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Unterrichtsvereinbarung

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Academic year: 2022

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(1)

Unterrichtsvereinbarung

Zwischen der Lehrkraft

Herrn/Frau: Geb. Datum:

Straße: Wohnort:

(

)

Telefon: Fax:

Mobil: Webseite: www.

E-Mail: @

und dem Musikschüler

Herrn/Frau: Geb. Datum:

Straße: Wohnort:

(

)

Telefon: Fax:

Mobil: Webseite: www.

E-Mail: @

bzw. dem Erziehungsberechtigtem

Herrn/Frau: Geb. Datum:

Straße: Wohnort:

(

)

Telefon: Fax:

Mobil: Webseite: www.

E-Mail: @

findet folgende Vereinbarung statt:

Seite 1 von 5

Vertrag Schüler-Lehrer 05/2015

(2)

1. Vertragspartei

Ist der /die Schüler(in) bei Abschluss der Vereinbarung minderjährig, ist Vereinbarungspartei der Lehrkraft die/der Erziehungsberechtigte. Ist der /die Schülerin bei Abschluss der Vereinbarung volljährig, ist die Vereinbarungspartei der Lehrkraft der/die Schüler(in).

2. Unterrichtsgegenstand

Der/die Musiklehrer/in unterrichtet in freier Berufsausübung

den/die Musikschüler/in am Instrument .

3. Vertragsbeginn / Vertragslaufzeit

Die Laufzeit der Vereinbarung beginnt am ______________ und wird für unbestimmte Dauer abgeschlossen.

4. Kündigung / Vertragsbeendigung

4.1. Der Unterrichtsvertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von 2 Monaten zum 28.2. (Ende des Schulhalbjahres) oder zum 31.8. (Ende des Schuljahres) gekündigt werden.

4.2. Die Kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit schriftlich zu erfolgen (Formular siehe www.mv-dasing.de).

5. Probezeit

Die ersten 4 Unterrichtseinheiten werden als Probezeit vereinbart. Während der Probezeit ist jede Vereinbarungspartei berechtigt, die Unterrichtsvereinbarung ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Die Kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit schriftlich zu erfolgen.

6. Feiertage, Ferien

Vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung zwischen Lehrkraft und Schüler/in findet an den gesetzlichen Feiertagen und während den Ferien an den allgemein bildenden Schulen im Bundesland Bayern kein Unterricht statt. Der Buß- und Bettag ist kein gesetzlicher Feiertag in Bayern.

7. Honorar / Fälligkeit

7.1. Das Honorar versteht sich als Jahresgebühr und beträgt _______________ EUR.

7.2. Das Jahreshonorar ist zahlbar in 12 gleichen Raten, die auch während der Schulferien zu entrichten sind.

Die Raten sind jeweils bis spätestens zum 10. eines jeden laufenden Monats zur Zahlung fällig und werden wie folgt entrichtet:

per Dauerauftrag auf das Konto

durch Lastschrift vom Konto SEPA-Lastschriftmandat

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE__________________________________

Mandatsreferenz: __________________________________________________

(auf max. 35 Stellen kürzen) < z.B. Name des Musikschülers> (oder: WIRD SEPARAT MITGETEILT) Zahlungsart: wiederkehrende Zahlung

Ich/wir ermächtige(n) die Lehrkraft Frau/Herrn______________________________, Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise(n) ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die von der Lehrkraft Frau/Herrn ______________________________ auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Kontoinhaber:

Kreditinstitut: BIC: __ __ __ __ __ __ __ __ / __ __ __

IBAN: DE __ __ / __ __ __ __ / __ __ __ __ / __ __ __ __ / __ __ __ __ / __ __

Dasing, den __ __.__ __.__ __ __ __

Datum Unterschrift Kontoinhaber

Seite 2 von 5

Vertrag Schüler-Lehrer 05/2015

(3)

Die Parteien sind sich einig, dass die Lehrkraft das vereinbarte Honorar jeweils zum 1.9. eines Kalenderjahres anpassen kann. Die Anpassung muss dem Vereinbarungspartner mindestens 2 Monate vor diesem Termin schriftlich mitgeteilt werden. Der Vereinbarungspartner hat das Recht, die Unterrichtsvereinbarung binnen 1 Monats nach Zugang der Gebührenanpassung außerordentlich zum 1.9. des Kalenderjahres zu kündigen. Kündigt der Vereinbarungspartner nicht oder nicht fristgerecht, gilt die Gebührenanpassung als genehmigt.

