• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Charité: Zwei Säulen, 180 Vertriebene" (17.01.2014)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Charité: Zwei Säulen, 180 Vertriebene" (17.01.2014)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

A 56 Deutsches Ärzteblatt

|

Jg. 111

|

Heft 3

|

17. Januar 2014 Wissenschaftler des Bundesinstituts

für Arzneimittel und Medizinpro- dukte (BfArM) haben gemeinsam mit Forschern der Universitäten Bonn und Erlangen-Nürnberg den Zuschlag für ein Versorgungsfor- schungsprojekt zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit bei alten Menschen erhalten. Wie das BfArM mitteilte, sollen mit dem Projekt neue Strategien für eine bes- sere Aufklärung von Patienten ent- wickelt werden, die ein hohes Risiko für unerwünschte Arzneimittelwir- kungen haben. Das Bundesministeri- um für Bildung und Forschung för- dert das Projekt mit 750 000 Euro.

Nach Angaben des BfArM soll untersucht werden, ob eine Risiko-

einschätzung, die die individuelle Situation des Patienten einbezieht, einer generellen Risikoinformation überlegen ist, die solche patienten- bezogenen Besonderheiten nicht be- rücksichtigt. Neun Monate lang wird beobachtet, inwieweit das Wissen um ein bestimmtes Risiko Auswir- kungen auf die Häufigkeit von Arzt- besuchen, Krankenhauseinweisun-

Mitten auf dem Charité-Campus in Berlin-Mitte stehen seit kurzem zwei jener Litfaßsäulen, mit denen die Stadt anlässlich des Themenjah- res „Zerstörte Vielfalt“ an Mitbür- ger erinnert, die in der Zeit des Na- tionalsozialismus vertriebenen und zu Tode gekommenen sind.

Auf einer der Säulen am Virchow- weg 6 findet man einführende In - formationen zu Vertreibung und Ver- folgung sowie die Namen der bisher ermittelten 180 Vertriebenen, darun- ter auch von 19 Ermordeten oder durch Suizid zu Tode Gekommenen.

Auf der zweiten Gedenksäule ste- CHARITÉ

Zwei Säulen, 180 Vertriebene

hen sechs wechselnde exemplari- sche Biografien. Zunächst wurden so Selmar Aschheim, Rhoda Erd- mann, Arthur Kronfeld, Rudolph Nissen, Otto Krayer, Arthur Nicolai- er vorgestellt, seit Anfang des Jahres wird an Moritz Borchardt, Wilhelm S. Feldberg, Paul Fraenckel, Hein- rich Finkelstein, Paul Lazarus und Elisabeth Wucke erinnert.

Die Texte stammen von dem Berliner Medizinhistoriker Dr. med.

Udo Schagen, er hat auch die Bilder recherchiert. Die Biografien und weitere Informationen sind unter gedenkort.charite.de abrufbar. NJ Alte Menschen

sind häufig multi- morbide und neh- men viele Medika- mente ein.

Foto: Fotolia/nenovbrothers

Zulassungsausschuss hat Bundesmantelvertrag zu beachten

Die Zulassungsgremien haben die Regelungen des Bundesmantelvertrages zu beachten.

Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) ent- schieden.

Geklagt hatte ein Chefarzt, der im Rah- men seiner persönlichen Ermächtigung Not- fallbehandlungen erbracht hatte. Der Zulas- sungsausschuss hatte den Beschluss, mit dem er die Ermächtigung des Arztes erneu- erte, mit dem Zusatz versehen, dass Notfall- leistungen in Ermächtigungen nicht enthalten seien. Diese müssten als Institutsleistung ab- gerechnet werden. Diesen Beschluss hatte der Kläger nicht angefochten. Er machte viel- mehr für die von ihm durchgeführten Notfall-

behandlungen weiterhin Vergütungsansprü- che geltend, die versagt wurden. Seine dage- gen eingelegten Rechtsmittel wurden abge- lehnt.

Auch die Beschwerde des Klägers vor dem BSG ist als unbegründet abgewiesen worden.

Die Frage, ob der Zulassungsausschuss in sei- nem Ermächtigungsbescheid dem Arzt unter- sagen darf, außerhalb des Ermächtigungsum- fangs ambulante Notfallbehandlungen abzu- rechnen, und ob dies im Widerspruch zu hö- herrangigem Recht – ins besondere zu § 2 Abs. 2 Nr. 4 BMV-Ä – steht, sei keine klä- rungsbedürftige Rechtsfrage.

Die Klärungsfähigkeit sei schon deshalb fraglich, weil der Kläger ein Verfahren gegen die Kassenärztliche Vereinigung führe. Die Fra- ge der Rechtmäßigkeit der Beifügung einer

Nebenbestimmung betreffe indessen in erster Linie die Zulassungsgremien und wäre daher möglicherweise in einem Verfahren gegen sie aufzuwerfen. Auf jeden Fall fehle die Klärungs- bedürftigkeit, weil der Bescheid mit der beige- fügten Nebenbestimmung bestandskräftig ge- worden sei.

Klärungsbedürftig sei auch nicht die Frage, inwieweit die Zulassungsgremien bei der Bei- fügung von Nebenbestimmungen an den Bun- desmantelvertrag gebunden sind. Es ist nach Auffassung des BSG geklärt, dass die Zulas- sungsgremien die Regelungen des Bundes- mantelvertrages beachten müssen. Dies erge- be sich insbesondere aus § 82 Abs. 1 SGB V und aus der ständigen Rechtsprechung des BSG (BSG, Beschluss vom 06.02.2013, B 6 KA 39/12 B). RAin Barbara Berner

RECHTSREPORT

gen, Medikationsänderungen und die Lebensqualität der Patienten hat.

Das BfArM hat 2013 eine eigene Forschungsabteilung errichtet. Vor - ausgegangen war eine Empfehlung des Wissenschaftsrates. Drei For- schergruppen sollen dort die The- men Pharmakogenomik, Pharma- koepidemiologie und Implantatsi- cherheit bearbeiten. HK ARZNEIMITTELTHERAPIESICHERHEIT

Forschungsprojekt zielt auf alte Risikopatienten ab

A K T U E L L

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Auch unter Berücksichtigung einer häufig vorliegenden Zusatzmedi- kation wurde die Auslösung einer Thrombozytopenie durch Heparin als..

Sind Sie denn der Meinung, daß sich hier am Verhalten der Phannaindustrie zu- künftig einiges ändern

Zahlt der Autofahrer trotzdem nicht, ist der Versi- cherer dann gegenüber sei- nem Kunden von der Lei- stung frei.. Er informiert die Zulassungsstelle über den

Mehr als 50 Jahre nach den Pionierarbeiten des Neurologen und Neurochirurgen Ludwig Gutt- mann (17), der sich erstmals um eine konsequente Behandlung querschnitt- verletzter

Während von Pflanzen in der Regel eine geringere Gefahr ausgeht, sind vor allem nicht sach- gerecht verstaute Arzneimittel und ätzende Reinigungsmittel, wie Rohrreiniger

saugte, durch eine Magnetlinse in die Zerlegungsebene fokussierte Elektronenbündel wird durch Ablenkfelder über eine punktf'örmige Lochblende bewegt, so dass ein

Vier Patienten (1,6 Prozent) wur- den wegen UAW ins Krankenhaus aufgenommen. 53,8 Prozent der Patienten mit si- cheren UAW und 50 Prozent der Patienten mit wahrscheinlichen

Ganz entscheidend ist, daß der Bundesgerichtshof zwar un- mißverständlich an der Be- weislast des Arztes über die Aufklärung festhält, daß er aber auch nachdrücklich vor