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Archiv "ETHIK: Aussage vermißt" (26.08.1991)

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Zu dem Leserbrief „Ergän- zung" von Dr. med. Chr. Richter in Heft 21/1991, den er zum Beitrag

„Probleme medizinischer Entwick- lungshilfe . . . (Beispiel Zimbab- we)" von Dr. med. Bernd Kleine- Gunk in Heft 7/1991 geschrieben hatte:

Faß ohne Boden

Der Brief über Zimbabwe war für mich sehr interessant.

Sie erwähnen die hohe Bevöl- kerungszunahme. Das ist gut, denn diese Sachlage wird ger- ne in den Diskussionen unter- schlagen. Leider ist Ihr Schlußsatz nicht so hinzuneh- men: Alle Länder Afrikas ha- ben als erste große Tat nach der Befreiung vom Kolonia- lismus einen Krieg gestartet, der - in verschiedener Länge - alles zerstörte, was die gieri- gen Weißen aufgebaut hat- ten. Später, nach Ende des Krieges, wurde durch die ma- terielle und medizinische Hil- fe der Weißen eben diese er- wähnte Bevölkerungsexplosi- on zustande gebracht.

Was meinen Sie, in wel- chem Wohlstand wir uns be- finden würden, wenn sich un- sere Bevölkerung seit 1945 verdoppelt hätte, wie es zum Beispiel in Kenia innerhalb von 25 Jahren erfolgt ist?

Dort wird Tag für Tag Wald und Wiese niederge- brannt, um neues Ackerland zu schaffen. Wo bleibt unsere Nächstenliebe, die wir so ger- ne zur Schau stellen, zu den Vierbeinern, die selbstver-

Wollen Sie einen Leserbrief schreiben?

Leserbriefe sind uns immer willkommen. Die Veröffentlichungsmög- lichkeiten freilich sind beschränkt. Die Chance, ins Heft zu kommen, ist um so größer, je kürzer der Brief ist. Die Redak- tion muß sich zudem ei- ne - selbstverständlich sinnwahrende - Kürzung vorbehalten. DA

Baymycare/Barnycard ® 10. Zusammen- setzung: Eine Filmtablette enthält 5 mg bzw. 10 mg Nisoldipin. Anwendungsgebiet:

Koronare Herzkrankheit. Gegenanzeigen:

Baymycard ® nicht anwenden bei Nisoldipin- Überempfindlichkeit, im Schock, während der Schwangerschaft, in der Stillzeit. Aus Tier- experimenten mit sehr hoher Dosierung lie- gen Hinweise auf Mißbildungen vor. Baymy- card® nicht einsetzen bei Patienten mit schweren Leberfunktionsstörungen, da die Wirkung verstärkt und verlängert werden kann. Bei ausgeprägt niedrigem Blutdruck (systolisch unter 90 mm Hg) ist Vorsicht geboten. Wegen fehlender Erfahrungen sol- len Kinder nicht mit Baymycard ® behandelt werden. Nebenwirkungen treten vorzugs- weise zu Behandlungsbeginn oder bei hoher Dosierung auf und sind meist leichter und vorübergehender Natur. Es kann zu Gesichts- rötung, Wärmegefühl und Kopfschmerzen kommen. In Einzelfällen wurden Schwindel, Müdigkeit, Herzklopfen, Hautreaktionen, Kribbeln in Armen und Beinen, Magen-Darm- Beschwerden, Blutdrucksenkung unter die Norm, beschleunigter Puls, Knöchelödeme, Atembeschwerden und Leberfunktionsstö- rungen beobachtet. Äußerst selten kön- nen unter Baymycard ® nach der Einnahme Schmerzen im Bereich der Brust (unter Umständen Angina-pectoris-artige Beschwer- den) auftreten. In diesem Fall sollte Baymy- card® abgesetzt werden. Nach plötzlichem Absetzen von Baymycard ® bei Patienten mit koronarer Herzkrankheit kann in Einzel- fällen eine myokardiale Ischämie ausgelöst werden. Äußerst selten wurden bei struktur- ähnlichen Calciumantagonisten Fälle von Gingiva-Hyperplasie und Gynäkomastie sowie bei Hypertoniepatienten nach plötz- lichem Absetzen in Einzelfällen eine hyper- tensive Krise beschrieben, die möglicher- weise unter der Behandlung mit Baymycard ®

auch auftreten können, bisher aber unter Bay- mycard ® nicht beobachtet wurden. Hinweis:

