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Autoversicherung
Hohes Risiko bei verspäteter Prämienzahlung
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Engerbi-B
Ein Produkt von SmithKline Beecham und dem Sächsischen Serumwerk
A-1612 (72) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 22, 2. Juni 1995
Schnelle Beitragszahlung für die Autoversicherung ist besonders dann wichtig, wenn der Vertrag neu abgeschlossen wurde. Foto: autopress VARIA
AUTO UND VERKEHR
Beitragsverzug überhaupt nicht zu ersetzen. Wer seine Beiträge nicht pünktlich be- zahlt, riskiert außerdem, daß das Fahrzeug von den Behör- den stillgelegt wird. Hierauf macht der Verband der Scha- denversicherer (VdS; vor-
mals HUK-Verband) auf- merksam.
Schnelle Beitragszahlung ist insbesondere bei einem neu abgeschlossenen Vertrag wichtig. Wird diese Prämie nämlich nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des
Versicherungsscheines und der Rechnung bezahlt, ver- liert der Autofahrer auch oh- ne Mahnung den Versiche- rungsschutz. Das Fahrzeug gilt dann rückwirkend — also seit dem Tag der Zulassung — als unversichert.
Versäumt es der Autofah- rer, eine Folgeprämie zu zah- len, ist der Versicherer im Schadensfall nicht automa- tisch leistungsfrei. Er muß den Autofahrer über sein Versäumnis schriftlich infor- mieren, ihm eine Zahlungs- frist von mindestens zwei Wochen einräumen und auf den drohenden Verlust des Versicherungsschutzes hin- weisen. Zahlt der Autofahrer trotzdem nicht, ist der Versi- cherer dann gegenüber sei- nem Kunden von der Lei- stung frei. Er informiert die Zulassungsstelle über den entfallenen Versicherungs- schutz; diese läßt das Auto gebührenpflichtig stillegen.
Außerdem muß der Auto- fahrer mit einer Ordnungs- strafe rechnen.
Passiert mit einem unver- sicherten Fahrzeug ein Un- fall, geht das Opfer leer aus.
Für solche Schäden kommt bis zu einem Monat ab Infor- mation der Zulassungsstelle noch der Versicherer, danach im Rahmen ihrer Leistungen die Verkehrsopferhilfe auf.
Beide können allerdings ihre Aufwendungen in vollem Umfang vom Verursacher zurückverlangen. rco Autofahrer, die ihre Ver-
sicherungsbeiträge nicht rechtzeitig bezahlen, können den Versicherungsschutz ver- lieren. Bei Haftpflichtschä- den leistet der Versicherer
zwar gegenüber dem Ver- kehrsopfer. Er kann sich aber seine Auslagen vom säumi- gen Versicherungsnehmer zurückholen. Kaskoschäden braucht der Versicherer bei