8. Unterrichtsort, Unterrichtszeit, Koordination, Organisation

Der Unterricht findet in den Räumen des Musikvereins Dasing e.V. statt. Die Lehrkraft erteilt dem/der Schüler(in) wöchentlich Unterricht.

Die Dauer des Unterrichts beträgt pro Unterrichtseinheit _______ Minuten.

Der Unterricht wird als

Einzelunterricht /

Gruppenunterricht erteilt.

Die Ausbildung wird vom Musikverein Dasing e.V. koordiniert. Dies bedingt die Mitgliedschaft beim Musikverein Dasing e.V. Bei Kindern und Jugendlichen muss ein Elternteil des Kindes Mitglied beim Musikverein Dasing e.V. sein. Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird von der ordentlichen Mitgliederversammlung festgelegt und ist zu Beginn des Jahres zu entrichten. Der Beitrag wird im jährlichen Lastschriftverfahren eingezogen. Das erste Beitragsjahr betrifft Schuljahresanfang bis Ende des Jahres. Sofern keine Mitgliedschaft beim Musikverein Dasing e.V. besteht, gilt diese Vereinbarung, als Beitrittserklärung. Als Jahresbeitrag gilt der in der Mitgliederversammlung festgelegte Betrag. Die Beitrittserklärung muss schriftlich 3 Monate vor Jahreswechsel beim 1.Vorstand gekündigt werden. Der Musikverein Dasing e.V. erhält eine Abschrift der Vereinbarung.

Für die Vermittlung und Organisation des Unterrichts erhebt der Musikverein Dasing e.V. zusätzlich eine jährige Gebühr von 44,00 EUR (11 Monate à 4,00 EUR).

Dieser Betrag wird vom Musikverein Dasing e.V. zum Ende des Unterrichtsjahres (31.07.) einmal jährlich von folgendem Konto per Lastschrift abgebucht.

SEPA-Lastschriftmandat

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE85ZZZ00000671813

Mandatsreferenz: MVD-ORG-GEBUEHR-________________________________-___________________

(auf max. 35 Stellen kürzen) <Name des Musikschülers> <Instrument des Unterrichts>

Zahlungsart: wiederkehrende Zahlung

Ich/wir ermächtige(n) den Musikverein Dasing e.V. Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise(n) ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die vom Musikverein Dasing e.V. auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann/wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Konto wie bei Punkt 7 (bitte trotzdem unterschreiben!)

ein anderes Konto:

Kontoinhaber:

Kreditinstitut: BIC: __ __ __ __ __ __ __ __ / __ __ __

IBAN: DE __ __ / __ __ __ __ / __ __ __ __ / __ __ __ __ / __ __ __ __ / __ __

Dasing, den __ __.__ __.__ __ __ __

Datum Unterschrift Kontoinhaber

Wird der Unterricht während des Schuljahres begonnen, wird durch den Musikverein Dasing e.V. nur eine anteilige Gebühr für die Vermittlung und Organisation erhoben. Der Anteil errechnet sich aus der Anzahl der verbleibenden Unterrichtsmonate multipliziert mit einem elftel der Jahresgebühr.

(4)

9. Unterrichtsausfall

9.1. Wegen Verhinderung der Lehrkraft ausfallende Unterrichtsstunden sind zu vergüten und werden nachgeholt. Können wegen einer Verhinderung der Lehrkraft ausgefallene Unterrichtsstunden durch den Lehrer nicht nachgeholt werden, besteht ein Anspruch auf anteilige Rückvergütung. Dabei wird für eine Unterrichtsstunde ein Viertel der üblichen Monatsrate zugrunde gelegt. Die Rückvergütung erfolgt zum Ende des Schuljahres.

9.2. Vom/von der Schüler(in) abgesagte Stunden verfallen bei gleichzeitiger Vergütung der Lehrkraft.

9.3. Der/die Schüler(in) verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn er/sie so krank ist, dass für die Lehrkraft eine unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht.

