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Bürgerservice - Stadt Coesfeld

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Amtsblatt

Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Coesfeld

Ausgabe: in der Regel am 15. jeden Monats und bei Bedarf Bezug: einzeln kostenlos im Bürgerbüro, Markt 8, sowie in der

Verwaltungsnebenstelle Lette, Bahnhofsallee 10 Abonnementpreis: jährlich bei Postversand 12,00 € - Einzelstück 1,00 €,

kostenlos im Internet: http://www.coesfeld.de/amtsblatt.html Bestellungen: Stadt Coesfeld, Fachbereich Zentraler Steuerungsdienst,

Markt 8, 48653 Coesfeld, Tel.: (0 25 41) 9 39-11 03 oder -11 04, Fax: (0 25 41) 9 39-75 05, E-Mail: amtsblatt@coesfeld.de

Jahrgang 2019 Ausgegeben am 1. Oktober 2019 Nummer 18

Inhalt dieser Ausgabe:

72/2019 Landesbetrieb Geologischer Dienst NRW - Radon-Bodenluftmessungen in Nordrhein-

Westfalen 199

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Nummer 18/2019 Amtsblatt der Stadt Coesfeld Seite 199

72/2019 Landesbetrieb Geologischer Dienst NRW - Radon-Bodenluftmessungen in Nordrhein- Westfalen

Bekanntmachung des Landesbetriebs Geologischer Dienst NRW zu Radon-Bodenluftmessungen in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen sollen Radon-Bodenluftmessungen an ca. 300 Messorten durchgeführt werden.

Das Vorhaben erfolgt im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (StrlSchG) vom 27.06.2017, um die wis- senschaftlichen Grundlagen zur Ausweisung von Radonvorsorgegebieten zu schaffen.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) hat den Geologischen Dienst NRW - Landesbetrieb – mit der geowissenschaftlichen Begleitung des Messprogrammes zur Festlegung von Radonvorsorgebieten in NRW gemäß § 121 StrSchG beauftragt.

Zeitraum Oktober 2019-August 2020

Die mit den Untersuchungen Beauftragten sind auf Grund des § 165 StrSchG berechtigt, Grundstücke, Betriebs- und Geschäftsräume während der Betriebs- und Arbeitszeit zu betreten, die Radioaktivität zu ermitteln und Proben zu nehmen.

Im Rahmen der Messungen sind Bohrungen mit einem Durchmesser von 40 mm bis 1,10 m Tiefe erfor- derlich. Die in das Bohrloch eingebrachte Bodenluftsonde hat einen Durchmesser von 30 mm. Etwaige durch die Inanspruchnahme entstehende Schäden werden nach den allgemeinen gesetzlichen Bestim- mungen ersetzt.

Es wird gebeten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der vom Geologischen Dienst NRW beauftragten Firma bei der Erledigung ihrer Arbeiten im Dienste der Allgemeinheit zu unterstützen.

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