Die Behandlung mit Baymycard ® bedarf der regelmäßigen ärztlichen Kontrolle. Durch individuell auftretende unterschiedliche Reaktionen kann die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschinen beeinträchtigt wer- den. Dies gilt insbesondere bei Behandlungs- beginn, bei Präparatewechsel und im Zusam- menwirken mit Alkohol. Wechselwirkungen mit anderen Mitteln: Der blutdrucksenkende Effekt von Baymycard ® kann durch andere blutdrucksenkende Arzneimittel sowie durch trizyklische Antidepressiva verstärkt wer- den. Dies gilt insbesondere für die gleichzei- tige Anwendung mit Betarezeptorenblockern, auch können in diesem Fall gelegentlich Zeichen einer Herzinsuffizienz auftreten. Die Wirkung von Nisoldipin kann durch eine gleichzeitige Cimetidin-Behandlung erhöht werden. Bei gleichzeitiger Digoxin-Behand- lung kann eine Erhöhung des Digoxin-Plas- maspiegels um ca. 10% auftreten, die jedoch klinisch nicht bedeutsam sein muß. Bayer/

Bayropharm GmbH, Leverkusen.

Dosierungsanleitung: Möglichst individuell nach dem Schweregrad der Erkrankung wird als Richtdosis 2 x täglich 5 —10 mg Nisoldi- pin, entsprechend 2 Filmtabletten Bay- mycard ® bzw. Baymycard 10 ®, empfohlen.

Handelsformen und Preise: Baymycard ®, Baymycard 10 ® : (Ni) DM 22,25; DM 39,30;

(N 2) DM 49,10; DM 89,75; (N3) DM 92,50;

DM 167,50. Stand 10/1990.

Weitere Einzelheiten enthalten die Fach- bzw.

Gebrauchsinformationen, deren aufmerk- same Durchsicht wir empfehlen.

Bayer Bayropharm

ständlich hingeopfert wer- den? Solange diese Men- schen nicht begreifen, daß die endlose Multiplikation nur ihre Existenz gefährdet, wer- den sie nie zu vollem Potte kommen! Den „reichen" Län- dern wird dann die Schimpf angehängt für diesen Zu- stand. Es ödet mich an, stän- dig schuldig gesprochen und dann zur Kasse gebeten zu werden, wegen eines Fasses ohne Boden, wobei das Faß noch nicht begriffen hat, daß ihm der Boden fehlt. Schauen Sie sich in Deutschland um und rechnen Sie dann zusam- men, welche Geldmengen in die dritte Welt gehen!

Dr. med. Otti Friedericke Mehlfärber, Wormser Straße 30, W-6720 Speyer

ETHIK

Zu dem Beitrag „Ethik und/

oder Gesetz" von Walter Burkart in Heft 25/26/1991:

Aussage vermißt

Vermißt habe ich in dem Beitrag eine Aussage zum, Verhalten der Ärzte bei Men- schen, die aus Überzeugung und zur Durchsetzung von politischen oder sozialen For- derungen in den Hunger- streik treten und dabei ihren Tod mit einkalkulieren - be- kanntestes Beispiel: Mahat- ma Gandhi. Warum fühlen sich Ärzte in dem Augenblick bemüßigt einzugreifen, wenn Bewußtlosigkeit eingetreten ist, auch wenn sie genau wis- sen, daß sie gegen den aus- drücklichen Willen des Hun- gerstreikenden handeln?

Im weiteren Verlauf des Beitrages hat mich folgender Satz unangenehm berührt:

„Was aber passiert wohl, wenn ein absolut unschuldi- ger prominenter Geschäfts- mann im Frankfurter Flugha- fen von einem zufällig schlecht gelaunten Grenz- schützer verdächtigt und dem Grenzschutzarzt überwiesen wird?" Ist die Menschenwür- de eines „prominenten Ge- schäftsmannes" mehr wert als die eines Durchschnittsbür- gers, zu denen sich der Autor A-2760 (12) Dt. Ärztebl. 88, Heft 34/35, 26. August 1991

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wohl kaum zählt? Wie verhal- ten sich wohl „schlecht ge- launte Grenzschützer" gegen- über einem mittellosen ju- gendlichen Ausländer, wenn sie das gleiche Wertesystem des Autors haben? Die „abso- lute Unschuldigkeit" kann sich ja erst nach der Untersu- chung herausstellen, und ge- rade im Zusammenhang mit Rauschgiftschmuggel kann ein Geschäftsmann, ja sogar ein Diplomat, nicht weniger verdächtig sein als ein Durch- schnittsbürger.

