heinz Öhmann

13/2019 Öffentliche Bekanntmachung über die Ersatzbestimmung eines Ratsmitgliedes Die bei der Kommunalwahl am 25. Mai 2014 aus der Reserveliste der Partei Bündnis 90/Die Grünen (Ortsverband Coesfeld) gewählte Bewerberin, Frau Charlotte Ahrendt-Prinz, ist durch Mandatsverzicht mit Wirkung vom 31. Januar 2019 aus dem Rat der Stadt Coesfeld ausgeschieden.

Gemäß § 45 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahl- gesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juni 1998 (GV.NW. S. 454, 1999 S. 70) zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 15 November 2016 (GV.NRW. S. 966) stelle ich fest, dass nach der Reserveliste der Partei Bündnis 90/Die Grünen (Ortsverband Coesfeld),

Herr Erich Prinz, Kreienkamp 8, 48653 Coesfeld,

das Ratsmandat angenommen und die Mitgliedschaft im Rat der Stadt Coesfeld mit Wirkung vom 01.

Februar 2019 erworben hat.

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 45 Abs. 2 i.V.m. § 39 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz

 jeder Wahlberechtigte der Stadt Coesfeld,

 die für die Stadt Coesfeld zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben sowie

 die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Rich- tigkeit meiner Feststellung für erforderlich halten.

Der Einspruch ist beim Bürgermeister der Stadt Coesfeld als Wahlleiter schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

Coesfeld, den 29. 01. 2019 Der Bürgermeister

als Wahlleiter Heinz Öhmann

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