10. Pflichten der Lehrkraft, Pflichten des Schülers, Unterrichtsmaterial

10.1. Pflichten der Lehrkraft

Die Lehrkraft führt den Unterricht in eigener Verantwortung für sachgemäße und regelmäßige Unterweisung durch. Der Lehrer verpflichtet sich den Schüler nach pädagogischen Grundsätzen zu unterrichten und ihn insbesondere im Rahmen der Musikschulung hinzuführen zu ehrenamtlichem Engagement. Die Schulungen erfolgen im Einzel- und Gemeinschaftsunterricht. Die jeweiligen

Unterrichtsarten bestimmt der Lehrer. Eine Änderung der Vereinbarung ist dem Musikverein Dasing e.V.

unverzüglich und schriftlich mitzuteilen.

10.2. Pflichten des Schülers

Der/die Schüler(in) verpflichtet sich, den Unterricht regelmäßig zu besuchen und zu Hause in

erforderlichem Umfang zu üben. Unterrichtsmaterialien wie Noten und Instrumente werden von dem/der Schüler(in) auf eigene Kosten eingebracht.

10.3. Pflichten der Eltern

Die Eltern verpflichten sich das Kind zur Erfüllung der aus dem Unterricht aufgegebenen Aufgaben und Übungen am Instrument anzuhalten.

11. Haftung

Der/die Musiklehrer/in haftet nur im Rahmen seiner Aufsichtspflicht innerhalb der Unterrichtsräume.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung und/oder seiner Änderungen bzw. Ergänzungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

Gleiches gilt für Regelungslücken.

Die Vereinbarungsparteien erkennen diese Vereinbarung an und erklären sich damit einverstanden.

Musikschüler Erziehungsberechtigter

________________________________________________________

Unterschrift Schüler Unterschrift Eltern

Lehrkraft

________________________________________________________

Unterschrift Musiklehrer

Vertreter des Musikvereins Dasing e.V.

(für Nr. 8 der Vereinbarung) Musikverein Dasing e.V,

1. Vorstand, Stefan Augustin Samweg 9

86453 Dasing

_______________________________________________________________________________________

Unterschrift Musikverein Dasing e.V.

Wir weisen gem. § 26 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz, und DSGVO 2016/697 darauf hin, dass durch die Vereinsmitgliedschaft Daten für die EDV gespeichert werden.

(5)

Schriftliche Einwilligung gemäß Datenschutz Grundverordnung DSGVO

Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben.

Für jede darüber hinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es regelmäßig der Einwilligung des Betroffenen. Eine solche Einwilligung können Sie im Folgenden Abschnitt freiwillig erteilen.

Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten Einwilligung in die Datennutzung zu weiteren Zwecken

Sind Sie mit den folgenden Nutzungszwecken einverstanden, kreuzen Sie diese bitte entsprechend an.

Wollen Sie keine Einwilligung erteilen, lassen Sie die Felder bitte frei.

▢ Ich willige ein, dass mir der Musikverein Dasing (Vertragspartner) postalisch Informationen und Angebote zu weiteren Angeboten und Veranstaltungen zum Zwecke der Werbung übersendet.

▢ Ich willige ein, dass mir der Musikverein Dasing (Vertragspartner) per E-Mail/Telefon/Fax/SMS*

Informationen und Angebote zu weiteren Angeboten und Veranstaltungen zum Zwecke der Werbung übersendet. (* bei Einwilligung bitte Unzutreffendes streichen)

□ Ich willige hiermit in die Aufnahme von Fotos, Ton- und Videoaufnahmen, sowie Veröffentlichung im Internet von vereinsinternen Veranstaltungen ein.

[Name, Vorname]______________________________________

[Ort, Datum] _________________________________

[Unterschrift des Betroffenen]_______________________________________________

Rechte des Betroffenen: Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht

Sie sind gemäß § 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber dem Musikverein Dasing (Vertragspartner) um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen.

Gemäß § 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber dem Musikverein Dasing (Vertragspartner) die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an den Vertragspartner übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw.

die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.

(6)

DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist:

Musikverein Dasing e. V.

Schulstr. 1 86453 Dasing

Ihre Betroffenrechte

Unter den angegebenen Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten können Sie jederzeit folgende Rechte ausüben:

 Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten und deren Verarbeitung,

 Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten,

 Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten,

 Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern wir Ihre Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht löschen dürfen,

 Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns und

 Datenübertragbarkeit, sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben.

Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Ihre zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich nach dem Bundesland Ihres Wohnsitzes, Ihrer Arbeit oder der mutmaßlichen Verletzung. Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter:

https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html

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 die Verarbeitung zur Abwicklung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich ist,

 die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist,

die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben.

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