Dr. med. Sabine Job, Ge- orgstraße 22, W-5000 Köln 90 VORPRÜFUNG

Zu dem Beitrag „Wieviel wis- sen die Medizinstudenten in der Ärztlichen Vorprüfung?" von Prof.

Dr. med. Gerfried Gebert in Heft 24/1991:

Raffinierte statistische Analysen

Offensichtlich hat der Au- tor in ein großes Schatzkäst- lein raffinierter statistischer Analysen seines Hauses grei- fen können und serviert dem Leser hieraus einige Perlen.

Augenfälliges Beispiel: die Verwendung der „Leistung der insgesamt schlechtesten Kandidaten als Ratewahr- scheinlichkeitsindikator". So- weit sich das verstehen läßt, heißt das doch offenbar, daß die Prüflinge mit den schlech- testen Ergebnissen keine ein- zige Frage aus ihrem Wissen heraus beantwortet haben und jede einzelne richtige Antwort geraten haben. Von dieser unseriösen Vorausset- zung ausgehend, werden dann verschiedene statisti- sche Manipulationen des IMPP-Datenmaterials vorge- legt, zumindest in Abb. 5 in einer dem Text widerspre- chenden graphischen Dar- stellung .. .

Eine weitere Kritik muß sich das IMPP gefallen las- sen: Die Wiederholungsfra- gen sind ja, soweit ich den Ar- tikel verstehen konnte, quasi ein reines Geschenk an die Prüflinge und dürften zur Be- urteilung des Wissensstandes

gar nicht herangezogen wer- den. Das wäre theoretisch ein Grund, auf Wiederholungs- fragen ganz zu verzichten.

Tatsächlich werden sie in ei- nem anscheinend ziemlich fi- xen Anteil von 15 bis 18 Pro- zent eingesetzt. Es wäre in- teressant, die Begründung hierfür zu erfahren.

Dr. Herbert Otten, Ewal- distraße 12, W-5000 Köln 1

Fehlentwicklung aufgezeigt

Der Aufsatz von Gebert zeigt die Fehlentwicklung der bundeseinheitlichen Multiple choice-Prüfungen auf, die diese, allerdings nur teilweise mit richtigen Argumenten, in Mißkredit gebracht haben.

Ich habe mich schon früher dafür eingesetzt, einerseits die Bestehensregel erheblich zu verschärfen, zum Beispiel auf 80 Prozent unter Beibe- haltung der jetzigen Korrek- turparameter, andererseits den Prüfungsstoff auf das wirklich notwendige und für das weitere Studium wesentli- che Basiswissen zu beschrän- ken, die Prüfung also vom Prüfungsstoff her zu erleich- tern. Damit würde der Tatsa- che Rechnung getragen, daß mit einer Multiple-choice- Prüfung nur das kognitive Ba- siswissen abgeprüft werden kann, dieses aber besser als mit der mündlichen Prüfung.

Die Beschränkung auf allge- mein akzeptiertes Basiswis- sen erscheint auch in Hinsicht auf das neueste Urteil des BVG zur gerichtlichen Über- prüfbarkeit des Frageninhalts notwendig. Selbstverständlich ist es nur in einer mündlichen Prüfung möglich, psychomo- torische Fähigkeiten und das Verständnis der Studenten für komplexere Zusammen- hänge zu ermitteln und auch neueste, unter Umständen noch kontroverse Erkenntnis- se einzubeziehen. Nur in der mündlichen Prüfung können überdurchschnittliche Kennt- nisse und Fähigkeiten er- kannt und entsprechend be- wertet werden. Die mündli- che Prüfung hat darüber hin-

aus einen wesentlichen, und wahrscheinlich positiven Ein- fluß auf das Lernverhalten der Studenten.

