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Was hat der Regierungsrat in den vergangenen sechs Jahren zur Umsetzung dieser Motion konkret unternommen? 2

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I 265/2004 ERZ 2. März 2005 48C Interpellation

0794 Lack, Gümligen (FDP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 15.11.2004

Förderung des Englischunterrichts – wie weiter?

Der Grosse Rat hat am 23. November 1998 gegen den Willen des Regierungsrates meine Motion „Förderung des Englischunterrichts an Berner Schulen“ (Motion 229/98) im Hauptpunkt als Motion überwiesen. Demzufolge wurde der Regierungsrat verpflichtet, den Englischunterricht an den Berner Schulen zu fördern, ohne dabei die andere Amtssprache zurückzustufen.

Leider konnten in den sechs Jahren seit Überweisung dieses Vorstosses keinerlei Fortschritte bezüglich Förderung des Englischunterrichts im Kanton Bern beobachtet werden. Mit dem Verwaltungsbericht 2003 wollte der Regierungsrat die Motion abschreiben lassen, was dank der Intervention der Geschäftsprüfungskommission (GPK) verhindert werden konnte.

In diesem Zusammenhang ersuche ich den Regierungsrat um Beantwortung folgender Fragen:

1. Was hat der Regierungsrat in den vergangenen sechs Jahren zur Umsetzung dieser Motion konkret unternommen?

2. Wann ist im Kanton Bern konkret mit einem Ausbau des Englischunterrichts zu rechnen?

3. Hat der Regierungsrat davon Kenntnis, dass die grosse Mehrheit der Kantone in den letzten Jahren konkrete Massnahmen eingeleitet hat, um den Englischunterricht zu fördern?

4. Ist sich der Regierungsrat bewusst, dass der Englischunterricht nirgends im gesamten deutschsprachigen Raum (inkl. Deutschland und Österreich) so stiefmütterlich wie in Bern behandelt wird?

5. Der Kanton Zürich führt ab dem Schuljahr 2004/05 Englischunterricht ab dem 2.

Schuljahr ein. Ist sich der Regierungsrat bewusst, dass seine Passivität in dieser Frage zu grossen Mobilitätsproblemen zwischen Bern und Zürich führen wird und dass dadurch insbesondere die Wirtschaftsregion Bern einen zusätzlichen Standortnachteil erleidet?

6. Ist der Regierungsrat bereit, zumindest den Gemeinden die Kompetenz einzuräumen, den Englischunterricht in ihren Schulen gemäss ihren Bedürfnissen auszubauen und zu fördern?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 18.11.2004

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Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat erachtet es als notwendig, die Förderung des Englischunterrichts im Kanton Bern ausschliesslich im Rahmen eines Sprachenkonzepts zu realisieren.

Grundlagen dazu bilden unter anderem der Expertenbericht der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren EDK vom 15. Juli 1998 und der Beschluss der EDK vom 25. März 2004, der ein koordiniertes Vorgehen der Kantone regelt. Es ist die feste Absicht des Regierungsrates des Kantons Bern, die Beschlüsse zum Fremdsprachenunterricht optimal mit den anderen Kantonen zu koordinieren. Da die französischsprachigen Kantone und die Kantone an der Sprachgrenze einerseits, die Kantone der Ostschweiz und der Innerschweiz andererseits jedoch andere Prioritäten beim Fremdsprachenunterricht setzen, ist eine Koordination nur schwer zu erreichen;

dadurch hat sich die Realisierung des Sprachenkonzepts verzögert.

