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Archiv "DDR: Gespür vermißt" (20.09.1990)

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Bei Durchfall

Weil Schnelligkeit entscheidet

Imodiuril

Verschreibungsinformationen: Imodium*/

Imodium* N Zusammensetzung: Imodium:

1 Kps. enth. 2 mg Loperamidhydrochlorid.

Imodium N: 1 ml Lsg. enth. 0,2 mg Loperamid- hydrochlorid; Methyl-4-hydroxybenzoat u. Propy1- 4-hydroxybenzoat (Parabene) als Konservmittel.

Anwendungsgebiete: Symptomatische Behdlg. akuter u. chron. Diarrhoen unter- schiedlicher Genese, sofern keine kausale Therapie zur Verfügung steht Gegenanzeigen: Ileus, Subileus u. Obstipation. Kdr. unter 2 Jahren. Colitis ulcerosa. Pseudomembranöse Kolitis in Verbindung mit Breitspektrum-Antibiotika. Schwangersch. u.

Stillz. Hinweise: Nicht anwenden, wenn Peri- staltikhemmung zu vermeiden ist B. Obstipation, Subileus, aufgetriebenem Bauch Imodium/-N sofort absetzen. B. schweren Lebererkrankungen kann der Abbau des Medikamentes verzögert werden. B. akuter Dysenterie mit hohem Fieber u.

blutigen Stühlen Imodium/-N nicht als alleiniges Therapeutikum einsetzen. Verabreichung an Kinder nur nach ärztlicher Anweisung. Nebenwirkun- gen: Oberempfindlichkeitsreaktionen gegen den Wirkstoff u. Parabene (einschließlich Hautrötung), Bauchschmerzen, Meteorismus, Unbehagen, Übel- keit, Erbrechen, Obstipation, Benommenheit, Schwindel, Mundtrockenheit. Durch die peristal- tikhemmende Wirkung - insbes. b. Klein kdrn. - ileusähnfiche Symptome nicht völlig auszu- schließen. Hinweise: Obstipation ist erstes Zeichen relativer Oberdosierung. B. Diarrhoe, bes.

b. Kdrn., kann es zu Fl üss ig keits- und Elektrolytver- lust kommen. In diesen Fällen ist Flüssigkeits- u.

Elektrolytsubstitution notwendig. B. längerer Behdlg. empfiehlt sich Elektrolytkontrolle. Wenn b. akuter Diarrhoe unter Imodium/-N innerhalb von 48 Stunden keine klinische Besserung ein- tritt, Präparat absetzen und Arzt aufsuchen.

Handelsformen u. Preise: AVP incl. USt. (Stand 07/90) OP 10 Kps. DM 11,95; 50 Kps. DM 49,35; 100 Kps. DM 91,70; AP. 100 ml Lsg. DM 15,50; AP.

JANSSEN GMBH 4040 Neuss 21

JANSSEN

*Trade Mark

gehalten wird. Abgesehen von der meines Erachtens schnodderigen und überheb- lichen Ausdrucksweise sollte man überlegen, wie die Reak- tion sein könnte, wenn auf dem Krankenschein einer be- kannten Persönlichkeit aus Politik oder Kultur „AIDS"

stehen würde.

Dr. med. Christian Oeh- me, Berliner Allee 6, 4000 Düsseldorf 1

DDR

Zunehmend kommen auch kri- tische Stellungnahmen zur Ent- wicklung des Gesundheitswesens in der DDR. Nachstehend zwei derar- tige Briefe: sie geben die persönli- che Meinung der Autoren wieder:

Gespür vermißt

Ich finde das Gerücht be- stätigt, man denke in bundes- deutschen Ärztekreisen ernsthaft darüber nach, ob nicht ältere, nicht mehr nie- derlassungs-„willige" Ärzte im Angestelltenverhältnis als Assistenten bei niedergelas- senen Kollegen arbeiten könnten. Will man uns ver- höhnen?

Ich gehöre zu diesen älte- ren Ärzten, die jahrzehnte- lang ihren Patienten in der DDR — nicht dem Staat! — die Treue gehalten haben, auch wenn sie im einzelnen Falle sogar die Möglichkeit einer

„Übersiedlung" gehabt hät- ten. Ich gehöre zu denen, die mit gutem Gewissen behaup- ten können, ihren Patienten trotz einer unangemessen niedrigen Vergütung inner- halb der objektiv gegebenen Grenzen ein Optimum an medizinischer Betreuung ge- währt zu haben. Ich gehöre zu denen, die trotzdem nicht be- reuen, vor Ort geblieben zu sein, obwohl wir im Vergleich zu westdeutschen Kollegen bei gleicher Arbeitsleistung viele Hunderttausende an Einkommen eingebüßt ha- ben. Aber wir möchten dafür im Alter nicht auch noch be- straft werden. Wir möchten nicht den beruflichen Frei- raum auch noch einbüßen, den wir uns in staatlicher An-

stellung immer noch zu be- wahren wußten (und sei es kraft dessen, daß wir als Spe- zialisten „Mangelware" wa- ren).

Sollten wir uns wirklich in den letzten Berufsjahren noch ärztlichen Kollegen un- terstellen, die uns fachlich nichts voraus haben, die uns nur darin überlegen sind, jung genug zu sein, um eine jahrzehntelange Schuldentil- gung riskieren zu können?

Wenn während einer Übergangszeit ambulante ärztliche Tätigkeit im Ange- stelltenverhältnis bei einem privaten Arbeitgeber statthaft sein soll, warum dann nicht auch bei einem kommunalen Arbeitgeber? Wo bleibt da die Logik?

Bei so manchem ärztli- chen Standespolitiker aus der Bundesrepublik vermissen wir das nötige Gespür für die Besonderheiten unserer Si- tuation in der DDR, wie sie nach 45 Jahren einer anders- artigen Entwicklung nun ein- mal Tatsache sind. Gerade in einem sozialpolitisch so sen- siblen Bereich wie dem Ge- sundheitswesen bedarf es be- sonderer Behutsamkeit.

Fehl am Platze ist jede un- nötige Hast. Die Gesund- heitsreform im Gebiet der heutigen DDR kann nicht in Monaten erfolgen. Wenn sie nicht zu gröberen Verwerfun- gen führen soll, braucht sie Jahre. Aber was sind schon Jahre in einem Prozeß, der auf Jahrzehnte angelegt ist?

Genauso fehl am Platze ist prinzipienfester, systemge- treuer privatwirtschaftlicher Purismus...

Ist es denn wirklich so schwer, Artikel 21 und 22 des Staatsvertrages ernst zu neh- men und eine schrittweise An- gleichung des DDR-Gesund- heitswesens zu ermöglichen, mit pragmatischen Zwischen- lösungen, die sowohl den In- teressen der Patienten als auch der Mitarbeiter des Ge- sundheitswesen ausreichend Rechnung tragen, darunter auch den Verdiensten der ärztlichen Veteranen?

Dr. med. H. Brock, Süd- ring 21, DDR-7290 Torgau A-2774 (10) Dt. Ärztebi. 87, Heft 38, 20. September 1990

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