Die immer wieder disku- tierte Alternative „schriftli- che oder mündliche Prüfung"

ist wenig sinnvoll. Beide Prü- fungsformen haben ihre Vor- und Nachteile. Der Vorteil einer Kombination beider Prüfungsverfahren hat sich besonders in dem früheren, Dritten Abschnitt der Ärztli- chen Prüfung gezeigt, in dem der schriftliche Prüfungsteil bedauerlicherweise weggefal- len ist, obwohl er gerade nach dem sehr praktisch ausgerich- teten letzten Studienjahr sinnvoll ist. Dies gilt um so mehr, als durch die Vielzahl der Prüfungskommissionen, die teilweise ohne Beteiligung hauptamtlicher Universitäts- lehrer die Prüfung durchfüh- ren, das Ziel der Prüfungsge- rechtigkeit in besonders ge- ringem Maße erreicht wird.

Prof. Dr. H. Heimpel, Me- dizinische Klinik u. Poliklinik der Universität Ulm, Robert- Koch-Straße 8, W-7900 Ulm

Kein signifikanter Bewertungsfaktor

. . . Die Auswertungen von

„Ratekorrigierten Lösungs- quoten" mögen zwar für das Zusammenstellen neuer Prü- fungsfragen interessant und wichtig sein, stellen aber in meinen Augen keinen signifi- kanten Faktor zur Bewertung der wahren Prüfungsleistung dar, zumal sie an der Proble- matik des Multiple-choice- Verfahrens vorbeigehen. Der gesamte vorklinische Ab- schnitt wird in den Zwischen- prüfungen der einzelnen Fä- cher vorwiegend durch Wis- sensprüfung nach dem oben genannten Verfahren ge- kennzeichnet. Jede Prüfungs- art bedingt aber in einem Au- tomatismus ihre Methodik des Wissenserwerbes.

Die Herausgabe der Fra- gen vergangener Jahre in Skripten durch die Fach- schaftsräte der Universitäten und die Annahme durch die Studenten zeigen die bestim-

mende Lernmethode, näm- lich über bereits gestellte Fra- gen Schwerpunkte zu erken- nen und diese isolierten Sach- verhalte zu lernen, wobei gleichzeitig der Blick für Kau- salitäten verloren geht. Der Erfolg der sogenannten

„Schwarzen Reihe" als Frage- sammlung zum Physikum be- weist das einseitige Lernen von Fakten und Zahlen. Dem Anspruch, das logische Denk- vermögen oder das Erkennen von Zusammenhängen zu prüfen, wird das MC-Verfah- ren nur in geringem Maße ge- recht.

Die richtige Beantwortung der Frage nach den H+-Io- nen-Gradienten erfordert nicht die unbedingte Kennt- nis der angegebenen biologi- schen und chemischen Zu- sammenhänge. Das zahlen- mäßige Wissen des H ÷ -Kon- zentrationsgefälles wäre aus- reichend für die Beantwor- tung der Frage. Erst in einer mündlichen Prüfung müßte der Student die erforderli- chen Zusammenhänge zwin- gend wissen.

An dieser Stelle muß aller- dings auch die Frage nach der Art und Weise der Wissens- vermittlung an den Universi- täten gestellt werden. Ist es nicht vielfach so, daß jedes Fach für sich gelehrt und fol- gerichtig gelernt wird? Eine vergleichende Darstellung der Ergebnisse seit Einfüh- rung der mündlichen Prüfung zu den Ergebnissen der ver- gangenen Jahre wäre sicher effektiver gewesen. Der sprunghafte Anstieg von nicht bestandenen Physika durch die mündlichen Prüfungen zeigt doch letztendlich, daß bei der Darstellung und Er- läuterung von fachübergrei- fenden Zusammenhängen er- hebliche Mängel . . . sind. Die Frage muß also nicht lauten, ob 50prozentige Kenntnis von 5000 Sachverhalten Halbwis- sen oder guter Wissensquer- schnitt ist, sondern inwieweit das Verständnis für diese Sachverhalte und deren Ver- knüpfung gegeben ist . . .

Kay Becker, Student/Uni Hamburg, Willhöden 64, W-2000 Hamburg 55

A-2762 (14) Dt. Ärztebl. 88. Heft 34/35, 26. August 1991

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