Vor diesem Hintergrund äussert sich der Regierungsrat zu den Fragen der Interpellation wie folgt:

1. Da der Regierungsrat die Förderung des Englischunterrichts in den Rahmen der Realisierung des Gesamtsprachenkonzepts der EDK stellt, konnten bisher erst Vorbereitungs- und Koordinationsarbeiten geleistet werden. Ein Sprachenkonzept liegt vor; es wird nach der Behandlung der Bildungsstrategie der Erziehungsdirektion und der Motion Lüthi (Fremdsprachen in der Volksschule – welche, wann?) in der Aprilsession des Grossen Rates weiterbearbeitet. Erste Vorschläge wurden bereits im Rahmen einer Vernehmlassung diskutiert. Der Kanton Bern setzt sich dafür ein, dass die Kantone an der Sprachgrenze (Basel-Stadt, Basel-Land, Solothurn, Bern, Freiburg, Wallis) ein gemeinsames Vorgehen wählen. Die Erziehungsdirektorinnen und Erziehungsdirektoren dieser Kantone haben sich am 17. September 2004 in einer gemeinsamen Erklärung für ein koordiniertes Vorgehen mit Französisch als erster Fremdsprache ausgesprochen.

2. Der Regierungsrat beabsichtigt, das Sprachenkonzept innerhalb der von der EDK beschlossenen Fristen zu realisieren: Beginn des vorverlegten Französischunterrichts auf das 3. Schuljahr bis 1. August 2010 und des ins 5. Schuljahr vorverlegten Englischunterrichts bis 1. August 2012.

3. Der Regierungsrat hat davon Kenntnis, dass die meisten Kantone der Ostschweiz und der Innerschweiz erste Massnahmen zur Förderung des Englischunterrichts eingeleitet haben; es sind dies diejenigen Kantone, in denen in Zukunft Englisch als 1.

Fremdsprache unterrichtet wird. Die Kantone der Romandie und der Nordwestschweiz haben sich demgegenüber für Französisch bzw. Deutsch als erste Fremdsprache entschieden. Dieser Entscheid zugunsten der 2. Landessprache und der Sprache des Nachbarn ist manchen Kantonen nicht leicht gefallen und hat zu Verzögerungen bei den Entscheiden geführt.

4. Bern gehört zu den Kantonen, die den Englischunterricht schon früh gefördert haben.

So ist seit der Lehrplanrevision von 1995 Englisch für die Sekundarschülerinnen und - schüler im 7. Schuljahr obligatorisch; im 8. und 9. Schuljahr besteht eine Wahlpflicht, wobei praktisch 100 % Englisch belegen. Für die Realschülerinnen und -schüler ist Englisch ein fakultatives Angebot. Obwohl Französisch weiterhin als 1. Fremdsprache unterrichtet wird, soll mit der geplanten Reform des Fremdsprachenunterrichts Englisch von der Bedeutung und der Gewichtung her dem Französisch weitgehend gleichgesetzt, d.h. vorverlegt, verstärkt und für alle Schülerinnen und Schüler von der 5.-9. Klasse obligatorisch werden.

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5. Die unterschiedliche Prioritätensetzung bezüglich Beginn des Fremdsprachenunterrichts innerhalb der Schweiz wird Anpassungsleistungen der Schülerinnen und Schüler verlangen, dies gilt nicht nur für die Kantone Zürich und Bern. Der Regierungsrat geht davon aus, dass diese Probleme gelöst werden können, auch wenn er sich generell mehr Koordination zwischen den Kantonen wünscht. Der Regierungsrat ist allerdings klar der Meinung, dass die Priorisierung von Französisch nicht zu einem Standortnachteil für den Kanton Bern führt. Durch die Vorverlegung und Verstärkung des Englischunterrichts sollte es möglich sein, die von der EDK im Rahmen des Projekts Harmonisierung der Volksschule entwickelten klaren Zielvorgaben und Bildungsstandards für den Unterricht in der 1. und 2. Fremdsprache zu erreichen. Wenn es Bern als zweisprachigem Kanton gelingt, Französisch zusätzlich zu fördern, kann sich daraus ein wirtschaftlicher Vorteil ergeben.

6. Im Interesse eines koordinierten kantonalen Bildungssystems erachtet es der Regierungsrat als notwendig, dass in allen Gemeinden des Kantons die gleichen Rahmenbedingungen und Vorgaben für den Fremdsprachenunterricht gelten.

An den Grossen Rat

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